Rahmenvertrag über Marketing-Dienstleistungen ohne Mindestauftragsvolumen. Die möglichen Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche (im Sinne von Eckpunkten möglicher Tätigkeitsfelder): (1) Analyse und Beratung beim allgemeinen Außenauftritt der IBB und konkreten Marketingzielen; (2) Entwicklung, Erstellung und Adaption von Anzeigenmotiven für Print und Web (ohne Fremdleistungen); (3) Entwicklung, Erstellung und Anpassung von Printerzeugnissen z.B. Geschäftsbericht, Flyer, Broschüren, Geschäftspapiere, Grußkarten, Ausstellungskataloge (ohne Fremdleistungen); (4) Grafische Gestaltung von Messeständen (ohne Bau von Messeständen); (5) Betreuung und Weiterentwicklung der Marken der IBB unter Beachtung der Ziele und Vorgaben der IBB, darunter ein möglichst einheitlicher Außenauftritt und eine professionelle, positive Wahrnehmung bei Kunden und in der allgemeinen Öffentlichkeit; (6) Betreuung und Weiterentwicklung des Corporate Design der IBB, insbesondere mit Blick auf das visuelle Erscheinungsbild nach innen und außen; (7) Laufende Unterstützung für die Umsetzung spontaner grafischer Leistungen (zum Beispiel Branding von Werbemitteln, Bildlizensierung, Erbringung von kleineren und Standardtätigkeiten oder Vorarbeiten für die Fachabteilung der IBB im Sinne einer „verlängerten Werkbank“). Die oben genannten Aufgabenbereiche decken nicht alle möglichen auszuführenden Agenturleistungen ab. Die nachstehenden Tätigkeiten können in verschiedenen Aufgabenbereichen in unterschiedlicher Konstellation vorkommen: Beratung und Evaluation/ Analyse und Konzeption/ Grafik und Gestaltung/ Bildbearbeitung/ Visualisierung/ Text/ Technische Abwicklung (inkl. z. B. Andruckkontrolle vor Ort), Koordination und Organisation/ Administration und Dokumentation Die Konkretisierung der Leistungen wird mit den Bietern in der Verhandlungsphase durchgeführt, welche sich an den Teilnahmewettbewerb anschließt (dazu näher unten).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin
Postanschrift: Bundesallee 210
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.ibb.de🌏
E-Mail: jana.bohse@ibb.de📧
Fax: +49 302125135524 📠
zu IV.3.7): Bindefrist des Angebots
bis: 31.8.2014
zu IV.3.8): Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28.4.2014, 12:01 Uhr
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb unmittelbar selbst per Mail bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
Die per E-Mail übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge und ausschließlich per E-Mail oder Telefax an folgende Stelle zu richten:
Investitionsbank Berlin
Vergabestelle
zu Händen von: Frau Bohse
Fax: +49 302125135524
Email: jana.bohse@ibb.de
Die Vergabestelle wird die Bieterfragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen. Derart von der Vergabestelle bereitgestellte Antworten werden Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Die IBB behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, sollte das wirtschaftlichste Angebot zu voraussichtlichen Kosten von mehr als EUR 165.000 (inkl. USt.) führen.
Die Beteiligung an Teilnahmewettbewerb und an den Angebotsverhandlungen erfolgt auf Kosten der Bewerber und Bieter. Entschädigungen werden ausschließlich für die Probeaufgabe im Verhandlungsverfahren gewährt (pauschal EUR 500 inkl. USt.).
zu IV.3.8): Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28.4.2014, 12:01 Uhr
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb unmittelbar selbst per Mail bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
Die per E-Mail übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge und ausschließlich per E-Mail oder Telefax an folgende Stelle zu richten:
Die Vergabestelle wird die Bieterfragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen. Derart von der Vergabestelle bereitgestellte Antworten werden Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Die IBB behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, sollte das wirtschaftlichste Angebot zu voraussichtlichen Kosten von mehr als EUR 165.000 (inkl. USt.) führen.
Die Beteiligung an Teilnahmewettbewerb und an den Angebotsverhandlungen erfolgt auf Kosten der Bewerber und Bieter. Entschädigungen werden ausschließlich für die Probeaufgabe im Verhandlungsverfahren gewährt (pauschal EUR 500 inkl. USt.).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über Marketing-Dienstleistungen ohne Mindestauftragsvolumen. Die möglichen Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgabenbereiche (im Sinne von Eckpunkten möglicher Tätigkeitsfelder):
(1) Analyse und Beratung beim allgemeinen Außenauftritt der IBB und konkreten Marketingzielen;
(2) Entwicklung, Erstellung und Adaption von Anzeigenmotiven für Print und Web (ohne Fremdleistungen);
(3) Entwicklung, Erstellung und Anpassung von Printerzeugnissen z.B. Geschäftsbericht, Flyer, Broschüren, Geschäftspapiere, Grußkarten, Ausstellungskataloge (ohne Fremdleistungen);
(4) Grafische Gestaltung von Messeständen (ohne Bau von Messeständen);
(5) Betreuung und Weiterentwicklung der Marken der IBB unter Beachtung der Ziele und Vorgaben der IBB, darunter ein möglichst einheitlicher Außenauftritt und eine professionelle, positive Wahrnehmung bei Kunden und in der allgemeinen Öffentlichkeit;
(6) Betreuung und Weiterentwicklung des Corporate Design der IBB, insbesondere mit Blick auf das visuelle Erscheinungsbild nach innen und außen;
(7) Laufende Unterstützung für die Umsetzung spontaner grafischer Leistungen (zum Beispiel Branding von Werbemitteln, Bildlizensierung, Erbringung von kleineren und Standardtätigkeiten oder Vorarbeiten für die Fachabteilung der IBB im Sinne einer „verlängerten Werkbank“).
(7) Laufende Unterstützung für die Umsetzung spontaner grafischer Leistungen (zum Beispiel Branding von Werbemitteln, Bildlizensierung, Erbringung von kleineren und Standardtätigkeiten oder Vorarbeiten für die Fachabteilung der IBB im Sinne einer „verlängerten Werkbank“).
Die oben genannten Aufgabenbereiche decken nicht alle möglichen auszuführenden Agenturleistungen ab. Die nachstehenden Tätigkeiten können in verschiedenen Aufgabenbereichen in unterschiedlicher Konstellation vorkommen: Beratung und Evaluation/ Analyse und Konzeption/ Grafik und Gestaltung/ Bildbearbeitung/ Visualisierung/ Text/ Technische Abwicklung (inkl. z. B. Andruckkontrolle vor Ort), Koordination und Organisation/ Administration und Dokumentation
Die oben genannten Aufgabenbereiche decken nicht alle möglichen auszuführenden Agenturleistungen ab. Die nachstehenden Tätigkeiten können in verschiedenen Aufgabenbereichen in unterschiedlicher Konstellation vorkommen: Beratung und Evaluation/ Analyse und Konzeption/ Grafik und Gestaltung/ Bildbearbeitung/ Visualisierung/ Text/ Technische Abwicklung (inkl. z. B. Andruckkontrolle vor Ort), Koordination und Organisation/ Administration und Dokumentation
Die Konkretisierung der Leistungen wird mit den Bietern in der Verhandlungsphase durchgeführt, welche sich an den Teilnahmewettbewerb anschließt (dazu näher unten).
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU-Ausschreibung "Lead-Agentur für Marketingleistungen"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag im vorgelagerten Teilnahmewettbewerb einzureichen:
1. Kontaktangaben und formlose Unternehmensdarstellung, maximal 2 DIN A4-Seiten lang (insbesondere mit Benennung der Kernkompetenzen des Bewerbers);
2. Benennung und Kurzvorstellung der beiden Hauptansprechpartner/-innen, inkl. Angaben zur beruflichen Laufbahn, Qualifikationen, besondere Kompetenzen. Aus den Angaben muss hervorgehen, dass die Hauptansprechpartner/-innen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sind.
2. Benennung und Kurzvorstellung der beiden Hauptansprechpartner/-innen, inkl. Angaben zur beruflichen Laufbahn, Qualifikationen, besondere Kompetenzen. Aus den Angaben muss hervorgehen, dass die Hauptansprechpartner/-innen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sind.
3. aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z.B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
3. aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z.B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
4. Eigenerklärungen gemäß Vorlage:
a. Erklärung, dass die in § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; soweit dies nicht uneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit belegen.
a. Erklärung, dass die in § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; soweit dies nicht uneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit belegen.
b. Erklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines der in § 6 Absatz 4 VOL/A-EG aufgezählten Tatbestände rechtskräftig verurteilt ist.
5. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einzuholen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
5. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einzuholen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Auskunft bei der zentralen Informationsstelle über Eintragungen im Korruptionsregister gemäß Berliner Korruptionsregistergesetz einzuholen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags muss das Unternehmen sein Einverständnis erklären. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Auskunft bei der zentralen Informationsstelle über Eintragungen im Korruptionsregister gemäß Berliner Korruptionsregistergesetz einzuholen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags muss das Unternehmen sein Einverständnis erklären. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
7. Bei Bietergemeinschaft und Formen der Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen.
8. Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über eine spätestens ab Zuschlagserteilung bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ ist vom Bewerber eine schriftliche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass er im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den Anforderungen nach Satz 1 genügt, und dass er die Deckung bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis über eine spätestens ab Zuschlagserteilung bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ ist vom Bewerber eine schriftliche rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass er im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den Anforderungen nach Satz 1 genügt, und dass er die Deckung bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den erzielten Umsatz mit Aufträgen, die mit der hier nachgefragten Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens pro Jahr einen Umsatz mit Marketing-Dienstleistungen von jeweils EUR 150.000,- nachweisen (Eigenerklärung gemäß Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den erzielten Umsatz mit Aufträgen, die mit der hier nachgefragten Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren. Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens pro Jahr einen Umsatz mit Marketing-Dienstleistungen von jeweils EUR 150.000,- nachweisen (Eigenerklärung gemäß Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind Angaben zu bereits erbrachten Aufträgen vergleichbarer Art zu machen, die nicht älter sind als drei Jahre (zurückgerechnet von der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag). Nachzuweisen ist (Mindestanforderungen) mindestens ein Referenzauftrag über die Konzeption und Umsetzung einer Anzeigenkampagne für einen Finanzdienstleister, sowie mindestens ein Referenzauftrag zu Konzeption und Umsetzung von Printprodukten für einen Finanzdienstleister.
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind Angaben zu bereits erbrachten Aufträgen vergleichbarer Art zu machen, die nicht älter sind als drei Jahre (zurückgerechnet von der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag). Nachzuweisen ist (Mindestanforderungen) mindestens ein Referenzauftrag über die Konzeption und Umsetzung einer Anzeigenkampagne für einen Finanzdienstleister, sowie mindestens ein Referenzauftrag zu Konzeption und Umsetzung von Printprodukten für einen Finanzdienstleister.
2. Nachweis durch Eigenerklärung, dass ausreichend personelle Kapazitäten bestehen. Erforderlich sind Angaben zum Ausmaß (z.B. Zahl der verfügbaren Mitarbeiter/-innen) und zur hinreichend wahrscheinlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme. (Der Nachweis gilt zum Beispiel als erbracht, wenn der Bewerber in Form einer Eigenerklärung versichert, seit dem 1.7.2012 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im jährlichen Mittel mindestens 5 feste, mit Kreativaufgaben betraute Mitarbeiter/-innen beschäftigt zu haben.)
2. Nachweis durch Eigenerklärung, dass ausreichend personelle Kapazitäten bestehen. Erforderlich sind Angaben zum Ausmaß (z.B. Zahl der verfügbaren Mitarbeiter/-innen) und zur hinreichend wahrscheinlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme. (Der Nachweis gilt zum Beispiel als erbracht, wenn der Bewerber in Form einer Eigenerklärung versichert, seit dem 1.7.2012 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im jährlichen Mittel mindestens 5 feste, mit Kreativaufgaben betraute Mitarbeiter/-innen beschäftigt zu haben.)
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft darin für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung im Original beigefügt ist, in der alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft darin für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen geforderte Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen. Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird ein Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die Unterauftragnehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter insofern als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Dritte) zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jeden Dritten vorzulegen. Die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit sind bei Zusammenarbeit mit Dritten für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für die zur Leistungserbringung eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird ein Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den oder die Unterauftragnehmer erbracht, welches/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter insofern als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis der Eignung der Ressourcen Dritter bedienen will, ist ferner vorzulegen:
— eine Erklärung über Art und Umfang der in Anspruch genommenen Ressourcen mit Angabe des Leistungsteils des/der Dritten; und
— der Nachweis, dass dem Bieter zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (möglich insbesondere durch Selbstverpflichtungserklärung).
Die vorstehenden Anforderungen gelten für Dritte, auch wenn sie nicht Vertragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usf. Stufe).
Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern während der Bindefrist des Angebots ist unzulässig. Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte nur mit Einverständnis der Auftraggeberin zulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften sowie die Hinzuziehung bzw. der Austausch von Subunternehmern während der Bindefrist des Angebots ist unzulässig. Nach Vertragsschluss ist die Bildung oder Änderung von Arbeitsgemeinschaften so die Hinzuziehung oder der Austausch von Subunternehmen oder eine anderweitige Übertragung von Leistungen auf Dritte nur mit Einverständnis der Auftraggeberin zulässig.
Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unternehmen, die sich mit Blick auf diese Ausschreibung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Insbesondere ist in folgenden Fällen der Verdacht einer Wettbewerbsbeschränkung durch Erläuterung bereits mit dem Angebot auszuräumen:
— Bietergemeinschaften haben erschöpfend darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist.
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angebote unabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot abgeben als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft an einem weiteren Angebot beteiligt sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nachweisen, dass beide Angebote unabhängig und ohne Kenntnis voneinander ausgearbeitet und abgegeben wurden.
— Der vorstehende Satz gilt für eine Teilnahme als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften entsprechend.
— Bei beabsichtigter Beteiligung sowohl als Bieter als auch als Subunternehmer eines anderen Bieters ist von dem Bieter mit dem Angebot begründet darzulegen, dass dadurch keine Wettbewerbsbeschränkung eintritt.
— Bei Parallelbeteiligung von Konzernunternehmen gelten die Anforderungen zur Wahrung des Geheimwettbewerbs.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter müssen mit dem Angebot erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie zur Frauenförderung gemäß § 9 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung und - sofern in einzelnen Aufträgen verpflichtend anzuwenden - zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzukommen.
Bieter müssen mit dem Angebot erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung (hierbei insbesondere die Verpflichtung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen) und Sozialversicherungsbeiträgen, sowie zur Frauenförderung gemäß § 9 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung und - sofern in einzelnen Aufträgen verpflichtend anzuwenden - zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzukommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen, die Leistungen für die Auftraggeber erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen.
Die IBB beabsichtigt, losgelöst von konkreten Aufträgen vierteljährlich einen Besprechungstermin in Berlin zu vereinbaren.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Bewertung wird der Auftraggeber die Angaben der Bewerber zu den durchgeführten Referenzarbeiten (Formblatt TA 9) bewerten. Die Wertung erfolgt vergleichend, wobei 0-10 Punkte vergeben werden. Maßgebliches Kriterium ist die Erfahrungsvielfalt, das heißt: Vielfalt der Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Aufgaben einer Lead-Agentur für Marketingdienstleistungen zugunsten von Finanzdienstleistern, wie durch die Referenzangaben nachgewiesen. Die Zahl der angegebenen Referenzgeber ist nicht ausschlaggebend.Die Vergabestelle behält sich vor, die Zahl der Bieter im Laufe der Verhandlung anhand der im Verhandlungsverfahren bekannt gegebenen Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Zur Bewertung wird der Auftraggeber die Angaben der Bewerber zu den durchgeführten Referenzarbeiten (Formblatt TA 9) bewerten. Die Wertung erfolgt vergleichend, wobei 0-10 Punkte vergeben werden. Maßgebliches Kriterium ist die Erfahrungsvielfalt, das heißt: Vielfalt der Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Aufgaben einer Lead-Agentur für Marketingdienstleistungen zugunsten von Finanzdienstleistern, wie durch die Referenzangaben nachgewiesen. Die Zahl der angegebenen Referenzgeber ist nicht ausschlaggebend.Die Vergabestelle behält sich vor, die Zahl der Bieter im Laufe der Verhandlung anhand der im Verhandlungsverfahren bekannt gegebenen Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Investitionsbank Berlin
Jana Bohse
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-Ausschreibung "Lead-Agentur für Marketingleistungen"
Zusätzliche Informationen
zu IV.3.7): Bindefrist des Angebots
bis: 31.8.2014
zu IV.3.8): Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28.4.2014, 12:01 Uhr
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb unmittelbar selbst per Mail bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
Es werden nur Angebote von Unternehmen berücksichtigt, die die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb unmittelbar selbst per Mail bei der Vergabestelle angefordert haben. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte und deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
Die per E-Mail übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge und ausschließlich per E-Mail oder Telefax an folgende Stelle zu richten:
Die per E-Mail übersandten Unterlagen sind durch den Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge und ausschließlich per E-Mail oder Telefax an folgende Stelle zu richten:
Die Vergabestelle wird die Bieterfragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen. Derart von der Vergabestelle bereitgestellte Antworten werden Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen (siehe § 10 BerlAVG). Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Die IBB behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, sollte das wirtschaftlichste Angebot zu voraussichtlichen Kosten von mehr als EUR 165.000 (inkl. USt.) führen.
Die Beteiligung an Teilnahmewettbewerb und an den Angebotsverhandlungen erfolgt auf Kosten der Bewerber und Bieter. Entschädigungen werden ausschließlich für die Probeaufgabe im Verhandlungsverfahren gewährt (pauschal EUR 500 inkl. USt.).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird hiermit hingewiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. Ziffer VI. 4. 1)
Wiederkehrender Auftrag
2018
Quelle: OJS 2014/S 063-107579 (2014-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union