Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung und Unterhaltung einer fachärztlich gestützten telefonischen Medizinberatung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. Die AOK Baden-Württemberg erbringt medizinische Informations- und Beratungsleistungen für ihre Versicherten durch ein Medizinisches Beratungscenter. Das Medizinische Beratungscenter soll durch ein Callcenter unterstützt werden. Zum Leistungsumfang gehören neben der telefonischen Beratungsleistung und Medizininformation auch die Bereitstellung der beratungsunterstützenden und beratungsbegleitenden Software zur Sicherstellung der strukturierten Beratung auf Basis indikationsbezogener Leitfäden. Der Bieter hat eine Datenbank zur Dokumentation der Anrufe (Dokumentationsdatenbank) sowie eine indikationsbezogene Medizindatenbank mit medizinischen Informationen und Strukturdaten zu Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Der Bieter stellt der AOK Baden-Württemberg zudem Patienteninformationstexte zur Verfügung, die der Erläuterung häufiger Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten dienen und die die AOK Baden-Württemberg den Leistungsberechtigten im Bedarfsfall zusätzlich und ergänzend zur telefonischen Beratung übermitteln kann. Alles Weitere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Menge oder Umfang:
Die Gesamtlaufzeit des Auftrags beträgt 48 Monate. Das Anrufvolumen ist nicht verlässlich prognostizierbar. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen im Rahmen der Vergabeunterlagen Daten zu dem Anrufaufkommen in der Vergangenheit zur Verfügung. Ein gewisses Kontingent an Anrufen pro Monat wird durch eine unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme anfallende monatliche Pauschalvergütung abgegolten.1 200 000
Die Gesamtlaufzeit des Auftrags beträgt 48 Monate. Das Anrufvolumen ist nicht verlässlich prognostizierbar. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen im Rahmen der Vergabeunterlagen Daten zu dem Anrufaufkommen in der Vergangenheit zur Verfügung. Ein gewisses Kontingent an Anrufen pro Monat wird durch eine unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme anfallende monatliche Pauschalvergütung abgegolten.1 200 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
E-Mail: a99_ausschreibungen_2015@bw.aok.de📧
Fax: +49 7112593298 📠
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung und Unterhaltung einer fachärztlich gestützten telefonischen Medizinberatung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. Die AOK Baden-Württemberg erbringt medizinische Informations- und Beratungsleistungen für ihre Versicherten durch ein Medizinisches Beratungscenter. Das Medizinische Beratungscenter soll durch ein Callcenter unterstützt werden. Zum Leistungsumfang gehören neben der telefonischen Beratungsleistung und Medizininformation auch die Bereitstellung der beratungsunterstützenden und beratungsbegleitenden Software zur Sicherstellung der strukturierten Beratung auf Basis indikationsbezogener Leitfäden. Der Bieter hat eine Datenbank zur Dokumentation der Anrufe (Dokumentationsdatenbank) sowie eine indikationsbezogene Medizindatenbank mit medizinischen Informationen und Strukturdaten zu Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Der Bieter stellt der AOK Baden-Württemberg zudem Patienteninformationstexte zur Verfügung, die der Erläuterung häufiger Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten dienen und die die AOK Baden-Württemberg den Leistungsberechtigten im Bedarfsfall zusätzlich und ergänzend zur telefonischen Beratung übermitteln kann. Alles Weitere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung und Unterhaltung einer fachärztlich gestützten telefonischen Medizinberatung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. Die AOK Baden-Württemberg erbringt medizinische Informations- und Beratungsleistungen für ihre Versicherten durch ein Medizinisches Beratungscenter. Das Medizinische Beratungscenter soll durch ein Callcenter unterstützt werden. Zum Leistungsumfang gehören neben der telefonischen Beratungsleistung und Medizininformation auch die Bereitstellung der beratungsunterstützenden und beratungsbegleitenden Software zur Sicherstellung der strukturierten Beratung auf Basis indikationsbezogener Leitfäden. Der Bieter hat eine Datenbank zur Dokumentation der Anrufe (Dokumentationsdatenbank) sowie eine indikationsbezogene Medizindatenbank mit medizinischen Informationen und Strukturdaten zu Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Der Bieter stellt der AOK Baden-Württemberg zudem Patienteninformationstexte zur Verfügung, die der Erläuterung häufiger Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten dienen und die die AOK Baden-Württemberg den Leistungsberechtigten im Bedarfsfall zusätzlich und ergänzend zur telefonischen Beratung übermitteln kann. Alles Weitere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang:
Die Gesamtlaufzeit des Auftrags beträgt 48 Monate. Das Anrufvolumen ist nicht verlässlich prognostizierbar. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen im Rahmen der Vergabeunterlagen Daten zu dem Anrufaufkommen in der Vergangenheit zur Verfügung. Ein gewisses Kontingent an Anrufen pro Monat wird durch eine unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme anfallende monatliche Pauschalvergütung abgegolten.
Die Gesamtlaufzeit des Auftrags beträgt 48 Monate. Das Anrufvolumen ist nicht verlässlich prognostizierbar. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen im Rahmen der Vergabeunterlagen Daten zu dem Anrufaufkommen in der Vergangenheit zur Verfügung. Ein gewisses Kontingent an Anrufen pro Monat wird durch eine unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme anfallende monatliche Pauschalvergütung abgegolten.
Beschreibung der Optionen:
Unterstützung bei bis zu 2 gesonderten indikationsbezogenen Informationskampagnen pro Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zum Ausschluss von Interessenkonflikten nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen; diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für die Bietergemeinschaft selbst vorzulegen.
(a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zum Ausschluss von Interessenkonflikten nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen; diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für die Bietergemeinschaft selbst vorzulegen.
(b) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister; dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Dieser Nachweis ist auch für Unterauftragnehmer und im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eines gleichwertigen öffentlichen Verzeichnisses nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.
(b) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister; dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Dieser Nachweis ist auch für Unterauftragnehmer und im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eines gleichwertigen öffentlichen Verzeichnisses nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.
(c) Im Falle einer Bietergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen und Erklärung, dass die Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung annehmen wird.
(c) Im Falle einer Bietergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen und Erklärung, dass die Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung annehmen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(a) Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie;
(b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich des Bereichs Medizinberatung, der Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich des Bereichs Medizinberatung, der Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
(c) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die oben genanten Nachweise gemäß (a) und (b) für jedes Mitglied gesondert zu erbringen. Die Mindestanforderungen müssen dabei nur kumulativ für die Bietergemeinschaft insgesamt vorliegen.
(d) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern zusätzlich:
(aa) Ein Unterauftragnehmerverzeichnis zu Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
(bb) Verpflichtungserklärung(en) der/des benannten Unterauftragnehmer/s nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Zu (a): Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt Ende der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein und muss mindestens Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken sowie eine Mindestdeckungssumme von 3 500 000 EUR je Schadensfall ausweisen.
Zu (a): Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt Ende der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein und muss mindestens Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken sowie eine Mindestdeckungssumme von 3 500 000 EUR je Schadensfall ausweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) Unternehmensdarstellung, d. h. Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform, Leistungsportfolio, Standorte, Standortorganisation, Serviceniederlassungen, Spezialgebiete/Schwerpunkte, Gesamtzahl des Personals in Europa (Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter im Callcenter zu Anzahl der Gesamtbeschäftigten), Fluktuationsquote pro Jahr der Mitarbeiter der letzten 2 Jahre, Anzahl der Callcenter-Kunden, Dauer der bestehenden Kundenbeziehungen, Zeitraum seit Markteintritt im Bereich Medizinische Beratung, Erfahrung in Aufbau, Betrieb und Administration von Callcenterplattformen unter Einschluss des Datenaustauschs).
(a) Unternehmensdarstellung, d. h. Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform, Leistungsportfolio, Standorte, Standortorganisation, Serviceniederlassungen, Spezialgebiete/Schwerpunkte, Gesamtzahl des Personals in Europa (Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter im Callcenter zu Anzahl der Gesamtbeschäftigten), Fluktuationsquote pro Jahr der Mitarbeiter der letzten 2 Jahre, Anzahl der Callcenter-Kunden, Dauer der bestehenden Kundenbeziehungen, Zeitraum seit Markteintritt im Bereich Medizinische Beratung, Erfahrung in Aufbau, Betrieb und Administration von Callcenterplattformen unter Einschluss des Datenaustauschs).
(b) Liste der wesentlichen Aufträge der letzten 3 Jahre, die mit dem Auftragsgegenstand in Art (Medizinische Beratung von Versicherten einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse) und Umfang vergleichbar sind, mit Erklärung des Bieters zu den Auftraggebern, den dortigen Ansprechpartnern, der Leistungszeit sowie dem jeweiligen Leistungsumfang (Rechnungswert, brutto).
(b) Liste der wesentlichen Aufträge der letzten 3 Jahre, die mit dem Auftragsgegenstand in Art (Medizinische Beratung von Versicherten einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse) und Umfang vergleichbar sind, mit Erklärung des Bieters zu den Auftraggebern, den dortigen Ansprechpartnern, der Leistungszeit sowie dem jeweiligen Leistungsumfang (Rechnungswert, brutto).
(c) Angabe der für die Leistung verantwortlichen Person(en) des Bieters sowohl bezüglich der fachlichen Leitung (Sicherstellung der Qualität) als auch der technischen Leitung (zusammen: „Leitung“) und dessen/deren Stellvertreter sowie Vorlage der Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung und Qualifikation der verantwortlichen Person(en) (einschließlich Kurzlebenslauf und Angaben zur Einbindung in die angegebenen Referenzprojekte).
(c) Angabe der für die Leistung verantwortlichen Person(en) des Bieters sowohl bezüglich der fachlichen Leitung (Sicherstellung der Qualität) als auch der technischen Leitung (zusammen: „Leitung“) und dessen/deren Stellvertreter sowie Vorlage der Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung und Qualifikation der verantwortlichen Person(en) (einschließlich Kurzlebenslauf und Angaben zur Einbindung in die angegebenen Referenzprojekte).
(d) Eigenerklärung über die Vorhaltung medizinischen Personals und Angabe der Qualifikationen der in der Beratung eingesetzten Mitarbeiter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
(e) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die oben genannten Nachweise gemäß (a) bis (d) für jedes Mitglied gesondert zu erbringen. Die Mindestanforderungen müssen dabei nur kumulativ für die Bietergemeinschaft insgesamt vorliegen.
(f) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern zusätzlich:
(aa) eine Unternehmensdarstellung jedes Unterauftragnehmers entsprechend den Anforderungen, die für Bieter gelten;
(bb) Liste der wesentlichen Aufträge der letzten 3 Jahre, die mit dem Auftragsgegenstand der Art nach (medizinische Beratung von Versicherten einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse) vergleichbar sind. Mindestanforderungen sind insoweit nicht zu erfüllen.
(bb) Liste der wesentlichen Aufträge der letzten 3 Jahre, die mit dem Auftragsgegenstand der Art nach (medizinische Beratung von Versicherten einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse) vergleichbar sind. Mindestanforderungen sind insoweit nicht zu erfüllen.
Mindeststandards:
Zu (b): Der Bieter muss wenigstens 3 Referenzprojekte für 3 unterschiedliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen in den vergangenen 2 Jahren angeben, die mit dem Auftragsgegenstand der Art nach vergleichbar sind. Darunter muss mindestens ein Referenzprojekt (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Kunden) sein, das auch dem Umfang nach mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist. Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von weniger als 250 000 EUR (pro Jahr) sind im Umfang nicht mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Es ist allerdings auch ausreichend, wenn der Bieter 2 Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von insgesamt wenigstens 250 000 EUR (pro Jahr) mit 2 verschiedenen Auftraggebern nachweist.
Zu (b): Der Bieter muss wenigstens 3 Referenzprojekte für 3 unterschiedliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen in den vergangenen 2 Jahren angeben, die mit dem Auftragsgegenstand der Art nach vergleichbar sind. Darunter muss mindestens ein Referenzprojekt (inkl. Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Kunden) sein, das auch dem Umfang nach mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist. Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von weniger als 250 000 EUR (pro Jahr) sind im Umfang nicht mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar. Es ist allerdings auch ausreichend, wenn der Bieter 2 Referenzprojekte mit einem Umfang (Rechnungswert, brutto) von insgesamt wenigstens 250 000 EUR (pro Jahr) mit 2 verschiedenen Auftraggebern nachweist.
Zu (c): Die fachliche Leitung muss durch einen Arzt gewährleistet sein. Die mit der Leitung betraute/n Person/en hatte/n (hat/haben) in mindestens einem im Umfang vergleichbaren Projekt die Beratung von Versicherten verantwortlich betreut (zur Vergleichbarkeit s. o.).
Zu (c): Die fachliche Leitung muss durch einen Arzt gewährleistet sein. Die mit der Leitung betraute/n Person/en hatte/n (hat/haben) in mindestens einem im Umfang vergleichbaren Projekt die Beratung von Versicherten verantwortlich betreut (zur Vergleichbarkeit s. o.).
Zu (d): Die Mitarbeiter müssen über die in den Bewerbungsbedingungen im einzelnen aufgelisteten Qualifikationen verfügen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter müssen die Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) beachten und mit dem Angebot eine Mindestentgelterklärung gemäß § 4 LTMG (gemäß den Bewerbungsbedingungen) vorlegen.
Allgemeine Hinweise zu den Anforderungen und abzugebenden Erklärungen nach dem LTMG sind den Informationen zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist die Mindestentgelterklärung gemäß § 4 LTMG sowohl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft als auch von der Bietergemeinschaft selbst mit dem Angebot vorzulegen.
Unterauftragnehmer des Bieters/der Bietergemeinschaft haben ebenfalls gemäß § 4 i. V. m. §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 2 LTMG eine Mindestentgelterklärung abzugeben, die vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen ist. Dies gilt gemäß § 6 Abs. 1 LTMG auch für Verleihunternehmen, die dem Bieter Arbeitskräfte verleihen.
Unterauftragnehmer des Bieters/der Bietergemeinschaft haben ebenfalls gemäß § 4 i. V. m. §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 2 LTMG eine Mindestentgelterklärung abzugeben, die vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen ist. Dies gilt gemäß § 6 Abs. 1 LTMG auch für Verleihunternehmen, die dem Bieter Arbeitskräfte verleihen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-25 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg – Fachbereich I.4
Frau Dr. Leslie A. Trautrims-Michelitsch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 134-247916 (2015-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-08 📅
Name: Sanvartis GmbH
Postanschrift: Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 9-11
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47228
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.