Konferenzdolmetschleistungen Deutsch-Französisch und Französisch-Deutsch in Arbeitsgruppen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A für den Zeitraum 2016-2018
Konferenzdolmetschen in technischen Arbeitsgruppen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A von deutschen und französischen Verwaltungen. Pro Jahr finden ca. 30 bis 50 Arbeitsgruppensitzungen statt. In den Arbeitsgruppen gewährleistet der Dolmetscher die konsekutive Übersetzung gleichermaßen vom Deutschen ins Französische sowie vom Französischen ins Deutsche.
In den Sitzungen werden hauptsächlich folgende Themenschwerpunkte diskutiert: Schifffahrt, Schleusenbetrieb, Energiegewinnung aus Wasserkraft, Hochwasserschutz, Deich- bzw. Dammbau, Hydrologie, Sediment- und Baggergutmanagement, Unterhaltung von Was-serstraßen, Wasserbau, Verwaltungsrecht, Planfeststellungsverfahren in Deutschland bzw. Frankreich und Internationale Beziehungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dolmetscherdienste
Menge oder Umfang:
“Siehe II.1.5).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dolmetscherdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg
Postanschrift: Stefan-Meier-Straße 4-6
Postleitzahl: 79104
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: wsa-freiburg@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 76127180📞
Fax: +49 76127183155 📠
“Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwerts. Wegen Unterschreitung des Schwellenwertes erfolgt die Ausschreibung ausschließlich nach...”
Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwerts. Wegen Unterschreitung des Schwellenwertes erfolgt die Ausschreibung ausschließlich nach Regelungen des nationalen Vergaberechts.
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Quelle: OJS 2015/S 250-458090 (2015-12-22)