Die insgesamt rund 3 600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen. Anmerkung: Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004: 1. Erläuterungsbericht; 2. Übersichtsnetzplan; 3. Übersichtslageplan; 4. Lagepläne; 4.1 Fahrebene; 4.2 Verteilerebene; 4.3 Oberfläche; 5. Längsschnitte; 6. Querschnitte; 7. Regelquerschnitte; 8. Bahnhofspläne; zusätzlich: 9. Gleisschemaplan.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Kabeln
Menge oder Umfang:
— ca. 12 NT-LWL-Verteiler inkl. LWL-Spleißtechnik,— ca. 12 NT-Kupfer-Verteiler inkl. Kupfer-Anschlusstechnik,— ca. 20 km Streckenkabel Nachrichtentechnik,— ca. 6 km Streckenkabel Mittelspannungstechnik,— ca. 40 km Streckenkabel Bahnstromtechnik,— ca. 55 km Bahnhofkabel und -leitungen Nachrichtentechnik.
— ca. 12 NT-LWL-Verteiler inkl. LWL-Spleißtechnik,— ca. 12 NT-Kupfer-Verteiler inkl. Kupfer-Anschlusstechnik,— ca. 20 km Streckenkabel Nachrichtentechnik,— ca. 6 km Streckenkabel Mittelspannungstechnik,— ca. 40 km Streckenkabel Bahnstromtechnik,— ca. 55 km Bahnhofkabel und -leitungen Nachrichtentechnik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Kabeln📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshautpstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: horst.hagenah@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118926606📞
Fax: +49 2118929888 📠
1) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2) Die Vergabeunterlagen sind bei der in Anhang A II) genannten Stelle schriftlich abzufordern.
3) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, DEUTSCHLAND, Herrn Dipl.-Ing. Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118929888, horst.hagenah@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis acht Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
1) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2) Die Vergabeunterlagen sind bei der in Anhang A II) genannten Stelle schriftlich abzufordern.
3) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, DEUTSCHLAND, Herrn Dipl.-Ing. Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118929888, horst.hagenah@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis acht Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die insgesamt rund 3 600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen.
Die insgesamt rund 3 600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen.
Anmerkung: Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
Anmerkung: Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung NT-Gewerke und Streckenkabelanlagen. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
1. Erläuterungsbericht;
2. Übersichtsnetzplan;
3. Übersichtslageplan;
4. Lagepläne;
4.1 Fahrebene;
4.2 Verteilerebene;
4.3 Oberfläche;
5. Längsschnitte;
6. Querschnitte;
7. Regelquerschnitte;
8. Bahnhofspläne; zusätzlich:
9. Gleisschemaplan.
Menge oder Umfang:
— ca. 12 NT-LWL-Verteiler inkl. LWL-Spleißtechnik,
— ca. 12 NT-Kupfer-Verteiler inkl. Kupfer-Anschlusstechnik,
— ca. 20 km Streckenkabel Nachrichtentechnik,
— ca. 6 km Streckenkabel Mittelspannungstechnik,
— ca. 40 km Streckenkabel Bahnstromtechnik,
— ca. 55 km Bahnhofkabel und -leitungen Nachrichtentechnik.
Beschreibung der Optionen:
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
Dauer: 39 Monate
Referenznummer: 66/4.4 W-L VE 666
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG - NRW;
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung des Angebotes) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter; für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes;
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung des Angebotes) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter; für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes;
c) Erklärung der Bieter, dass aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- EUR belegt worden sind.
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht;
d) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen;
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden.
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden.
Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter vor Zuschlagserteilung den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter vor Zuschlagserteilung den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
f) Erklärung der Bieter, dass aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet;
cc) sie nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben verletzen oder verletzt haben;
dd) sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgeben oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilen;
ee) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die im Sinne des § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird und;
ff) die verantwortlich mit dem Projekt befassten Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, hierzu zählen insbesondere die in § 21 Absatz 1 SektVO aufgeführten Tatbestände;
gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG - NRW nicht vorliegen.
g) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung.
h) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und/ oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
h) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und/ oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis nach d) ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Für die unter a) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt Anlage 0.8 „Verpflichtungserklärung soziale Kriterien“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter c) und f) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt Anlage 0.6 "Eigenerklärungen“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis nach d) ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Für die unter a) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt Anlage 0.8 „Verpflichtungserklärung soziale Kriterien“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter c) und f) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt Anlage 0.6 "Eigenerklärungen“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt Anlage 0.7 „Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Ferner ist bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.2 "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" vorzulegen. Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt Anlage 0.3 "Verpflichtungserklärung", das den Vergabeunterlagen beiliegt, nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
Ferner ist bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.2 "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" vorzulegen. Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt Anlage 0.3 "Verpflichtungserklärung", das den Vergabeunterlagen beiliegt, nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 600 000 EUR pro Jahr. Für die Erklärung ist das Formblatt Anlage 0.4 "Angaben/Nachweise zu Umsatz und Größe des Unternehmens" zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung zu den Umsätzen nach Ziffer III.2.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes von 600 000 EUR kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 600 000 EUR pro Jahr. Für die Erklärung ist das Formblatt Anlage 0.4 "Angaben/Nachweise zu Umsatz und Größe des Unternehmens" zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung zu den Umsätzen nach Ziffer III.2.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes von 600 000 EUR kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen.
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein.
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 4 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein.
Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die Angaben zu den Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.5 "Angaben zu Referenzprojekten" zu kopieren und für jeweils eine Referenz zu verwenden. Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die Angaben zu den Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.5 "Angaben zu Referenzprojekten" zu kopieren und für jeweils eine Referenz zu verwenden. Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber;
bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten;
cc) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer);
dd) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen;
ee) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/ Gesamtleistung;
ff) Leistungszeitraum;
gg) Abnahmedatum;
hh) Angaben Anzahl Mitarbeiter mit Gliederung nach Lohngruppen/ technisches Leitungspersonal;
ii) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte:
Bei der Ausführung der Referenzprojekte müssen dabei mindestens die folgenden Leistungsinhalte erfüllt worden sein:
(1) Jedes der (mindestens 4) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts „Installationsarbeiten für Bahnhofs- und/oder Streckenkabelanlagen Nachrichtentechnik“ für einen Betreiber von Straßenbahn- und Stadtbahnanlagen“ mit einem Auftragswert > 150 000 EUR und jedes der (mindestens 4) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts „Installationsarbeiten für Mittelspannungs- und Bahnstromkabelanlagen“ für einen Betreiber von Straßenbahn- und Stadtbahnanlagen“ mit einem Auftragswert > 250 000 EUR betreffen,
(1) Jedes der (mindestens 4) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts „Installationsarbeiten für Bahnhofs- und/oder Streckenkabelanlagen Nachrichtentechnik“ für einen Betreiber von Straßenbahn- und Stadtbahnanlagen“ mit einem Auftragswert > 150 000 EUR und jedes der (mindestens 4) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts „Installationsarbeiten für Mittelspannungs- und Bahnstromkabelanlagen“ für einen Betreiber von Straßenbahn- und Stadtbahnanlagen“ mit einem Auftragswert > 250 000 EUR betreffen,
(2) Eine Realisierung der im Folgenden benannten Einzel- bzw. Teilleistungen muss belegt werden. Diese Einzel- bzw. Teilleistungen müssen jeweils nur einmal nachgewiesen werden und können daher z. B. alle in einem Referenzprojekt oder verteilt in verschiedenen Referenzprojekten enthalten sein:
(2) Eine Realisierung der im Folgenden benannten Einzel- bzw. Teilleistungen muss belegt werden. Diese Einzel- bzw. Teilleistungen müssen jeweils nur einmal nachgewiesen werden und können daher z. B. alle in einem Referenzprojekt oder verteilt in verschiedenen Referenzprojekten enthalten sein:
— Installationsarbeiten für Bahnhof- und Streckenkabelanlagen (Nachrichten-, Mittelspannungs- oder Bahnstromstechnik) in einem Projekt einer unterirdischen Bahnanlage,
— Lieferung und Installation von NT-Verteilern, aufgebaut in LWL- und Kupfertechnik, in einem Projekt mit einem Auftragswert für diese NT-Verteileranlagen > 40 000 EUR,
— Lieferung und Installation von Kabeltrassierungssystemen mit allgemeinen und erhöhten Anforderungen nach DIN 4102, Teil 12 (Funktionserhalt).
b) Nachweis des Bewerbers über den Einsatz von schienengebundenen Geräten/ Baumaschinen und Transportfahrzeugen mit (Straßenbahn-) Radsätzen gem. Maßsystem A nach Spurführungsrichtlinie - SpR.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, in der die Projekte bzw. Fahrzeugeinsätze zu beschreiben und die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner zu benennen sind;
c) Erklärung des Bewerbers, dass sein Unternehmen Kenntnis über die BOStrab einschließlich der hierzu erlassenen Richtlinien und technischen Regeln in der derzeit gültigen Fassung hat und diese einhalten wird.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die unter Ziffer III.2.3) a) und b) genannten Erklärungen und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die unter Ziffer III.2.3) a) und b) genannten Erklärungen und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die Vertragserfüllung; Bürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für die Gewährleistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 49 EUR und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf (Konto Nr. 10000495) bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110; IBAN: DE61300501100010000495, SWIFT: DUSSDEDD) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 49 EUR und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf (Konto Nr. 10000495) bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110; IBAN: DE61300501100010000495, SWIFT: DUSSDEDD) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-07-10 📅
Öffnungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 101-169001 (2012-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 007 094,84 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Kontakt
Fax: +49 2118939906 📠