2015-06-25Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG (Schülerfahrten nach § 43 Nr. 2 PBefG) (Gemeinde Bedburg-Hau)
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG.
Die Gemeinde Bedburg-Hau als Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A zu vergeben. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Linien 101, 102, 103 und 104 betroffen.
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