Telefonische Terminvereinbarung für die Region Schleswig-Holstein (Outbound)

Der AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.2 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch

Die AOK NORDWEST beabsichtigt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (z. B. § 13 ff. SGB I) in Verbindung mit den Vorschriften zur Datenverarbeitung (insbesondere § 80 SGB X) zur Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten der Aufklärung und Kundengewinnung unterstützend ein externes CallCenter zu beauftragen.
Die Dienstleistung umfasst insbesondere die telefonische Privatkunden-Terminierung für ca. 90 Außendienstmitarbeiterinnen/Außendienstmitarbeiter (ADM) der Region Schleswig-Holstein und die Sicherstellung der sich hieraus ergebenden Inbound-Kontakte. Für die Kontaktierung der AOK-Versicherten und Interessenten in den Bereichen „Berufsstart“ und „Neukundengeschäft“ stehen vorbereitete Kampagnen auf Basis konkreter Gesprächsanlässe zur Verfügung. Auf Basis eines Terminierungsmoduls soll die Terminkoordination sowie die Kommunikation zwischen CallCenter und der AOK NORDWEST in Echtzeit erfolgen. Die Pflege von Terminkalendern, Freigabe/Sperrung von Terminierungszeiträumen muss durch die zuständige Regionaldirektion der/des ADM möglich sein. Für die Tagesplanung der/des ADM ist ein definierter Zeitrahmen pro Besuch zu berücksichtigen. Bei der Terminierung ist sicherzustellen, dass die Tagesplanung der/des ADM hinsichtlich der Fahr-/Wegstrecken routenoptimiert vorgenommen wird. Die Auftraggeberin stellt Adresspotenziale in entsprechender Menge und Qualität zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang müssen auch Leistungen im Bereich des individualisierten postalischen Mailingversandes (ggf. mit Anlagen) sowie des E-Mail-Kontaktes durch die Bietenden erbracht werden.
Die telefonischen Kundenkontakte werden in der Zeit von montags bis freitags von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt; nach Absprache mit der Auftraggeberin kann optional auch eine Kontaktierung zwischen 8:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die persönliche Annahme eingehender Gespräche ist immer ab 8:00 sicherzustellen. Im Regelfall werden die Kunden über die Festnetznummer angerufen. Ist diese nicht vorhanden, sind auch Kontakte über die Mobilfunknummer geplant. Die Erreichbarkeit hängt von der jeweiligen zu kontaktierenden Kundengruppe ab. Das CallCenter hat hierauf flexibel zu reagieren.
Das CallCenter wird eng mit dem Geschäftsbereich „Vertrieb“ der Direktion zusammenarbeiten. Dieser stellt das Bindeglied zwischen CallCenter und AOK-Regionaldirektionen dar und ist für die Kampagnenplanung, -steuerung, Datenkoordination und die Koordination des fachlichen Inputs zuständig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-19 Auftragsbekanntmachung
2012-03-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Menge oder Umfang:
Es geht um ein anfängliches Auftragsvolumen von ca. 40 000 Entscheiderkontakten pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.2 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 247-401609
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin LItsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND 2. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen.Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren,den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 3. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Unterauftragnehmer haben insbesondere 3 Referenzprojekte für die jeweils betroffene Teilleistung mit Angabe des Rechnungswertes, des Leistungszeitraumes sowie der Auftraggeberin mit Anschrift, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer gemäß des den Ausschreibungsunterlagen beiliegeden Refenrezblatts anzugeben. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK NORDWEST beabsichtigt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (z. B. § 13 ff. SGB I) in Verbindung mit den Vorschriften zur Datenverarbeitung (insbesondere § 80 SGB X) zur Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten der Aufklärung und Kundengewinnung unterstützend ein externes CallCenter zu beauftragen.
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Die Dienstleistung umfasst insbesondere die telefonische Privatkunden-Terminierung für ca. 90 Außendienstmitarbeiterinnen/Außendienstmitarbeiter (ADM) der Region Schleswig-Holstein und die Sicherstellung der sich hieraus ergebenden Inbound-Kontakte. Für die Kontaktierung der AOK-Versicherten und Interessenten in den Bereichen „Berufsstart“ und „Neukundengeschäft“ stehen vorbereitete Kampagnen auf Basis konkreter Gesprächsanlässe zur Verfügung. Auf Basis eines Terminierungsmoduls soll die Terminkoordination sowie die Kommunikation zwischen CallCenter und der AOK NORDWEST in Echtzeit erfolgen. Die Pflege von Terminkalendern, Freigabe/Sperrung von Terminierungszeiträumen muss durch die zuständige Regionaldirektion der/des ADM möglich sein. Für die Tagesplanung der/des ADM ist ein definierter Zeitrahmen pro Besuch zu berücksichtigen. Bei der Terminierung ist sicherzustellen, dass die Tagesplanung der/des ADM hinsichtlich der Fahr-/Wegstrecken routenoptimiert vorgenommen wird. Die Auftraggeberin stellt Adresspotenziale in entsprechender Menge und Qualität zur Verfügung stellt.
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In diesem Zusammenhang müssen auch Leistungen im Bereich des individualisierten postalischen Mailingversandes (ggf. mit Anlagen) sowie des E-Mail-Kontaktes durch die Bietenden erbracht werden.
Die telefonischen Kundenkontakte werden in der Zeit von montags bis freitags von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt; nach Absprache mit der Auftraggeberin kann optional auch eine Kontaktierung zwischen 8:00 und 12:00 Uhr erfolgen. Die persönliche Annahme eingehender Gespräche ist immer ab 8:00 sicherzustellen. Im Regelfall werden die Kunden über die Festnetznummer angerufen. Ist diese nicht vorhanden, sind auch Kontakte über die Mobilfunknummer geplant. Die Erreichbarkeit hängt von der jeweiligen zu kontaktierenden Kundengruppe ab. Das CallCenter hat hierauf flexibel zu reagieren.
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Das CallCenter wird eng mit dem Geschäftsbereich „Vertrieb“ der Direktion zusammenarbeiten. Dieser stellt das Bindeglied zwischen CallCenter und AOK-Regionaldirektionen dar und ist für die Kampagnenplanung, -steuerung, Datenkoordination und die Koordination des fachlichen Inputs zuständig.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann längstens zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG,
2. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (nicht älter als 12 Monate, abzustellen ist auf die Frist zur Einreichung der Angebote)
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3. gemachten Ausführungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage einer Kopie über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
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Alternativ Vorlage der unterschriebenen Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckung abgeschlossen wird, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3. gemachten Ausführungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage von mindestens drei aktuellen Referenzen über Aufträge, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (z.B. Leistungen aus dem Bereich Callcenter-Dienstleistungen für Versicherungen und Finanzdienstleister). Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen sowie der Rechnungswert anzugeben. Anzugeben ist außerdem, wann die Leistung erbracht wurde; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
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2. Angabe der insgesamt im Unternehmen für CallCenter-Dienstleistungen beschäftigten, deutschsprechenden (akzentfrei und fließend in Wort und Schrift) Mitarbeiter/innen, die über mindestens sechs Monate CallCenter-Erfahrung und kaufmännisches Basiswissen verfügen, gegliedert nach festen und freien Mitarbeitern/innen.
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3. Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage von Abschlusszeugnissen und Arbeitszeugnissen des Projektleiters, der für diesen Auftrag vorgesehen ist.
4. Vorlage eines Musters der Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundes-Datenschutzgesetz - BDSG oder vergleichbarer Verpflichtungserklärungen (ggf. einschließlich datenschutzrechtlicher Merkblätter für die Mitarbeiter des Unternehmens).
5. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes, des Datenschutzhandbuches, der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden der Datenschutzauditierungen (Zertifikate).
6. Vorlage des IT-Sicherheitskonzeptes (inkl. der Kopien von entsprechenden Zertifikaten und Zulassungen) für alle Standorte, an denen personenbezogene Daten oder sonstige Informationen verarbeitet werden und technische Einrichtungen/Geräte, die für die Erbringung der Dienstleistung vorhanden sind und genutzt werden.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten weiterhin die unter Ziff. VI.3. gemachten Ausführungen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-02-02 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin LItsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND
2. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen.Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren,den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1., Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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3. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Unterauftragnehmer haben insbesondere 3 Referenzprojekte für die jeweils betroffene Teilleistung mit Angabe des Rechnungswertes, des Leistungszeitraumes sowie der Auftraggeberin mit Anschrift, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer gemäß des den Ausschreibungsunterlagen beiliegeden Refenrezblatts anzugeben.
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Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Punkt I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrundder Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2011/S 247-401609 (2011-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 57-092492
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 247-401609
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-03-13 📅
Name: aok.teleservice defacto GmbH
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2012/S 057-092492 (2012-03-19)