Anbieter: Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG, neuraxpharm Arzneimittel GmbH
3 archivierte Beschaffungen
Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG, neuraxpharm Arzneimittel GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Zentiva Pharma GmbH, ALIUD Pharma GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, Hormosan Pharma GmbH, Lilly Deutschland GmbH, STADApharm GmbH, TAD Pharma GmbH, 1 A Pharma GmbH; AbZ-Pharma GmbH; betapharm Arzneimittel GmbH; biomo pharma GmbH; HEXAL AG; ratiopharm GmbH und 1 A Pharma GmbH; HEXAL AG; ratiopharm GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG, neuraxpharm Arzneimittel GmbH erwähnt wird
2015-01-23
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V – Duloxetin (GWQ ServicePlus AG)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, ein europaweites, offenes Vergabeverfahren zu Präparaten mit dem Wirkstoff Duloxetin mit Vertragsstart zum 1.10.2015 durchzuführen. Für den Zeitraumbis zum 30.9.2015 beabsichtigt die GWQ ServicePlus AG, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu diesen Wirkstoffen zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge stehen diese Übergangsvereinbarungen allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen, letztmalig jedoch aufgrund der Fristen zum 10.8.2015. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, ein europaweites, offenes Vergabeverfahren zu Präparaten mit dem Wirkstoff Duloxetin mit Vertragsstart zum 1.10.2015 durchzuführen. Für den Zeitraumbis zum 30.9.2015 beabsichtigt die GWQ ServicePlus AG, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu diesen Wirkstoffen zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge stehen diese Übergangsvereinbarungen allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen, letztmalig jedoch aufgrund der Fristen zum 10.8.2015. Die … Ansicht der Beschaffung »
2014-12-18
„Open-House-Rabattverträge 2014-09“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt … Ansicht der Beschaffung »
2014-12-05
„Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger... (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Duloxetin mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff Duloxetin mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. … Ansicht der Beschaffung »