Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 100 Mitarbeitern in 14 Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg. Der Geschäftsbereich Rehabilitation führt zur Unterstützung einer effizienten und kundenorientierten Aufgabenerledigung die elektronische Akte für die Vorgangsbearbeitung ein. Dazu wurde seitens der Auftraggeberin das Projekt „Elektronische Akte in der BGW, Bereich Reha“ initiiert. Für die Umsetzung des elektronischen Posteinganges wird der physische Posteingang gescannt und die relevanten Daten mittels einer Texterkennung (Optical Character Recognition – OCR) anhand definierter Regeln ausgelesen. Soweit dieser Vorgang erfolgreich war, erfolgt eine Massensignatur der eingescannten Papierbelege durch den „Scan-Operator“. Sollte bei der automatischen Datenauslesung eine Fehlermeldung auftreten, werden die betreffenden Daten korrigiert. Danach werden die Belege archiviert und eine Verknüpfung in „bg.standard“ angelegt und zur weiteren Bearbeitung den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die ausgelesenen Daten in „bg.standard“ vor-belegt. Soweit Rechnungen bearbeitet wurden und/oder die Bearbeitung durch die Sachbearbeiter abgeschlossen ist, muss gemäß aktueller Gesetzeslage eine Einzelsignatur erfolgen. Mit der Einführung der elektronischen Akte werden sich die Arbeitsabläufe der Mitarbeiter im Reha-Bereich verändern. Die Bearbeitung der Vorgänge durch die Sachbearbeiter, welche bisher auf dem Papierbeleg vorgenommen wurde, wird zu-künftig elektronisch durchgeführt. Im Rahmen des Projektes ist eine umfassende Qualifizierungsmaßnahme geplant, die hier ausgeschrieben wird. Das Projekt „Elektronische Akte in der BGW, Bereich Reha“ ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. „bg.standard“ ist eine Eigenentwicklung für die gesetzlichen Unfallversicherungen und bildet die Kernanwendung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Auftraggeberin. Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der die durch die Auftraggeberin vorgegebenen Qualifizierungsziele durch Entwicklung und Umsetzung eines Ausbildungskonzeptes aufgebaut und die Durchführung der Qualifizierungsveranstaltungen (Schulungen) durch qualifizierte Dozenten übernimmt und daneben das Durchführungsmanagement realisiert. Die mit der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung befassten Mitarbeiter der Auftraggeberin müssen in der Handhabung und im Umgang mit der elektronische Akte qualifiziert sein. Aufgrund der Vielfalt der Themen und der hohen Anzahl an zu qualifizierenden Mitarbeitern wird ein Auftragnehmer benötigt, der die methodischen und didaktischen Kompetenzen aufweist, um diese Qualifizierungen durchzuführen und die definierten Ziele zu erreichen. Die Ausbildung soll unter Zuhilfenahme von Präsentationstechniken (z. B. Microsoft .ppt) erfolgen. Der Auftragnehmer muss dazu in der Lage sein, die Qualifizierungen an den zwölf Standorten der Auftraggeberin bundesweit durchzuführen und gewährleisten, dass neben dem zu erstellenden Qualifizierungszeitplan auch nachträgliche Qualifizierungen für Mitarbeiter, die an der eigentlichen Qualifizierungsmaßnahme nicht teilnehmen konnten, durchgeführt werden. Nach einer fachtechnischen Einweisung der Dozenten durch die Auftraggeberin, sind durch den Auftragnehmer die Qualifizierungsunterlagen zu erstellen. Die Qualifizierungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit aufgrund der Erfahrungen in den einzelnen Qualifizierungsphasen nach Rücksprache mit der Auftraggeberin anzupassen und zu optimieren, wobei die Einheitlichkeit inhaltlich und qualitativ bundesweit stets aufrechtzuerhalten ist. Dem Projekt liegen drei grundsätzliche Phasen zugrunde: die Einweisung, die Pilotierung und die bundesweite Ausbildung. Das Qualifizierungsprojekt soll voraussichtlich binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Einzelheiten der bestmöglichen Lösung der Qualifizierungsaufgabe sind mit den als geeignet ausgewählten Bewerbern in der 2. Stufe dieses Wettbewerbsverfahrens zu verhandeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalschulung
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalschulung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 40202072350📞
Fax: +49 40202072395 📠
1. Bei den vorliegend zu vergebenen Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) Anhang I Teil B Kategorie Nr. 24 – Unterrichtswesen und Berufsausbildung. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
2. Das Vergabeverfahren wird als wettbewerbliches Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete freiwillige Teilnahmewettbewerb ist Teil des wettbewerblichen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
3. Sie werden gebeten, sich unter vergabestelle@bgw-online.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Zff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'“ bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
5. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
6. Die Auftraggeberin stellt allen Bewerbern Formblätter für die nach Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formblätter ist den Bewerbern freigestellt. Die Angaben können auch in von den Bewerbern selbst erstellten Dokumenten gemacht werden. Bewerber, die die Formblätter der Auftraggeberin verwenden möchten, können diese bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'; hier: Formblätter für Teilnahmewettbewerb“ anfordern.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/ Einsatzbereiche in seinem Teilnahmeantrag zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
8. Im Fall eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ersichtlich sind, die Absicht, sich bei Auswahl zur Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zur gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ersichtlich ist. Es gelten die Bedingungen gem. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung.
9. Erklärungen, Nachweise und Angaben sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
10. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Die Auftraggeberin weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
11. Im Rahmen der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert, Dozenten für die Durchführung der Leistung verbindlich anzubieten. Diese Dozenten müssen die Mindestanforderungen unter Ziff. III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die ihre Eignung nach Ziffer III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung belegen. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen.
12. Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, weitere Schulungen zur Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung (Wiederholung gleichartiger Leistungen) in Anlehnung an § 3 Abs. 4 lit e) VOF an den Auftragnehmer zu vergeben.
Ergänzender Hinweis zu Ziff. IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe:
Wie in Ziff. IV.3.5) erklärt, werden die Aufforderungen zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 30.1.2015 verschickt. Für den Eingang der Angebote ist der 27.2.2015 vorgesehen (Angebotsfrist).
1. Bei den vorliegend zu vergebenen Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) Anhang I Teil B Kategorie Nr. 24 – Unterrichtswesen und Berufsausbildung. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
2. Das Vergabeverfahren wird als wettbewerbliches Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete freiwillige Teilnahmewettbewerb ist Teil des wettbewerblichen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
3. Sie werden gebeten, sich unter vergabestelle@bgw-online.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Zff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'“ bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
5. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
6. Die Auftraggeberin stellt allen Bewerbern Formblätter für die nach Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formblätter ist den Bewerbern freigestellt. Die Angaben können auch in von den Bewerbern selbst erstellten Dokumenten gemacht werden. Bewerber, die die Formblätter der Auftraggeberin verwenden möchten, können diese bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'; hier: Formblätter für Teilnahmewettbewerb“ anfordern.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/ Einsatzbereiche in seinem Teilnahmeantrag zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
8. Im Fall eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ersichtlich sind, die Absicht, sich bei Auswahl zur Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zur gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ersichtlich ist. Es gelten die Bedingungen gem. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung.
9. Erklärungen, Nachweise und Angaben sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
10. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Die Auftraggeberin weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
11. Im Rahmen der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert, Dozenten für die Durchführung der Leistung verbindlich anzubieten. Diese Dozenten müssen die Mindestanforderungen unter Ziff. III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die ihre Eignung nach Ziffer III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung belegen. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen.
12. Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, weitere Schulungen zur Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung (Wiederholung gleichartiger Leistungen) in Anlehnung an § 3 Abs. 4 lit e) VOF an den Auftragnehmer zu vergeben.
Ergänzender Hinweis zu Ziff. IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe:
Wie in Ziff. IV.3.5) erklärt, werden die Aufforderungen zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 30.1.2015 verschickt. Für den Eingang der Angebote ist der 27.2.2015 vorgesehen (Angebotsfrist).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 100 Mitarbeitern in 14 Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 100 Mitarbeitern in 14 Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg.
Der Geschäftsbereich Rehabilitation führt zur Unterstützung einer effizienten und kundenorientierten Aufgabenerledigung die elektronische Akte für die Vorgangsbearbeitung ein. Dazu wurde seitens der Auftraggeberin das Projekt „Elektronische Akte in der BGW, Bereich Reha“ initiiert. Für die Umsetzung des elektronischen Posteinganges wird der physische Posteingang gescannt und die relevanten Daten mittels einer Texterkennung (Optical Character Recognition – OCR) anhand definierter Regeln ausgelesen. Soweit dieser Vorgang erfolgreich war, erfolgt eine Massensignatur der eingescannten Papierbelege durch den „Scan-Operator“. Sollte bei der automatischen Datenauslesung eine Fehlermeldung auftreten, werden die betreffenden Daten korrigiert. Danach werden die Belege archiviert und eine Verknüpfung in „bg.standard“ angelegt und zur weiteren Bearbeitung den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die ausgelesenen Daten in „bg.standard“ vor-belegt. Soweit Rechnungen bearbeitet wurden und/oder die Bearbeitung durch die Sachbearbeiter abgeschlossen ist, muss gemäß aktueller Gesetzeslage eine Einzelsignatur erfolgen.
Der Geschäftsbereich Rehabilitation führt zur Unterstützung einer effizienten und kundenorientierten Aufgabenerledigung die elektronische Akte für die Vorgangsbearbeitung ein. Dazu wurde seitens der Auftraggeberin das Projekt „Elektronische Akte in der BGW, Bereich Reha“ initiiert. Für die Umsetzung des elektronischen Posteinganges wird der physische Posteingang gescannt und die relevanten Daten mittels einer Texterkennung (Optical Character Recognition – OCR) anhand definierter Regeln ausgelesen. Soweit dieser Vorgang erfolgreich war, erfolgt eine Massensignatur der eingescannten Papierbelege durch den „Scan-Operator“. Sollte bei der automatischen Datenauslesung eine Fehlermeldung auftreten, werden die betreffenden Daten korrigiert. Danach werden die Belege archiviert und eine Verknüpfung in „bg.standard“ angelegt und zur weiteren Bearbeitung den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die ausgelesenen Daten in „bg.standard“ vor-belegt. Soweit Rechnungen bearbeitet wurden und/oder die Bearbeitung durch die Sachbearbeiter abgeschlossen ist, muss gemäß aktueller Gesetzeslage eine Einzelsignatur erfolgen.
Mit der Einführung der elektronischen Akte werden sich die Arbeitsabläufe der Mitarbeiter im Reha-Bereich verändern. Die Bearbeitung der Vorgänge durch die Sachbearbeiter, welche bisher auf dem Papierbeleg vorgenommen wurde, wird zu-künftig elektronisch durchgeführt.
Mit der Einführung der elektronischen Akte werden sich die Arbeitsabläufe der Mitarbeiter im Reha-Bereich verändern. Die Bearbeitung der Vorgänge durch die Sachbearbeiter, welche bisher auf dem Papierbeleg vorgenommen wurde, wird zu-künftig elektronisch durchgeführt.
Im Rahmen des Projektes ist eine umfassende Qualifizierungsmaßnahme geplant, die hier ausgeschrieben wird. Das Projekt „Elektronische Akte in der BGW, Bereich Reha“ ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. „bg.standard“ ist eine Eigenentwicklung für die gesetzlichen Unfallversicherungen und bildet die Kernanwendung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Auftraggeberin.
Im Rahmen des Projektes ist eine umfassende Qualifizierungsmaßnahme geplant, die hier ausgeschrieben wird. Das Projekt „Elektronische Akte in der BGW, Bereich Reha“ ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. „bg.standard“ ist eine Eigenentwicklung für die gesetzlichen Unfallversicherungen und bildet die Kernanwendung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Auftraggeberin.
Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der die durch die Auftraggeberin vorgegebenen Qualifizierungsziele durch Entwicklung und Umsetzung eines Ausbildungskonzeptes aufgebaut und die Durchführung der Qualifizierungsveranstaltungen (Schulungen) durch qualifizierte Dozenten übernimmt und daneben das Durchführungsmanagement realisiert. Die mit der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung befassten Mitarbeiter der Auftraggeberin müssen in der Handhabung und im Umgang mit der elektronische Akte qualifiziert sein. Aufgrund der Vielfalt der Themen und der hohen Anzahl an zu qualifizierenden Mitarbeitern wird ein Auftragnehmer benötigt, der die methodischen und didaktischen Kompetenzen aufweist, um diese Qualifizierungen durchzuführen und die definierten Ziele zu erreichen. Die Ausbildung soll unter Zuhilfenahme von Präsentationstechniken (z. B. Microsoft .ppt) erfolgen. Der Auftragnehmer muss dazu in der Lage sein, die Qualifizierungen an den zwölf Standorten der Auftraggeberin bundesweit durchzuführen und gewährleisten, dass neben dem zu erstellenden Qualifizierungszeitplan auch nachträgliche Qualifizierungen für Mitarbeiter, die an der eigentlichen Qualifizierungsmaßnahme nicht teilnehmen konnten, durchgeführt werden.
Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der die durch die Auftraggeberin vorgegebenen Qualifizierungsziele durch Entwicklung und Umsetzung eines Ausbildungskonzeptes aufgebaut und die Durchführung der Qualifizierungsveranstaltungen (Schulungen) durch qualifizierte Dozenten übernimmt und daneben das Durchführungsmanagement realisiert. Die mit der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung befassten Mitarbeiter der Auftraggeberin müssen in der Handhabung und im Umgang mit der elektronische Akte qualifiziert sein. Aufgrund der Vielfalt der Themen und der hohen Anzahl an zu qualifizierenden Mitarbeitern wird ein Auftragnehmer benötigt, der die methodischen und didaktischen Kompetenzen aufweist, um diese Qualifizierungen durchzuführen und die definierten Ziele zu erreichen. Die Ausbildung soll unter Zuhilfenahme von Präsentationstechniken (z. B. Microsoft .ppt) erfolgen. Der Auftragnehmer muss dazu in der Lage sein, die Qualifizierungen an den zwölf Standorten der Auftraggeberin bundesweit durchzuführen und gewährleisten, dass neben dem zu erstellenden Qualifizierungszeitplan auch nachträgliche Qualifizierungen für Mitarbeiter, die an der eigentlichen Qualifizierungsmaßnahme nicht teilnehmen konnten, durchgeführt werden.
Nach einer fachtechnischen Einweisung der Dozenten durch die Auftraggeberin, sind durch den Auftragnehmer die Qualifizierungsunterlagen zu erstellen. Die Qualifizierungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit aufgrund der Erfahrungen in den einzelnen Qualifizierungsphasen nach Rücksprache mit der Auftraggeberin anzupassen und zu optimieren, wobei die Einheitlichkeit inhaltlich und qualitativ bundesweit stets aufrechtzuerhalten ist.
Nach einer fachtechnischen Einweisung der Dozenten durch die Auftraggeberin, sind durch den Auftragnehmer die Qualifizierungsunterlagen zu erstellen. Die Qualifizierungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit aufgrund der Erfahrungen in den einzelnen Qualifizierungsphasen nach Rücksprache mit der Auftraggeberin anzupassen und zu optimieren, wobei die Einheitlichkeit inhaltlich und qualitativ bundesweit stets aufrechtzuerhalten ist.
Dem Projekt liegen drei grundsätzliche Phasen zugrunde: die Einweisung, die Pilotierung und die bundesweite Ausbildung. Das Qualifizierungsprojekt soll voraussichtlich binnen sechs Monaten abgeschlossen sein.
Die Einzelheiten der bestmöglichen Lösung der Qualifizierungsaufgabe sind mit den als geeignet ausgewählten Bewerbern in der 2. Stufe dieses Wettbewerbsverfahrens zu verhandeln.
Beschreibung der Optionen: Durchführung von Nachschulungen in zu verhandelndem Zeitrahmen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Referenznummer: 2014/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 22089 Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Handels- bzw. Partnerschaftsregisterauszug; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 6 Monate: Wir sind im Handelsregister eingetragen. In der Anlage fügen wir einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister bei, der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate ist (Kopie). Soweit der Bieter bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters bzw. des Dritten/Nachunternehmers einzureichen. Die Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung nachzuweisen.
1. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Handels- bzw. Partnerschaftsregisterauszug; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 6 Monate: Wir sind im Handelsregister eingetragen. In der Anlage fügen wir einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister bei, der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate ist (Kopie). Soweit der Bieter bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters bzw. des Dritten/Nachunternehmers einzureichen. Die Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung nachzuweisen.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung i.S.d. § 4 Abs. 9 VOF begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, z. B. – wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Wir erklären ferner, dass wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15 a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266 a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
3. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung i.S.d. § 4 Abs. 9 VOF begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, z. B. – wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Wir erklären ferner, dass wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15 a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266 a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der Ausschlussgründe in der vorgenannten Vorschrift vorliegen, machen wir hierzu nähere Angaben, um der Auftraggeberin die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Wir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und – sofern wir beitragspflichtig sind – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Wir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und – sofern wir beitragspflichtig sind – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis des Bestehens einer aktuellen und gültigen Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen. Der Bewerber kann entweder bereits jetzt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen erbringen oder eine Eigenerklärung abgeben, dass er sich im Auftragsfalle unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet und die Bestätigung unverzüglich an die Auftraggeberin zu übersenden. Der Nachweis einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen kann durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsbestätigung erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis des Bestehens einer aktuellen und gültigen Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen. Der Bewerber kann entweder bereits jetzt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen erbringen oder eine Eigenerklärung abgeben, dass er sich im Auftragsfalle unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet und die Bestätigung unverzüglich an die Auftraggeberin zu übersenden. Der Nachweis einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen kann durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsbestätigung erbracht werden.
In jedem Fall muss der Bewerber eine Erklärung abgeben, wonach er sich dazu verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5)) vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014).
3. Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) Beschäftigten, soweit diese für Leistungen eingesetzt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5)) vergleichbar sind, und die Anzahl seiner Führungskräfte in diesen Bereichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) ersichtlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) Beschäftigten, soweit diese für Leistungen eingesetzt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5)) vergleichbar sind, und die Anzahl seiner Führungskräfte in diesen Bereichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) ersichtlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von mindestens drei prüfbaren Referenzen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad zu dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (siehe Ziff. II.1.5)) dieser Bekanntmachung und die von uns vollständig oder überwiegend erbracht sind; Vergleichbarkeit bezüglich Methodik, Didaktik, Vorgangsbearbeitung und/oder Dokumentenmanagement, Schulungsplanung, Personaleinsatz und verschiedene Einsatzorte im Bundesgebiet), aus den letzten 3 Kalenderjahren mit den folgenden Angaben:
1. Angabe von mindestens drei prüfbaren Referenzen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad zu dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (siehe Ziff. II.1.5)) dieser Bekanntmachung und die von uns vollständig oder überwiegend erbracht sind; Vergleichbarkeit bezüglich Methodik, Didaktik, Vorgangsbearbeitung und/oder Dokumentenmanagement, Schulungsplanung, Personaleinsatz und verschiedene Einsatzorte im Bundesgebiet), aus den letzten 3 Kalenderjahren mit den folgenden Angaben:
a) Bezeichnung der Leistung,
b) Bezeichnung des Auftraggebers (Name und Adresse),
c) Branche (ÖV/UV/Privatwirtschaft/Sonstige),
d) Angabe eines Referenzansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber (inkl. E-Mail und Telefonnummer) (Mit diesen Angaben stimmen wir einer Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu),
e) hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere thematische Schwerpunkte, Leistungserbringer, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Projektvolumen in MT oder Gesamtauftragswert in EUR (netto),
f) Angabe des Zeitraums der vertraglichen Leistungen,
Mindestens eine Referenz resultiert aus Projekten der Öffentlichen Verwaltung oder gesetzlichen Unfallversicherern.
2. Erklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, mindestens 12, den nachfolgend als Mindestanforderung geforderten Qualifikationsprofilen entsprechende, Projektmitarbeiter für den bundesweiten Einsatz bereitzustellen.
Den Qualifikationsprofilen entsprechen Mitarbeiter, die mindestens folgende Anforderungen (kumulativ) erfüllen:
a) Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Durchführung von Schulungen, des Coachings sowie Kenntnisse aus dem Umfeld elektronische Vorgangsbearbeitung und/oder Dokumentenmanagementsysteme und/oder ERP-Systemschulung für Anwender mit unterschiedlichen Vorkenntnissen/technischer Affinität;
a) Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Durchführung von Schulungen, des Coachings sowie Kenntnisse aus dem Umfeld elektronische Vorgangsbearbeitung und/oder Dokumentenmanagementsysteme und/oder ERP-Systemschulung für Anwender mit unterschiedlichen Vorkenntnissen/technischer Affinität;
b) Beherrschen der deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau);
c) 5-jährige Tätigkeit als Dozent/Coach;
d) Referenzen aus dem Umfeld elektronische Vorgangsbearbeitung und/oder Dokumentenmanagementsysteme;
e) Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Optimierung von Schulungen, Schulungsinhalten sowie Schulungsunterlagen;
f) Referenzen, die den Umgang mit Präsentationsmedien belegen;
g) Durchführung mehrtägiger Schulungen;
h) Durchführung von Schulungen zur initialen Einführung von Software in Organisationen;
i) Methodenkompetenz im Bereich der Erwachsenenbildung.
Erklärung über weiter verfügbares Personal: Darüber hinaus sind wir in der Lage, (Anzahl der Projektmitarbeiter) weitere dem Qualifikationsprofil entsprechende Projektmitarbeiter für den bundesweiten Einsatz vor Ort bei der Auftraggeberin bereitzustellen.
Erklärung über weiter verfügbares Personal: Darüber hinaus sind wir in der Lage, (Anzahl der Projektmitarbeiter) weitere dem Qualifikationsprofil entsprechende Projektmitarbeiter für den bundesweiten Einsatz vor Ort bei der Auftraggeberin bereitzustellen.
3. Benennung eines Projektleiters und eines stellvertretenden Projektleiters, der im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren unverändert bleibt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit der Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit und der Vertraulichkeit einverstanden.
Mit der Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit und der Vertraulichkeit einverstanden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen.
2. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der Zuverlässigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
2. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der Zuverlässigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
3. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Auftraggeberin die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) Nr. 1 und Nr. 2 dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten.
3. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Auftraggeberin die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) Nr. 1 und Nr. 2 dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten.
a) Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung (Referenzprojekte) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit der im jeweiligen Referenzprojekt erbrachten Leistungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.5)) dieser Bekanntmachung) bewerten. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der Kurzbeschreibung des Referenzprojekts. Hierbei vergibt die Auftraggeberin bei Nachweis mehr als eines Referenzgebers, der öffentlicher Auftraggeber oder gesetzlicher Unfallversicherer ist, einmalig 10 Punkte. Bezieht sich mindestens eine Referenz auf ein bundesweites Qualifizierungsprojekt vergibt die Auftraggeberin bei fünf bis zehn Standorten einmalig 5 Punkte und bei zehn oder mehr Standorten einmalig 10 Punkte. Bezieht sich mindestens eine Referenz auf Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema elektronische Akte und Vorgangsbearbeitung vergibt die Auftraggeberin hierfür einmalig 10 Punkte.
a) Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung (Referenzprojekte) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit der im jeweiligen Referenzprojekt erbrachten Leistungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.5)) dieser Bekanntmachung) bewerten. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der Kurzbeschreibung des Referenzprojekts. Hierbei vergibt die Auftraggeberin bei Nachweis mehr als eines Referenzgebers, der öffentlicher Auftraggeber oder gesetzlicher Unfallversicherer ist, einmalig 10 Punkte. Bezieht sich mindestens eine Referenz auf ein bundesweites Qualifizierungsprojekt vergibt die Auftraggeberin bei fünf bis zehn Standorten einmalig 5 Punkte und bei zehn oder mehr Standorten einmalig 10 Punkte. Bezieht sich mindestens eine Referenz auf Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema elektronische Akte und Vorgangsbearbeitung vergibt die Auftraggeberin hierfür einmalig 10 Punkte.
b) Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung (Mitarbeiterqualifikation) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit und Erfahrung des beim Bewerber beschäftigten Personals in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen bewerten. Für jeden weiteren, über die geforderten zwölf Beschäftigten hinausgehenden Beschäftigten mit mindestens 5-jähriger Dozentenerfahrung vergibt die Auftraggeberin 1 Punkt (maximal 10 Punkte).
b) Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung (Mitarbeiterqualifikation) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit und Erfahrung des beim Bewerber beschäftigten Personals in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen bewerten. Für jeden weiteren, über die geforderten zwölf Beschäftigten hinausgehenden Beschäftigten mit mindestens 5-jähriger Dozentenerfahrung vergibt die Auftraggeberin 1 Punkt (maximal 10 Punkte).
4. Wird die Höchstzahl der zu den Verhandlungen zuzulassenden Bewerber durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
5. Sollten weniger als drei geeignete Bewerbungen vorliegen, so behält sich die Auftraggeberin vor, nur mit diesen zu verhandeln.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-01-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Herrn Hans-Joachim Huhnholz
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/15
Zusätzliche Informationen
1. Bei den vorliegend zu vergebenen Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) Anhang I Teil B Kategorie Nr. 24 – Unterrichtswesen und Berufsausbildung. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
1. Bei den vorliegend zu vergebenen Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienstleistungen nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) Anhang I Teil B Kategorie Nr. 24 – Unterrichtswesen und Berufsausbildung. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
2. Das Vergabeverfahren wird als wettbewerbliches Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete freiwillige Teilnahmewettbewerb ist Teil des wettbewerblichen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Das Vergabeverfahren wird als wettbewerbliches Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete freiwillige Teilnahmewettbewerb ist Teil des wettbewerblichen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
3. Sie werden gebeten, sich unter vergabestelle@bgw-online.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Zff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Sie werden gebeten, sich unter vergabestelle@bgw-online.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Zff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'“ bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben und mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'“ bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Dem Teilnahmeantrag soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller vom Bieter eingereichten Unterlagen in geeigneter elektronischer, erfolgreich virengeprüfter Form (z. B. USB-/DVD-/CD-Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden.
5. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
6. Die Auftraggeberin stellt allen Bewerbern Formblätter für die nach Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formblätter ist den Bewerbern freigestellt. Die Angaben können auch in von den Bewerbern selbst erstellten Dokumenten gemacht werden. Bewerber, die die Formblätter der Auftraggeberin verwenden möchten, können diese bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'; hier: Formblätter für Teilnahmewettbewerb“ anfordern.
6. Die Auftraggeberin stellt allen Bewerbern Formblätter für die nach Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formblätter ist den Bewerbern freigestellt. Die Angaben können auch in von den Bewerbern selbst erstellten Dokumenten gemacht werden. Bewerber, die die Formblätter der Auftraggeberin verwenden möchten, können diese bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs: „Anwenderqualifizierung für das Projekt 'Elektronische Akte'; hier: Formblätter für Teilnahmewettbewerb“ anfordern.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/ Einsatzbereiche in seinem Teilnahmeantrag zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/ Einsatzbereiche in seinem Teilnahmeantrag zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
8. Im Fall eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ersichtlich sind, die Absicht, sich bei Auswahl zur Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zur gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ersichtlich ist. Es gelten die Bedingungen gem. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung.
8. Im Fall eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ersichtlich sind, die Absicht, sich bei Auswahl zur Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zur gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ersichtlich ist. Es gelten die Bedingungen gem. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung.
9. Erklärungen, Nachweise und Angaben sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
10. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Die Auftraggeberin weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
10. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber. Die Auftraggeberin weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber oder externen Stellen (Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
11. Im Rahmen der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert, Dozenten für die Durchführung der Leistung verbindlich anzubieten. Diese Dozenten müssen die Mindestanforderungen unter Ziff. III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die ihre Eignung nach Ziffer III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung belegen. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen.
11. Im Rahmen der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert, Dozenten für die Durchführung der Leistung verbindlich anzubieten. Diese Dozenten müssen die Mindestanforderungen unter Ziff. III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber bzw. die ausgewählte Bewerbergemeinschaft dies zu begründen und Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die ihre Eignung nach Ziffer III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung belegen. Die Auftraggeberin wird die Einhaltung dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers bzw. der betroffenen Bewerbergemeinschaft überprüfen.
12. Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, weitere Schulungen zur Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung (Wiederholung gleichartiger Leistungen) in Anlehnung an § 3 Abs. 4 lit e) VOF an den Auftragnehmer zu vergeben.
12. Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, weitere Schulungen zur Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung (Wiederholung gleichartiger Leistungen) in Anlehnung an § 3 Abs. 4 lit e) VOF an den Auftragnehmer zu vergeben.
Ergänzender Hinweis zu Ziff. IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe:
Wie in Ziff. IV.3.5) erklärt, werden die Aufforderungen zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 30.1.2015 verschickt. Für den Eingang der Angebote ist der 27.2.2015 vorgesehen (Angebotsfrist).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2014/S 246-434433 (2014-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision
Referenz Daten
Absendedatum: 2015-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-389677
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 246-434433
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Nicht bekannt, daher keine Angabe bei „Wert ohne MwSt“.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektorganisation (50)
2. Sicherstellung Leistungserbringung (125)
3. Konzeptpapier „von der Anmeldung bis zum Erfolg“ (125)
4. Darstellung der Zusammensetzung des Kernteams des Auftragnehmers (100)
5. Beschreibung der dauerhaften Sicherstellung der Ziele der Auftraggeberin im Zusammenhang mit der Qualifizierung des Kernpersonals (125)
6. Beschreibung der Erreichung der Ziele im Zusammenhang mit der Qualifizierung der Anwender (Pilot) (125)
7. Darstellung der zeitlichen Planung der Qualifizierung aller Mitarbeiter einer BV am Beispiel BV Hamburg (150)
8. Darstellung der Maßnahmen zur Steigerung der Durchführungsqualität (100)
9. Darstellung der Erfüllung der Anforderungen zum Buchungsmanagement (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-29 📅
Name: Horváth Akademie GmbH Phoenixbau
Postanschrift: Königstraße 5
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2015/S 213-389677 (2015-10-30)