2020-03-20Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen)
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Für die Bearbeitung soll ein externer Dienstleister neu gebunden werden. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
1. Datenaufbereitung und Verarbeitung,
2. Expertengespräche und Fallanalysen,
3. Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht. Mehr Informationen zu den sozialen …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:IfS Institut für Stadtforschung und...