Unterstützung des hausinternen Callcenters
Der AN wird für den AG eine Hotline einrichten und betreiben. Dabei stellt der AN eine ortsgebundene Rufnummer oder eine Rufnummer, die die Bundesnetzagentur den ortsgebundenen Rufnummern nach § 66 Absatz 3 TKG gleichgestellt hat, zur Verfügung. Über diese werden die Anrufe, im Rahmen des lastabhängigen Routings, des hauseigenen Call- und Support Center des AGs zugewiesen (Inbound). Dabei dürfen dem Auftraggeber keine Kosten entstehen, welche über die üblichen Gebühren für innerdeutsche Festnetzverbindungen, zwischen ortsgebundenen Rufnummern, hinausgehen. Die Bereitstellung der Rufnummer erfolgt zu Kosten und Lasten des AN.
Die Rufumleitung erfolgt von einer geografischen Nummer. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten beim Auftragnehmer. Die Hotline dient in erster Linie als zusätzliche Ressource für den AG um zu hohe Aufkommen an Anfragen bedienen zu können. Anfragen beziehen sich auf Fragen und Hilfestellungen im Rahmen der Bedienung oder Nutzung der Produkte der Bundesdruckerei, z. B. Hardware oder Software für die Erfassung oder Bearbeitung von Ausweisanträgen. Die Bearbeitung der eingehenden Anfragen erfolgt in deutscher Sprache.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-07.
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Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-09-07
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Auftragsbekanntmachung
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