Telefondolmetschung im Rahmen des Betriebs des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen"

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln wird auf Grundlage des Hilfetelefongesetzes ein Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Es ist täglich 24 Stunden kostenfrei erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei zu allen Formen von Gewalt: Häusliche Gewalt (psychische, physische und sexualisierte Gewalt innerhalb von Beziehungen), psychische, physische und sexualisierte Gewalt außerhalb von Beziehungen, Stalking, Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der „Ehre“, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Genitalverstümmelung, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Spezielle Gewaltkontexte, wie bei Migrantinnen, Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung und älteren Frauen. Das Hilfetelefon bietet Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an (Lotsenfunktion). Die telefonische Beratung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte. Der Start des Hilfetelefons ist für Anfang 2013 vorgesehen. Zielgruppen des Hilfetelefons sind Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
In diesem Rahmen werden Frauen anrufen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Für diese Frauen wird bei Bedarf der Zugang zur telefonischen Beratung und Information durch entsprechende Dolmetschung ermöglicht. Das BAFzA beabsichtigt neben der Einstellung von mehrsprachigen Beraterinnen, die Einbindung eines Dolmetschservices für die umfassende Sicherstellung eines multilingualen Beratungsangebotes 24 h am Tag und an 365 Tagen im Jahr. Aufgrund der Thematik sollen ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen eingesetzt werden. Das Hilfetelefon soll ohne Wartezeiten erreichbar sein: Wenn von Gewalt betroffene Frauen den Mut und das Zeitfenster gefunden haben, Vertrauen fassen und sich nach außen wenden, ist es von zentraler Bedeutung, dass sie möglichst sofort ein Gespräch führen können. Der Dolmetscherdienst soll den Service erbringen unter den soeben genannten Bedingungen bei Bedarf zeitnah eine Telefondolmetscherin einzuschalten, so dass eine Anruferin, die nicht ausreichend deutsch spricht, unmittelbar eine Beratung in ihrer Muttersprache erhalten kann. Es soll eine wortgetreue eins zu eins Übersetzung (konsekutiv) stattfinden.
Folgende unabdingbare Sprachen sollen verfügbar sein:
1. Englisch
2. Französisch
3. Spanisch
4. Portugiesisch
5. Russisch,
6. Türkisch
7. Italienisch
8. Polnisch
9. Serbisch, Kroatisch, Bosnisch
10. Griechisch
11. Bulgarisch
12. Rumänisch
13. Arabisch
14. Persisch
15. Vietnamesisch.
Langfristig soll das Angebot auf weitere Sprachen ausgeweitet werden.
Der Anbieter muss die technischen Erfordernisse einer Telefondolmetschung mittels Konferenzschaltung erfüllen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedingungen soll der Anbieter über eine BSI oder ISO Zertifizierung verfügen. Des Weiteren soll ein Nachweis über die fachliche Eignung und Qualifizierung der Dolmetscherinnen erbracht werden.
Nachweis über Erfahrungen des Anbieters/ der Anbieterin im Telefondolmetschen, insbesondere im sozialen Bereich, sind wünschenswert.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-05.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-05 Auftragsbekanntmachung