Rahmenvereinbarung über die „Medizinische Information am Telefon und per Internet“ und Rahmenvereinbarung über die „24h-Erreichbarkeit am Telefon“

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

In einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem brauchen die Menschen Ori-entierungshilfe und Informationen, wenn sie ihre Souveränität als Verbraucher von Gesundheitsleistungen gewinnen und eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen wollen. Die AOK Bayern bietet deshalb ihren Versicherten seit August 2001 Informationen am Telefon und per Internet in Bezug auf geeignete Leistungserbringer nach regionalen und fachspezifischen Gesichtspunkten sowie Fragen zu medizinischen Fachbegriffen und Erläuterungen von Diagnose und Therapie bei Erkrankungen unter dem Markennamen „AOK-Clarimedis“. In gleicher Art und Weise folgte ab September 2002 der Service „AOK-Baby-Telefon“. Zu erreichen sind beide Angebote 24 Stunden täglich unter der kostenlosen Servicenummer +49 8001265265.
Außerdem soll das telefonische Serviceangebot zu sozialversicherungsrechtlichen und allgemeinen Fragestellungen in der Zeit von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, an Samstagen von 0:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und an allen Sonntagen und Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr erweitert werden. Zu diesen Zeiten werden die Telefonanschlüsse der Geschäftsstellen der AOK Bayern auf die Ruf-nummer des Dienstleisters umgestellt. Die AOK Bayern ist für ihre Kunden immer erreich-bar: Tagsüber über die Geschäftsstellen in ganz Bayern mit kundenfreundlichen Öff-nungszeiten und am Feierabend / während der Nacht über ein Servicetelefon. Fragen bzw. Versichertenwünsche sollen durch den Dienstleister aufgenommen und an die E-Mail-Sammeladresse info@by.aok.de unter Angabe der „Versichertenstammdaten“ (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und KV-Nummer) weitergeleitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-31 Auftragsbekanntmachung
2013-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Menge oder Umfang:
Hinweise zum Umfang in der Vergangenheit siehe Kalkulationsgrundlage in den Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 3 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Fax: +49 8962730650151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 150-261287
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem brauchen die Menschen Ori-entierungshilfe und Informationen, wenn sie ihre Souveränität als Verbraucher von Gesundheitsleistungen gewinnen und eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen wollen. Die AOK Bayern bietet deshalb ihren Versicherten seit August 2001 Informationen am Telefon und per Internet in Bezug auf geeignete Leistungserbringer nach regionalen und fachspezifischen Gesichtspunkten sowie Fragen zu medizinischen Fachbegriffen und Erläuterungen von Diagnose und Therapie bei Erkrankungen unter dem Markennamen „AOK-Clarimedis“. In gleicher Art und Weise folgte ab September 2002 der Service „AOK-Baby-Telefon“. Zu erreichen sind beide Angebote 24 Stunden täglich unter der kostenlosen Servicenummer +49 8001265265.
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Außerdem soll das telefonische Serviceangebot zu sozialversicherungsrechtlichen und allgemeinen Fragestellungen in der Zeit von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, an Samstagen von 0:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und an allen Sonntagen und Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr erweitert werden. Zu diesen Zeiten werden die Telefonanschlüsse der Geschäftsstellen der AOK Bayern auf die Ruf-nummer des Dienstleisters umgestellt. Die AOK Bayern ist für ihre Kunden immer erreich-bar: Tagsüber über die Geschäftsstellen in ganz Bayern mit kundenfreundlichen Öff-nungszeiten und am Feierabend / während der Nacht über ein Servicetelefon. Fragen bzw. Versichertenwünsche sollen durch den Dienstleister aufgenommen und an die E-Mail-Sammeladresse info@by.aok.de unter Angabe der „Versichertenstammdaten“ (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und KV-Nummer) weitergeleitet werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: AOK Clarimedis
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten seit August 2001 Informationen am Telefon und per Internet in Bezug auf geeignete Leistungserbringer nach regionalen und fachspezifischen Gesichtspunkten sowie Fragen zu medizinischen Fachbegriffen und Erläuterungen von Diagnose und Therapie bei Erkrankungen unter dem Markennamen „AOK-Clarimedis“. In gleicher Art und Weise folgte ab September 2002 der Service „AOK-Baby-Telefon“. Zu erreichen sind beide Angebote 24 Stunden täglich unter der kostenlosen Servicenummer +49
8001265265.Sofern die Versicherten Informationen am Telefon oder per Internet nachfragen, sollen ihnen - unter Beachtung der regionalen Besonderheiten - folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:1.1 Komplex 1:Auskunft über geeignete, d.h. räumlich nahe und ggf. spezialisierte Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragskrankenhäuser einschließlich der entsprechenden Notdienste und weitere zugelassene Leistungserbringer wie ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, Krankengymnasten und weitere nicht-ärztliche Therapeuten sowie Selbsthilfegruppen, Suchthilfestellen und Giftnotrufzentralen (auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten werden auch Auskünfte über Nichtvertragspartner und nicht zugelassene Leistungserbringer gegeben)1.2 Komplex 2:— Informationen über Krankheitsbilder und Möglichkeiten der Prävention, Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsmaßnahmen, Erläuterung von Ärztlicher Diagnose und Therapie auf Basis der mündlichen Informationen der Versicherten, möglichen Ursachen und Folgen von diagnostizierten Erkrankungen, Vorschläge zur Änderung der Lebensgewohnheiten zur Unterstützung der ärztlichen Therapie, Erläuterung von Therapiealternativen— Informationen zum Transplantationsgesetz vor allem zum Thema Organ- und Gewebespende— Informationen zur Reise- und Tropenmedizin (Länderinformationen, Benennung deutschsprachiger Ärzte im Ausland, Reise- und Vorsorgetipps, Reisen mit chronischen Erkrankungen, Impfungen); Reiseimpfungen und Standard-impfungen in Deutschland— Informationen über Arzneimittel, auch unter Berücksichtigung der von der AOK-Gemeinschaft mit Pharmaherstellern geschlossenen Rabattverträge:Erläuterung von Beipackzetteln, Inhalts- und Wirkstoffen, Verträglichkeit, Nebenwirkungen, Risiken, Kontraindikationen, Wechselwirkungen bei Einnahme mehrerer Medikamente, allergischen Reaktionen— Informationen für Mütter zu medizinischen Fragen vor, in und nach der Schwangerschaft, während der Stillzeit, bei Erkrankung des Säuglings oder Kleinkindes (= AOK Babytelefon)— grundsätzliche Informationen über die Kurs- und Schulungsangebote zu diagnostizierten Krankheiten oder Risikofaktoren (Abnehmen, Nichtrauchen etc.) der AOK Bayern1.3 Komplex 3:Herstellung von Kontakten zwischen Versicherten und den Geschäftsstellen der AOK Bayern bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen, zur Ernährungsberatung und zum Behandlungsfehlermanagement durch Weiterleitung (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden erklären) oder durch Benachrichtigung der AOK-Geschäftsstelle per E-Mail.1.4 Komplex 4:Weitergabe der Rufnummer der Geschäftsstellen der AOK Bayern bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen (falls die Anrufer mit einer Weiterleitung nicht einverstanden sind).1.5 Komplex 5:Weiterleitung der Gespräche von Versicherten anderer AOKs als der AOK Bayern, die nicht vom Auftragnehmer betreut werden, an die zuständigen medizinischen Callcenter (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden erklären) oder Weitergabe der Rufnummer.
8001265265.
Sofern die Versicherten Informationen am Telefon oder per Internet nachfragen, sollen ihnen - unter Beachtung der regionalen Besonderheiten - folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
1.1 Komplex 1:
Auskunft über geeignete, d.h. räumlich nahe und ggf. spezialisierte Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragskrankenhäuser einschließlich der entsprechenden Notdienste und weitere zugelassene Leistungserbringer wie ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, Krankengymnasten und weitere nicht-ärztliche Therapeuten sowie Selbsthilfegruppen, Suchthilfestellen und Giftnotrufzentralen (auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten werden auch Auskünfte über Nichtvertragspartner und nicht zugelassene Leistungserbringer gegeben)
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1.2 Komplex 2:
— Informationen über Krankheitsbilder und Möglichkeiten der Prävention, Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsmaßnahmen, Erläuterung von Ärztlicher Diagnose und Therapie auf Basis der mündlichen Informationen der Versicherten, möglichen Ursachen und Folgen von diagnostizierten Erkrankungen, Vorschläge zur Änderung der Lebensgewohnheiten zur Unterstützung der ärztlichen Therapie, Erläuterung von Therapiealternativen
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— Informationen zum Transplantationsgesetz vor allem zum Thema Organ- und Gewebespende
— Informationen zur Reise- und Tropenmedizin (Länderinformationen, Benennung deutschsprachiger Ärzte im Ausland, Reise- und Vorsorgetipps, Reisen mit chronischen Erkrankungen, Impfungen); Reiseimpfungen und Standard-impfungen in Deutschland
— Informationen über Arzneimittel, auch unter Berücksichtigung der von der AOK-Gemeinschaft mit Pharmaherstellern geschlossenen Rabattverträge:
Erläuterung von Beipackzetteln, Inhalts- und Wirkstoffen, Verträglichkeit, Nebenwirkungen, Risiken, Kontraindikationen, Wechselwirkungen bei Einnahme mehrerer Medikamente, allergischen Reaktionen
— Informationen für Mütter zu medizinischen Fragen vor, in und nach der Schwangerschaft, während der Stillzeit, bei Erkrankung des Säuglings oder Kleinkindes (= AOK Babytelefon)
— grundsätzliche Informationen über die Kurs- und Schulungsangebote zu diagnostizierten Krankheiten oder Risikofaktoren (Abnehmen, Nichtrauchen etc.) der AOK Bayern
1.3 Komplex 3:
Herstellung von Kontakten zwischen Versicherten und den Geschäftsstellen der AOK Bayern bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen, zur Ernährungsberatung und zum Behandlungsfehlermanagement durch Weiterleitung (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden erklären) oder durch Benachrichtigung der AOK-Geschäftsstelle per E-Mail.
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1.4 Komplex 4:
Weitergabe der Rufnummer der Geschäftsstellen der AOK Bayern bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen (falls die Anrufer mit einer Weiterleitung nicht einverstanden sind).
1.5 Komplex 5:
Weiterleitung der Gespräche von Versicherten anderer AOKs als der AOK Bayern, die nicht vom Auftragnehmer betreut werden, an die zuständigen medizinischen Callcenter (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden erklären) oder Weitergabe der Rufnummer.
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Menge oder Umfang: Angaben zum Umfang in der Vergangenheit siehe Kalkulationsgrundlage in den Vergabeunterlagen.
Dauer: 48 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 24h-Servicetelefonie
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des telefonischen Serviceangebotes zu sozialversicherungsrechtlichen und allgemeinen Fragestellungen in der Zeit von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, an Samstagen von 0:00 Uhr bis 09:00 Uhr sowie von 13:00 bis 24:00 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Bearbeitung komplexer Fragen wird in diesem Erstkontakt angestoßen und weitergeleitet. Hintergrund der Dienstleistung ist die Umsetzung der 24-Stunden-Erreichbarkeit. Die AOK Bayern ist für ihre Kunden immer erreichbar: Tagsüber über die Geschäftsstellen in ganz Bayern mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und am Feierabend / während der Nacht über ein Servicetelefon. Die Telefone der Geschäftsstellen der AOK Bayern werden zu den oben genannten Zeiten auf das Servicetelefon des Dienstleisters
umgestellt.1.1 Komplex 1Aufnahme von allgemeinen Fragestellungen und Kundenwünschen, d. h. zur Änderung von Mitglieder-Stammdaten (z. B. Adressänderung, Änderung der Kontendaten), Zusendung von Mitgliedschaftsbescheinigungen, Anforderung von Auslandskrankenscheinen oder Formularen und sofortige Weiterleitung per E-Mail an die E-Mail-Sammeladresse info@by.aok.de der AOK Bayern. Ein Rückrufangebot durch MitarbeiterInnen der AOK Bayern kann entfallen.1.2 Komplex 2:Aufnahme von sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und sofortige Weiterleitung an die E-Mail-Sammeladresse der AOK Bayern. Ein Rückrufangebot, auch zu einem festen Termin innerhalb der Geschäftszeiten der AOK Bayern, durch MitarbeiterInnen der zuständigen AOK-Geschäftsstelle wird gemacht.1.3 Komplex 3Herstellung von Kontakten zwischen Versicherten und dem AOK-Clarimedis-Servicetelefon bei medizinischen, nicht das Sozialversicherungsrecht betreffenden, Fragen; auch Informationen zum Transplantationsgesetz, vor allem zum Thema Organ- und Gewebespende betreffend (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden erklären, ansonsten Weitergabe der kostenlosen AOK-Clarimedis Servicenummer +49 8001265265).
umgestellt.
1.1 Komplex 1
Aufnahme von allgemeinen Fragestellungen und Kundenwünschen, d. h. zur Änderung von Mitglieder-Stammdaten (z. B. Adressänderung, Änderung der Kontendaten), Zusendung von Mitgliedschaftsbescheinigungen, Anforderung von Auslandskrankenscheinen oder Formularen und sofortige Weiterleitung per E-Mail an die E-Mail-Sammeladresse info@by.aok.de der AOK Bayern. Ein Rückrufangebot durch MitarbeiterInnen der AOK Bayern kann entfallen.
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Aufnahme von sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und sofortige Weiterleitung an die E-Mail-Sammeladresse der AOK Bayern. Ein Rückrufangebot, auch zu einem festen Termin innerhalb der Geschäftszeiten der AOK Bayern, durch MitarbeiterInnen der zuständigen AOK-Geschäftsstelle wird gemacht.
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1.3 Komplex 3
Herstellung von Kontakten zwischen Versicherten und dem AOK-Clarimedis-Servicetelefon bei medizinischen, nicht das Sozialversicherungsrecht betreffenden, Fragen; auch Informationen zum Transplantationsgesetz, vor allem zum Thema Organ- und Gewebespende betreffend (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden erklären, ansonsten Weitergabe der kostenlosen AOK-Clarimedis Servicenummer +49 8001265265).
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Menge oder Umfang: Angaben zum Umfang siehe Kalkulationsgrundlage in den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr, längstens aber bis 31.12.2017.
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag für Los 2 beginnt am 1.1.2014 und endet am 31.12.2015. Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr, längstens aber bis 31.12.2017.
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Referenznummer: Ausschreibung AOK-Clarimedis und 24h-Servicetelefonie

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben, mit Angabe von Ort, Datum und Firmenstempel
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung zur Eignung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen.
Bietergemeinschaften haben zusätzlich eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene, mit Datum versehene und gestempelte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen.
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen (vgl. § 7 Abs.9 VOL/A-EG, § 4 Nr. 4 VOL/B), hat der Bieter zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Eignungsnachweise erforderlich:
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a) das unterschriebene, mit Datum versehene und gestempelte Unterauftragneh-merverzeichnis zu Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen sowie
b) die unterschriebene, mit Datum versehene und gestempelte Verpflichtungserklärung(en) der/des benannten Unterauftragnehmer/s. Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer können bereits bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Erhalt der Vorabinformation nach § 101a Abs. 1 S. 1 GWB (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern) eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat (in begründeten Fällen Eigenerklärung zulässig).
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Bescheinigung einer Krankenkasse (Vorlage einer exemplarischen Bescheinigung einer Krankenkasse ist ausreichend) oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate, bei Angebotsfristablauf), ersatzweise eidesstattliche Erklärung zulässig.
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Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Unfallversicherung (ersatzweise eidesstattliche Erklärung).
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Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 2.000.000 EUR pauschal für Personen-schäden, 1.000.000 EUR pauschal für Sachschäden, 100.000 EUR pauschal für Ver-mögensschäden), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende in Kopie vorzulegen.
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Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Nachweis für jeden Unterauftragnehmer einzureichen.
Angabe zum Umsatz des Bieters in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz und nur für Los 1 auch Umsatz, der durch medizinische Information am Telefon für gesetzlich Versicherte erwirtschaftet wurde).
Bei Bietergemeinschaften ist die Angabe für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Los 1: Nachweis ausreichender Erfahrung mit medizinischer Information am Telefon für gesetzlich Versicherte durch Nennung von mindestens 3 Referenzaufträgen unter Angabe der Zahl der betreuten Versicherten, des Auftragsinhalts und eines Ansprechpartners für Rückfragen.
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Für Los 2: Nachweis ausreichender Erfahrung mit dem Betrieb eines Inbound-Callcenters für gesetzlich Versicherte durch Nennung von mindestens 3 Referenzaufträgen unter Angabe der Zahl der betreuten Versicherten, des Auftragsinhalts und eines Ansprechpartners für Rückfragen.
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Nachweis über die erforderliche Qualifikation des einzusetzenden Personals gemäß Pkt C. II. 2. der Leistungsbeschreibung für Los 1 und Pkt. C. III. 2. der Leistungsbeschreibung für Los 2 durch Angabe der vorgesehenen Mitarbeiter sowie deren Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Umfang und Form deren Verfügbarkeit (Präsenz/Rufbereitschaft). Soweit vor Beginn der Ausführung der Leistung weitere Mitarbeiter eingestellt werden sollen, ist die Zahl dieser Mitarbeiter, die bei Einstellung geforderte Qualifikation und Sprachkenntnisse sowie Umfang und Form deren Verfügbarkeit (Präsenz/Rufbereitschaft) anzugeben.
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Darlegung der Maßnahmen, die der Bieter trifft, um
a) Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen Sozialdaten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle),
b) zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle),
c) zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass Sozialdaten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle),
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d) zu gewährleisten, dass Sozialdaten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),
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e) zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem Sozialdaten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verän-dert oder entfernet worden sind (Eingabekontrolle),
f) zu gewährleisten, dass Sozialdaten, die im Auftrag erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, nur entsprechend den Weisungen der Auftraggeberin erhoben, verarbeitet oder genutzt werden können (Auftragskontrolle),
g) zu gewährleisten, dass Sozialdaten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),
h) zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Sozialdaten getrennt verarbeitet werden können (Trennungsgebot).
Weiter ist ein Ansprechpartner und Verantwortlicher des Bieters für die rechtlichen und tatsächlichen Belange des Datenschutzes zu benennen (Datenschutzbeauftragter).
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Nachweis für jeden Unterauftragnehmer einzureichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Auftragnehmer stellt jeweils zum Ende eines Quartals seine Leistungen in Rechnung. Die Zahlung hat innerhalb von einem Monat nach Eingang der Rechnung zu erfolgen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung AOK-Clarimedis und 24h-Servicetelefonie

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 150-261287 (2013-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 222-387103
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 150-261287
ABl. S-Ausgabe: 222

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. wie in Vergabeunterlagen angegeben (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-23 📅
Name: Sanvartis GmbH

2️⃣
Name: Swiss Post Solutions GmbH
Quelle: OJS 2013/S 222-387103 (2013-11-14)