Beschaffung eines javabasierten multisite Web-Content-Management-Systems (WCM) und Migration bestehender Internetauftritte der KfW im Rahmen des Programms Kundenorientierung (KDO)
Aufgrund des gegenwärtig auslaufenden Herstellersupports plant die KfW eine Ablösung ihres aktuellen Web Content Management Systems "OpenText Livelink WCMS" in der Version 9.7. Grundsätzlicher Gegenstand des Vorhabens ist damit die Beschaffung eines neuen Web Content Management Systems und die Durchführung eines Migrationsprojektes. Darüber hinaus versteht die KfW das Projekt als Chance, ihre Internetangebote u.a. im Sinne der IT Strategie 2020 und im Sinne des Querschnittsprogramms Kundenorientierung weiter auf- und auszubauen. Hieraus ergibt sich im Detail der folgende Leistungsumfang: A) Beschaffung Produkt — Lizenzierung eines javabasierten multisite WCM-Softwaresystems inklusive aller Updates für 4 Jahre nach Systemlieferung und inklusive aller notwendigen Zusatzmodule ohne Infrastrukturlizenzen (DB-Lizenz, Application Server, Firewall etc.), — Bei der Lizenzierung strebt die KfW grundsätzlich eine im Kern zeitlich unbeschränkte Lizenz ohne nutzungsabhängige Komponenten für alle Belange der KfW an. Die Lizenzierung muss dabei gewährleisten, dass ggf. auch andere für die KfW tätige Dienstleister zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen dieser Lizenz tätig werden können. Nach Ablauf der vereinbarten Überlassung von Updates muss es möglich sein, die Überlassung von verfügbaren Programmständen (Patches, Updates, Releases) auch über andere Dienstleister zu beziehen, — Produkthandbuch und Online-Tutorials zielgruppengerecht für Administratoren und Redakteure in deutscher Sprache. Die Online Tutorials müssen für zentrale Themen auch Multimedial (Film) aufbereitet sein. B) Beschaffung Services 1. Implementierung Ziel dieses Leistungspaketes ist die grundsätzliche Bereitstellung des neuen WCMS zur Erstellung von Internet- und Intranetangeboten gemäß den Anforderungen der Fachabtei-lungen. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen: — Installation des Produktes als a) einfache Produktivumgebung ohne Staging und b) voraussichtlich dreisträngige Produktiv- sowie einsträngige Test- und einsträngige Entwicklungsumgebung inklusive aller notwendigen Konfigurationsanpassungen der Web- und Applikationsserver und inklusive Datenbankeinrichtung auf der Basis der von der KfW in Standardkonfiguration beigestellten Systeme, — Anbindung der Systeme an die „interne“ Benutzerverwaltung der KfW (Active Directory) und Implementierung eines Single Sign-ons mit Kerberos, — Anbindung der Systeme an die „externe“ Benutzerverwaltung (Legiserver, LDAP), — Grundkonfiguration aller Systeme und Einrichtung eines Standardmandanten auf allen Systemen, — Kopplung der Entwicklungsumgebung mit den einzusetzenden Entwicklungswerkzeugen und mit dem Softwarerepository der KfW (IBM Rational Synergy), — Einrichtung eines Stagingverfahrens zur Übernahme von Entwicklungen auf das Test- und Produktivsystem (Build- und Deployprozess), — Einrichtung eines umfassenden Monitorings und Reportings über alle relevanten Server und Anwendungen mit Anbindung an HP OVO und an einen externen Überwachungsdienstleister, — Erstellung eines Betriebs- und Entwicklerhandbuchs, — Qualitätssicherung, Lasttest auf allen Systemen und Dokumentation. 2. Webseitenerstellung Unmittelbares Ziel dieses Leistungspaketes ist die Wiederherstellung der zur Zeit mit Livelink realisierten Internetauftritte und Dienste gemäß den in einer Leistungsbeschreibung und in einem Lastenheft formulierten aktuellen Anforderungen der Fachabteilungen inklusive der Übernahme bestehender Inhalte und exklusive einer Endkontrolle der Seiten. Weiteres Ziel ist die Erstellung eines Basissystems als Plattform der weiteren Vorhaben der KfW. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen: a) Pilot und Projektablage — Kurzfristige Erstellung von Pilotauftritten und Einrichtung eines Mandanten als Projektablage. b) Anpassung (Erstellung Basissystem) — Erstellung eines Pflichtenheftes (technisches und fachliches Design), eines Fachkonzepts und eines Sicherheitskonzepts, — Entwicklung eines Masterlayouts als konfigurierbares Seitendesign mit mehreren definierten Seitenvorlagen zur Erstellung beliebiger Internetauftritte entsprechend den Vorgaben des Styleguide der KfW, — Entwicklung aller benötigten Inhaltselemente zur Strukturierung und Anzeige der Inhalte gemäß dem vorgegebenen Styleguide der KfW, — Implementierung grundlegender Funktionen als Module des Masterlayouts. (Suche, Seite empfehlen, Glossar etc.), — Realisierung von spezifischen Funktionen und Fachanwendungen im Rahmen des neuen Systems unter anderem durch die Kopplung der Systeme an spezifische Drittanwendungen via KfW-Web-Services (Hochschulsuche, Vertriebspartnersuche, Zinstableau etc.) oder Batchverfahren (Unterschriftenverzeichnis etc.) oder durch die Anbindung an Web 2.0 Angebote (Social Media), — Qualitätssicherung und Dokumentation. c) Migration — Konzeption des Content-Mappings, — Entwicklung eines Importtools zur Übernahme von XML-Inhalten aus einem von der KfW vorgegebenen herstellerneutralen XML-Format, — Datenübernahme mittels Importtool und Dokumentation, — Korrektur wirtschaftlich nicht zu vermeidender technischer Importfehler durch manuelle Nachbereitung und manuelle Übernahme wirtschaftlich nicht automatisch zu übernehmender Inhalte, — Eingabe neuer zugelieferter Inhalte und evtl. Restrukturierung von Inhalten, — Koordination aller Maßnahmen der Migration, Qualitätssicherung und Unterstützung der Fachabteilungen bei der Endkontrolle u.a. durch die Erstellung von Handreichungen, Leitfäden, Checklisten, Dokumentationen etc. d) Changes — Umsetzung absehbarer aber noch nicht spezifizierter Maßnahmen insbesondere im Bereich Design und Usability im WCMS, — Umsetzung unvorhersehbarer aber notwendiger Maßnahmen zur Herstellung einer wirtschaftlichen Gesamtlösung, — Qualitätssicherung und Dokumentation. e) Schulung — Produktschulung für alle Projektbeteiligten. D.h. Erfasserschulung, Redakteursschulungen, Entwicklerschulungen, Administratorenschulungen und Helpdeskschulung, — Erstellung eines webbasierten auch multimedialen Redaktionshandbuches. Jenseits der üblichen Abnahme aller Leistungen sieht die KfW einen allgemeinen Funktions- und Code Review durch einen Dritten Dienstleister und vor dem Hintergrund ihrer Sicherheitsrichtlinien einen expliziten Security Check der erstellten Leistungen und des Produkts durch einen entsprechenden Spezialisten vor. Zentrale Abnahmekriterien beim Security Check sind die im Open Web Application Security Project (OWASP) formulierten Top 10 Sicherheitsrisiken (https://www.owasp.org). 3. Support, Wartung und Weiterentwicklung für 4 Jahre nach Systemlieferung Ziele dieses Leistungspaketes sind die Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Betriebs sowie die Pflege der Entwicklung zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungsansprüchen bei gleichzeitiger Umsetzung weiterer Optimierungen und Anpassungen. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen: — Support der Produktfunktionen und der Anpassungen in der Form, dass dem User Help Desk als First Level Support der KfW fortlaufend Informationen zur Verfügung gestellt werden, um einfache Unterstützungsanfragen selber zu bearbeiten. Darüber hinaus ist ein Second- und Third-Level-Support anzubieten, der gestützt auf ein vom Anbieter zu stellendes Ticketsystem komplexere Unterstützungsanfragen vollumfänglich bearbeitet, — Systemservices zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Wartung) der folgenden im LP 2 Initial erstellten Leistungen: —— WCM und ggf. sonstige Produktlösung, —— Individuelle Anpassung der Produktlösungen, —— Betriebs- und Entwicklerhandbuch, Dokumentationen, —— Sonstige Unterlagen wie Schulungsmaterialien, Anleitungen zu Problemlösungen etc, — Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung (Weiterentwicklung) zur Optimierung und Anpassung der Entwicklungen aus dem Leistungspaket „Websiteerstellung“ an neue technologische und fachliche Rahmenbedingungen / Anforderungen. Hinweis: Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung (Weiterentwicklungen) umfassen damit ausdrücklich nicht die Entwicklung neuer Lösungen auf der Basis des WCMS deren Funktion und Layout unabhängig von dem im Leistungspaket 2 erstellten Basissystem ist. Entsprechend dem Auftragsgegenstand und Umfang weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere die folgenden Mindestanforderungen an die Leistungserbringung zwingend zu erfüllen sind: — Roadmap. Zu dem angebotenen Produkt muss eine aussagekräftige Roadmap vorliegen, die die absehbaren Kommunikationsbedürfnisse der KfW im Sinne des Web 2.0 und 3.0 und die absehbaren technischen Innovationen aufgreift. — Java und Architektur. Das angebotene WCM muss derart in Java erstellt sein, dass die Entwicklung fachspezifischer Anforderungen sich gemäß dem „Leitfaden Fachliches und Technisches Design Java/Web“ und der "Vorstudie Strategische Initiative (SI) E Java/Web Basis" der KfW umsetzen lässt. Diese Dokumente präzisieren eine zeitgemäße Java-Architektur mit technischen Layern, fachlich geschnittenen Komponenten und gängigen Entwurfsmustern sowie ein Architekturvorgehen ausgehend von einem Fachmodell mit fachlichen Domänen und Services. — Infrastruktur (DMZ, Staging und Skalierung). Das angebotene WCM muss derart implementierbar sein, dass die banküblichen Sicherheitsrichtlinien der KfW umsetzbar sind, dass das Staging zwischen Redaktionssystem, Produktivsystem und Entwicklungssystem möglich ist und dass eine Skalierbarkeit in einer nicht virtualisierten Systemumgebung sicher gestellt werden kann. — Browservoraussetzung. Für den Internetbesucher (anonym) und den Internetbenutzer (angemeldet) muss ein Zugriff auf alle Inhalte einschließlich Film und Ton mit einem Standardbrowser mit aktiviertem JavaScript, Flash, Silverlight und PDF Viewer möglich sein. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich bewusst in proprietären Formaten veröffentlichte Inhalte wie zum Beispiel ZIP, MS-Word o.ä. — Arbeitsoberfläche. Das angebotene WCM muss allen Anwendern (Redakteuren, Power Usern etc.) eine Arbeitsoberfläche mit mindestens den folgenden Merkmalen zur Verfügung stellen: —— Gemäß Berechtigung geordneter Zugang zu allen Auftritten, —— Gemäß Berechtigung ein logischer Zugang zu mehreren Dateiablagen auf bzw. in unterschiedlichen Systemen, —— Eine spezielle Suche für Redakteure, die zum Beispiel auch eine Suche nach Autor erlaubt, —— Gemäß Berechtigung eine intuitive Möglichkeit für Power User, beliebig viele neue, eigenständige Auftritte im Rahmen des KfW Designs mit der Möglichkeit zur Konfiguration bestimmter Eigenschaften (Umfang der Metanavigation o.ä.) anzulegen, —— Einer einfachen Möglichkeit zum Upload mehrerer Dateien, —— Einer einfachen Möglichkeit zum Verschieben ganzer Seitenstrukturen, —— Einem Verfahren zur Übernahme von Inhalten aus MS-Word und MS-Excel entsprechend XHTML Standard, — Informationsmodell. Das angebotene WCM muss die Möglichkeit bieten, in Abhängigkeit vom Informationstyp Metadaten als Schema vorzugeben. Die Metadaten müssen dabei Taxonomien (vorgegebene Kategorien) und Folksonomien (Tags) zulassen. Alle Inhalte des Systems müssen sich in mehr als einem Kontext ausgeben lassen (wiederverwendbare Inhalte). Alle Inhalte einschließlich der Metanavigationen etc. müssen sich in mehr als einer Sprache ausgeben lassen (Mehrsprachigkeit). — Granulare Inhaltsablage. Das angebotene System muss eine transparente Verwaltung der Navigationsstruktur und der Seiteninhalte ermöglichen. Seiten/Artikel müssen sich beliebig aus Inhaltselementen wie Überschrift, Bild etc. zusammensetzen lassen. Die Inhaltselemente müssen sich per Drag and Drop platzieren lassen. Das angebotene WCM muss produktseitig ein Inhaltselement anbieten, welches eine konfigurierbare Abfrage von bestimmten Inhalten erlaubt. — Versionierung und Workflow. Das angebotene System muss eine Versionierung in der Form anbieten, dass jede Seite und jeder Auftritt zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit wieder hergestellt werden kann. Es muss Arbeitsversionen bzw. Sperrungen von Inhalten erzeugen, wenn diese bearbeitet werden. Es muss die Änderungen zwischen zwei Versionen hervorheben und es muss einen konfigurierbaren Workflow haben. — Formulareditor. Bei der KfW werden regelmäßig strukturierte E-Mailformulare benötigt. Diese müssen in beliebiger Form vom Redakteur erzeugt werden können. — Ausgabekanäle. Das System muss über die Möglichkeit verfügen, Inhalte in unterschiedlichen Formaten (HTML, PDF etc.) und für unterschiedliche Geräte (Handy, Pad etc.) auszugeben. — Multimedia. Das angebotene System muss eine zentrale Medienverwaltung mit mindestens den folgenden Funktionen bieten: Filmschnitt, Untertitel, Einbindung von Filmen in HTML Seite einfach wie Bilder, endgeräteabhängige Ausgabe, automatische Bildskalierung. — Schnittstellen. Das angebotene System muss über Schnittstellen zu SharePoint und SAP verfügen. Ein Microsoft ActiveDirectory muss mit Kerberos anbindbar sein. Entwicklungen müssen sich mit IBM Rational Synergy umsetzen lassen. — Personalisierbare Anwendungselemente. Das angebotene System muss die Möglichkeit bieten, gemäß Kundenanforderungen personalisierbare Anwendungselemente als Widget, Portlets o.ä. zur Verfügung zu stellen. — Revisionssicherheit. Das angebotene System muss in der Versionskontrolle einen manipulationssicheren Revisionssicherungsmodus enthalten, der gewährleistet, dass alle Versionen mit allen Änderungen im Zeitverlauf verfügbar sind. — Security Check. Zu dem angebotenen WCMS muss ein unabhängiger Security Check erfolgreich durchgeführt und testiert sein.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2012-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrags sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der Kontaktdaten per E-Mail oder Fax anzufordern. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag soll alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag inkl. der Anlagen 5, 6 und 7 sowie ggf. der Anlagen 1 und 2 ist in dreifacher gedruckter Ausfertigung (ein gebundenes Original und 2 geheftete Kopien; Original und Kopien sind als solche zu kennzeichnen) und in digitaler Form auf einem geeigneten, schreibgeschützten Datenträger (z.B. CD, DVD) im versendeten Dateiformat und als PDF in einem verschlossenen Umschlag bei der KfW, Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND einzureichen. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 VOL/A). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Auskunftsersuchen sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) an die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu dem unter Abschnitt IV.3.3) dieser Bekanntmachung genannten Termin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrags sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der Kontaktdaten per E-Mail oder Fax anzufordern. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag soll alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag inkl. der Anlagen 5, 6 und 7 sowie ggf. der Anlagen 1 und 2 ist in dreifacher gedruckter Ausfertigung (ein gebundenes Original und 2 geheftete Kopien; Original und Kopien sind als solche zu kennzeichnen) und in digitaler Form auf einem geeigneten, schreibgeschützten Datenträger (z.B. CD, DVD) im versendeten Dateiformat und als PDF in einem verschlossenen Umschlag bei der KfW, Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND einzureichen. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 VOL/A). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Auskunftsersuchen sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) an die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu dem unter Abschnitt IV.3.3) dieser Bekanntmachung genannten Termin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des gegenwärtig auslaufenden Herstellersupports plant die KfW eine Ablösung ihres aktuellen Web Content Management Systems "OpenText Livelink WCMS" in der Version 9.7. Grundsätzlicher Gegenstand des Vorhabens ist damit die Beschaffung eines neuen Web Content Management Systems und die Durchführung eines Migrationsprojektes. Darüber hinaus versteht die KfW das Projekt als Chance, ihre Internetangebote u.a. im Sinne der IT Strategie 2020 und im Sinne des Querschnittsprogramms Kundenorientierung weiter auf- und auszubauen. Hieraus ergibt sich im Detail der folgende Leistungsumfang:
Aufgrund des gegenwärtig auslaufenden Herstellersupports plant die KfW eine Ablösung ihres aktuellen Web Content Management Systems "OpenText Livelink WCMS" in der Version 9.7. Grundsätzlicher Gegenstand des Vorhabens ist damit die Beschaffung eines neuen Web Content Management Systems und die Durchführung eines Migrationsprojektes. Darüber hinaus versteht die KfW das Projekt als Chance, ihre Internetangebote u.a. im Sinne der IT Strategie 2020 und im Sinne des Querschnittsprogramms Kundenorientierung weiter auf- und auszubauen. Hieraus ergibt sich im Detail der folgende Leistungsumfang:
A) Beschaffung Produkt
— Lizenzierung eines javabasierten multisite WCM-Softwaresystems inklusive aller Updates für 4 Jahre nach Systemlieferung und inklusive aller notwendigen Zusatzmodule ohne Infrastrukturlizenzen (DB-Lizenz, Application Server, Firewall etc.),
— Bei der Lizenzierung strebt die KfW grundsätzlich eine im Kern zeitlich unbeschränkte Lizenz ohne nutzungsabhängige Komponenten für alle Belange der KfW an. Die Lizenzierung muss dabei gewährleisten, dass ggf. auch andere für die KfW tätige Dienstleister zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen dieser Lizenz tätig werden können. Nach Ablauf der vereinbarten Überlassung von Updates muss es möglich sein, die Überlassung von verfügbaren Programmständen (Patches, Updates, Releases) auch über andere Dienstleister zu beziehen,
— Bei der Lizenzierung strebt die KfW grundsätzlich eine im Kern zeitlich unbeschränkte Lizenz ohne nutzungsabhängige Komponenten für alle Belange der KfW an. Die Lizenzierung muss dabei gewährleisten, dass ggf. auch andere für die KfW tätige Dienstleister zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen dieser Lizenz tätig werden können. Nach Ablauf der vereinbarten Überlassung von Updates muss es möglich sein, die Überlassung von verfügbaren Programmständen (Patches, Updates, Releases) auch über andere Dienstleister zu beziehen,
— Produkthandbuch und Online-Tutorials zielgruppengerecht für Administratoren und Redakteure in deutscher Sprache. Die Online Tutorials müssen für zentrale Themen auch Multimedial (Film) aufbereitet sein.
B) Beschaffung Services
1. Implementierung
Ziel dieses Leistungspaketes ist die grundsätzliche Bereitstellung des neuen WCMS zur Erstellung von Internet- und Intranetangeboten gemäß den Anforderungen der Fachabtei-lungen. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen:
— Installation des Produktes als a) einfache Produktivumgebung ohne Staging und b) voraussichtlich dreisträngige Produktiv- sowie einsträngige Test- und einsträngige Entwicklungsumgebung inklusive aller notwendigen Konfigurationsanpassungen der Web- und Applikationsserver und inklusive Datenbankeinrichtung auf der Basis der von der KfW in Standardkonfiguration beigestellten Systeme,
— Installation des Produktes als a) einfache Produktivumgebung ohne Staging und b) voraussichtlich dreisträngige Produktiv- sowie einsträngige Test- und einsträngige Entwicklungsumgebung inklusive aller notwendigen Konfigurationsanpassungen der Web- und Applikationsserver und inklusive Datenbankeinrichtung auf der Basis der von der KfW in Standardkonfiguration beigestellten Systeme,
— Anbindung der Systeme an die „interne“ Benutzerverwaltung der KfW (Active Directory) und Implementierung eines Single Sign-ons mit Kerberos,
— Anbindung der Systeme an die „externe“ Benutzerverwaltung (Legiserver, LDAP),
— Grundkonfiguration aller Systeme und Einrichtung eines Standardmandanten auf allen Systemen,
— Kopplung der Entwicklungsumgebung mit den einzusetzenden Entwicklungswerkzeugen und mit dem Softwarerepository der KfW (IBM Rational Synergy),
— Einrichtung eines Stagingverfahrens zur Übernahme von Entwicklungen auf das Test- und Produktivsystem (Build- und Deployprozess),
— Einrichtung eines umfassenden Monitorings und Reportings über alle relevanten Server und Anwendungen mit Anbindung an HP OVO und an einen externen Überwachungsdienstleister,
— Erstellung eines Betriebs- und Entwicklerhandbuchs,
— Qualitätssicherung, Lasttest auf allen Systemen und Dokumentation.
2. Webseitenerstellung
Unmittelbares Ziel dieses Leistungspaketes ist die Wiederherstellung der zur Zeit mit Livelink realisierten Internetauftritte und Dienste gemäß den in einer Leistungsbeschreibung und in einem Lastenheft formulierten aktuellen Anforderungen der Fachabteilungen inklusive der Übernahme bestehender Inhalte und exklusive einer Endkontrolle der Seiten. Weiteres Ziel ist die Erstellung eines Basissystems als Plattform der weiteren Vorhaben der KfW. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen:
Unmittelbares Ziel dieses Leistungspaketes ist die Wiederherstellung der zur Zeit mit Livelink realisierten Internetauftritte und Dienste gemäß den in einer Leistungsbeschreibung und in einem Lastenheft formulierten aktuellen Anforderungen der Fachabteilungen inklusive der Übernahme bestehender Inhalte und exklusive einer Endkontrolle der Seiten. Weiteres Ziel ist die Erstellung eines Basissystems als Plattform der weiteren Vorhaben der KfW. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen:
a) Pilot und Projektablage
— Kurzfristige Erstellung von Pilotauftritten und Einrichtung eines Mandanten als Projektablage.
b) Anpassung (Erstellung Basissystem)
— Erstellung eines Pflichtenheftes (technisches und fachliches Design), eines Fachkonzepts und eines Sicherheitskonzepts,
— Entwicklung eines Masterlayouts als konfigurierbares Seitendesign mit mehreren definierten Seitenvorlagen zur Erstellung beliebiger Internetauftritte entsprechend den Vorgaben des Styleguide der KfW,
— Entwicklung aller benötigten Inhaltselemente zur Strukturierung und Anzeige der Inhalte gemäß dem vorgegebenen Styleguide der KfW,
— Implementierung grundlegender Funktionen als Module des Masterlayouts. (Suche, Seite empfehlen, Glossar etc.),
— Realisierung von spezifischen Funktionen und Fachanwendungen im Rahmen des neuen Systems unter anderem durch die Kopplung der Systeme an spezifische Drittanwendungen via KfW-Web-Services (Hochschulsuche, Vertriebspartnersuche, Zinstableau etc.) oder Batchverfahren (Unterschriftenverzeichnis etc.) oder durch die Anbindung an Web 2.0 Angebote (Social Media),
— Realisierung von spezifischen Funktionen und Fachanwendungen im Rahmen des neuen Systems unter anderem durch die Kopplung der Systeme an spezifische Drittanwendungen via KfW-Web-Services (Hochschulsuche, Vertriebspartnersuche, Zinstableau etc.) oder Batchverfahren (Unterschriftenverzeichnis etc.) oder durch die Anbindung an Web 2.0 Angebote (Social Media),
— Qualitätssicherung und Dokumentation.
c) Migration
— Konzeption des Content-Mappings,
— Entwicklung eines Importtools zur Übernahme von XML-Inhalten aus einem von der KfW vorgegebenen herstellerneutralen XML-Format,
— Datenübernahme mittels Importtool und Dokumentation,
— Korrektur wirtschaftlich nicht zu vermeidender technischer Importfehler durch manuelle Nachbereitung und manuelle Übernahme wirtschaftlich nicht automatisch zu übernehmender Inhalte,
— Eingabe neuer zugelieferter Inhalte und evtl. Restrukturierung von Inhalten,
— Koordination aller Maßnahmen der Migration, Qualitätssicherung und Unterstützung der Fachabteilungen bei der Endkontrolle u.a. durch die Erstellung von Handreichungen, Leitfäden, Checklisten, Dokumentationen etc.
d) Changes
— Umsetzung absehbarer aber noch nicht spezifizierter Maßnahmen insbesondere im Bereich Design und Usability im WCMS,
— Umsetzung unvorhersehbarer aber notwendiger Maßnahmen zur Herstellung einer wirtschaftlichen Gesamtlösung,
e) Schulung
— Produktschulung für alle Projektbeteiligten. D.h. Erfasserschulung, Redakteursschulungen, Entwicklerschulungen, Administratorenschulungen und Helpdeskschulung,
— Erstellung eines webbasierten auch multimedialen Redaktionshandbuches.
Jenseits der ĂĽblichen Abnahme aller Leistungen sieht die KfW einen allgemeinen Funktions- und Code Review durch einen Dritten Dienstleister und vor dem Hintergrund ihrer Sicherheitsrichtlinien einen expliziten Security Check der erstellten Leistungen und des Produkts durch einen entsprechenden Spezialisten vor. Zentrale Abnahmekriterien beim Security Check sind die im Open Web Application Security Project (OWASP) formulierten Top 10 Sicherheitsrisiken (https://www.owasp.org).
Jenseits der ĂĽblichen Abnahme aller Leistungen sieht die KfW einen allgemeinen Funktions- und Code Review durch einen Dritten Dienstleister und vor dem Hintergrund ihrer Sicherheitsrichtlinien einen expliziten Security Check der erstellten Leistungen und des Produkts durch einen entsprechenden Spezialisten vor. Zentrale Abnahmekriterien beim Security Check sind die im Open Web Application Security Project (OWASP) formulierten Top 10 Sicherheitsrisiken (https://www.owasp.org).
3. Support, Wartung und Weiterentwicklung fĂĽr 4 Jahre nach Systemlieferung
Ziele dieses Leistungspaketes sind die Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Betriebs sowie die Pflege der Entwicklung zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungsansprüchen bei gleichzeitiger Umsetzung weiterer Optimierungen und Anpassungen. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen:
Ziele dieses Leistungspaketes sind die Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Betriebs sowie die Pflege der Entwicklung zur Aufrechterhaltung von Gewährleistungsansprüchen bei gleichzeitiger Umsetzung weiterer Optimierungen und Anpassungen. Das Leistungspaket umfasst die folgenden Teilleistungen:
— Support der Produktfunktionen und der Anpassungen in der Form, dass dem User Help Desk als First Level Support der KfW fortlaufend Informationen zur Verfügung gestellt werden, um einfache Unterstützungsanfragen selber zu bearbeiten. Darüber hinaus ist ein Second- und Third-Level-Support anzubieten, der gestützt auf ein vom Anbieter zu stellendes Ticketsystem komplexere Unterstützungsanfragen vollumfänglich bearbeitet,
— Support der Produktfunktionen und der Anpassungen in der Form, dass dem User Help Desk als First Level Support der KfW fortlaufend Informationen zur Verfügung gestellt werden, um einfache Unterstützungsanfragen selber zu bearbeiten. Darüber hinaus ist ein Second- und Third-Level-Support anzubieten, der gestützt auf ein vom Anbieter zu stellendes Ticketsystem komplexere Unterstützungsanfragen vollumfänglich bearbeitet,
— Systemservices zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Wartung) der folgenden im LP 2 Initial erstellten Leistungen:
—— WCM und ggf. sonstige Produktlösung,
—— Individuelle Anpassung der Produktlösungen,
—— Betriebs- und Entwicklerhandbuch, Dokumentationen,
—— Sonstige Unterlagen wie Schulungsmaterialien, Anleitungen zu Problemlösungen etc,
— Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung (Weiterentwicklung) zur Optimierung und Anpassung der Entwicklungen aus dem Leistungspaket „Websiteerstellung“ an neue technologische und fachliche Rahmenbedingungen / Anforderungen.
Hinweis: Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung (Weiterentwicklungen) umfassen damit ausdrücklich nicht die Entwicklung neuer Lösungen auf der Basis des WCMS deren Funktion und Layout unabhängig von dem im Leistungspaket 2 erstellten Basissystem ist.
Hinweis: Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung (Weiterentwicklungen) umfassen damit ausdrücklich nicht die Entwicklung neuer Lösungen auf der Basis des WCMS deren Funktion und Layout unabhängig von dem im Leistungspaket 2 erstellten Basissystem ist.
Entsprechend dem Auftragsgegenstand und Umfang weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass insbesondere die folgenden Mindestanforderungen an die Leistungserbringung zwingend zu erfĂĽllen sind:
— Roadmap.
Zu dem angebotenen Produkt muss eine aussagekräftige Roadmap vorliegen, die die absehbaren Kommunikationsbedürfnisse der KfW im Sinne des Web 2.0 und 3.0 und die absehbaren technischen Innovationen aufgreift.
— Java und Architektur.
Das angebotene WCM muss derart in Java erstellt sein, dass die Entwicklung fachspezifischer Anforderungen sich gemäß dem „Leitfaden Fachliches und Technisches Design Java/Web“ und der "Vorstudie Strategische Initiative (SI) E Java/Web Basis" der KfW umsetzen lässt. Diese Dokumente präzisieren eine zeitgemäße Java-Architektur mit technischen Layern, fachlich geschnittenen Komponenten und gängigen Entwurfsmustern sowie ein Architekturvorgehen ausgehend von einem Fachmodell mit fachlichen Domänen und Services.
Das angebotene WCM muss derart in Java erstellt sein, dass die Entwicklung fachspezifischer Anforderungen sich gemäß dem „Leitfaden Fachliches und Technisches Design Java/Web“ und der "Vorstudie Strategische Initiative (SI) E Java/Web Basis" der KfW umsetzen lässt. Diese Dokumente präzisieren eine zeitgemäße Java-Architektur mit technischen Layern, fachlich geschnittenen Komponenten und gängigen Entwurfsmustern sowie ein Architekturvorgehen ausgehend von einem Fachmodell mit fachlichen Domänen und Services.
— Infrastruktur (DMZ, Staging und Skalierung).
Das angebotene WCM muss derart implementierbar sein, dass die banküblichen Sicherheitsrichtlinien der KfW umsetzbar sind, dass das Staging zwischen Redaktionssystem, Produktivsystem und Entwicklungssystem möglich ist und dass eine Skalierbarkeit in einer nicht virtualisierten Systemumgebung sicher gestellt werden kann.
Das angebotene WCM muss derart implementierbar sein, dass die banküblichen Sicherheitsrichtlinien der KfW umsetzbar sind, dass das Staging zwischen Redaktionssystem, Produktivsystem und Entwicklungssystem möglich ist und dass eine Skalierbarkeit in einer nicht virtualisierten Systemumgebung sicher gestellt werden kann.
— Browservoraussetzung.
Für den Internetbesucher (anonym) und den Internetbenutzer (angemeldet) muss ein Zugriff auf alle Inhalte einschließlich Film und Ton mit einem Standardbrowser mit aktiviertem JavaScript, Flash, Silverlight und PDF Viewer möglich sein. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich bewusst in proprietären Formaten veröffentlichte Inhalte wie zum Beispiel ZIP, MS-Word o.ä.
Für den Internetbesucher (anonym) und den Internetbenutzer (angemeldet) muss ein Zugriff auf alle Inhalte einschließlich Film und Ton mit einem Standardbrowser mit aktiviertem JavaScript, Flash, Silverlight und PDF Viewer möglich sein. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich bewusst in proprietären Formaten veröffentlichte Inhalte wie zum Beispiel ZIP, MS-Word o.ä.
— Arbeitsoberfläche.
Das angebotene WCM muss allen Anwendern (Redakteuren, Power Usern etc.) eine Arbeitsoberfläche mit mindestens den folgenden Merkmalen zur Verfügung stellen:
—— Gemäß Berechtigung geordneter Zugang zu allen Auftritten,
—— Gemäß Berechtigung ein logischer Zugang zu mehreren Dateiablagen auf bzw. in unterschiedlichen Systemen,
—— Eine spezielle Suche für Redakteure, die zum Beispiel auch eine Suche nach Autor erlaubt,
—— Gemäß Berechtigung eine intuitive Möglichkeit für Power User, beliebig viele neue, eigenständige Auftritte im Rahmen des KfW Designs mit der Möglichkeit zur Konfiguration bestimmter Eigenschaften (Umfang der Metanavigation o.ä.) anzulegen,
—— Einer einfachen Möglichkeit zum Upload mehrerer Dateien,
—— Einer einfachen Möglichkeit zum Verschieben ganzer Seitenstrukturen,
—— Einem Verfahren zur Übernahme von Inhalten aus MS-Word und MS-Excel entsprechend XHTML Standard,
— Informationsmodell.
Das angebotene WCM muss die Möglichkeit bieten, in Abhängigkeit vom Informationstyp Metadaten als Schema vorzugeben. Die Metadaten müssen dabei Taxonomien (vorgegebene Kategorien) und Folksonomien (Tags) zulassen. Alle Inhalte des Systems müssen sich in mehr als einem Kontext ausgeben lassen (wiederverwendbare Inhalte). Alle Inhalte einschließlich der Metanavigationen etc. müssen sich in mehr als einer Sprache ausgeben lassen (Mehrsprachigkeit).
Das angebotene WCM muss die Möglichkeit bieten, in Abhängigkeit vom Informationstyp Metadaten als Schema vorzugeben. Die Metadaten müssen dabei Taxonomien (vorgegebene Kategorien) und Folksonomien (Tags) zulassen. Alle Inhalte des Systems müssen sich in mehr als einem Kontext ausgeben lassen (wiederverwendbare Inhalte). Alle Inhalte einschließlich der Metanavigationen etc. müssen sich in mehr als einer Sprache ausgeben lassen (Mehrsprachigkeit).
— Granulare Inhaltsablage.
Das angebotene System muss eine transparente Verwaltung der Navigationsstruktur und der Seiteninhalte ermöglichen. Seiten/Artikel müssen sich beliebig aus Inhaltselementen wie Überschrift, Bild etc. zusammensetzen lassen. Die Inhaltselemente müssen sich per Drag and Drop platzieren lassen. Das angebotene WCM muss produktseitig ein Inhaltselement anbieten, welches eine konfigurierbare Abfrage von bestimmten Inhalten erlaubt.
Das angebotene System muss eine transparente Verwaltung der Navigationsstruktur und der Seiteninhalte ermöglichen. Seiten/Artikel müssen sich beliebig aus Inhaltselementen wie Überschrift, Bild etc. zusammensetzen lassen. Die Inhaltselemente müssen sich per Drag and Drop platzieren lassen. Das angebotene WCM muss produktseitig ein Inhaltselement anbieten, welches eine konfigurierbare Abfrage von bestimmten Inhalten erlaubt.
— Versionierung und Workflow.
Das angebotene System muss eine Versionierung in der Form anbieten, dass jede Seite und jeder Auftritt zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit wieder hergestellt werden kann. Es muss Arbeitsversionen bzw. Sperrungen von Inhalten erzeugen, wenn diese bearbeitet werden. Es muss die Änderungen zwischen zwei Versionen hervorheben und es muss einen konfigurierbaren Workflow haben.
Das angebotene System muss eine Versionierung in der Form anbieten, dass jede Seite und jeder Auftritt zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit wieder hergestellt werden kann. Es muss Arbeitsversionen bzw. Sperrungen von Inhalten erzeugen, wenn diese bearbeitet werden. Es muss die Änderungen zwischen zwei Versionen hervorheben und es muss einen konfigurierbaren Workflow haben.
— Formulareditor.
Bei der KfW werden regelmäßig strukturierte E-Mailformulare benötigt. Diese müssen in beliebiger Form vom Redakteur erzeugt werden können.
— Ausgabekanäle.
Das System muss über die Möglichkeit verfügen, Inhalte in unterschiedlichen Formaten (HTML, PDF etc.) und für unterschiedliche Geräte (Handy, Pad etc.) auszugeben.
— Multimedia.
Das angebotene System muss eine zentrale Medienverwaltung mit mindestens den folgenden Funktionen bieten: Filmschnitt, Untertitel, Einbindung von Filmen in HTML Seite einfach wie Bilder, endgeräteabhängige Ausgabe, automatische Bildskalierung.
— Schnittstellen.
Das angebotene System muss ĂĽber Schnittstellen zu SharePoint und SAP verfĂĽgen. Ein Microsoft ActiveDirectory muss mit Kerberos anbindbar sein. Entwicklungen mĂĽssen sich mit IBM Rational Synergy umsetzen lassen.
— Personalisierbare Anwendungselemente.
Das angebotene System muss die Möglichkeit bieten, gemäß Kundenanforderungen personalisierbare Anwendungselemente als Widget, Portlets o.ä. zur Verfügung zu stellen.
— Revisionssicherheit.
Das angebotene System muss in der Versionskontrolle einen manipulationssicheren Revisionssicherungsmodus enthalten, der gewährleistet, dass alle Versionen mit allen Änderungen im Zeitverlauf verfügbar sind.
— Security Check.
Zu dem angebotenen WCMS muss ein unabhängiger Security Check erfolgreich durchgeführt und testiert sein.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VSt.Nr. 139/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Frankfurt a.M.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass.
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigsten Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigsten Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Der Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen, sofern sie eintragungspflichtig sind.
Der Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen, sofern sie eintragungspflichtig sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Erklärung und zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Anlage 6 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" des Teilnahmeantrags vom Einzelbewerber oder von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf. von Nachunternehmen jeweils vollständig auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Erklärung und zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Anlage 6 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" des Teilnahmeantrags vom Einzelbewerber oder von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf. von Nachunternehmen jeweils vollständig auszufüllen.
Die Kriterien zur Bestimmung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bauen auf einer Reihe von Angaben auf, die als Faktoren der eigentlichen Kriterien genutzt werden. Die Auswertung und Berechnung der nachfolgenden Eignungskriterien auf Basis der Angaben in der Anlage 6 erfolgt durch die KfW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Kriterien zur Bestimmung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bauen auf einer Reihe von Angaben auf, die als Faktoren der eigentlichen Kriterien genutzt werden. Die Auswertung und Berechnung der nachfolgenden Eignungskriterien auf Basis der Angaben in der Anlage 6 erfolgt durch die KfW.
1) Mitarbeiter im Leistungsbereich WCM pro Mitarbeiter gesamt
Berechnet wird der Quotient aus den Mitarbeitern im Leistungsbereich WCM und den Gesamtmitarbeitern des Unternehmens im Jahr 2010. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern insgesamt werden als Spezialisten eingestuft. Bewertet wird, ob die ausgeschriebene Leistung WCM einen zentralen Leistungsgegenstand des Unternehmens darstellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berechnet wird der Quotient aus den Mitarbeitern im Leistungsbereich WCM und den Gesamtmitarbeitern des Unternehmens im Jahr 2010. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern insgesamt werden als Spezialisten eingestuft. Bewertet wird, ob die ausgeschriebene Leistung WCM einen zentralen Leistungsgegenstand des Unternehmens darstellt.
2) Umsatz pro Mitarbeiter
Berechnet wird der Quotient aus Umsatz im Leistungsbereich und Mitarbeiter im Leistungsbereich. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern insgesamt werden als Spezialisten bewertet. Bewertet wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, da der Quotient aus Umsatz und Mitarbeitern im Dienstleistungssektor immer einen Rückschluss auf die Ertragskraft des Unternehmens zulässt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berechnet wird der Quotient aus Umsatz im Leistungsbereich und Mitarbeiter im Leistungsbereich. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern insgesamt werden als Spezialisten bewertet. Bewertet wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, da der Quotient aus Umsatz und Mitarbeitern im Dienstleistungssektor immer einen Rückschluss auf die Ertragskraft des Unternehmens zulässt.
3) Umsatzentwicklung im Leistungsbereich WCM
Bewertet wird die Umsatzentwicklung als arithmetisches Mittel der Wachstumsraten von 2008 auf 2009 und von 2009 auf 2010 im Leistungsbereich WCM.
4) Mitarbeiterentwicklung im Leistungsbereich WCM
Bewertet wird die Entwicklung der Mitarbeiterzahl als arithmetisches Mittel der Wachstumsraten von 2008 auf 2009 und von 2009 auf 2010 im Leistungsbereich WCM.
5) Kunden
Dieses Kriterium dient der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit, evtl. Abhängigkeiten und Zukunftsrisiken.
6) Forschung und Entwicklung
Dieses Kriterium dient der Bewertung der Investitionen in die Zukunft und damit der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung bzw. der Zukunftsfähigkeit. Bewertet werden die FuE Investitionen im WCM Bereich in Relation zum Gesamtumsatz und die Organisation der Forschung und Entwicklung. Bei der Beurteilung der Investitionen in Forschung und Entwicklung wird unterschieden zwischen Produktanbietern (Unternehmen mit eigenem WCM Produkt) und Dienstleistern (Unternehmen ohne eigenes WCM Produkt). Zur Bewertung werden getrennt nach Produktanbieter und Dienstleister alle durchschnittlichen Anteile FuE am Gesamtumsatz zunächst der Größe nach sortiert. Im Folgenden wird über alle Werte der Mittelwert gebildet. Alle Unternehmen die von diesem Mittelwert nicht mehr als 15 % abweichen werden in 4 gleiche Gruppen eingeteilt. Die 25 % der Unternehmen mit den höchsten Anteilen werden im Folgenden der bestplatzierten Gruppe zugeordnet, die weiteren dann entsprechend den anderen drei Gruppen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dieses Kriterium dient der Bewertung der Investitionen in die Zukunft und damit der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung bzw. der Zukunftsfähigkeit. Bewertet werden die FuE Investitionen im WCM Bereich in Relation zum Gesamtumsatz und die Organisation der Forschung und Entwicklung. Bei der Beurteilung der Investitionen in Forschung und Entwicklung wird unterschieden zwischen Produktanbietern (Unternehmen mit eigenem WCM Produkt) und Dienstleistern (Unternehmen ohne eigenes WCM Produkt). Zur Bewertung werden getrennt nach Produktanbieter und Dienstleister alle durchschnittlichen Anteile FuE am Gesamtumsatz zunächst der Größe nach sortiert. Im Folgenden wird über alle Werte der Mittelwert gebildet. Alle Unternehmen die von diesem Mittelwert nicht mehr als 15 % abweichen werden in 4 gleiche Gruppen eingeteilt. Die 25 % der Unternehmen mit den höchsten Anteilen werden im Folgenden der bestplatzierten Gruppe zugeordnet, die weiteren dann entsprechend den anderen drei Gruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Erklärung und zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit ist die Anlage 7 "Fachliche und technische Leistungsfähigkeit" des Teilnahmeantrags vom Einzelbewerber oder von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf. von Nachunternehmen gemeinsam auszufüllen.
Zur Erklärung und zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit ist die Anlage 7 "Fachliche und technische Leistungsfähigkeit" des Teilnahmeantrags vom Einzelbewerber oder von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie ggf. von Nachunternehmen gemeinsam auszufüllen.
1) Leistungsspektrum:
Zu beschreiben ist das jeweilige Leistungsspektrum und die Schwerpunkte des Unternehmens. Diese sind den möglichen Aufgaben in einem Migrationsprojekt gegenüberzustellen. Bewertet wird der Abdeckungsgrad des Leistungsspektrums zur ausgeschriebenen Leistung bestehend aus Lizenzierung, Implementierung, Anpassung, Migration, Manuelle Nachbereitung, Support, Projektleitung, Projektmanagement, Qualitätssicherung.
Zu beschreiben ist das jeweilige Leistungsspektrum und die Schwerpunkte des Unternehmens. Diese sind den möglichen Aufgaben in einem Migrationsprojekt gegenüberzustellen. Bewertet wird der Abdeckungsgrad des Leistungsspektrums zur ausgeschriebenen Leistung bestehend aus Lizenzierung, Implementierung, Anpassung, Migration, Manuelle Nachbereitung, Support, Projektleitung, Projektmanagement, Qualitätssicherung.
2) Mitarbeiterqualifikation:
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungen vorgesehenen Personen sind Kurzlebensläufe (Profile) nach Möglichkeit in der angegebenen Anzahl zu allen folgenden Rollen vorzulegen.
— Projektmanager (Eskalationsstufe) (1 Profil).
Ausbildung / Qualifikation: Abgeschlossenes Hochschulstudium in einer der Tätigkeit entsprechenden Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifizierung (z.B. Strategischer Professional des IT Weiterbildungssystems).
— Projektleiter (Planung und Steuerung des Projekts) (2 Profile).
Ausbildung / Qualifikation: Mindestens abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer der Tätigkeit entsprechenden Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifizierung (z.B. Operativer Professional des IT Weiterbildungssystems).
— Konzeption (1 Profil).
— Entwicklung (3 Profile).
Ausbildung / Qualifikation: Mindestens abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer der Tätigkeit entsprechenden Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifizierung (z.B. Specialist des IT Weiterbildungssystems).
— Trainer (1 Profil).
Ausbildung / Qualifikation: Fachliche Qualifizierung die mindestens einem Specialist des IT Weiterbildungssystems vergleichbar ist und Trainer Zertifizierung.
— Support (2 Profile).
Ausbildung / Qualifikation: Profil 1: Mindestens abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer der Tätigkeit entsprechenden Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifizierung (z.B. Operativer Professional des IT Weiterbildungssystems). Profil 2: Fachliche Qualifizierung die mindestens einem Specialist des IT Weiterbildungssystems vergleichbar ist.
Ausbildung / Qualifikation: Profil 1: Mindestens abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einer der Tätigkeit entsprechenden Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifizierung (z.B. Operativer Professional des IT Weiterbildungssystems). Profil 2: Fachliche Qualifizierung die mindestens einem Specialist des IT Weiterbildungssystems vergleichbar ist.
Bewertet werden die Projekterfahrung und die formale Qualifikation anhand von Ausbildungen oder Zertifizierungen der einzelnen Mitarbeiter.
3) Prozesse und Technische Infrastruktur:
Zu beschreiben sind die Infrastruktur und die Prozesse zur Erstellung von Softwarelösungen bzw. zur Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen. Die Anwendung von Standards ist durch entsprechende Zertifizierungen zu belegen. Bewertet wird die Professionalität der Geschäftsprozesse und die technische Ausstattung in Relation zu den auszuführenden Aufgaben.
Zu beschreiben sind die Infrastruktur und die Prozesse zur Erstellung von Softwarelösungen bzw. zur Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen. Die Anwendung von Standards ist durch entsprechende Zertifizierungen zu belegen. Bewertet wird die Professionalität der Geschäftsprozesse und die technische Ausstattung in Relation zu den auszuführenden Aufgaben.
4) Auszeichnungen, Zertifizierungen und Siegel:
Falls vorhanden sind Auszeichnungen, Zertifizierungen und Siegel anzugeben, die die besondere Qualifikation bzgl. des Ausschreibungsgegenstands belegen. (z.B. BIENE-Award etc.). Bewertet wird die durch die Auszeichnungen dokumentierte Qualifikation der Bewerber über die Bereiche „Barrierefreiheit“, „Sicherheit“, „Performance“, „Qualität“ und „Sonstige mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand“. Bewertet wird nicht die Anzahl der Auszeichnungen, Zertifizierungen und Siegel sondern der Abdeckungsgrad der Bereiche.
Falls vorhanden sind Auszeichnungen, Zertifizierungen und Siegel anzugeben, die die besondere Qualifikation bzgl. des Ausschreibungsgegenstands belegen. (z.B. BIENE-Award etc.). Bewertet wird die durch die Auszeichnungen dokumentierte Qualifikation der Bewerber über die Bereiche „Barrierefreiheit“, „Sicherheit“, „Performance“, „Qualität“ und „Sonstige mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand“. Bewertet wird nicht die Anzahl der Auszeichnungen, Zertifizierungen und Siegel sondern der Abdeckungsgrad der Bereiche.
5) Vergleichbare Leistungen:
Vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft anzugeben sind Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens von einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von einem Nachunternehmer als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden und deren jeweiliger Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2009 lag.
Vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft anzugeben sind Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens von einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von einem Nachunternehmer als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden und deren jeweiliger Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2009 lag.
Zu jedem Bewertungskriterium im Bereich der vergleichbaren Leistungen ist mindestens ein Referenzprojekt entsprechend der nachfolgenden Kriterien anzugeben. Es wird nicht die Anzahl der Referenzprojekte, sondern der Abdeckungsgrad der jeweils geforderten vergleichbaren Leistung bewertet. Die unterschiedlichen Teilleistungen können dabei im Rahmen mehrerer Projekte und im Falle von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ggf. auch von mehreren Unternehmen erbracht worden sein. Wird zu einer Teilleistung oder zu allen Teilleistungen mehr als eine Referenz angegeben, dann gehen nur die beiden erstgenannten Leistungen in die Wertung ein.
Zu jedem Bewertungskriterium im Bereich der vergleichbaren Leistungen ist mindestens ein Referenzprojekt entsprechend der nachfolgenden Kriterien anzugeben. Es wird nicht die Anzahl der Referenzprojekte, sondern der Abdeckungsgrad der jeweils geforderten vergleichbaren Leistung bewertet. Die unterschiedlichen Teilleistungen können dabei im Rahmen mehrerer Projekte und im Falle von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ggf. auch von mehreren Unternehmen erbracht worden sein. Wird zu einer Teilleistung oder zu allen Teilleistungen mehr als eine Referenz angegeben, dann gehen nur die beiden erstgenannten Leistungen in die Wertung ein.
— Projektorganisation:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte eine erfolgreiche Projektorganisation zur Durchführung einer Migration bestehend aus den Teilprojekten Implementierung WCM, Anpassung WCM und Datenmigration und zur Sicherung von Qualität, Termin- und Budgettreue in allen Teilaspekten.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte eine erfolgreiche Projektorganisation zur Durchführung einer Migration bestehend aus den Teilprojekten Implementierung WCM, Anpassung WCM und Datenmigration und zur Sicherung von Qualität, Termin- und Budgettreue in allen Teilaspekten.
Zu beschreiben ist die jeweilige Projektorganisation anhand einer Aufbauorganisation unter Benennung der Rollen- und Aufgabenverteilung sowie im Anschluss die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität, Termin- und Budgettreue.
Bewertet wird die an den Referenzprojekten erkennbare praktische Erfahrung zur Organisation von WCM Migrationen in Bezug auf Qualität der Leistungserbringung und Termin- und Budgettreue.
— Implementierung:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte eine nicht virtualisierte Implementierung eines WCM, bei dem die Auslieferung der Seiten aus einem redundanten System in einer DMZ steht, die Redaktion auf einem Produktivsystem im lokalen Netz erfolgt und Entwicklung / Test auf eigenen Systemen bei geregelten Übernahmeverfahren erfolgen können. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Betriebsstruktur einer nicht virtualisierten Implementierung mit einem Livesystem in der DMZ und einem produktiven Redaktionssystem im lokalen Netz sowie einer Entwicklungsinfrastruktur mit einem geregelten Übernahmeverfahren.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte eine nicht virtualisierte Implementierung eines WCM, bei dem die Auslieferung der Seiten aus einem redundanten System in einer DMZ steht, die Redaktion auf einem Produktivsystem im lokalen Netz erfolgt und Entwicklung / Test auf eigenen Systemen bei geregelten Übernahmeverfahren erfolgen können. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Betriebsstruktur einer nicht virtualisierten Implementierung mit einem Livesystem in der DMZ und einem produktiven Redaktionssystem im lokalen Netz sowie einer Entwicklungsinfrastruktur mit einem geregelten Übernahmeverfahren.
— Sicherheitskonzept:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, wie die Sicherheitsziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und gesetzliche Anforderungen auf der Basis eines WCM Produktes für das Netzwerkdeployment, für Systemkomponenten im Rahmen einer Zonierung und bezogen auf das Sicherheitsmodell (Benutzer, Gruppen, Rollen, Profile, ACL etc.) des WCM erfüllt und in einem Sicherheitskonzept dokumentiert wurden. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der Erfüllung der Sicherheitsziele.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, wie die Sicherheitsziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und gesetzliche Anforderungen auf der Basis eines WCM Produktes für das Netzwerkdeployment, für Systemkomponenten im Rahmen einer Zonierung und bezogen auf das Sicherheitsmodell (Benutzer, Gruppen, Rollen, Profile, ACL etc.) des WCM erfüllt und in einem Sicherheitskonzept dokumentiert wurden. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der Erfüllung der Sicherheitsziele.
— Support und Patches / Updates:
Zu beschreiben sind anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, in welcher Form Supportleistungen zu deutschen Geschäftszeiten (Mo – Fr, 8:00 – 17:00 Uhr) erbracht wurden. Anzugeben ist dabei auch, ob und wie im Rahmen der Referenzprojekte ein „User Help Desk“ beim Kunden unterstützt wurde. Zu beschreiben ist zudem, ob und wie der Support notwendige Patches bzw. Updates zur Verfügung gestellt werden konnte. Bewertet wird die Eignung der in den Referenzprojekten dargestellten Servicestrukturen für die KfW. Bewertet wird somit der Support der Produktfunktionen und der Anpassungen durch eine Unterstützung des User Help Desk als First Level Support der KfW mit Schulung, Anleitungen und Wikibeiträgen. Und die Bereitstellung eines Second- und Third-Level-Support mit eigenem Ticketsystem zur Lösung komplexerer Unterstützungsanfragen einschließlich der Möglichkeit zur Bereitstellung von Patches bzw. Updates.
Zu beschreiben sind anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, in welcher Form Supportleistungen zu deutschen Geschäftszeiten (Mo – Fr, 8:00 – 17:00 Uhr) erbracht wurden. Anzugeben ist dabei auch, ob und wie im Rahmen der Referenzprojekte ein „User Help Desk“ beim Kunden unterstützt wurde. Zu beschreiben ist zudem, ob und wie der Support notwendige Patches bzw. Updates zur Verfügung gestellt werden konnte. Bewertet wird die Eignung der in den Referenzprojekten dargestellten Servicestrukturen für die KfW. Bewertet wird somit der Support der Produktfunktionen und der Anpassungen durch eine Unterstützung des User Help Desk als First Level Support der KfW mit Schulung, Anleitungen und Wikibeiträgen. Und die Bereitstellung eines Second- und Third-Level-Support mit eigenem Ticketsystem zur Lösung komplexerer Unterstützungsanfragen einschließlich der Möglichkeit zur Bereitstellung von Patches bzw. Updates.
— Leistungstiefe:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte inwiefern in der Vergangenheit Veränderungen an einem WCM System vorgenommen wurden. Zu unterscheiden ist dabei nach Veränderungen am Programmkern und Anpassungen mittels der bereitgestellten API. Anzugeben ist dabei, ob und wie Herstellergarantien erhalten bleiben. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Handlungsspielraum als Grenze der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte inwiefern in der Vergangenheit Veränderungen an einem WCM System vorgenommen wurden. Zu unterscheiden ist dabei nach Veränderungen am Programmkern und Anpassungen mittels der bereitgestellten API. Anzugeben ist dabei, ob und wie Herstellergarantien erhalten bleiben. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Handlungsspielraum als Grenze der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
— Multisite:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, wie mit einer WCM-Installation der Auftraggeber befähigt wurde, durch Konfiguration beliebig viele unterschiedliche Internetauftritte im Rahmen eines definierten Funktionsumfangs und Layout / Design Musters zu realisieren, ohne dass für diesen Auftritt zusätzliche Entwicklungsleistungen erbracht werden mussten. Zu beschreiben ist dabei auch, inwieweit Redakteure in der Lage waren, mehrere Auftritte gleichzeitig zu bearbeiten und ob und wie sie Inhalte in mehreren Auftritten verwenden konnten.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, wie mit einer WCM-Installation der Auftraggeber befähigt wurde, durch Konfiguration beliebig viele unterschiedliche Internetauftritte im Rahmen eines definierten Funktionsumfangs und Layout / Design Musters zu realisieren, ohne dass für diesen Auftritt zusätzliche Entwicklungsleistungen erbracht werden mussten. Zu beschreiben ist dabei auch, inwieweit Redakteure in der Lage waren, mehrere Auftritte gleichzeitig zu bearbeiten und ob und wie sie Inhalte in mehreren Auftritten verwenden konnten.
Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der notwendigen Funktionen zur Konfiguration des Funktionsumfangs und Layout / Designs und zur Bearbeitung mehrerer Auftritte. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der notwendigen Funktionen zur Konfiguration des Funktionsumfangs und Layout / Designs und zur Bearbeitung mehrerer Auftritte. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
— Inhalts- und Anwendungselemente:
Zu beschreiben ist ein oder wenn nötig mehrere Referenzprojekte, bei denen Redakteure Inhalte einer Seite per Drag und Drop mit Inhaltselementen strukturiert in Zonen aufbauen konnten. Zu beschreiben ist zudem, wie beliebige Inhaltselemente entsprechend den Vorgaben des Kunden erstellt werden konnten und wie der Bewerber in der Lage war, ein Inhaltselement zur Verfügung zu stellen, welches eine dynamische Abfrage von Inhalten zuließ (z.B. zeige mir die letzten 3 Pressemitteilungen). Zu beschreiben ist auch, ob und wie der Bewerber in der Lage war, gemäß den Anforderungen des Kunden personalisierbare Anwendungselemente (Widgets, Portlets) auf der Basis des WCM zu realisieren.
Zu beschreiben ist ein oder wenn nötig mehrere Referenzprojekte, bei denen Redakteure Inhalte einer Seite per Drag und Drop mit Inhaltselementen strukturiert in Zonen aufbauen konnten. Zu beschreiben ist zudem, wie beliebige Inhaltselemente entsprechend den Vorgaben des Kunden erstellt werden konnten und wie der Bewerber in der Lage war, ein Inhaltselement zur Verfügung zu stellen, welches eine dynamische Abfrage von Inhalten zuließ (z.B. zeige mir die letzten 3 Pressemitteilungen). Zu beschreiben ist auch, ob und wie der Bewerber in der Lage war, gemäß den Anforderungen des Kunden personalisierbare Anwendungselemente (Widgets, Portlets) auf der Basis des WCM zu realisieren.
Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Bereitstellung von Inhalts- und Anwendungselementen durch den Bewerber. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Bereitstellung von Inhalts- und Anwendungselementen durch den Bewerber. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
— Versionierung und Workflow:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, ob in den WCM Projekten eine Versionierung einschließlich einer Anzeige von Änderungen zwischen 2 Versionen und ein konfigurierbarer Freigabeworkflow ermöglicht wurde. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Umsetzung einer Versionierung, Änderungsanzeige und eines Freigabeworkflow. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte, ob in den WCM Projekten eine Versionierung einschließlich einer Anzeige von Änderungen zwischen 2 Versionen und ein konfigurierbarer Freigabeworkflow ermöglicht wurde. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Umsetzung einer Versionierung, Änderungsanzeige und eines Freigabeworkflow. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
— Multimedia:
Zu beschreiben sind anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte die Möglichkeiten zur Erstellung einer zentralen Medienverwaltung (Bild, Film, Ton und Flash), die u.a. die folgenden Funktionen bietet: Filmschnitt, Untertitel, Einbindung von Filmen in HTML Seite wie Bilder, endgeräteabhängige Ausgabe, automatische Bildskalierung und Auslieferung von Multimediainhalten von externen Servern. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Funktionalität einer Medienverwaltung. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
Zu beschreiben sind anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte die Möglichkeiten zur Erstellung einer zentralen Medienverwaltung (Bild, Film, Ton und Flash), die u.a. die folgenden Funktionen bietet: Filmschnitt, Untertitel, Einbindung von Filmen in HTML Seite wie Bilder, endgeräteabhängige Ausgabe, automatische Bildskalierung und Auslieferung von Multimediainhalten von externen Servern. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Funktionalität einer Medienverwaltung. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
— Ausgabekanäle:
Zu beschreiben sind anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte die Möglichkeiten zur Erstellung eines Systems, bei dem entsprechend dem Stand der Technik Inhalte endgeräteabhängig (Handy, Pad etc.) oder in unterschiedlichen Formaten (HTML, PDF etc.) ausgegeben werden können. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Realisierung automatischer Ausgabekanäle für unterschiedliche Endgeräte und Formate. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
Zu beschreiben sind anhand eines oder wenn nötig mehrerer Referenzprojekte die Möglichkeiten zur Erstellung eines Systems, bei dem entsprechend dem Stand der Technik Inhalte endgeräteabhängig (Handy, Pad etc.) oder in unterschiedlichen Formaten (HTML, PDF etc.) ausgegeben werden können. Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der zur ausgeschriebenen Leistung notwendigen Realisierung automatischer Ausgabekanäle für unterschiedliche Endgeräte und Formate. Ausdrücklich nicht bewertet wird die funktionale Qualität des / der eingesetzten Produkte.
— Inhaltsmigration:
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrere Referenzprojekte zu Migrationen zwischen unterschiedlichen WCM Systemen wie und in welchem Umfang komplexe Inhalte bestehend aus Seitenstrukturen, Seiten mit Inhalt, verlinkten und unverlinkten Dokumenten sowie Benutzer und Benutzerrechte automatisch übernommen werden konnten.
Zu beschreiben ist anhand eines oder wenn nötig mehrere Referenzprojekte zu Migrationen zwischen unterschiedlichen WCM Systemen wie und in welchem Umfang komplexe Inhalte bestehend aus Seitenstrukturen, Seiten mit Inhalt, verlinkten und unverlinkten Dokumenten sowie Benutzer und Benutzerrechte automatisch übernommen werden konnten.
Bewertet wird der in den Referenzprojekten dargestellte Abdeckungsgrad bzgl. der notwendigen Migration von Seitenstruktur, Seiteninhalt, Dokumenten, Bildern, Medien (Film, Ton, Flash, Silverlight), Verlinkungen, Rechten und Benutzern.
Es sind auch Referenzen zu Migrationen über unterschiedliche Major Releases eines Produktes zulässig, wenn die neue Version bzgl. der Speicherung der Inhalte grundlegend überarbeitet wurde und insofern die Migration als eigenständiges Migrationsprojekt im Sinne eines Prototyps für Migrationen zwischen unterschiedlichen WCMS bewertet werden kann.
Es sind auch Referenzen zu Migrationen über unterschiedliche Major Releases eines Produktes zulässig, wenn die neue Version bzgl. der Speicherung der Inhalte grundlegend überarbeitet wurde und insofern die Migration als eigenständiges Migrationsprojekt im Sinne eines Prototyps für Migrationen zwischen unterschiedlichen WCMS bewertet werden kann.
Mindeststandards:
Die nachfolgend aufgefĂĽhrten fachlichen und technischen Ausschlusskriterien sind als Mindestanforderungen ausnahmslos zu erfĂĽllen:
1) Hersteller, Zertifizierung oder Partnerstatus:
Die Bewerber müssen belegen, dass sie als Hersteller eines WCM Produktes oder als zertifizierter bzw. zugelassener Partner eines WCM Produktanbieters entsprechend qualifiziert sind, eine WCM Produkteinführung bei der KfW umfassend umzusetzen. 3 zertifizierte Mitarbeiterschulungen werden als möglicher Beleg zugelassen, wenn diese Mitarbeiter auch an entsprechenden Produkteinführungen mitgearbeitet haben.
Die Bewerber müssen belegen, dass sie als Hersteller eines WCM Produktes oder als zertifizierter bzw. zugelassener Partner eines WCM Produktanbieters entsprechend qualifiziert sind, eine WCM Produkteinführung bei der KfW umfassend umzusetzen. 3 zertifizierte Mitarbeiterschulungen werden als möglicher Beleg zugelassen, wenn diese Mitarbeiter auch an entsprechenden Produkteinführungen mitgearbeitet haben.
Die Zertifizierungen, Partnerverträge und ggf. Projektnachweise sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen.
2) Patches / Updates:
Die Bewerber müssen belegen, dass sie bei Fehlern aufgrund veränderter, unumgänglicher Marktstandards oder bei identifizierten Sicherheitslücken in den letzten 3 Jahren in der Lage waren, entsprechende Patches bzw. Updates zu einem regelmäßig verwendeten WCM Produkt zur Verfügung zu stellen. Als Beleg gelten z.B. Dokumentationen der Bereitstellung oder Releasenotes.
Die Bewerber müssen belegen, dass sie bei Fehlern aufgrund veränderter, unumgänglicher Marktstandards oder bei identifizierten Sicherheitslücken in den letzten 3 Jahren in der Lage waren, entsprechende Patches bzw. Updates zu einem regelmäßig verwendeten WCM Produkt zur Verfügung zu stellen. Als Beleg gelten z.B. Dokumentationen der Bereitstellung oder Releasenotes.
3) Mindestpunktzahl zu einzelnen Bewertungskriterien:
Hinsichtlich der geforderten vergleichbaren Leistungen müssen die Bewerber bzgl. der folgenden Bewertungskriterien auf der durchgängig verwendeten Bewertungsskala mit den Punktschritten 0, 25, 50 und 75 mindestens 25 Punkte erreichen:
— Sicherheitskonzept,
— Multisite,
— Inhalts- und Anwendungselemente,
— Inhaltsmigration.
4) Vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft anzugeben sind Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens von einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von einem Nachunternehmer als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden und deren jeweiliger Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2009 lag. Zu jedem Bewertungskriterium im Bereich der vergleichbaren Leistungen ist mindestens ein Referenzprojekt entsprechend der aufgefĂĽhrten Kriterien anzugeben.
4) Vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft anzugeben sind Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens von einem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von einem Nachunternehmer als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden und deren jeweiliger Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2009 lag. Zu jedem Bewertungskriterium im Bereich der vergleichbaren Leistungen ist mindestens ein Referenzprojekt entsprechend der aufgefĂĽhrten Kriterien anzugeben.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für Sach- und Personenschäden: 5 000 000,00 EUR/Jahr und,
Der Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist ĂĽber die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original.
Unterzeichnete Erklärung (Formblatt Anlage 1) abzugeben, aus der hervorgeht,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und,
— dass sie in dem Fall, dass sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals âś…
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung der Eignungskriterien ist detailliert in der Anlage 4 des Teilnahmeantrags „Bewertungskriterien für die Auswertung der Teilnahmeanträge“ einschließlich der Mindestanforderungen beschrieben. Zur Wertung des eingereichten Teilnahmeantrags werden die folgenden Kriterien und Gewichtung herangezogen: 1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30 %) und 2) Fachliche und technische Leistungsfähigkeit (70 %). Zur Angebotsabgabe werden die vier bestplatzierten Bewerber aufgefordert.
Die Bewertung der Eignungskriterien ist detailliert in der Anlage 4 des Teilnahmeantrags „Bewertungskriterien für die Auswertung der Teilnahmeanträge“ einschließlich der Mindestanforderungen beschrieben. Zur Wertung des eingereichten Teilnahmeantrags werden die folgenden Kriterien und Gewichtung herangezogen: 1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30 %) und 2) Fachliche und technische Leistungsfähigkeit (70 %). Zur Angebotsabgabe werden die vier bestplatzierten Bewerber aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Iris Wallmann
Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrags sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der Kontaktdaten per E-Mail oder Fax anzufordern. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag soll alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag inkl. der Anlagen 5, 6 und 7 sowie ggf. der Anlagen 1 und 2 ist in dreifacher gedruckter Ausfertigung (ein gebundenes Original und 2 geheftete Kopien; Original und Kopien sind als solche zu kennzeichnen) und in digitaler Form auf einem geeigneten, schreibgeschützten Datenträger (z.B. CD, DVD) im versendeten Dateiformat und als PDF in einem verschlossenen Umschlag bei der KfW, Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND einzureichen. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrags sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der Kontaktdaten per E-Mail oder Fax anzufordern. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag soll alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag inkl. der Anlagen 5, 6 und 7 sowie ggf. der Anlagen 1 und 2 ist in dreifacher gedruckter Ausfertigung (ein gebundenes Original und 2 geheftete Kopien; Original und Kopien sind als solche zu kennzeichnen) und in digitaler Form auf einem geeigneten, schreibgeschützten Datenträger (z.B. CD, DVD) im versendeten Dateiformat und als PDF in einem verschlossenen Umschlag bei der KfW, Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND einzureichen. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 VOL/A). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 VOL/A). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Auskunftsersuchen sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) an die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu dem unter Abschnitt IV.3.3) dieser Bekanntmachung genannten Termin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) an die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zu stellen und werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu dem unter Abschnitt IV.3.3) dieser Bekanntmachung genannten Termin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerĂĽgten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber nicht unverzĂĽglich gerĂĽgt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 245-398190 (2011-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Wallmann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.