Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung der Web-TV-Übertragungen der Kernzeitdebatten sowie der Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Deutsche Gebärdensprachdolmetschung und Live-Untertitelung der Web-TV-Übertragungen der Kernzeitdebatten und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages. Sie sollen vom Auftragnehmer als barrierefreier Livestream im Internet auf einer Plattform des Auftragnehmers ausgestrahlt sowie als Video on Demand für die Mediathek der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
2015-06-11 Ergänzende Angaben
2015-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dolmetscherdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dolmetscherdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165810
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 15.6.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Mit dem Angebot ist ein Muster (auf einem Datenträger) einer in Gebärdensprache gedolmetschten und untertitelten Plenardebatte vorzulegen, dessen Darstellung im Video-Player dem späteren Arbeitsergebnis entsprechen soll. Das Muster muss darüber hinaus einen Dolmetscherwechsel enthalten. Die AG stellt dem AN einen circa 10-minütigen Ausschnitt einer Plenarsitzung zur Verfügung (Näheres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Deutsche Gebärdensprachdolmetschung und Live-Untertitelung der Web-TV-Übertragungen der Kernzeitdebatten und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages. Sie sollen vom Auftragnehmer als barrierefreier Livestream im Internet auf einer Plattform des Auftragnehmers ausgestrahlt sowie als Video on Demand für die Mediathek der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
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Beschreibung der Optionen:
Der AG steht ein einseitiges Recht auf Ausübung einer Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal 31.8.2019 zu. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden. Im Falle der zweimaligen Optionsausübung endet der Vertrag mit Ablauf des 31.8.2019. Die angebotenen Preise gelten auch bei Ausübung der Verlängerungsoption fort.
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Referenznummer: ZT6-1133-2015-126-16-PuK4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem
Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im
Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht
besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des
Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des
Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner
Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern
angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche
Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene
Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des
Angebotsvordrucks).
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft
beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10
der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt
3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier
genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers
beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des
Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben
vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der
Bewerbungsbedingungen zu beachten.
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 2 500 000
EUR für Personen- und Sachschäden).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens zwei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Jahren. Die Referenzen müssen sowohl den Nachweis der Gebärdensprachdolmetschung einer Veranstaltung (zum Beispiel TV-Live-Übertragungen, Konferenzen, Plenarsitzungen oder vergleichbaren Veranstaltungen) als auch den Nachweis des Live-Streamings beinhalten. Dabei muss nicht zwingend die gedolmetschte Veranstaltung gestreamt worden sein. Der Nachweis des Live-Streamings kann sich auch auf andere Veranstaltungen beziehen. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die vergleichbaren Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers
beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch
Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung
anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer
zubenennen. Ferner ist eine Erklärung des
vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen,
in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf
Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser
Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die
Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für
den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom
Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum
Nachweis der Eignung notwendig ist.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen,
sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten
von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die
Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter und Gebärdensprachdolmetscher sind jeweils folgende Nachweise zu erbringen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
1. Gebärdensprachdolmetscher (mindestens drei)
Kopie des Abschlusses:
— Bachelor, Diplom, Magister, Master, Staatsexamen oder vergleichbarer Abschluss als Gebärdensprachdolmetscher/-in oder
— Staatlich geprüfte/-r Gebärdensprachdolmetscher/-in oder
— gleichwertige ausländische Berufsqualifikation (vergleiche Berufsqualifikationsfeststellungsverordnung Übersetzer und Dolmetscher - BQFVÜDolm)
—Darüber hinaus müssen die eingesetzten Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher Praxiserfahrung mit der Übersetzung komplexer Sachverhalte im TV-Bereich, Konferenzbereich oder Plenarbereich eines Parlamentes haben. Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache in einer großen thematischen Breite sowie Erfahrungen im Einsatz vor der Kamera.
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— Nachweis über mindestens drei entsprechende Einsätze als Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen einer Veranstaltung aus dem Konferenz-, Parlaments- oder Fernsehbereich (Eigenerklärung mit Angabe der Kontaktdaten eines Ansprechpartners zur Überprüfung des Nachweises).
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2. Mitarbeiter (mindestens zwei) für die Untertitelung:
— Nachweis über mindestens drei Einsätze bei der Live-Erstellung von Untertiteln im Rahmen einer Veranstaltung aus dem Fernseh-, Konferenz- oder Parlamentsbereich (Eigenerklärung mit Angabe der Kontaktdaten eines Ansprechpartners zur Überprüfung des Nachweises).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen
Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2015-126-16-PuK4
Zusätzliche Informationen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die
Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss
des Angebots.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 15.6.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen der Vergabestelle.
Mit dem Angebot ist ein Muster (auf einem Datenträger) einer in Gebärdensprache gedolmetschten und untertitelten Plenardebatte vorzulegen, dessen Darstellung im Video-Player dem späteren Arbeitsergebnis entsprechen soll. Das Muster muss darüber hinaus einen Dolmetscherwechsel enthalten. Die AG stellt dem AN einen circa 10-minütigen Ausschnitt einer Plenarsitzung zur Verfügung (Näheres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 092-165810 (2015-05-08)
Ergänzende Angaben (2015-06-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 114-206781
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 92-165810
ABl. S-Ausgabe: 114
Quelle: OJS 2015/S 114-206781 (2015-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 171-311558
ABl. S-Ausgabe: 171

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-04 📅
Name: VerbaVoice GmbH
Postanschrift: Hohenlindener Straße 4
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 114-206781

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 171-311558 (2015-09-01)