Der Auftragnehmer stellt den Versicherten der AOK-Nordost einen Service zur telefonischen Vereinbarung und Optimierung von Facharztterminen zur Verfügung. Der Auftragnehmer bearbeitet alle eingehenden Anrufe nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Die Anrufe werden während der Servicezeiten täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr entgegengenommen und beantwortet. Die Dienstleistung beinhaltet sowohl das erstmalige Vereinbaren von Terminen als auch das Verlegen (Vorziehen, Verschieben) von bereits bestehenden Terminen. Der Versicherte kann dabei wählen, ob er den Termin bei einem bestimmten Arzt oder Facharzt oder bei einer vom Auftragnehmer zu ermittelnden Arzt- oder Facharztpraxis wünscht. Hierbei werden Sozialdaten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben. § 80 SGB X findet Anwendung. Der Auftragnehmer recherchiert auf der Basis einer eigenen Arztdatenbank nach geeigneten Fachärzten. Im Bedarfsfall wird in Absprache mit den Versicherten nach Alternativen gesucht. Nach erfolgreicher Recherche wird der Termin vereinbart und der Versicherte informiert. Die Terminkoordinierung muss durch Personal mit entsprechend medizinischer Qualifikation und mindestens 2-jähriger Berufserfahrung durchgeführt werden. Reporting: Der Auftragnehmer erstellt für die Auftraggeberin ein quantitatives und qualitatives Reporting auf Monatsbasis. Je Vertragsjahr ergeben sich daraus bis 12 Monatsberichte. Hinzu kommen je ein halbjährlicher und ein jährlicher Report.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonauftragsdienste
Menge oder Umfang:
Als jährliches Mengenvolumen können ca. 10 000 Geschäftsvorfälle im ersten Jahr angenommen werden. Für den optionalen Vertragszeitraum wird die Anzahl der Geschäftsvorfälle auf 11 000 geschätzt.Die Anzahl der Anrufe, die keine direkte Terminvermittlung/-versuch zur Folge haben, werden auch künftig gezählt und in der Menge sich nicht reduzieren lassen. In Annahme des sich fortsetzenden Trends kann im ersten Vertragsjahr mit 2 000 und im zweiten mit 3 000 Anrufen ausgegangen werden.Die genannten Mengen sind unverbindlich und stellen keine Mindestzusicherungen dar.
Als jährliches Mengenvolumen können ca. 10 000 Geschäftsvorfälle im ersten Jahr angenommen werden. Für den optionalen Vertragszeitraum wird die Anzahl der Geschäftsvorfälle auf 11 000 geschätzt.Die Anzahl der Anrufe, die keine direkte Terminvermittlung/-versuch zur Folge haben, werden auch künftig gezählt und in der Menge sich nicht reduzieren lassen. In Annahme des sich fortsetzenden Trends kann im ersten Vertragsjahr mit 2 000 und im zweiten mit 3 000 Anrufen ausgegangen werden.Die genannten Mengen sind unverbindlich und stellen keine Mindestzusicherungen dar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonauftragsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 VOL/A-EG durchgeführt.
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird.
4. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 VOL/A-EG durchgeführt.
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird.
4. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer stellt den Versicherten der AOK-Nordost einen Service zur telefonischen Vereinbarung und Optimierung von Facharztterminen zur Verfügung. Der Auftragnehmer bearbeitet alle eingehenden Anrufe nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Die Anrufe werden während der Servicezeiten täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr entgegengenommen und beantwortet.
Der Auftragnehmer stellt den Versicherten der AOK-Nordost einen Service zur telefonischen Vereinbarung und Optimierung von Facharztterminen zur Verfügung. Der Auftragnehmer bearbeitet alle eingehenden Anrufe nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Die Anrufe werden während der Servicezeiten täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr entgegengenommen und beantwortet.
Die Dienstleistung beinhaltet sowohl das erstmalige Vereinbaren von Terminen als auch das Verlegen (Vorziehen, Verschieben) von bereits bestehenden Terminen. Der Versicherte kann dabei wählen, ob er den Termin bei einem bestimmten Arzt oder Facharzt oder bei einer vom Auftragnehmer zu ermittelnden Arzt- oder Facharztpraxis wünscht. Hierbei werden Sozialdaten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben. § 80 SGB X findet Anwendung. Der Auftragnehmer recherchiert auf der Basis einer eigenen Arztdatenbank nach geeigneten Fachärzten. Im Bedarfsfall wird in Absprache mit den Versicherten nach Alternativen gesucht. Nach erfolgreicher Recherche wird der Termin vereinbart und der Versicherte informiert. Die Terminkoordinierung muss durch Personal mit entsprechend medizinischer Qualifikation und mindestens 2-jähriger Berufserfahrung durchgeführt werden.
Die Dienstleistung beinhaltet sowohl das erstmalige Vereinbaren von Terminen als auch das Verlegen (Vorziehen, Verschieben) von bereits bestehenden Terminen. Der Versicherte kann dabei wählen, ob er den Termin bei einem bestimmten Arzt oder Facharzt oder bei einer vom Auftragnehmer zu ermittelnden Arzt- oder Facharztpraxis wünscht. Hierbei werden Sozialdaten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben. § 80 SGB X findet Anwendung. Der Auftragnehmer recherchiert auf der Basis einer eigenen Arztdatenbank nach geeigneten Fachärzten. Im Bedarfsfall wird in Absprache mit den Versicherten nach Alternativen gesucht. Nach erfolgreicher Recherche wird der Termin vereinbart und der Versicherte informiert. Die Terminkoordinierung muss durch Personal mit entsprechend medizinischer Qualifikation und mindestens 2-jähriger Berufserfahrung durchgeführt werden.
Reporting: Der Auftragnehmer erstellt für die Auftraggeberin ein quantitatives und qualitatives Reporting auf Monatsbasis. Je Vertragsjahr ergeben sich daraus bis 12 Monatsberichte. Hinzu kommen je ein halbjährlicher und ein jährlicher Report.
Menge oder Umfang:
Als jährliches Mengenvolumen können ca. 10 000 Geschäftsvorfälle im ersten Jahr angenommen werden. Für den optionalen Vertragszeitraum wird die Anzahl der Geschäftsvorfälle auf 11 000 geschätzt.
Die Anzahl der Anrufe, die keine direkte Terminvermittlung/-versuch zur Folge haben, werden auch künftig gezählt und in der Menge sich nicht reduzieren lassen. In Annahme des sich fortsetzenden Trends kann im ersten Vertragsjahr mit 2 000 und im zweiten mit 3 000 Anrufen ausgegangen werden.
Die Anzahl der Anrufe, die keine direkte Terminvermittlung/-versuch zur Folge haben, werden auch künftig gezählt und in der Menge sich nicht reduzieren lassen. In Annahme des sich fortsetzenden Trends kann im ersten Vertragsjahr mit 2 000 und im zweiten mit 3 000 Anrufen ausgegangen werden.
Die genannten Mengen sind unverbindlich und stellen keine Mindestzusicherungen dar.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1.7.2014 in Kraft. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.6.2015 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die Auftraggeberin dem Auftragnehmer gegenüber nicht bis zum 30.4.2015 eine Verlängerung um weitere 12 Monate geltend macht. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Macht die Auftraggeberin von diesem Recht Gebrauch, endet der Vertrag mit Ablauf des 30.6.2016, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 1.7.2014 in Kraft. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.6.2015 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die Auftraggeberin dem Auftragnehmer gegenüber nicht bis zum 30.4.2015 eine Verlängerung um weitere 12 Monate geltend macht. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Macht die Auftraggeberin von diesem Recht Gebrauch, endet der Vertrag mit Ablauf des 30.6.2016, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
(3) Erklärung über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BrbVergG), insbesondere Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgender Deckungssumme je Versicherungsfall gegen:
— Personenschäden mind. 2 000 000 EUR je Versicherungsfall,
— Sachschäden mind. 2 000 000 EUR je Versicherungsfall,
— Vermögensschäden inkl. Datenschutz gemäß Datenschutzbestimmungen mind. 300 000 EUR je Schadenfall; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vermögensschäden inkl. Datenschutz gemäß Datenschutzbestimmungen mind. 300 000 EUR je Schadenfall; alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Nachweis/ Referenz über Vorerfahrungen in Bezug auf die Durchführung mind. eines Auftrages für eine Krankenkasse auf dem Gebiet des Arztterminmanagements/ Arzttermin-Services (Vermittlung von Arztterminen) innerhalb der letzten 3 Jahre. Dauer dieser Tätigkeit über mindestens 12 Kalenderwochen. (Zwingend anzugeben sind Art, Umfang und Dauer des Auftrages, falls möglich Name des Auftraggebers.);
(1) Nachweis/ Referenz über Vorerfahrungen in Bezug auf die Durchführung mind. eines Auftrages für eine Krankenkasse auf dem Gebiet des Arztterminmanagements/ Arzttermin-Services (Vermittlung von Arztterminen) innerhalb der letzten 3 Jahre. Dauer dieser Tätigkeit über mindestens 12 Kalenderwochen. (Zwingend anzugeben sind Art, Umfang und Dauer des Auftrages, falls möglich Name des Auftraggebers.);
(2) Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit beim Auftragnehmer, um das erforderliche Schutzniveau für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten sowie Vorlage eines Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden.
(2) Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit beim Auftragnehmer, um das erforderliche Schutzniveau für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten sowie Vorlage eines Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden.
(3) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu bennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu bennen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 VOL/A-EG durchgeführt.
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird.
4. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 025-039792 (2014-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2) genannten Auftraggeberin durch.
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-15 📅
Name: Sanvartis GmbH
Postanschrift: Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47228
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2014/S 089-155762 (2014-05-06)