Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ein dauerhafter Service auf hohem Niveau für alle Beitragskonteninhaber aufrechterhalten bleibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de📧
Region: Köln🏙️
URL: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, hier: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsvergabe zu BW 01/15 "telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung"
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung aufgrund der Verzögerung des Abschlusses des nachfolgenden Vergabeverfahrens an vier Bestandsdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ("Beitragsservice").
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 215 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Losblock I, Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textverarbeitungsdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers
Beschreibung der Beschaffung:
“Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Interimsvertrags um weitere 3 Monate
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Losblock I, Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Losblock I, Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Losblock I, Los 4 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Im vorliegenden Fall ist die Vergabe der Interimsverträge zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung und...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Im vorliegenden Fall ist die Vergabe der Interimsverträge zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung und damit auch zur Sicherstellung des Einzugs des Rundfunkbeitrags erforderlich. Die Zuschlagserteilung auf die Losblöcke I und II im nachfolgenden Vergabeverfahren hat sich durch ein Nachprüfungsverfahren und ein derzeit noch anhängiges Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf um inzwischen mehr als 12 Monate verzögert. Dieser Umstand war für den Beitragsservice selbst bei sorgfältiger Planung der Neuvergabe nicht vorhersehbar. Eine Vergabe der Interimsverträge ist ausschließlich an die hier vorgesehenen Bestandsdienstleister möglich. Bis zur Aufnahme der vollen Produktion ist eine so genannte "RampUp-Phase" erforderlich, d.h. eine vollumfängliche Einarbeitung und Qualifizierung aller Mitarbeiter/innen in der Bearbeitung der vertragsgegenständlichen telefonischen und schriftlichen Vorgänge erforderlich. Diese "RampUp-Phase" hat erfahrungsgemäß eine Dauer von mind. 10 bis zu max. 12 Monaten. Für die Interimsvergabe mit einer kurzen Vertragslaufzeit ist eine Vergabe der Leistungen daher nur an bereits vorhandene Bestandsdienstleister möglich.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 127-233509
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Interimsvertrag Nr. 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Losblock I, Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Capita Customer Services (Germany) GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: Interimsvertrag Nr. 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Losblock I, Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgansgbearbeitung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TELforYOU GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bautzener Str. 54
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
3️⃣
Vertragsnummer: Interimsvertrag Nr. 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Losblock I, Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBRo Service GmbH
Postanschrift: Kastanienweg 1
Postort: Roggentim
Postleitzahl: 18184
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
4️⃣
Vertragsnummer: Interimsvertrag Nr. 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Losblock I, Los 4 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KDW+Service GmbH
Postanschrift: Gymnasiumstr. 5-7
Postort: Zweibrücken
Postleitzahl: 66482
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Die Vergabestelle weist auf § 135 GWB hin:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
Quelle: OJS 2022/S 153-438314 (2022-08-05)