Zum Auftrag der MPG gehört es, Grundlagen- und Spitzenforschung (auch) im internationalen Umfeld zu betreiben und voranzubringen. Dies gelingt nur mit einer verständlichen international geprägten Kommunikation und Darstellung der Arbeit und der Ergebnisse der Institute und sonstigen Einrichtungen, an denen die MPG beteiligt ist. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Übersetzungsdienstleistungen für die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft. Der Gesamtumfang der Texte wird voraussichtlich bei circa 150.000 Zeilen p.a. liegen (ausgehend von einer Standardzeile von 55 Zeichen inkl. Leerzeichen). 90 % davon entfallen auf die Sprachkombination Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch. Jeweils circa 1 % entfällt auf Deutsch-Spanisch/Spanisch-Deutsch und Deutsch-Italienisch/Italienisch-Deutsch. Bedarf an weiteren Sprachen ist in den letzten Jahren in unterschiedlicher Ausprägung vorgekommen in Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch (zusammen etwa 8 % des Gesamtvolumens). Dabei handelt es sich z. B. um Broschüren, Zeitschriften, Flyer, Pressemitteilungen, Präsentationen, Reden, Jahresberichte, Anschreiben, Sitzungsprotokolle, Verträge aller Art. Das Themenspektrum umfasst die Bereiche Finanzen, Unternehmenskommunikation, Verwaltung, Recht, Personal, Bau, IT, Forschungsmarketing und Wissenschaft (aus dem Umfeld der 3 Sektionen der MPG: Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion, Biologisch-Medizinische Sektion und Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion). Unter Übersetzung wird das schriftliche Übertragen eines Textes, der in der jeweiligen Ausgangssprache vorliegt, in die festgelegte Zielsprache verstanden. Für vertragliche Zwecke gilt als Zieltext das Korrektur gelesene und fachlich geprüfte Ergebnis einer Übersetzung zu verstehen. Dabei wird ein Vier-Augen-Prinzip in Anlehnung an DIN 15038 bzw. ISO 17100 vorausgesetzt. Neben Übersetzungsarbeiten im engeren Sinne können die folgenden Dienstleistungen verlangt werden: Korrekturlesen – der systematische Vergleich von Ausgangstext und Zieltext vor der Lieferung; hiermit soll sichergestellt werden, dass der Zieltext den Ausgangstext präzise und kohärent wiedergibt, dass er den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht und dass keine unbegründete Diskrepanz zwischen Ausgangstext und Zieltext besteht. Darüber hinaus gehend beinhaltet der Vorgang des Korrekturlesens auch eine Überprüfung bezüglich der Einhaltung terminologischer Vorgaben und stilistischer Konventionen. Das Korrekturlesen schließt daher alle zu diesem Zweck nötigen Änderungen ein. Fachliche Prüfung – ist die Überprüfung eines Zieltextes auf seine Zwecktauglichkeit und die Einhaltung sprachlicher Konventionen, die für das vertraglich festgelegte Fachgebiet gelten; sie umfasst auch alle zu diesem Zweck nötigen Änderungen. Änderung – ist die Übersetzung geänderter Textteile und deren Einarbeitung in einen bereits übersetzten Text sowie das Korrekturlesen bzw. die fachliche Prüfung dieses Textes. Die MPG geht davon aus, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung der erwähnten Dienstleistungen mit gängiger, aktueller Software für Computergestützte Übersetzung arbeitet. Computergestützte Übersetzung ist die Übersetzung eines Textes mit Hilfe einer für diesen Zweck bestimmten Software und/oder die Übersetzung eines Textes, der bereits mittels einer derartigen Software vorbereitet worden ist. Gemeint sind hierbei ausschließlich die sogenannten CAT-Tools (Computer Assisted Translation Tools). Der Einsatz von MT-Tools (Machine Translation Tools) sowie der in CAT-Tools integrierten MT-Funktionalität ist strengstens untersagt. Ebenso untersagt ist der Einsatz von Cloud-basierten CAT-Tools bzw. solcher Software, die das Hochladen von Texten (auch in Teilen) des Auftraggebers auf Server, die weder im Eigentum des Auftraggebers noch des Auftragnehmers befindlich sind, vorsieht. Der Auftraggeber setzt die Software SDL-Studio 2015 ein, zu der das bieterseitige CAT-Tool kompatibel sein muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übersetzungsdienste
Menge oder Umfang: Vgl. ZIffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Übersetzungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Postanschrift: (Generalverwaltung) Hofgartenstr. 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: kerstin.henschel@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 8921081770📞
Fax: +49 8921081367 📠
Wichtiger Hinweis:
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4) genannten Datum bei der unter Ziffer I.1) im Abschnitt „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2) transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind in dem Zeitraum vom 7.3-10.3.2016 vorgesehen. (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung von Bewerbungen und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, werden nicht erstattet.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4) genannten Datum bei der unter Ziffer I.1) im Abschnitt „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2) transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind in dem Zeitraum vom 7.3-10.3.2016 vorgesehen. (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung von Bewerbungen und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum Auftrag der MPG gehört es, Grundlagen- und Spitzenforschung (auch) im internationalen Umfeld zu betreiben und voranzubringen. Dies gelingt nur mit einer verständlichen international geprägten Kommunikation und Darstellung der Arbeit und der Ergebnisse der Institute und sonstigen Einrichtungen, an denen die MPG beteiligt ist.
Zum Auftrag der MPG gehört es, Grundlagen- und Spitzenforschung (auch) im internationalen Umfeld zu betreiben und voranzubringen. Dies gelingt nur mit einer verständlichen international geprägten Kommunikation und Darstellung der Arbeit und der Ergebnisse der Institute und sonstigen Einrichtungen, an denen die MPG beteiligt ist.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Übersetzungsdienstleistungen für die Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft.
Der Gesamtumfang der Texte wird voraussichtlich bei circa 150.000 Zeilen p.a. liegen (ausgehend von einer Standardzeile von 55 Zeichen inkl. Leerzeichen). 90 % davon entfallen auf die Sprachkombination Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch. Jeweils circa 1 % entfällt auf Deutsch-Spanisch/Spanisch-Deutsch und Deutsch-Italienisch/Italienisch-Deutsch. Bedarf an weiteren Sprachen ist in den letzten Jahren in unterschiedlicher Ausprägung vorgekommen in Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch (zusammen etwa 8 % des Gesamtvolumens).
Der Gesamtumfang der Texte wird voraussichtlich bei circa 150.000 Zeilen p.a. liegen (ausgehend von einer Standardzeile von 55 Zeichen inkl. Leerzeichen). 90 % davon entfallen auf die Sprachkombination Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch. Jeweils circa 1 % entfällt auf Deutsch-Spanisch/Spanisch-Deutsch und Deutsch-Italienisch/Italienisch-Deutsch. Bedarf an weiteren Sprachen ist in den letzten Jahren in unterschiedlicher Ausprägung vorgekommen in Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch (zusammen etwa 8 % des Gesamtvolumens).
Dabei handelt es sich z. B. um Broschüren, Zeitschriften, Flyer, Pressemitteilungen, Präsentationen, Reden, Jahresberichte, Anschreiben, Sitzungsprotokolle, Verträge aller Art.
Das Themenspektrum umfasst die Bereiche Finanzen, Unternehmenskommunikation, Verwaltung, Recht, Personal, Bau, IT, Forschungsmarketing und Wissenschaft (aus dem Umfeld der 3 Sektionen der MPG: Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion, Biologisch-Medizinische Sektion und Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion).
Das Themenspektrum umfasst die Bereiche Finanzen, Unternehmenskommunikation, Verwaltung, Recht, Personal, Bau, IT, Forschungsmarketing und Wissenschaft (aus dem Umfeld der 3 Sektionen der MPG: Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion, Biologisch-Medizinische Sektion und Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion).
Unter Übersetzung wird das schriftliche Übertragen eines Textes, der in der jeweiligen Ausgangssprache vorliegt, in die festgelegte Zielsprache verstanden. Für vertragliche Zwecke gilt als Zieltext das Korrektur gelesene und fachlich geprüfte Ergebnis einer Übersetzung zu verstehen. Dabei wird ein Vier-Augen-Prinzip in Anlehnung an DIN 15038 bzw. ISO 17100 vorausgesetzt.
Unter Übersetzung wird das schriftliche Übertragen eines Textes, der in der jeweiligen Ausgangssprache vorliegt, in die festgelegte Zielsprache verstanden. Für vertragliche Zwecke gilt als Zieltext das Korrektur gelesene und fachlich geprüfte Ergebnis einer Übersetzung zu verstehen. Dabei wird ein Vier-Augen-Prinzip in Anlehnung an DIN 15038 bzw. ISO 17100 vorausgesetzt.
Neben Übersetzungsarbeiten im engeren Sinne können die folgenden Dienstleistungen verlangt werden:
Korrekturlesen – der systematische Vergleich von Ausgangstext und Zieltext vor der Lieferung; hiermit soll sichergestellt werden, dass der Zieltext den Ausgangstext präzise und kohärent wiedergibt, dass er den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht und dass keine unbegründete Diskrepanz zwischen Ausgangstext und Zieltext besteht. Darüber hinaus gehend beinhaltet der Vorgang des Korrekturlesens auch eine Überprüfung bezüglich der Einhaltung terminologischer Vorgaben und stilistischer Konventionen. Das Korrekturlesen schließt daher alle zu diesem Zweck nötigen Änderungen ein.
Korrekturlesen – der systematische Vergleich von Ausgangstext und Zieltext vor der Lieferung; hiermit soll sichergestellt werden, dass der Zieltext den Ausgangstext präzise und kohärent wiedergibt, dass er den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht und dass keine unbegründete Diskrepanz zwischen Ausgangstext und Zieltext besteht. Darüber hinaus gehend beinhaltet der Vorgang des Korrekturlesens auch eine Überprüfung bezüglich der Einhaltung terminologischer Vorgaben und stilistischer Konventionen. Das Korrekturlesen schließt daher alle zu diesem Zweck nötigen Änderungen ein.
Fachliche Prüfung – ist die Überprüfung eines Zieltextes auf seine Zwecktauglichkeit und die Einhaltung sprachlicher Konventionen, die für das vertraglich festgelegte Fachgebiet gelten; sie umfasst auch alle zu diesem Zweck nötigen Änderungen.
Änderung – ist die Übersetzung geänderter Textteile und deren Einarbeitung in einen bereits übersetzten Text sowie das Korrekturlesen bzw. die fachliche Prüfung dieses Textes.
Die MPG geht davon aus, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung der erwähnten Dienstleistungen mit gängiger, aktueller Software für Computergestützte Übersetzung arbeitet. Computergestützte Übersetzung ist die Übersetzung eines Textes mit Hilfe einer für diesen Zweck bestimmten Software und/oder die Übersetzung eines Textes, der bereits mittels einer derartigen Software vorbereitet worden ist. Gemeint sind hierbei ausschließlich die sogenannten CAT-Tools (Computer Assisted Translation Tools). Der Einsatz von MT-Tools (Machine Translation Tools) sowie der in CAT-Tools integrierten MT-Funktionalität ist strengstens untersagt. Ebenso untersagt ist der Einsatz von Cloud-basierten CAT-Tools bzw. solcher Software, die das Hochladen von Texten (auch in Teilen) des Auftraggebers auf Server, die weder im Eigentum des Auftraggebers noch des Auftragnehmers befindlich sind, vorsieht.
Die MPG geht davon aus, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung der erwähnten Dienstleistungen mit gängiger, aktueller Software für Computergestützte Übersetzung arbeitet. Computergestützte Übersetzung ist die Übersetzung eines Textes mit Hilfe einer für diesen Zweck bestimmten Software und/oder die Übersetzung eines Textes, der bereits mittels einer derartigen Software vorbereitet worden ist. Gemeint sind hierbei ausschließlich die sogenannten CAT-Tools (Computer Assisted Translation Tools). Der Einsatz von MT-Tools (Machine Translation Tools) sowie der in CAT-Tools integrierten MT-Funktionalität ist strengstens untersagt. Ebenso untersagt ist der Einsatz von Cloud-basierten CAT-Tools bzw. solcher Software, die das Hochladen von Texten (auch in Teilen) des Auftraggebers auf Server, die weder im Eigentum des Auftraggebers noch des Auftragnehmers befindlich sind, vorsieht.
Der Auftraggeber setzt die Software SDL-Studio 2015 ein, zu der das bieterseitige CAT-Tool kompatibel sein muss.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsmöglichkeiten durch Erklärung der MPG um 2 x 1 Jahr über den in Ziffern II.1.4) und II.3) genannten Zeitraum hinaus.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 8407090221
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind im Hinblick auf die zu fordernde Eignung folgende Unterlagen von den Bewerbern vorzulegen:
a) Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen und dgl.); – zusammengefasst auf max. 2 DIN A 4-Seiten;
b) unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber seinen Sitz hat, ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist/ eingetragen werden muss;
b) unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber seinen Sitz hat, ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist/ eingetragen werden muss;
c) unterschriebene Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat;
d) unterschriebene Erklärung des Bewerbers, dass auf sein Unternehmen keiner, der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Gründe zutrifft, nach denen der Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
a) Eine Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Bewerbers unter Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für das Gesamtunternehmen sowie des Umsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen;
b) unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass es über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt sowie Angabe der Höhe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweise einer formal höheren Übersetzungssausbildung (anerkannter Hochschulabschluss) oder der Nachweise einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens 2 Jahren Übersetzungserfahrung oder der Nachweis einer fünfjährigen professionellen Übersetzungserfahrung mindestens für die unter Ziff. II.1.5) genannten Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch.
1) Nachweise einer formal höheren Übersetzungssausbildung (anerkannter Hochschulabschluss) oder der Nachweise einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens 2 Jahren Übersetzungserfahrung oder der Nachweis einer fünfjährigen professionellen Übersetzungserfahrung mindestens für die unter Ziff. II.1.5) genannten Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch.
2) konkreter Nachweis vergleichbarer Referenzen -vorzugsweise aus dem Bereich der öffentlichen Hand- und/oder aus dem Wissenschaftsbereich bzw. einer Forschungsorganisation, die die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen.
2) konkreter Nachweis vergleichbarer Referenzen -vorzugsweise aus dem Bereich der öffentlichen Hand- und/oder aus dem Wissenschaftsbereich bzw. einer Forschungsorganisation, die die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen.
Vorzulegen sind vorrangig solche Referenzen aus den letzten 10 Jahren, die hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Ziffer II.1.5) ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Vorzulegen sind vorrangig solche Referenzen aus den letzten 10 Jahren, die hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Ziffer II.1.5) ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Es sind die zuständigen Ansprechpartner beim Auftraggeber der Referenz mit Kontaktadressen zu benennen und, wenn möglich, sind vom Bewerber auch entsprechende Kundenreferenzschreiben beizufügen.
Darüber hinaus ist zu den dargestellten Referenzen auszuführen, inwieweit und wofür Unterauftragnehmer eingebunden waren.
Die zu Ziffer III.2.3.2 eingereichten Referenzen sind fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge entsprechend der vom Bewerber ihnen zugeordneten Bedeutung (die dem Auftragsgegenstand am nächsten kommende Referenz erhält die Nr. 1, die weiteren in aufsteigender Reihenfolge) zu nummerieren.
Die zu Ziffer III.2.3.2 eingereichten Referenzen sind fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge entsprechend der vom Bewerber ihnen zugeordneten Bedeutung (die dem Auftragsgegenstand am nächsten kommende Referenz erhält die Nr. 1, die weiteren in aufsteigender Reihenfolge) zu nummerieren.
3) gerichtliche Nachweise, dass auch ermächtigte und vereidigte Übersetzer für den Bewerber tätig sind, bezogen auf die unter II.1.5) genannten Sprachen.
4) Idealerweise sollte ein Kernteam bestehend aus einem deutschsprachigen Koordinator (=ständiger Ansprechpartner) und mehreren Übersetzern gleichbleibend für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen, so dass beispielsweise eine bestimmte Textart nach Möglichkeit von jeweils denselben Übersetzern bearbeitet werden kann. Hierauf ist im Teilnahmeantrag detailliert einzugehen.
4) Idealerweise sollte ein Kernteam bestehend aus einem deutschsprachigen Koordinator (=ständiger Ansprechpartner) und mehreren Übersetzern gleichbleibend für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen, so dass beispielsweise eine bestimmte Textart nach Möglichkeit von jeweils denselben Übersetzern bearbeitet werden kann. Hierauf ist im Teilnahmeantrag detailliert einzugehen.
Es sind mindestens folgende Angaben zu machen:
— Angaben zur Zusammensetzung des Kernteams hinsichtlich Anzahl und Qualifikation der einzusetzen beabsichtigten Mitarbeiter.
Der im Rahmen des Teilnahmeantrags vorgestellte und namentlich benannte Koordinator soll im Auftragsfall auch konkret für die Organisation und ggf. Durchführung der Einzelaufträge verantwortlich sein, soweit dem nicht Gründe entgegenstehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, Für den Fall, dass der Bewerber zu den gemäß Ziffer IV.1.2) ausgewählten Wirtschaftsteilnehmern gehört, die zur Teilnahme aufgefordert werden, sollen der Koordinator und der Stellvertreter/ggfs. weitere Kernteammitglieder durch den Bewerber/Bieter aktiv in die zu führenden Verhandlungsgespräche eingebunden werden.
Der im Rahmen des Teilnahmeantrags vorgestellte und namentlich benannte Koordinator soll im Auftragsfall auch konkret für die Organisation und ggf. Durchführung der Einzelaufträge verantwortlich sein, soweit dem nicht Gründe entgegenstehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, Für den Fall, dass der Bewerber zu den gemäß Ziffer IV.1.2) ausgewählten Wirtschaftsteilnehmern gehört, die zur Teilnahme aufgefordert werden, sollen der Koordinator und der Stellvertreter/ggfs. weitere Kernteammitglieder durch den Bewerber/Bieter aktiv in die zu führenden Verhandlungsgespräche eingebunden werden.
a) Profile:
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung nur besonders fachkundiges und qualifiziertes Personal zusetzen.
Zur effizienten Bewältigung dieser anstehenden Leistungen wäre es hilfreich und wünschenswert, wenn die ausführenden Mitarbeiter neben der Qualifikation zum Übersetzer daher noch eine zusätzliche Qualifikation aus den naturwissenschaftlichen/geisteswissenschaftlichen und/oder technischen Fachgebieten vorweisen könnten.
Zur effizienten Bewältigung dieser anstehenden Leistungen wäre es hilfreich und wünschenswert, wenn die ausführenden Mitarbeiter neben der Qualifikation zum Übersetzer daher noch eine zusätzliche Qualifikation aus den naturwissenschaftlichen/geisteswissenschaftlichen und/oder technischen Fachgebieten vorweisen könnten.
Übersetzungen sollen von professionellen Übersetzern mit belegbarer jahrelanger Berufserfahrung ausgeführt werden. Ein gleichbleibender Stamm von (auftragsausführenden) Mitarbeitern, die den Auftraggeber kennen und um dessen Besonderheiten wissen, trägt sicher zu einer effizienten Auftragsbewältigung bei. Idealerweise sollte eine bestimmte Textart von jeweils denselben Übersetzern bearbeitet werden.
Übersetzungen sollen von professionellen Übersetzern mit belegbarer jahrelanger Berufserfahrung ausgeführt werden. Ein gleichbleibender Stamm von (auftragsausführenden) Mitarbeitern, die den Auftraggeber kennen und um dessen Besonderheiten wissen, trägt sicher zu einer effizienten Auftragsbewältigung bei. Idealerweise sollte eine bestimmte Textart von jeweils denselben Übersetzern bearbeitet werden.
Im Interesse einer unbedingt sicherzustellenden zeit- und bedarfsgerechten Verfügbarkeit für benötigte Übersetzungsdienstleistungen kommt deshalb der Zusage von personellen Ressourcen/Kapazitäten besondere Bedeutung zu.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag jeweils „typische“ Mitarbeiterprofile vorzulegen, wie sie die – im Auftragsfalle – vom Auftragnehmer bei der MPG dann eingesetzten Mitarbeiter mindestens aufweisen würden und anhand derer die MPG die hinreichende Fachkunde beurteilen kann, dabei müssen die Mitarbeiter mindestens die Kriterien zu III.2.3.1 erfüllen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag jeweils „typische“ Mitarbeiterprofile vorzulegen, wie sie die – im Auftragsfalle – vom Auftragnehmer bei der MPG dann eingesetzten Mitarbeiter mindestens aufweisen würden und anhand derer die MPG die hinreichende Fachkunde beurteilen kann, dabei müssen die Mitarbeiter mindestens die Kriterien zu III.2.3.1 erfüllen.
Die Profile der vorgesehenen Mitarbeiter sollten den Lebenslauf, die Berufserfahrung und einschlägige persönliche Referenzen beinhalten.
Weitere Qualifikationen sind aufzuführen wie z. B.:
— Zusatzqualifikationen der Übersetzer zur Abdeckung eines möglichst breiten Spektrums der einzelnen Fachgebiete mindesten jedoch im technischen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Bereich bei den Übersetzern;
— herausragende Teamfähigkeit, insbesondere in gemischten Teams mit dem Auftraggeber.
Die verbindliche namentliche Bennnung aller Teammitglieder ist erst zum Verhandlungsgespräch erforderlich.
b) Ressourcen:
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung, mit der der Bewerber zusichert, für die Erbringung der hierausgeschriebenen Leistungen auf der Ebene Projektleiter/Stellvertreter die dafür vorgestellten Mitarbeiter einzusetzen, soweit dies nicht unmöglich ist, und darüber hinaus eine kurzfristige und anforderungsgerechte Verfügbarkeit von Übersetzern mit den hier beschriebenen Qualifikationen sicherzustellen.
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung, mit der der Bewerber zusichert, für die Erbringung der hierausgeschriebenen Leistungen auf der Ebene Projektleiter/Stellvertreter die dafür vorgestellten Mitarbeiter einzusetzen, soweit dies nicht unmöglich ist, und darüber hinaus eine kurzfristige und anforderungsgerechte Verfügbarkeit von Übersetzern mit den hier beschriebenen Qualifikationen sicherzustellen.
Das gesamte Übersetzungspersonal, das vorgesehene Aufträge bearbeitet, muss alle in der Leistungsbeschreibung angeführten Anforderungen erfüllen. Änderungen beim Personal, das im Angebot bzw. zu den Verhandlungen namentlich benannt und vom Auftraggeber akzeptiert wurde, darf es nur mit Zustimmung des Auftraggebers geben, die nur in begründeten Fällen verweigert wird.
Das gesamte Übersetzungspersonal, das vorgesehene Aufträge bearbeitet, muss alle in der Leistungsbeschreibung angeführten Anforderungen erfüllen. Änderungen beim Personal, das im Angebot bzw. zu den Verhandlungen namentlich benannt und vom Auftraggeber akzeptiert wurde, darf es nur mit Zustimmung des Auftraggebers geben, die nur in begründeten Fällen verweigert wird.
5) Auf folgende weitere Aspekte ist im Teilnahmeantrag ebenfalls detailliert einzugehen:
Durch die Komplexität und das weite Spektrum der Originaltexte ist eine sehr hohe sprachliche Qualität erforderlich sowie die Fähigkeit, für verschiedene Textarten die entsprechenden Sprachregister anzuwenden. Zudem müssen die Übersetzer in der Lage sein, die in den Originaltexten entwickelten Gedankengängen und Zusammenhänge zu erfassen. Übersetzungen sollten von professionellen Übersetzern mit belegbarer jahrelanger Berufserfahrung ausgeführt werden. Die Einhaltung geeigneter Terminologien ist unabdinglich. Weitere wichtige Kriterien sind Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Termintreue.
Durch die Komplexität und das weite Spektrum der Originaltexte ist eine sehr hohe sprachliche Qualität erforderlich sowie die Fähigkeit, für verschiedene Textarten die entsprechenden Sprachregister anzuwenden. Zudem müssen die Übersetzer in der Lage sein, die in den Originaltexten entwickelten Gedankengängen und Zusammenhänge zu erfassen. Übersetzungen sollten von professionellen Übersetzern mit belegbarer jahrelanger Berufserfahrung ausgeführt werden. Die Einhaltung geeigneter Terminologien ist unabdinglich. Weitere wichtige Kriterien sind Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Termintreue.
Unter diesen Gesichtspunkten ist im Teilnahmeantrag detailliert zu beschreiben, dass und wie im gesamten Prozess von Auftragsannahme über Übersetzung, Lektorat bis hin zur Rücklieferung an den Auftraggeber in Anlehnung an DIN 15038 bzw. ISO 17100 verfahren wird.
Unter diesen Gesichtspunkten ist im Teilnahmeantrag detailliert zu beschreiben, dass und wie im gesamten Prozess von Auftragsannahme über Übersetzung, Lektorat bis hin zur Rücklieferung an den Auftraggeber in Anlehnung an DIN 15038 bzw. ISO 17100 verfahren wird.
Mindeststandards:
1. Nachweise für jede nachfolgend genannte Sprache, Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch für jeweils mindestens einen Mitarbeiter mit einer formal höheren Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschulabschluss) oder einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens 2 Jahren Übersetzungserfahrung oder der Nachweis einer fünfjährigen professionellen Übersetzungserfahrung,
1. Nachweise für jede nachfolgend genannte Sprache, Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch für jeweils mindestens einen Mitarbeiter mit einer formal höheren Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschulabschluss) oder einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens 2 Jahren Übersetzungserfahrung oder der Nachweis einer fünfjährigen professionellen Übersetzungserfahrung,
2. Nachweis mindestens einer Referenz aus dem öffentlichen Bereich im Sinne vorstehender Ziffer III.2.3.2 i. V. m. II.1.5, die bezüglich Aufgaben, Umfang/Größe dem dort vorgegebenen Leistungsprofil den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen möglichst nahe kommt.
2. Nachweis mindestens einer Referenz aus dem öffentlichen Bereich im Sinne vorstehender Ziffer III.2.3.2 i. V. m. II.1.5, die bezüglich Aufgaben, Umfang/Größe dem dort vorgegebenen Leistungsprofil den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen möglichst nahe kommt.
3. Nachweis mindestens einer Referenz aus dem Wissenschafts- bzw. Forschungsbereich im Sinne vorstehender Ziffer III.2.3.2 i. V. m. II.1.5), die bezüglich Aufgaben, Umfang/Größe dem dort vorgegebenen Leistungsprofil wie den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen möglichst nahe kommt.
3. Nachweis mindestens einer Referenz aus dem Wissenschafts- bzw. Forschungsbereich im Sinne vorstehender Ziffer III.2.3.2 i. V. m. II.1.5), die bezüglich Aufgaben, Umfang/Größe dem dort vorgegebenen Leistungsprofil wie den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen möglichst nahe kommt.
4. Angabe des eingesetzten CAT-Tools sowie die ausdrückliche Bestätigung, dass Cloud- und MT-Funktionen nicht genutzt werden.
5. Explizite Zusicherung der Kompatibilität der eingesetzten CAT-Software zu SDL-Studio 2015.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragserteilung und -durchführung erfolgt auf der Grundlage der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.“, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Auftragserteilung und -durchführung erfolgt auf der Grundlage der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.“, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Bestimmungen der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bewerbergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bewerbergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe III.2)), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Referenzen zu Ziffer III.2.3.2) (max. erreichbare Punkte: 30 Punkte – Gewichtung: 20 %). Die „reine Menge“ der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem auch deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen nach den Ziffern III.2.3.2 nur (maximal, d. h., sofern vorhanden) 6 Referenzen wertbar. Bitte beachten Sie hierzu auch die Mindeststandards gemäß Ziffer III.2.3) (mindestens je 1 Referenz aus dem öffentlichen Bereich und eine aus dem Wissenschafts-/Forschungsbereich).
(1) Referenzen zu Ziffer III.2.3.2) (max. erreichbare Punkte: 30 Punkte – Gewichtung: 20 %). Die „reine Menge“ der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem auch deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen nach den Ziffern III.2.3.2 nur (maximal, d. h., sofern vorhanden) 6 Referenzen wertbar. Bitte beachten Sie hierzu auch die Mindeststandards gemäß Ziffer III.2.3) (mindestens je 1 Referenz aus dem öffentlichen Bereich und eine aus dem Wissenschafts-/Forschungsbereich).
(2) Gerichtliche Nachweise, dass auch ermächtigte und vereidigte Übersetzer für den Bewerber tätig sind gem. Ziffer III.2.3.3: für jeder der in Ziffer II.1.5) genannten Sprachen wird ein Punkt vergeben (max. erreichbare Punkte: 10 Punkte – Gewichtung 10 %).
(2) Gerichtliche Nachweise, dass auch ermächtigte und vereidigte Übersetzer für den Bewerber tätig sind gem. Ziffer III.2.3.3: für jeder der in Ziffer II.1.5) genannten Sprachen wird ein Punkt vergeben (max. erreichbare Punkte: 10 Punkte – Gewichtung 10 %).
(3) Koordinator, Kernteam und Mitarbeiterprofile zu Ziffer III.2.3.4) (max. erreichbare Punkte: 5 Punkte – Gewichtung: 40 %).
(4) Konzept der Auftragsausführung in Anlehnung an DIN 15038 bzw. ISO 17100 gemäß Ziffer III. 2.3.5) (max. erreichbare Punkte 5 – Gewichtung 30 %).
Sind die vorgenannten geforderten Angaben/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von einer Nachforderung ausgenommen. Das Fehlen jeglicher Angaben hierzu führt zum Ausschluss vom Wettbewerb, ebenso die Nichterfüllung genannter Mindestkriterien/Mindeststandards. Zur Bewertung hins. des o. g. Kriteriums 1) herangezogen werden jeweils die ersten 6 (vom Bewerber favorisierten) Referenzen. Für jede Referenz (max. 6) können bis zu 5 Punkte erreicht werden, die anschließend addiert und dann durch die Anzahl der gewerteten Referenzen (min. 2, max. 6 Referenzen) dividiert werden. Die je Referenz erreichbaren Punkte (0-5 Punkte, 5 = sehr gut, 4 = gut, 3 = befriedigend, 2 = ausreichend, 1 = mangelhaft, 0 = ungenügend) stehen für: 5 Punkte: Hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 4 Punkte: Überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt über dem Durchschnitt der Erwartungen des Auftraggebers liegt. 3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt qualitativ den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. 2 Punkte: Ausreichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die aber insgesamt nur teilweise an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 1 Punkt: Mangelhafte Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die in weiten Teilen nicht an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 0 Punkte: Unzureichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung. Hinsichtlich der Bewertung des o. g. Kriteriums 2) wird für jede der in Ziffer II.1.5) genannten Sprachen, für die ein gerichtlicher Nachweis vorgelegt werden kann, 1 Punkt vergeben (max. 10 Punkte). Hinsichtlich der Punktebewertung der o. g. Kriterien 3) und 4) gelten vorstehende Ausführungen zu Kriterium 1) analog. Die Vergabe von anteiligen Punktwerten (= 0,5 Punkte) zwischen 2 Bewertungspunkten ist möglich. Die den Kriterien (1) bis (4) jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert; zur Angebotsabgabe werden die mindestens 3 Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert aufgefordert. Bei Punktegleichheit (Gesamtwert) entscheidet die höhere Einzelbewertung unter Kriterium (3).
Sind die vorgenannten geforderten Angaben/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von einer Nachforderung ausgenommen. Das Fehlen jeglicher Angaben hierzu führt zum Ausschluss vom Wettbewerb, ebenso die Nichterfüllung genannter Mindestkriterien/Mindeststandards. Zur Bewertung hins. des o. g. Kriteriums 1) herangezogen werden jeweils die ersten 6 (vom Bewerber favorisierten) Referenzen. Für jede Referenz (max. 6) können bis zu 5 Punkte erreicht werden, die anschließend addiert und dann durch die Anzahl der gewerteten Referenzen (min. 2, max. 6 Referenzen) dividiert werden. Die je Referenz erreichbaren Punkte (0-5 Punkte, 5 = sehr gut, 4 = gut, 3 = befriedigend, 2 = ausreichend, 1 = mangelhaft, 0 = ungenügend) stehen für: 5 Punkte: Hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 4 Punkte: Überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt über dem Durchschnitt der Erwartungen des Auftraggebers liegt. 3 Punkte: Befriedigende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die insgesamt qualitativ den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. 2 Punkte: Ausreichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die aber insgesamt nur teilweise an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 1 Punkt: Mangelhafte Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung, die in weiten Teilen nicht an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 0 Punkte: Unzureichende Darstellung bzw. Erfüllung der Anforderung. Hinsichtlich der Bewertung des o. g. Kriteriums 2) wird für jede der in Ziffer II.1.5) genannten Sprachen, für die ein gerichtlicher Nachweis vorgelegt werden kann, 1 Punkt vergeben (max. 10 Punkte). Hinsichtlich der Punktebewertung der o. g. Kriterien 3) und 4) gelten vorstehende Ausführungen zu Kriterium 1) analog. Die Vergabe von anteiligen Punktwerten (= 0,5 Punkte) zwischen 2 Bewertungspunkten ist möglich. Die den Kriterien (1) bis (4) jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert summiert; zur Angebotsabgabe werden die mindestens 3 Bewerber mit dem höchsten Gesamtwert aufgefordert. Bei Punktegleichheit (Gesamtwert) entscheidet die höhere Einzelbewertung unter Kriterium (3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften – Generalverwaltung
Frau Kerstin Henschel
Internetadresse: www.mpg.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407090221
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis:
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4) genannten Datum bei der unter Ziffer I.1) im Abschnitt „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum unter Ziffer IV.3.4) genannten Datum bei der unter Ziffer I.1) im Abschnitt „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ hierfür vorgegebenen Anschrift komplett zweifach – inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen – in Papierform sowie zusätzlich elektronisch auf CD (auch hier inkl. aller geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen) einzureichen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2) transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind in dem Zeitraum vom 7.3-10.3.2016 vorgesehen. (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per Fax und/oder E-Mail werden nicht zugelassen. Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen erfolgt unter Zugrundelegung der unter Ziffer IV.1.2) transparent ausgeführten Auswahlkriterien, eine entsprechende Einladung erfolgt gesondert. Die Verhandlungsgespräche sind in dem Zeitraum vom 7.3-10.3.2016 vorgesehen. (Ort: Generalverwaltung der MPG in München). Interessierte Bewerber, die einen Teilnahmeantrag einzureichen beabsichtigen, werden gebeten, diese Termine einzuplanen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurück geschickt. Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere für die Erstellung von Bewerbungen und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximillianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).