Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über medizinische Call-Center-Dienstleistungen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2016. Mit der Ausschreibung soll eine weiterführende fach- und sachgerechte, qualitativ hochwertige telefonische Beratung der 2,8 Mio. Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen der Medizinischen Hotline durch ein medizinischen Call-Center sichergestellt werden. Die Beratung umfasst 2 Kategorien: - einfache medizinische Anfragen und - qualifizierte medizinische Anfragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonauftragsdienste
Menge oder Umfang:
Jährlich wird mit ca. 3 000 Gesprächen zu einfachen medizinischen Auskünften und ca. 1 500 Gesprächen zu qualifizierten medizinischen Auskünften gerechnet. Diese Angaben wurden aus statistischen Erhebungen aus den Jahren 2010 und 2011 abgeleitet. Sie dienen lediglich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über bzw. unterschritten werden kann. Die Abnahmemenge hängt vom Bedarf der Versicherten der AOK PLUS ab. Auf unerwartete Anrufsteigerungen ist zu reagieren und die mit der Anrufentgegennahme betraute Mitarbeiterzahl entsprechend anzupassen.
Jährlich wird mit ca. 3 000 Gesprächen zu einfachen medizinischen Auskünften und ca. 1 500 Gesprächen zu qualifizierten medizinischen Auskünften gerechnet. Diese Angaben wurden aus statistischen Erhebungen aus den Jahren 2010 und 2011 abgeleitet. Sie dienen lediglich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über bzw. unterschritten werden kann. Die Abnahmemenge hängt vom Bedarf der Versicherten der AOK PLUS ab. Auf unerwartete Anrufsteigerungen ist zu reagieren und die mit der Anrufentgegennahme betraute Mitarbeiterzahl entsprechend anzupassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonauftragsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23--35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: -1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23--35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: -1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über medizinische Call-Center-Dienstleistungen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2016. Mit der Ausschreibung soll eine weiterführende fach- und sachgerechte, qualitativ hochwertige telefonische Beratung der 2,8 Mio. Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen der Medizinischen Hotline durch ein medizinischen Call-Center sichergestellt werden. Die Beratung umfasst 2 Kategorien: - einfache medizinische Anfragen und - qualifizierte medizinische Anfragen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über medizinische Call-Center-Dienstleistungen für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2016. Mit der Ausschreibung soll eine weiterführende fach- und sachgerechte, qualitativ hochwertige telefonische Beratung der 2,8 Mio. Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen im Rahmen der Medizinischen Hotline durch ein medizinischen Call-Center sichergestellt werden. Die Beratung umfasst 2 Kategorien: - einfache medizinische Anfragen und - qualifizierte medizinische Anfragen.
Beschreibung der Optionen:
1. Zahncoach: - allgemeine zahnmedizinische Beratung wie z.B. zur Mundhygieneberatung; 2. Anruf bei Versicherten: - Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer darüber hinaus damit beauftragen, im Zusammenhang mit der Dienstleistung Versicherte der Auftraggeberin anzurufen. Die Anrufe haben je nach Bedarf der Auftraggeberin durch das Personal des First-Levels oder das Personal des Second-Levels zu erfolgen. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Zahncoach: - allgemeine zahnmedizinische Beratung wie z.B. zur Mundhygieneberatung; 2. Anruf bei Versicherten: - Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer darüber hinaus damit beauftragen, im Zusammenhang mit der Dienstleistung Versicherte der Auftraggeberin anzurufen. Die Anrufe haben je nach Bedarf der Auftraggeberin durch das Personal des First-Levels oder das Personal des Second-Levels zu erfolgen. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: 33/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin geht davon aus, dass lediglich solche Bieter, welche in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich pro Jahr mindestens 200 000 EUR umgesetzt haben, für die Durchführung dieses Auftrages geeignet sind; - Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre, speziell aus dem Bereich Callcenterdienstleistungen für Krankenversicherungen sowie für eine medizinische Hotline und in dem Zusammenhang die Beantwortung von Anfragen unter Angabe: des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners; inhaltliche Beschreibung des Auftrages; Größe des Projektteams; Dauer der Leistungserbringung; des Rechnungswertes. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens zwei Referenzprojekte aus dem Bereich Callcenter-Dienstleistungen für Krankenversicherungen mit einem Auftragswert von jeweils 50 000 EUR nachweisen können. Darüber hinaus betrachtet die Auftraggeberin nur solche Bieter als geeignet, die wenigstens eine Referenz für eine medizinischen Hotline, bei der es um die Beantwortung medizinischer Anfragen ging, nachweisen können, wobei die Bieter bezüglich dieser Referenz auch eines der Referenzprojekte aus dem Bereich Callcenter-Dienstleistungen für Versicherungen benennen können. - Darstellung der Organisationsstruktur durch ein aktuelles Organigramm sowie Angaben zu Standorten, Niederlassungen, Servicestützpunkten und ggf. Heimarbeitsplätzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin geht davon aus, dass lediglich solche Bieter, welche in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich pro Jahr mindestens 200 000 EUR umgesetzt haben, für die Durchführung dieses Auftrages geeignet sind; - Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre, speziell aus dem Bereich Callcenterdienstleistungen für Krankenversicherungen sowie für eine medizinische Hotline und in dem Zusammenhang die Beantwortung von Anfragen unter Angabe: des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners; inhaltliche Beschreibung des Auftrages; Größe des Projektteams; Dauer der Leistungserbringung; des Rechnungswertes. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens zwei Referenzprojekte aus dem Bereich Callcenter-Dienstleistungen für Krankenversicherungen mit einem Auftragswert von jeweils 50 000 EUR nachweisen können. Darüber hinaus betrachtet die Auftraggeberin nur solche Bieter als geeignet, die wenigstens eine Referenz für eine medizinischen Hotline, bei der es um die Beantwortung medizinischer Anfragen ging, nachweisen können, wobei die Bieter bezüglich dieser Referenz auch eines der Referenzprojekte aus dem Bereich Callcenter-Dienstleistungen für Versicherungen benennen können. - Darstellung der Organisationsstruktur durch ein aktuelles Organigramm sowie Angaben zu Standorten, Niederlassungen, Servicestützpunkten und ggf. Heimarbeitsplätzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der Anzahl der insgesamt im Unternehmen für Callcenterdienstleistungen beschäftigten, deutschsprechendenden (akzentfrei und fließend in Wort und Schrift) Mitarbeiter, die über mindestens 6 Monate Callcentererfahrung und eine medizinische und/oder pharmazeutisches Grundausbildung gemäß der Leistungsbeschreibung verfügen; die über mindestens 6 Monate Callcentererfahrung verfügen und Experten (Mediziner o. Pharmazeuten) gemäß der Leistungsbeschreibung sind, gegliedert nach festen/freien Mitarbeitern (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). (Die Auftraggeberin geht davon aus, dass ein Bieter lediglich dann zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages geeignet ist, wenn mindestens 25 Mitarbeiter, von denen mindestens 8 Mitarbeiter Experten (Mediziner o. Pharmazeuten) sind, mit der oben beschriebenen Qualifikation zur Verfügung stehen.) - Angabe des Projektleiters, welcher für die Ausführung des Auftrages vorgesehen ist (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
— Angabe der Anzahl der insgesamt im Unternehmen für Callcenterdienstleistungen beschäftigten, deutschsprechendenden (akzentfrei und fließend in Wort und Schrift) Mitarbeiter, die über mindestens 6 Monate Callcentererfahrung und eine medizinische und/oder pharmazeutisches Grundausbildung gemäß der Leistungsbeschreibung verfügen; die über mindestens 6 Monate Callcentererfahrung verfügen und Experten (Mediziner o. Pharmazeuten) gemäß der Leistungsbeschreibung sind, gegliedert nach festen/freien Mitarbeitern (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). (Die Auftraggeberin geht davon aus, dass ein Bieter lediglich dann zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages geeignet ist, wenn mindestens 25 Mitarbeiter, von denen mindestens 8 Mitarbeiter Experten (Mediziner o. Pharmazeuten) sind, mit der oben beschriebenen Qualifikation zur Verfügung stehen.) - Angabe des Projektleiters, welcher für die Ausführung des Auftrages vorgesehen ist (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 12,05 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_33/2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Papierform der Vergabeunterlagen: 12,05 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_33/2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 33/2012
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23--35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: -1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23--35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: -1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 169-280104 (2012-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-05 📅
Name: Sanvartis GmbH
Postanschrift: Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47228
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügtenVerstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilterZuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügtenVerstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilterZuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 214-353498 (2012-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-16) Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Die Auftraggeberin hat nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Die Auftraggeberin hat nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 44/2013
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-26 📅