Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ein dauerhafter Service auf hohem Niveau für alle Beitragskonteninhaber aufrechterhalten bleibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Menge oder Umfang:
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt.Losblock I— Lose 1 – 4:Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.Losblock II— Lose 5 – 6:Datenerfassung und Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.Losblock III— Los 7:Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.Einzelheiten zum Vergabegegenstand ergeben sich aus der vom Auftraggeber über die Vergabeplattform bereit gestellten Teilnahmebroschüre.Der Beitragsservice wird pro Los jeweils einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 30.06.2019 mit einem Bewerber abschließen.Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal sechs Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend „Verlängerungsoption“ genannt).Die jeweilige Verlängerungsoption hat der Beitragsservice mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen Verlängerungsoption auszuüben.Der Vertrag kann über das Vertragsende hinaus vom Beitragsservice schriftlich mit einer Frist von drei Monaten um weitere drei Monate verlängert werden, wenn sich der Abschluss eines nachfolgenden Vergabeverfahrens verzögern sollte.Der Beitragsservice behält sich vor, im laufenden Vergabeverfahren eine Bonus/Malus-Regelung einzuführen, die später Bestandteil der abzuschließenden Verträge wird. Einzelheiten hierzu wird der Beitragsservice rechtzeitig bekannt geben.
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt.Losblock I— Lose 1 – 4:Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.Losblock II— Lose 5 – 6:Datenerfassung und Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.Losblock III— Los 7:Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.Einzelheiten zum Vergabegegenstand ergeben sich aus der vom Auftraggeber über die Vergabeplattform bereit gestellten Teilnahmebroschüre.Der Beitragsservice wird pro Los jeweils einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 30.06.2019 mit einem Bewerber abschließen.Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal sechs Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend „Verlängerungsoption“ genannt).Die jeweilige Verlängerungsoption hat der Beitragsservice mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen Verlängerungsoption auszuüben.Der Vertrag kann über das Vertragsende hinaus vom Beitragsservice schriftlich mit einer Frist von drei Monaten um weitere drei Monate verlängert werden, wenn sich der Abschluss eines nachfolgenden Vergabeverfahrens verzögern sollte.Der Beitragsservice behält sich vor, im laufenden Vergabeverfahren eine Bonus/Malus-Regelung einzuführen, die später Bestandteil der abzuschließenden Verträge wird. Einzelheiten hierzu wird der Beitragsservice rechtzeitig bekannt geben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/ausschreibungen/index_ger.html🌏
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de📧
Fax: +49 22150612801 📠
Der Beitragsservice nutzt für die Durchführung seiner Vergabeverfahren eine Vergabesoftware. Aus diesem Grund müssen sämtliche Bewerber, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, die Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) nutzen und sich dort registrieren. Über die Vergabeplattform besteht die Möglichkeit, die vom Beitragsservice zur Verfügung gestellte Teilnahmebroschüre herunter zu laden.
Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Bewerber, der später einen Teilnahmeantrag abgeben will, sich über die Vergabeplattform registriert und dort die Teilnahmebroschüre abruft. Sofern und soweit der Abruf durch ein anderes Unternehmen aus einer einheitlichen Unternehmensgruppe erfolgt, muss die Teilnahmebroschüre vor Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge zwingend nochmals von dem Unternehmen abgerufen werden, in dessen Namen der Teilnahmeantrag abgegeben werden soll. Andernfalls ist eine Kommunikation des Auftraggebers mit diesem Bewerber über die Vergabeplattform nicht möglich.
Zusätzlich müssen die Bewerber über die Vergabeplattform die kostenfreie Bietercockpit-Software herunterladen, damit sie im laufenden Vergabeverfahren die gesamte Bieterkommunikation mit dem Auftraggeber über diese Software abwickeln können.
Um sicherzustellen, dass der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb angegebene bevollmächtigte Vertreter sämtliche Schreiben, wie bspw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder sonstige Erklärungen, in diesem Vergabeverfahren erhält, ist es zudem zwingend notwendig, dass der bevollmächtigte Vertreter mit seiner E-Mail-Adresse als (weiterer) Mitarbeiter und neben dem Bearbeiter im registrierten Benutzerkonto des Bewerbers auf der Vergabeplattform/im Bietercockpit freigeschaltet ist.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 01/15“.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an folgende Anschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
Abteilung VRP,
Frau Heller,
Freimersdorfer Weg 6,
50829 Köln-Bocklemünd
geschickt oder persönlich beim Empfang des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio während der üblichen Geschäftszeiten im Gebäude des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Bewerber haben etwaige Rückfragen zu den Vergabeunterlagen unverzüglich über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) zu stellen.
Der Beitragsservice weist ausdrücklich darauf hin, dass Auskünfte grundsätzlich nur über die Vergabeplattform erteilt werden.
Telefonische Auskünfte werden den Bewerbern/Bietern nicht erteilt.
§ 12 EG Abs. 8 VOL/A sieht Folgendes vor:
„Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage, beim nicht offenen Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren 4Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.“
Die Bewerber sollten daher – auch im Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 EG Abs. 8 VOL/A -, Rückfragen rechtzeitig an den Beitragsservice stellen, damit eine fristgerechte Beantwortung möglich ist.
Die Vergabestelle wird den Bewerber rechtzeitig angeforderte, sachdienliche Auskünfte in schriftlicher Form über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung eine Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
Der Beitragsservice nutzt für die Durchführung seiner Vergabeverfahren eine Vergabesoftware. Aus diesem Grund müssen sämtliche Bewerber, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, die Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) nutzen und sich dort registrieren. Über die Vergabeplattform besteht die Möglichkeit, die vom Beitragsservice zur Verfügung gestellte Teilnahmebroschüre herunter zu laden.
Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Bewerber, der später einen Teilnahmeantrag abgeben will, sich über die Vergabeplattform registriert und dort die Teilnahmebroschüre abruft. Sofern und soweit der Abruf durch ein anderes Unternehmen aus einer einheitlichen Unternehmensgruppe erfolgt, muss die Teilnahmebroschüre vor Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge zwingend nochmals von dem Unternehmen abgerufen werden, in dessen Namen der Teilnahmeantrag abgegeben werden soll. Andernfalls ist eine Kommunikation des Auftraggebers mit diesem Bewerber über die Vergabeplattform nicht möglich.
Zusätzlich müssen die Bewerber über die Vergabeplattform die kostenfreie Bietercockpit-Software herunterladen, damit sie im laufenden Vergabeverfahren die gesamte Bieterkommunikation mit dem Auftraggeber über diese Software abwickeln können.
Um sicherzustellen, dass der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb angegebene bevollmächtigte Vertreter sämtliche Schreiben, wie bspw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder sonstige Erklärungen, in diesem Vergabeverfahren erhält, ist es zudem zwingend notwendig, dass der bevollmächtigte Vertreter mit seiner E-Mail-Adresse als (weiterer) Mitarbeiter und neben dem Bearbeiter im registrierten Benutzerkonto des Bewerbers auf der Vergabeplattform/im Bietercockpit freigeschaltet ist.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 01/15“.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an folgende Anschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
Abteilung VRP,
Frau Heller,
Freimersdorfer Weg 6,
50829 Köln-Bocklemünd
geschickt oder persönlich beim Empfang des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio während der üblichen Geschäftszeiten im Gebäude des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Bewerber haben etwaige Rückfragen zu den Vergabeunterlagen unverzüglich über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) zu stellen.
Der Beitragsservice weist ausdrücklich darauf hin, dass Auskünfte grundsätzlich nur über die Vergabeplattform erteilt werden.
Telefonische Auskünfte werden den Bewerbern/Bietern nicht erteilt.
§ 12 EG Abs. 8 VOL/A sieht Folgendes vor:
„Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage, beim nicht offenen Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren 4Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.“
Die Bewerber sollten daher – auch im Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 EG Abs. 8 VOL/A -, Rückfragen rechtzeitig an den Beitragsservice stellen, damit eine fristgerechte Beantwortung möglich ist.
Die Vergabestelle wird den Bewerber rechtzeitig angeforderte, sachdienliche Auskünfte in schriftlicher Form über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung eine Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ein dauerhafter Service auf hohem Niveau für alle Beitragskonteninhaber aufrechterhalten bleibt.
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ genannt) eine große Zahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Um die Vielzahl dieser Anfragen und Geschäftsvorgänge mit der erforderlichen Sorgfalt und in einem angemessenen Zeitraum beantworten bzw. bearbeiten zu können, setzt der Beitragsservice Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters hat sich der Beitragsservice dafür entschieden, die Leistungen in sieben Losen an sieben unterschiedliche Dienstleister zu vergeben. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ein dauerhafter Service auf hohem Niveau für alle Beitragskonteninhaber aufrechterhalten bleibt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Kurze Beschreibung:
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.
Losnummer: 2
3
4
5
Bezeichnung des Loses: Schriftliche Vorgangsbearbeitung
Kurze Beschreibung:
Datenerfassung und Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.
Losnummer: 6
7
Kurze Beschreibung:
Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.
Menge oder Umfang:
Die Lose werden wie folgt aufgeteilt.
Losblock I
— Lose 1 – 4:
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.
Losblock II
— Lose 5 – 6:
Datenerfassung und Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.
Losblock III
— Los 7:
Bearbeitung von einfachen und umfangreichen schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung.
Einzelheiten zum Vergabegegenstand ergeben sich aus der vom Auftraggeber über die Vergabeplattform bereit gestellten Teilnahmebroschüre.
Der Beitragsservice wird pro Los jeweils einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 30.06.2019 mit einem Bewerber abschließen.
Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal sechs Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend „Verlängerungsoption“ genannt).
Die jeweilige Verlängerungsoption hat der Beitragsservice mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen Verlängerungsoption auszuüben.
Der Vertrag kann über das Vertragsende hinaus vom Beitragsservice schriftlich mit einer Frist von drei Monaten um weitere drei Monate verlängert werden, wenn sich der Abschluss eines nachfolgenden Vergabeverfahrens verzögern sollte.
Der Beitragsservice behält sich vor, im laufenden Vergabeverfahren eine Bonus/Malus-Regelung einzuführen, die später Bestandteil der abzuschließenden Verträge wird. Einzelheiten hierzu wird der Beitragsservice rechtzeitig bekannt geben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Referenznummer: BW 01/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vorgangsbearbeitung erfolgt am jeweiligen Standort der Dienstleister.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Generelle Hinweise zu Ziffer III.2) Teilnahmebedingungen:
Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Beitragsservice unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Beitragsservice ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Beitragsservice unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Beitragsservice ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
A. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bewerber-/Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bewerber-/Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
B. Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung ist sowohl die Vorlage der „Eigenerklärung für Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung“ als auch die Abgabe einer Referenzliste und der geforderten Darstellung erforderlich.
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung ist sowohl die Vorlage der „Eigenerklärung für Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung“ als auch die Abgabe einer Referenzliste und der geforderten Darstellung erforderlich.
Sofern sich ein Bewerber hinsichtlich seiner Eignung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Subunternehmers berufen will, muss der Bewerber die Eigenerklärungen auch für den/die eingesetzten Subunternehmer vorlegen.
Sofern sich ein Bewerber hinsichtlich seiner Eignung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Subunternehmers berufen will, muss der Bewerber die Eigenerklärungen auch für den/die eingesetzten Subunternehmer vorlegen.
Als Subunternehmen gelten rechtlich selbständige, nicht mit dem Bewerber identische Firmen, die Teile des operativen Geschäfts übernehmen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine negative Auswertung dieser Nachweise bzw. Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verhandlungsverfahren führen.
Als Subunternehmen gelten rechtlich selbständige, nicht mit dem Bewerber identische Firmen, die Teile des operativen Geschäfts übernehmen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine negative Auswertung dieser Nachweise bzw. Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verhandlungsverfahren führen.
Rechtlich selbstständige Unternehmen, die in einem Herrschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis bzw. Konzernverhältnis zu einem anderen sich bewerbenden Unternehmen stehen, gelten gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 GWB, §§ 17, 18 AktG als einheitliches Unternehmen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nicht die Frage nach der rechtlichen Selbstständigkeit, sondern die Frage nach einer wettbewerblichen Einheit.
Rechtlich selbstständige Unternehmen, die in einem Herrschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis bzw. Konzernverhältnis zu einem anderen sich bewerbenden Unternehmen stehen, gelten gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 GWB, §§ 17, 18 AktG als einheitliches Unternehmen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nicht die Frage nach der rechtlichen Selbstständigkeit, sondern die Frage nach einer wettbewerblichen Einheit.
C. Unternehmen für Nebenleistungen
Darüber hinaus behält sich der Beitragsservice vor, kurz vor Zuschlagserteilung
— entweder Eignungsnachweise für solche Unternehmen oder
— Verpflichtungserklärungen von solchen Unternehmen
zu verlangen, die der Bieter im Rahmen der späteren Auftragsausführung zwar nicht mit der Vorgangsbearbeitung aber mit sonstigen Nebenleistungen (bspw. Anbieter der Leitungen) beauftragen wird (= Unternehmen für Nebenleistungen). Einzelheiten hierzu werden den Bietern im Rahmen der Verhandlungsrunden bekannt gegeben.
zu verlangen, die der Bieter im Rahmen der späteren Auftragsausführung zwar nicht mit der Vorgangsbearbeitung aber mit sonstigen Nebenleistungen (bspw. Anbieter der Leitungen) beauftragen wird (= Unternehmen für Nebenleistungen). Einzelheiten hierzu werden den Bietern im Rahmen der Verhandlungsrunden bekannt gegeben.
HINWEIS:
Eine Preiskalkulation oder Darstellung der Kostenstruktur ist noch nicht abzugeben. Dies wird erst erforderlich, wenn ein Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
D. Unvollständige Eignungsnachweise
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 19 EG Absatz 2 VOL/A nach pflichtgemäßem Interesse Gebrauch machen wird.
E. Teilnahmebroschüre
Die Bewerber können die Teilnahmebroschüre von der Vergabeplattform herunterladen.
I. EIGENERKLÄRUNG BEWERBER (ZUVERLÄSSIGKEIT)
Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit erklärt der Bewerber:
a) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 EG Absatz 4 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind;
c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
f) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.);
f) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.);
g) dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht;
h) insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden ist;
h) insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden ist;
i) dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
j) dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden sind.
j) dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden sind.
Der Bewerber erklärt zu Klärungsbedarf und möglichen Änderungen weiter folgendes:
a) Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bewerbers äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
a) Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bewerbers äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
b) Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
b) Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
II. EIGENERKLÄRUNGEN SUBUNTERNEHMER FÜR VORGANGSBEARBEITUNG BZW. HAUPTLEISTUNG (ZUVERLÄSSIGKEIT)
Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit erklärt der Subunternehmer:
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Subunternehmer einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
d) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Subunternehmer einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
f) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.);
f) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.);
g) dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Subunternehmer vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Subunternehmer erklärt zu Klärungsbedarf und möglichen Änderungen weiter folgendes:
a) Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Subunternehmers äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Subunternehmer unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Subunternehmers äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Subunternehmer unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
b) Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Subunternehmer vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Subunternehmer den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Subunternehmer vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Subunternehmer den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
I. EIGENERKLÄRUNG BEWERBER (FACHKUNDE UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT)
Zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber:
a) dass er im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung und Bereitstellung der Datenleitungen die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) dass er im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung und Bereitstellung der Datenleitungen die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird;
b) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
c) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen über eine mindestens kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation verfügen;
d) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorgelegt haben
— sofern dies arbeitsrechtlich zulässig ist – bzw. bei Neueinstellungen ein aktuelles (Ausstellungsdatum: maximal 3 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit) ohne Einträge vorlegen;
e) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen;
f) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen nachweisbar über eine Qualifikation in der „kundenorientierten Gesprächsführung“ und im „Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen, Beschwerden und Reklamationen“ verfügen (gilt nur bei einer Bewerbung für Losblock I);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
f) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen nachweisbar über eine Qualifikation in der „kundenorientierten Gesprächsführung“ und im „Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen, Beschwerden und Reklamationen“ verfügen (gilt nur bei einer Bewerbung für Losblock I);
g) dass seine technische Ausrüstung den in Ziffer 3.1 der Teilnahmebroschüre im Einzelnen genannten Anforderungen (bei einer Bewerbung für Losblock I ist die lokale ACD-Anlage unter Angabe des Releasestands zu benennen, die im Fall der Zuschlagserteilung eingesetzt wird) entspricht oder dass er bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die technische Ausrüstung an die in Ziffer 3.1 der Teilnahmebroschüre genannten Anforderungen anzupassen. Hinweis: Bei einer Bewerbung für Losblöcke II und III muss diese Eigenerklärung die Anforderungen in Ziffer 3.1.1 der Teilnahmebroschüre (Telekommunikationsanlage und im Netz des Verbindungsnetzbetreibers befindliche virtuelle ACD (Netz-ACD)) nicht umfassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
g) dass seine technische Ausrüstung den in Ziffer 3.1 der Teilnahmebroschüre im Einzelnen genannten Anforderungen (bei einer Bewerbung für Losblock I ist die lokale ACD-Anlage unter Angabe des Releasestands zu benennen, die im Fall der Zuschlagserteilung eingesetzt wird) entspricht oder dass er bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die technische Ausrüstung an die in Ziffer 3.1 der Teilnahmebroschüre genannten Anforderungen anzupassen. Hinweis: Bei einer Bewerbung für Losblöcke II und III muss diese Eigenerklärung die Anforderungen in Ziffer 3.1.1 der Teilnahmebroschüre (Telekommunikationsanlage und im Netz des Verbindungsnetzbetreibers befindliche virtuelle ACD (Netz-ACD)) nicht umfassen.
II. EIGENERKLÄRUNGEN SUBUNTERNEHMER FÜR VORGANGSBEARBEITUNG BZW. HAUPTLEISTUNG (FACHKUNDE UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT)
Zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Subunternehmer:
d) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorgelegt haben – sofern dies arbeitsrechtlich zulässig ist -bzw. bei Neueinstellungen ein aktuelles (Ausstellungsdatum: maximal 3 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit) ohne Einträge vorlegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) dass alle seine eingesetzten Mitarbeiter/innen für die hier ausgeschriebenen Leistungen ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorgelegt haben – sofern dies arbeitsrechtlich zulässig ist -bzw. bei Neueinstellungen ein aktuelles (Ausstellungsdatum: maximal 3 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit) ohne Einträge vorlegen;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
REFERENZLISTEN UND DARSTELLUNGEN (BEWERBER UND SUBUNTERNEHMER FÜR DIE VORGANSGBEARBEITUNG BZW. HAUPTLEISTUNG)
Zum Nachweis der Eignung haben alle Bewerber und ggf. eingesetzte Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung folgende Referenzliste sowie die geforderten Darstellungen mit den unten geforderten Mindestangaben vorzulegen:
1. Referenzliste
Referenzliste mit mindestens einem Referenzobjekt der letzten drei Jahre (welches noch andauert oder bereits abgeschlossen wurde), das diesem Auftrag in Inhalt und Anforderungen ähnlich sein sollte, mit folgenden Mindestangaben:
— Name und Sitz des Referenzunternehmens;
— Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: Email-Adresse und Telefonnummer);
— Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ);
— Anzahl der Kapazitäten, die für den Referenzauftrag eingesetzt werden/wurden;
— (durchschnittliche) Gesamtanzahl der im Referenzauftrag monatlich zu bearbeitenden/bearbeiteten…
… telefonischen Vorgänge (NUR BEI LOSBLOCK I);
… schriftlichen Vorgänge;
— Detaillierte Beschreibung des Vertragsgegenstands. Insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
a) Schwierigkeitsgrad unterschiedlicher telefonischer Vorgangsarten (NUR BEI LOSBLOCK I),
b) Schwierigkeitsgrad unterschiedlicher schriftlicher Vorgangsarten,
c) Schwankungen des Vorgangs-/ Anrufaufkommens,
d) Organisation des Referenzauftrags, Dauer/ Umfang der Einarbeitung, fachliche Führungsspanne sowie Arbeitszeitmodelle.
Bitte verwenden Sie für die Beschreibung ein separates Blatt. Die Darstellung des Referenzprojekts sollte drei DIN A4-Seiten möglichst nicht überschreiten.
2. Aussagekräftige Darstellung
Aussagekräftige Darstellung des im Unternehmen des Bewerbers und ggf. eingesetzten Subunternehmers für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung angewandten Verfahrens zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl, z. B. hinsichtlich des Beschaffungsprozesses, der Bewerberselektion und des Auswahlverfahrens. Die Darstellung des Verfahrens zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl sollte drei DIN A4-Seiten möglichst nicht überschreiten.
Aussagekräftige Darstellung des im Unternehmen des Bewerbers und ggf. eingesetzten Subunternehmers für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung angewandten Verfahrens zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl, z. B. hinsichtlich des Beschaffungsprozesses, der Bewerberselektion und des Auswahlverfahrens. Die Darstellung des Verfahrens zur Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl sollte drei DIN A4-Seiten möglichst nicht überschreiten.
HINWEIS:
Bewerber, die sich für mehrere Losblöcke bewerben, müssen für jeden Losblock mindestens einen Referenzauftrag angeben. Sollte der Bewerber der Auffassung sein, dass ein Referenzauftrag bei mehr als einem Losblock die in der Bekanntmachung genannten Mindestvorgaben erfüllt, steht es ihm frei, denselben Referenzauftrag in mehreren Losblöcken anzugeben.
Bewerber, die sich für mehrere Losblöcke bewerben, müssen für jeden Losblock mindestens einen Referenzauftrag angeben. Sollte der Bewerber der Auffassung sein, dass ein Referenzauftrag bei mehr als einem Losblock die in der Bekanntmachung genannten Mindestvorgaben erfüllt, steht es ihm frei, denselben Referenzauftrag in mehreren Losblöcken anzugeben.
Die Referenzaufträge müssen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt worden sein. Sollten beendete Aufträge als Referenz angegeben werden, so darf die Beendigung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Bei Einsatz eines Subunternehmers für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung gilt:
1. Der Subunternehmer muss ebenfalls mindestens einen Referenzauftrag vorlegen.
2. Sofern und soweit beabsichtigt ist, die ausgeschriebene Vorgangsbearbeitung zu 100 % vom Subunternehmer erbringen zu lassen, reicht die Vorlage mindestens eines Referenzauftrags durch den Subunternehmer aus. Der Bewerber erbringt in diesem Fall selbst keine Vorgangsbearbeitung und muss daher keine eigene Referenz vorlegen.
2. Sofern und soweit beabsichtigt ist, die ausgeschriebene Vorgangsbearbeitung zu 100 % vom Subunternehmer erbringen zu lassen, reicht die Vorlage mindestens eines Referenzauftrags durch den Subunternehmer aus. Der Bewerber erbringt in diesem Fall selbst keine Vorgangsbearbeitung und muss daher keine eigene Referenz vorlegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 21
Objektive Auswahlkriterien:
Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teilnahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzuschränken.
Der Beitragsservice wird die Auswahl der Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren so durchführen, dass ein Bewerber jeweils nur zur Angebotsabgabe für einen Losblock aufgefordert wird.
Diese Auswahl wird der Beitragsservice so vornehmen, dass in Bezug auf Losblock I 12 Bewerber, in Bezug auf Losblock II 6 Bewerber und in Bezug auf Losblock III 3 Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebots auf Grundlage der Vergabebedingungen aufgefordert werden.
Diese Auswahl wird der Beitragsservice so vornehmen, dass in Bezug auf Losblock I 12 Bewerber, in Bezug auf Losblock II 6 Bewerber und in Bezug auf Losblock III 3 Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Angebots auf Grundlage der Vergabebedingungen aufgefordert werden.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen:
Der Beitragsservice wird maximal 100 Punkte pro Bewerber pro Losblock vergeben.
Sollte ein Bewerber einen Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung einsetzen, so werden die Punkte im prozentualen Verhältnis zu den jeweiligen Anteilen an der Leistung (wie im 4. Formblatt „Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung“ vom Bewerber angegeben) vergeben.
Sollte ein Bewerber einen Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung einsetzen, so werden die Punkte im prozentualen Verhältnis zu den jeweiligen Anteilen an der Leistung (wie im 4. Formblatt „Subunternehmer für die Vorgangsbearbeitung bzw. Hauptleistung“ vom Bewerber angegeben) vergeben.
Die pro Losblock zur Verfügung stehenden maximal 100 Punkte teilen sich wie folgt auf:
— Maximal 60 Punkte für die angegebene Referenz;
— Maximal 40 Punkte für das im Unternehmen des Bewerbers angewandte Verfahren Personalbeschaffung und Mitarbeiterauswahl;
Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als einen Referenzauftrag benannt haben sollte, wird der Beitragsservice alle angegebenen Referenzaufträge anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. auch 2. Formblatt „Eignung“) bewerten. Im Rahmen der Vergabe der maximal 60 Punkte für die angegebene Referenz wird der Beitragsservice ausschließlich denjenigen Referenzauftrag des Bewerbers zugrunde legen, der die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllt.
Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als einen Referenzauftrag benannt haben sollte, wird der Beitragsservice alle angegebenen Referenzaufträge anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. auch 2. Formblatt „Eignung“) bewerten. Im Rahmen der Vergabe der maximal 60 Punkte für die angegebene Referenz wird der Beitragsservice ausschließlich denjenigen Referenzauftrag des Bewerbers zugrunde legen, der die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllt.
Weitere Einzelheiten zur Punktevergabe können der Teilnahmebroschüre entnommen werden.
Es liegt im Interesse der Bewerber, den Beitragsservice in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
Es ist möglich, dass ein Bewerber, der sich auf mehrere Losblöcke beworben hat, in jedem Losblock eine unterschiedliche Punktzahl erhält. Dies liegt daran, dass sich die Güte der vorgenannten objektiven Kriterien pro Losblock in Abhängigkeit von der Anzahl und der Qualität der anderen Teilnahmeanträge unterscheiden kann.
Es ist möglich, dass ein Bewerber, der sich auf mehrere Losblöcke beworben hat, in jedem Losblock eine unterschiedliche Punktzahl erhält. Dies liegt daran, dass sich die Güte der vorgenannten objektiven Kriterien pro Losblock in Abhängigkeit von der Anzahl und der Qualität der anderen Teilnahmeanträge unterscheiden kann.
Beispiel:
Der Bewerber hat eine sehr gute Referenz im Vergleich zu den Referenzen der anderen Bewerber für Losblock I abgegeben und erhält daher bei Losblock I 60 Punkte für die Referenz. Bei Losblock II ist die Referenz im Vergleich zu den Referenzen der anderen Bewerber nur mittelmäßig. Daher erhält der Bewerber hier lediglich 30 Punkte.
Der Bewerber hat eine sehr gute Referenz im Vergleich zu den Referenzen der anderen Bewerber für Losblock I abgegeben und erhält daher bei Losblock I 60 Punkte für die Referenz. Bei Losblock II ist die Referenz im Vergleich zu den Referenzen der anderen Bewerber nur mittelmäßig. Daher erhält der Bewerber hier lediglich 30 Punkte.
Für den Fall, dass ein Bewerber, sich für mehrere Losblöcke beworben hat und bei mehr als einem Losblock zum Bewerberkreis gehören würde, der zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird der Beitragsservice – um Angebote desselben Bewerbers auf mehrere Losblöcke zu vermeiden – diesen Bewerber in dem Losblock zur Angebotsabgabe auffordern, in dem er die meisten Eignungspunkte erhalten hat.
Für den Fall, dass ein Bewerber, sich für mehrere Losblöcke beworben hat und bei mehr als einem Losblock zum Bewerberkreis gehören würde, der zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird der Beitragsservice – um Angebote desselben Bewerbers auf mehrere Losblöcke zu vermeiden – diesen Bewerber in dem Losblock zur Angebotsabgabe auffordern, in dem er die meisten Eignungspunkte erhalten hat.
Bewerber A hat bei Losblock I 95 Punkte und bei Losblock II 90 Punkte erzielt und würde bei Losblock I zu den 12 Bewerbern und bei Losblock II zu den 6 Bewerbern zählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden könnten. In diesem Fall wird Bewerber A nur bei Losblock I aufgefordert, ein Angebot abzugeben, weil er dort 5 Punkte mehr erzielt hat.
Bewerber A hat bei Losblock I 95 Punkte und bei Losblock II 90 Punkte erzielt und würde bei Losblock I zu den 12 Bewerbern und bei Losblock II zu den 6 Bewerbern zählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden könnten. In diesem Fall wird Bewerber A nur bei Losblock I aufgefordert, ein Angebot abzugeben, weil er dort 5 Punkte mehr erzielt hat.
Hinweis:
Sofern und soweit ein Bewerber sich
— auf zwei oder mehrere Losblöcke beworben hat,
— in beiden/allen Losblöcken die gleiche Punktzahl erreicht und
— in beiden/allen Losblöcken zum Bieterkreis zählen würde,
entscheidet die vom Bewerber angegebene Präferenz darüber, in welchem Losblock der Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird.
Aus diesem Grund sollten alle Bewerber, die Teilnahmeanträge für mehrere Losblöcke abgeben, einen ausdrücklichen Hinweis in ihren Teilnahmeantrag oder in ein Begleitschreiben aufnehmen, aus dem die Präferenz für einen Losblock eindeutig hervorgeht.
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Messedat
Internetadresse: www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/ausschreibungen/index_ger.html🌏
Name: Grundsätzlich findet die komplette Kommunikation über die Vergabeplattform/das Bietercockpit statt. Internetadresse s. unten
URL für weitere Informationen: https://prego-vergabeplattform.prhos.com🌏
Name: Die komplette Teilnahmebroschüre steht auf der Vergabeplattform zum Herunterladen bereit. Internetadresse s. unten
URL der Dokumente: https://prego-vergabeplattform.prhos.com🌏
Name: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kontaktperson: Abteilung VRP
Frau Heller
Der Beitragsservice nutzt für die Durchführung seiner Vergabeverfahren eine Vergabesoftware. Aus diesem Grund müssen sämtliche Bewerber, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, die Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) nutzen und sich dort registrieren. Über die Vergabeplattform besteht die Möglichkeit, die vom Beitragsservice zur Verfügung gestellte Teilnahmebroschüre herunter zu laden.
Der Beitragsservice nutzt für die Durchführung seiner Vergabeverfahren eine Vergabesoftware. Aus diesem Grund müssen sämtliche Bewerber, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, die Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) nutzen und sich dort registrieren. Über die Vergabeplattform besteht die Möglichkeit, die vom Beitragsservice zur Verfügung gestellte Teilnahmebroschüre herunter zu laden.
Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Bewerber, der später einen Teilnahmeantrag abgeben will, sich über die Vergabeplattform registriert und dort die Teilnahmebroschüre abruft. Sofern und soweit der Abruf durch ein anderes Unternehmen aus einer einheitlichen Unternehmensgruppe erfolgt, muss die Teilnahmebroschüre vor Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge zwingend nochmals von dem Unternehmen abgerufen werden, in dessen Namen der Teilnahmeantrag abgegeben werden soll. Andernfalls ist eine Kommunikation des Auftraggebers mit diesem Bewerber über die Vergabeplattform nicht möglich.
Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Bewerber, der später einen Teilnahmeantrag abgeben will, sich über die Vergabeplattform registriert und dort die Teilnahmebroschüre abruft. Sofern und soweit der Abruf durch ein anderes Unternehmen aus einer einheitlichen Unternehmensgruppe erfolgt, muss die Teilnahmebroschüre vor Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge zwingend nochmals von dem Unternehmen abgerufen werden, in dessen Namen der Teilnahmeantrag abgegeben werden soll. Andernfalls ist eine Kommunikation des Auftraggebers mit diesem Bewerber über die Vergabeplattform nicht möglich.
Zusätzlich müssen die Bewerber über die Vergabeplattform die kostenfreie Bietercockpit-Software herunterladen, damit sie im laufenden Vergabeverfahren die gesamte Bieterkommunikation mit dem Auftraggeber über diese Software abwickeln können.
Um sicherzustellen, dass der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb angegebene bevollmächtigte Vertreter sämtliche Schreiben, wie bspw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder sonstige Erklärungen, in diesem Vergabeverfahren erhält, ist es zudem zwingend notwendig, dass der bevollmächtigte Vertreter mit seiner E-Mail-Adresse als (weiterer) Mitarbeiter und neben dem Bearbeiter im registrierten Benutzerkonto des Bewerbers auf der Vergabeplattform/im Bietercockpit freigeschaltet ist.
Um sicherzustellen, dass der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb angegebene bevollmächtigte Vertreter sämtliche Schreiben, wie bspw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe oder sonstige Erklärungen, in diesem Vergabeverfahren erhält, ist es zudem zwingend notwendig, dass der bevollmächtigte Vertreter mit seiner E-Mail-Adresse als (weiterer) Mitarbeiter und neben dem Bearbeiter im registrierten Benutzerkonto des Bewerbers auf der Vergabeplattform/im Bietercockpit freigeschaltet ist.
Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 01/15“.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an folgende Anschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
Abteilung VRP,
Frau Heller,
Freimersdorfer Weg 6,
50829 Köln-Bocklemünd
geschickt oder persönlich beim Empfang des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio während der üblichen Geschäftszeiten im Gebäude des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
geschickt oder persönlich beim Empfang des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio während der üblichen Geschäftszeiten im Gebäude des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Bewerber haben etwaige Rückfragen zu den Vergabeunterlagen unverzüglich über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) zu stellen.
Der Beitragsservice weist ausdrücklich darauf hin, dass Auskünfte grundsätzlich nur über die Vergabeplattform erteilt werden.
Telefonische Auskünfte werden den Bewerbern/Bietern nicht erteilt.
§ 12 EG Abs. 8 VOL/A sieht Folgendes vor:
„Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage, beim nicht offenen Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren 4Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.“
„Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage, beim nicht offenen Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren 4Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.“
Die Bewerber sollten daher – auch im Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 EG Abs. 8 VOL/A -, Rückfragen rechtzeitig an den Beitragsservice stellen, damit eine fristgerechte Beantwortung möglich ist.
Die Vergabestelle wird den Bewerber rechtzeitig angeforderte, sachdienliche Auskünfte in schriftlicher Form über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung eine Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
Die Vergabestelle wird den Bewerber rechtzeitig angeforderte, sachdienliche Auskünfte in schriftlicher Form über das Bietercockpit der Vergabeplattform (https://prego-vergabeplattform.prhos.com) erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung eine Relevanz für die Erstellung der Teilnahmeanträge ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin,dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können § 107 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-233509 (2015-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung aufgrund der Verzögerung des Abschlusses des nachfolgenden Vergabeverfahrens an vier Bestandsdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ("Beitragsservice").
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.
Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung aufgrund der Verzögerung des Abschlusses des nachfolgenden Vergabeverfahrens an vier Bestandsdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ("Beitragsservice").
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Call-Center📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung aufgrund der Verzögerung des Abschlusses des nachfolgenden Vergabeverfahrens an vier Bestandsdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ("Beitragsservice").
Es handelt sich um die Vergabe von Interimsverträgen (Losblock I, Lose 1 bis 4) zur Sicherstellung der telefonischen und schriftlichen Vorgangsbearbeitung aufgrund der Verzögerung des Abschlusses des nachfolgenden Vergabeverfahrens an vier Bestandsdienstleister des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ("Beitragsservice").
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein.
Bezeichnung des Loses: Losblock I, Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Kurze Beschreibung:
Bearbeitung von telefonischen Anfragen sowie eines festen Anteils von schriftlichen Vorgängen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung.
Beschreibung der Optionen: Einmalige Möglichkeit zur Verlängerung des Interimsvertrags um weitere 3 Monate
Bezeichnung des Loses: Losblock I, Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Losblock I, Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Losblock I, Los 4 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-05 📅
Name: Capita Customer Services (Germany) GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Name: TELforYOU GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bautzener Str. 54
Postort: Roggentim
Name: KDW+Service GmbH
Postanschrift: Gymnasiumstr. 5-7
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, hier: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473055📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Die Vergabestelle weist auf § 135 GWB hin:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 153-438314 (2022-08-05)