Telefonische Terminvereinbarung

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Auftragsgegenstand ist die telefonische Terminvereinbarung von Beratungsgesprächen überwiegend im Hausbesuch für die Privatkundenberater im Außendienst sowie Termine in Firmen. Hierzu werden Kunden und Interessenten von montags bis freitags im Zeitraum von 10:00 bis 20:00 Uhr kontaktiert. Ein umfassendes und aussagekräftiges Berichtswesen hierzu ist zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung werden auch Produkte und Tarife der AOK Hessen sowie gegebenenfalls Tarife von Kooperationspartnern vorgestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-19 Auftragsbekanntmachung
2013-07-23 Ergänzende Angaben
2013-09-04 Ergänzende Angaben
2013-10-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Friedrichsring 2
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: vergztv@he.aok.de 📧
Fax: +49 61528549983673 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 142-247714
ABl. S-Ausgabe: 142

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die telefonische Terminvereinbarung von Beratungsgesprächen überwiegend im Hausbesuch für die Privatkundenberater im Außendienst sowie Termine in Firmen. Hierzu werden Kunden und Interessenten von montags bis freitags im Zeitraum von 10:00 bis 20:00 Uhr kontaktiert. Ein umfassendes und aussagekräftiges Berichtswesen hierzu ist zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung werden auch Produkte und Tarife der AOK Hessen sowie gegebenenfalls Tarife von Kooperationspartnern vorgestellt.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann durch die Auftraggeberin bis zu 2 mal um je 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist im Zuschlagsfall zu erklären, dass zu Vertragsbeginn ein Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen in branchenüblicher Höhe unaufgefordert vorgelegt wird.
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2. Aktuelle Referenzliste über Aufträge, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, insbesondere solche Leistungen aus dem Bereich Callcenter-Dienstleistungen für Versicherungen und Finanzdienstleister. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen sowie der Rechnungswert anzugeben. Anzugeben ist außerdem, wann die Leistung erbracht wurde; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Es ist mindestens 1 Referenz vorzuweisen.
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Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen, sofern sich ihr Einsatz auf eine Teilleistung bezieht, für die diese Nachweise erforderlich sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der insgesamt im Unternehmen für Call Center-Dienstleistungen beschäftigten, deutschsprechenden (Hochdeutsch in Wort und Schrift) Mitarbeiter/innen, die über mindestens 6 Monate Call Center-Erfahrung und kaufmännisches Basiswissen verfügen, gegliedert nach festen und freien Mitarbeitern/innen;
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2. Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anlagen A, und C des Datenschutzvertrages zur Beurteilung des Datenschutzes (Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, Wartungsfirmen und Standorten).
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen, sofern sich ihr Einsatz auf eine Teilleistung bezieht, für die diese Nachweise erforderlich sind.
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Mindeststandards:
Zur Prüfung der Geeignetheit des Bieters ist es erforderlich, dass die in der Anlage A zum Datenschutzvertrag gestellten Fragestellungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen vom Bieter zu beschreiben sind. Dazu ist die Anlage vollständig auszufüllen. Dabei müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen mindestens den Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
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Bieter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet angesehen.
und sind von der Bewertung auszuschließen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR etc.).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michael Boeschen

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-07 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
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verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 142-247714 (2013-07-19)
Ergänzende Angaben (2013-07-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 145-252023
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 142-247714
ABl. S-Ausgabe: 145
Quelle: OJS 2013/S 145-252023 (2013-07-23)
Ergänzende Angaben (2013-09-04)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 172-297603
ABl. S-Ausgabe: 172
Quelle: OJS 2013/S 172-297603 (2013-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 209-362990
ABl. S-Ausgabe: 209

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-21 📅
Name: asf GmbH
Postanschrift: Waisenallee 10
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Quelle: OJS 2013/S 209-362990 (2013-10-24)