Übersetzungsdienstleistungen

Berlin Tourismus & Kongress GmbH

Die Auftraggeberin erstellt im Rahmen des ihr übertragenen Destinationsmarketings diverse Printmedien und veröffentlicht zahlreiche Informations- und Werbetexte über Onlinemedien (Website, soziale Netzwerke etc.). Zudem werden regelmäßig Kooperationsverträge mit internationalen Partnern der Tourismusbranche geschlossen und es wird ein kontinuierlicher Austausch mit internationalen Partnern im Tagungs- und Kongresswesen sowie Fachmedien der internationalen Presse geführt.
Es wird ein Übersetzungsdienstleister gesucht, welcher im Rahmen dessen fachspezifische Presse- und Werbe-texte sowie juristische Vertragstexte mit internationalem Bezug übersetzen kann (Fachübersetzung).
Der Auftragnehmer muss komplexe Fachtexte ohne Substanzverlust übersetzen können. Die fachliche Terminologie ist durchgängig und einheitlich in der jeweiligen Sprache zu verwenden. Dies setzt Kenntnisse der ent-sprechenden Fachterminologie sowie Kenntnisse in den entsprechenden Bereichen (Tourismus, Reisen, Messe- und Kongresswirtschaft, Onlinemedien, Social Media, Werbung, Journalismus, Jura) voraus.
Die Auftraggeberin legt Wert darauf, dass die eingesetzten Übersetzer Muttersprachler in der jeweiligen Zielsprache sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass die eingesetzten Übersetzer kulturelle und politische Besonderheiten im Land der jeweiligen Zielsprache kennen und so Feinheiten und Nuancen in der Zielsprache kennen und berücksichtigen.
Als wesentliches Leistungsmerkmal wird vorausgesetzt, dass jeweils eine Einarbeitung des Übersetzers in den Textzusammenhang erfolgt. Kontextbezogenes Übersetzen (keine 1:1 Übersetzung) ist ausdrücklich verlangt.
Es müssen folgende Textarten bedient werden können:
— Onlinetexte (z.B. auf www.visitberlin.de)
— Komplette Publikationen (z.B. Reiseführer, Werbeflyer, B2B-Publikationen)
— Pressetexte
— Thementexte zu kongress- und tourismusrelevanten Inhalten
— Korrespondenz
— Produkt- und Pauschalreisebeschreibungen
— juristische Texte (Vertragstexte und Allgemeine Vertragsbedingungen)
Die Beherrschung folgender Sprachstile ist dabei unerlässlich:
— Werblich (bspw. Werbebotschaften, Onlinebanner)
— journalistisch (bspw. Pressemeldungen)
— sachlich (bspw. Korrespondenz, Produktbeschreibungen)
— juristisch (bspw. Verträge, AGB).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-21 Auftragsbekanntmachung
2015-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übersetzungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Übersetzungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Postanschrift: Am Karlsbad 11
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.visitBerlin.de 🌏
E-Mail: beschaffung@visitberlin.de 📧
Fax: +49 3025002532 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 142-261984
ABl. S-Ausgabe: 142

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin erstellt im Rahmen des ihr übertragenen Destinationsmarketings diverse Printmedien und veröffentlicht zahlreiche Informations- und Werbetexte über Onlinemedien (Website, soziale Netzwerke etc.). Zudem werden regelmäßig Kooperationsverträge mit internationalen Partnern der Tourismusbranche geschlossen und es wird ein kontinuierlicher Austausch mit internationalen Partnern im Tagungs- und Kongresswesen sowie Fachmedien der internationalen Presse geführt.
Mehr anzeigen
Es wird ein Übersetzungsdienstleister gesucht, welcher im Rahmen dessen fachspezifische Presse- und Werbe-texte sowie juristische Vertragstexte mit internationalem Bezug übersetzen kann (Fachübersetzung).
Der Auftragnehmer muss komplexe Fachtexte ohne Substanzverlust übersetzen können. Die fachliche Terminologie ist durchgängig und einheitlich in der jeweiligen Sprache zu verwenden. Dies setzt Kenntnisse der ent-sprechenden Fachterminologie sowie Kenntnisse in den entsprechenden Bereichen (Tourismus, Reisen, Messe- und Kongresswirtschaft, Onlinemedien, Social Media, Werbung, Journalismus, Jura) voraus.
Mehr anzeigen
Die Auftraggeberin legt Wert darauf, dass die eingesetzten Übersetzer Muttersprachler in der jeweiligen Zielsprache sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass die eingesetzten Übersetzer kulturelle und politische Besonderheiten im Land der jeweiligen Zielsprache kennen und so Feinheiten und Nuancen in der Zielsprache kennen und berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Als wesentliches Leistungsmerkmal wird vorausgesetzt, dass jeweils eine Einarbeitung des Übersetzers in den Textzusammenhang erfolgt. Kontextbezogenes Übersetzen (keine 1:1 Übersetzung) ist ausdrücklich verlangt.
Es müssen folgende Textarten bedient werden können:
— Onlinetexte (z.B. auf www.visitberlin.de)
— Komplette Publikationen (z.B. Reiseführer, Werbeflyer, B2B-Publikationen)
— Pressetexte
— Thementexte zu kongress- und tourismusrelevanten Inhalten
— Korrespondenz
— Produkt- und Pauschalreisebeschreibungen
— juristische Texte (Vertragstexte und Allgemeine Vertragsbedingungen)
Die Beherrschung folgender Sprachstile ist dabei unerlässlich:
— Werblich (bspw. Werbebotschaften, Onlinebanner)
— journalistisch (bspw. Pressemeldungen)
— sachlich (bspw. Korrespondenz, Produktbeschreibungen)
— juristisch (bspw. Verträge, AGB).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Deutsch – Englisch/Englisch – Deutsch
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Deutsch – Französisch, Italienisch, Spanisch / Französisch, Italienisch, Spanisch – Deutsch
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Deutsch – Portugiesisch / Portugiesisch – Deutsch
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4: Deutsch – Polnisch / Polnisch – Deutsch
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5: Deutsch – Russisch / Russisch – Deutsch
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6: Deutsch – Arabisch / Arabisch – Deutsch
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7: Deutsch – Chinesisch, Japanisch, Koreanisch / Chinesisch, Japanisch, Koreanisch – Deutsch
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 8: Deutsch – Türkisch, Schwedisch, Dänisch, Hebräisch, Niederländisch / Türkisch, Schwedisch, Dänisch, Hebräisch, Niederländisch – Deutsch
Beschreibung der Optionen:
Der beigefügte Rahmenvertrag wird für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis zum 30.9.2016 abgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Rahmenvertrag 3 Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens jedoch bis zum 30.9.2019. Die Entscheidung über eine Verlängerung erfolgt spätestens vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.
Mehr anzeigen
Referenznummer: Kennziffer: D-0005/2015 visitBerlin – Übersetzung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie § 6 EG Abs. 6
VOL/A.
Nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A gilt:
4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren
Auftrag verwaltet werden,d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder
in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des
Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und
die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer
Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt.
Nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A gilt:
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Die hierfür zwingend zu nutzenden Formblätter sind bei der unter I.1) genannten Stelle abzurufen. Hierfür reicht
eine kurze E-Mail.
2.) Abzugeben ist eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen mit
folgendem Inhalt:
Zu erklären ist, dass:
„— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung
mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder
andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der
Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, – ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicheroder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon
unberührt).
— ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens
die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die
‚Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen‘
vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von
der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.“
3.) Ein Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter ist als drei Monate, wird dem Angebotsschreiben beigefügt.
4.) Abzugeben ist eine Eigenerklärung zu Korruptionsregister und Gewerbezentralregister.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.) Abzugeben ist eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Übersetzer.
6.) Abzugeben ist eien Eigenerklärung über die Referenzen der Bieter. Erforderlich sind Angaben zu drei Referenzobjekten aus den letzten 3 Jahren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498)
müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Gemäß § 9 S. 1 Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) i.V.m. § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 1,
Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) muss sich der Bieter zur Beachtung des Gleichbehandlungsrechts und
Durchführung von Fördermaßnahmen verpflichten. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. §
1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert am
5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe Vergabeunterlagen. Der Bieter (einschließlich eventueller
Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch
in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine
diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Testübersetzung (70)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stefanie Gumlich
Internetadresse: www.visitBerlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Kennziffer: D-0005/2015 visitBerlin – Übersetzung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich visitBerlin nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Rüge ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Dies gilt auch, sofern Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen wie den Bewerberbögen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zudem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 142-261984 (2015-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-389693
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 142-261984
ABl. S-Ausgabe: 213

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-30 📅

2️⃣

3️⃣

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣
Quelle: OJS 2015/S 213-389693 (2015-10-30)