2016-01-05Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen... (AOK Nordost – Die Gesundheitskasse)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den unter …
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2014-09-19open-house-Rabattverträge über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Entecapon – N04BX02 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Die AOK Bayern geht davon aus, dass Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht unterfallen. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, bis zum …
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