Call Center

KfW

Externes Call-Center.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-28 Auftragsbekanntmachung
2016-02-24 Ergänzende Angaben
2017-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2016-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Menge oder Umfang:
Das Infocenter der KfW berät Interessenten, Finanzierungs- und Vertriebspartner, Multiplika-toren sowie Zuschuss- und Darlehensnehmer der Bank zum Produktportfolio der Inländischen Finanzierung. Die Förderbereiche der Inländischen Finanzierung umfassen die Mittelstands-/Gründungsförderung, die Förderung im wohnwirtschaftlichen Bereich, die Finanzierung kommunaler/sozialer Infrastruktur sowie die Bildungsförderung. Das Infocenter ist aktuell analog den Förderbereichen in 3 Teams unterteilt. In den Infocentern Mittelstand und Wohnbau werden Interessenten, Finanzierungspartner und Multiplikatoren betreut. Das In-focenter Bildung berät Interessenten, Vertriebspartner und Darlehensnehmer.Finanzierungspartner sind Banken und Finanzvermittler, die die Produkte der KfW anbieten und mit dem sogenannten „Hausbankprinzip“ erste Ansprechpartner für die Endkunden sind. Multiplikatoren sind Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Interessenten und Kunden der KfW in Kontakt stehen und beratend tätig sind (z. B. Energieberater, Architekten). Vertriebspartner sind Banken oder Studentenwerke, die den KfW-Studienkredit vertreiben.Der Auftragnehmer unterstützt das Infocenter der KfW, indem er einen Teil der dort eingehenden Anfragen übernimmt. Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 2 (zwei) Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr auf maximal 4 (vier) Jahre, gerechnet ab Leistungsbeginn. In den vergangenen drei Jahren sind insgesamt rund 1 800 000 telefonische Anfragen an den bisherigen Auftragnehmer weitergeleitet worden (565.000 im Jahr 2013, 520 000 im Jahr 2014 und 640 000 im Jahr 2015). Die durchschnittliche Gesprächszeit betrug 209 Sekunden pro Anruf. Die Übernahme der Anfragen kann nach Wunsch der KfW entweder in Form eines Überlaufs oder nach definierten Beratungsthemen geschehen.Der Auftragnehmer übernimmt zu Beginn der Vertragslaufzeit voraussichtlich zunächst die Beantwortung telefonischer Anfragen. Die Anrufer werden zu den Förderbereichen Wohnbau und Bildung beraten. Im Rahmen der Bildungsberatung übernimmt der Auftragnehmer außerdem die Verwaltung von Zugangsdaten zum Online-Kreditportal, das ein Teil der Kunden nutzt. Diese Verwaltung umfasst das Entsperren des Zugangs nach falscher PIN-Eingabe sowie die Veranlassung des Versands von PIN oder TAN-Listen. Die Bearbeitung erfolgt über eine Internetanwendung mit personalisiertem Zugang, die Personalisierung erfolgt über die KfW.Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt überwiegend in deutscher Sprache. Vereinzelt sind Anfragen auf Englisch zu beantworten. Die von Agenten des Auftragnehmers für die KfW geführten Kundentelefonate müssen aufgezeichnet und der KfW auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.Der Auftragnehmer hat alle Anfragen nach von der KfW vorgegebenen Produkt- und Prozessinformationen, ggf. Frage-Antwort-Katalogen sowie nach vorgegebenen Qualitätsstandards zu beantworten. Die für die Beratung benötigten Informationen werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Initialschulungen in der dann gültigen Fassung zur Verfügung gestellt. Änderungen oder Ergänzungen, die sich zu den genannten Informationen bei der KfW ergeben, müssen nach entsprechender Benachrichtigung durch die KfW vom Auftragnehmer in der Beratung berücksichtigt werden.Anfragen, die eine Beratungs-/Bearbeitungstiefe erfordern, für die der Auftragnehmer nicht geschult ist, werden in der von der KfW vorgegebenen Form an die KfW übermittelt. Beim Weiterleiten von Anrufen an den Second Level wird der Call an für die Beratungsthemen von der KfW definierte Kopfnummern durchgestellt.Zu jeder bearbeiteten Anfrage erfasst der Agent während des Gesprächs oder im Anschluss an das Gespräch von der KfW vorgegebene Informationen (z. B. Name des Anrufers, Geschäftspartnernummer, Beratungsthema) in elektronischer Form.Auf Anforderung der KfW hat der Auftragnehmer Kundenkontaktdaten sowie Kundenwünsche aufzunehmen. Dies können Bestellungen von Infomaterial, Nachdrucke von Kontoauszügen, Zinsbescheinigungen u. ä. sein.In Bezug auf die Vorhaltung von Kundendaten und Gesprächsaufzeichnungen sind die Löschvorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung zu berücksichtigen.Die KfW führt ggf. Sonderaktionen wie Pressekampagnen oder Beiträge für das Fernsehen durch, die ein erhöhtes Anfragevolumen beim Auftragnehmer mit sich bringen können. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass auch während und nach solchen Sonderaktionen entsprechend geschulte Agenten in ausreichender Zahl für die Bearbeitung der Anfragen zur Verfügung stehen.Die KfW behält sich vor, zusätzliche Themen oder Produkte in den Beratungsumfang aufzunehmen. Gleichermaßen behält die KfW sich vor, bisher beratene Themen oder Produkte aus dem Beratungsumfang zu entfernen. Die Hinzunahme oder Entfernung von Themen aus dem Beratungsumfang des Auftragnehmers kann sich auch auf Bearbeitungskanäle beziehen. Insbesondere soll auch, wenn und sobald von der KfW gewünscht, der Auftragnehmer Outbound-Calls, Call Back-Anrufe und/oder die Bearbeitung von Anfragen per E-Mail, Videotelefonie, Chat und Social Media (Facebook, Twitter etc.) nach einer entsprechenden Vorlaufzeit übernehmen können.Die vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Anrufe werden ihm aus der Telefonanalage der KfW zugeteilt.Der Auftragnehmer erbringt die Unterstützung von seinen eigenen Geschäftsräumen aus. Er arbeitet voraussichtlich zunächst mit seiner eigenen technischen Infrastruktur (Hard- und Software) zur Bearbeitung der Anfragen. Gegebenenfalls soll auf Wunsch der KfW zum Projektstart oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Anbindung an die Infocenter-Technik der KfW vorgenommen werden, über die fortan die Steuerung und Bearbeitung der Anfragen (zunächst der Kanal Call und ggf. zusätzlich übernommene Kommunikationskanäle) erfolgt.Die Servicezeiten, in denen der Auftragnehmer die Dienstleistung für die KfW erbringt, sind derzeit Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr, auch an nicht bundeseinheitlichen Feier-tagen.Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung für die KfW nur Agenten ein, die die deutsche Sprache fließend und mit korrekter Grammatik in Wort und Schrift beherrschen. Im Hinblick auf die Call Center-Arbeit verfügen die Agenten über eine gute kommunikative Beratungskompetenz sowie gute Kenntnisse im kaufmännischen Bereich. Diese Kenntnisse können entweder im Rahmen einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung oder durch mehrjährige Arbeit im kaufmännischen Bereich bzw. mittels vergleichbarer Berufserfahrung erworben worden sein.Bei der Bearbeitung telefonischer Kundenanfragen gewährleistet der Auftragnehmer arbeitstäglich einen Servicelevel von 80/20 in den beauftragten Förderbereichen, d.h. für 80 % der Calls, die dem Auftragnehmer an einem Arbeitstag weitergeleitet werden, muss ein für das Beratungsthema qualifizierter Agent den Anruf in maximal 20 Sekunden entgegennehmen und die Bearbeitung beginnen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer arbeitstäglich eine Beantwortungsquote von 90 % bzw. 95 % je Förderbereich zu gewährleisten, d.h. 90 % bzw. 95 % aller Calls, die dem Auftragnehmer an einem Arbeitstag überlassen werden, müssen von einem für das jeweilige Beratungsthema qualifizierten Agenten entgegengenommen und beantwortet werden. Unterschreitet der Auftragnehmer diese Zielwerte innerhalb eines Monats mehrfach hinereinander können Kürzungen der Vergütungen fällig werden.Der Auftragnehmer führt mindestens einmal pro Quartal bei jedem der für die KfW tätigen Agenten einen von der KfW vorgegebenen Qualitätscheck durch. Der Auftragnehmer verwendet dazu die von der KfW vorgegebenen Qualitätskriterien und Bewertungsparameter. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass die KfW zur Überprüfung der Beratungs- und Servicequalität Mystery Calls oder Silent Monitoring selbst durchführt bzw. von einem von ihr beauftragten Dritten durchführen lässt. Auf Wunsch der KfW führen die Agenten des Auftragnehmers browserbasierte und von der KfW zur Verfügung gestellte Wissenstests durch. Bei negativem Feedback der KfW an den Auftragnehmer in Bezug auf diese Qualitätssicherungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer Qualitätsverbesserungsmaßnahmen durchzuführen.Bei einem von ihr festgelegten Prozentsatz von Calls führt die KfW Kundenzufriedenheitsbefragungen durch. Unterschreitet das Ergebnis der in Bezug auf die Agenten des Auftragnehmers durchgeführten Kundenzufriedenheitsbefragungen den festgelegten Zielwert von monatlich 95 % mindestens zufriedener Kunden, können Vertragsstrafen fällig werden.Der Auftragnehmer liefert der KfW arbeitstäglich, wöchentlich bzw. monatlich von der KfW festgelegte Reportings.Das vorgesehene Vergütungsmodell (Preis pro angefangener Minute, Schulungskostensatz (initial und im laufenden Betrieb), Projektkosten, Vergütung für Reportings) wird für die ausgewählten Bewerber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher detailliert und ggf. in den vorgesehenen Verhandlungen erläutert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 697431-0 📞
Fax: +49 697431-2944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 022-035143
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Siewerden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Wichtig. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,dieAdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144). 2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestelltenelektronischen Formulare verwenden. 3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nichtbeibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteterBelege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor derEinreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweisnicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativenBeleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtetwird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen. 4. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bewerber nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB). Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass — er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind; — er bei der Ausführung des Auftrages nur zuverlässige Personen einsetzen wird, die er nach folgenden Vorgaben überprüft hat a) Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises der jeweiligen Person); b) Überprüfung der von der Person mitgeteilten Referenzen; c) Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses der Person (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab geplantem Leistungsbeginn) und d) Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich. — er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten; — er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats), b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182), c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105), d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111) einhält, — er einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. Der Bewerber hat im Rahmen des Teilnahmeantrags den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter Angabe der Kontaktdaten zu benennen. Alternativ hat der Bewerber explizit zu bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht erfüllt sind. — er seine Mitarbeiter/innen regelmäßig in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten. — er bei der Ausführung des Auftrages die als Anlage 6 zu diesem Formular „Teilnahmeantrag“ beigefügte „Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung)“ anerkennt und einhalten wird. — er über ein angemessenes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept verfügt, welches insbesondere die in § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen technisch/organisatorischen (Sicherheits-) Maßnahmen und Vorkehrungen des Bewerbers zum Schutz der Daten im Einzelnen beschreibt. Der Bewerber hat dieses Datenschutz- und Datensicherheitskonzept im Rahmen des Teilnahmeantrags (z.B. als Anlage) einzureichen. — er im Rahmen seines verbindlichen Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes folgende Löschregularien einhalten kann: Datenart Löschfristen a) Kundenprofil — Bestandskunden — Nicht-Kunden Automatische Löschung, 6 Jahre nach dem letzten, vom Kunden initiierten, Kontakt Automatische Löschung, 6 Monate nach dem letzten, vom Nicht-Kunden initiierten, Kontakt b) Kontakthistorie 1. Bestandskunden 2. Nicht-Kunden Automatische Löschung, 6 Jahre nach dem letzten, vom Kunden initiierten, Kontakt Automatische Löschung, 6 Monate nach dem letzten, vom Nicht-Kunden initiierten, Kontakt c) Service-Korrespondenz (E-Mails, Briefe, Faxe) 3. Bestandskunden 4. Nicht-Kunden Automatische Löschung, 6 Jahre nach dem letzten, vom Kunden initiierten, Kontakt Automatische Löschung, 6 Monate nach dem letzten, vom Nicht-Kunden initiierten, Kontakt d) Gesprächsaufzeichnungsdaten — Gesprächsaufzeichnungen für individuelles Coaching — Gesprächsaufzeichnungen für allgemeines Coaching Automatische Löschung nach 30 Tagen Manuelle Löschung, nach spätestens 6 Monaten (ggf. durch „Qualitätsmanager“ im Infocenter) e) Kundenzufriedenheitsbefragungsdaten — Rohdaten Automatische Löschung nach 1 Jahr h) Performance- & Monitoring-Daten — Individuelle Bearbeitungsdaten eines Mitarbeiters — Rohdaten (ohne Mitarbeiterbezug) — Aggregierte Tageswerte (ohne Mitarbeiterbezug) — Aggregierte Monatswerte (ohne Mitarbeiterbezug) Im Ermessen des Auftragnehmers Automatische Löschung nach 1 Jahr Automatische Löschung nach 3 Jahren Automatische Löschung nach 5 Jahren Tabelle 1: Datenarten & Löschfristen Die genannten Löschfristen für Daten dürfen nicht überschritten werden. Sofern die Angabe einer Löschfrist in Jahren ausgewiesen ist, hat die entsprechende Löschung jeweils zum Jahresende zu erfolgen, bei der Angabe unterjähriger Löschfristen monats- bzw. tagegenau nach Beginn der jeweiligen Löschfrist. Kunden und Interessenten haben im Rahmen eines Auskunftsanspruchs beim BDSB jederzeit das Recht auf Prüfung hinsichtlich Berichtigung, Löschung, Sperrung oder Widerspruch. Spezielles Verfahren bei Nichterfüllung der Service Level Agreements: Vorgesehen ist eine Kürzung des monatlichen Rechnungsbetrags bei Nichterfüllung des Service Levels 80/20, der Beantwortungsquote (90 % bzw. 95 %) sowie eine Vertragsstrafe beim Verstoß gegen Kundenzufriedenheitsziele. Insgesamt sind die Ziele und deren Sanktionierungen jedoch moderat gestaltet. Einsatz von Personal: Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und unter Beachtung der einschlägigen Gesetze seine Mitarbeiter überprüfen, bevor er sie im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzt. Die Überprüfung besteht aus den folgenden Maßnahmen (zusammen „Background Check“): — Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises des jeweiligen Mitarbeiters); — Überprüfung der vom Mitarbeiter mitgeteilten Referenzen; — Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses des Mitarbeiters (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Einstellungsdatum des Mitarbeiters bzw. Leistungsbeginn) — Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich. Vergütung ist wie folgt vorgesehen: — Preis pro angefangener Minute — Schulungskostensatz (Initial und im laufenden Betrieb), unterschieden nach Agenten und Multiplikatoren — Projektkosten Ggf. weitere Granularität in der Angebotsphase.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Externes Call-Center.
Menge oder Umfang:
Das Infocenter der KfW berät Interessenten, Finanzierungs- und Vertriebspartner, Multiplika-toren sowie Zuschuss- und Darlehensnehmer der Bank zum Produktportfolio der Inländischen Finanzierung. Die Förderbereiche der Inländischen Finanzierung umfassen die Mittelstands-/Gründungsförderung, die Förderung im wohnwirtschaftlichen Bereich, die Finanzierung kommunaler/sozialer Infrastruktur sowie die Bildungsförderung. Das Infocenter ist aktuell analog den Förderbereichen in 3 Teams unterteilt. In den Infocentern Mittelstand und Wohnbau werden Interessenten, Finanzierungspartner und Multiplikatoren betreut. Das In-focenter Bildung berät Interessenten, Vertriebspartner und Darlehensnehmer.
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Finanzierungspartner sind Banken und Finanzvermittler, die die Produkte der KfW anbieten und mit dem sogenannten „Hausbankprinzip“ erste Ansprechpartner für die Endkunden sind. Multiplikatoren sind Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Interessenten und Kunden der KfW in Kontakt stehen und beratend tätig sind (z. B. Energieberater, Architekten). Vertriebspartner sind Banken oder Studentenwerke, die den KfW-Studienkredit vertreiben.
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Der Auftragnehmer unterstützt das Infocenter der KfW, indem er einen Teil der dort eingehenden Anfragen übernimmt. Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 2 (zwei) Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr auf maximal 4 (vier) Jahre, gerechnet ab Leistungsbeginn. In den vergangenen drei Jahren sind insgesamt rund 1 800 000 telefonische Anfragen an den bisherigen Auftragnehmer weitergeleitet worden (565.000 im Jahr 2013, 520 000 im Jahr 2014 und 640 000 im Jahr 2015). Die durchschnittliche Gesprächszeit betrug 209 Sekunden pro Anruf. Die Übernahme der Anfragen kann nach Wunsch der KfW entweder in Form eines Überlaufs oder nach definierten Beratungsthemen geschehen.
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Der Auftragnehmer übernimmt zu Beginn der Vertragslaufzeit voraussichtlich zunächst die Beantwortung telefonischer Anfragen. Die Anrufer werden zu den Förderbereichen Wohnbau und Bildung beraten. Im Rahmen der Bildungsberatung übernimmt der Auftragnehmer außerdem die Verwaltung von Zugangsdaten zum Online-Kreditportal, das ein Teil der Kunden nutzt. Diese Verwaltung umfasst das Entsperren des Zugangs nach falscher PIN-Eingabe sowie die Veranlassung des Versands von PIN oder TAN-Listen. Die Bearbeitung erfolgt über eine Internetanwendung mit personalisiertem Zugang, die Personalisierung erfolgt über die KfW.
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Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt überwiegend in deutscher Sprache. Vereinzelt sind Anfragen auf Englisch zu beantworten. Die von Agenten des Auftragnehmers für die KfW geführten Kundentelefonate müssen aufgezeichnet und der KfW auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
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Der Auftragnehmer hat alle Anfragen nach von der KfW vorgegebenen Produkt- und Prozessinformationen, ggf. Frage-Antwort-Katalogen sowie nach vorgegebenen Qualitätsstandards zu beantworten. Die für die Beratung benötigten Informationen werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Initialschulungen in der dann gültigen Fassung zur Verfügung gestellt. Änderungen oder Ergänzungen, die sich zu den genannten Informationen bei der KfW ergeben, müssen nach entsprechender Benachrichtigung durch die KfW vom Auftragnehmer in der Beratung berücksichtigt werden.
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Anfragen, die eine Beratungs-/Bearbeitungstiefe erfordern, für die der Auftragnehmer nicht geschult ist, werden in der von der KfW vorgegebenen Form an die KfW übermittelt. Beim Weiterleiten von Anrufen an den Second Level wird der Call an für die Beratungsthemen von der KfW definierte Kopfnummern durchgestellt.
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Zu jeder bearbeiteten Anfrage erfasst der Agent während des Gesprächs oder im Anschluss an das Gespräch von der KfW vorgegebene Informationen (z. B. Name des Anrufers, Geschäftspartnernummer, Beratungsthema) in elektronischer Form.
Auf Anforderung der KfW hat der Auftragnehmer Kundenkontaktdaten sowie Kundenwünsche aufzunehmen. Dies können Bestellungen von Infomaterial, Nachdrucke von Kontoauszügen, Zinsbescheinigungen u. ä. sein.
In Bezug auf die Vorhaltung von Kundendaten und Gesprächsaufzeichnungen sind die Löschvorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung zu berücksichtigen.
Die KfW führt ggf. Sonderaktionen wie Pressekampagnen oder Beiträge für das Fernsehen durch, die ein erhöhtes Anfragevolumen beim Auftragnehmer mit sich bringen können. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass auch während und nach solchen Sonderaktionen entsprechend geschulte Agenten in ausreichender Zahl für die Bearbeitung der Anfragen zur Verfügung stehen.
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Die KfW behält sich vor, zusätzliche Themen oder Produkte in den Beratungsumfang aufzunehmen. Gleichermaßen behält die KfW sich vor, bisher beratene Themen oder Produkte aus dem Beratungsumfang zu entfernen. Die Hinzunahme oder Entfernung von Themen aus dem Beratungsumfang des Auftragnehmers kann sich auch auf Bearbeitungskanäle beziehen. Insbesondere soll auch, wenn und sobald von der KfW gewünscht, der Auftragnehmer Outbound-Calls, Call Back-Anrufe und/oder die Bearbeitung von Anfragen per E-Mail, Videotelefonie, Chat und Social Media (Facebook, Twitter etc.) nach einer entsprechenden Vorlaufzeit übernehmen können.
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Die vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Anrufe werden ihm aus der Telefonanalage der KfW zugeteilt.
Der Auftragnehmer erbringt die Unterstützung von seinen eigenen Geschäftsräumen aus. Er arbeitet voraussichtlich zunächst mit seiner eigenen technischen Infrastruktur (Hard- und Software) zur Bearbeitung der Anfragen. Gegebenenfalls soll auf Wunsch der KfW zum Projektstart oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Anbindung an die Infocenter-Technik der KfW vorgenommen werden, über die fortan die Steuerung und Bearbeitung der Anfragen (zunächst der Kanal Call und ggf. zusätzlich übernommene Kommunikationskanäle) erfolgt.
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Die Servicezeiten, in denen der Auftragnehmer die Dienstleistung für die KfW erbringt, sind derzeit Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr, auch an nicht bundeseinheitlichen Feier-tagen.
Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung für die KfW nur Agenten ein, die die deutsche Sprache fließend und mit korrekter Grammatik in Wort und Schrift beherrschen. Im Hinblick auf die Call Center-Arbeit verfügen die Agenten über eine gute kommunikative Beratungskompetenz sowie gute Kenntnisse im kaufmännischen Bereich. Diese Kenntnisse können entweder im Rahmen einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung oder durch mehrjährige Arbeit im kaufmännischen Bereich bzw. mittels vergleichbarer Berufserfahrung erworben worden sein.
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Bei der Bearbeitung telefonischer Kundenanfragen gewährleistet der Auftragnehmer arbeitstäglich einen Servicelevel von 80/20 in den beauftragten Förderbereichen, d.h. für 80 % der Calls, die dem Auftragnehmer an einem Arbeitstag weitergeleitet werden, muss ein für das Beratungsthema qualifizierter Agent den Anruf in maximal 20 Sekunden entgegennehmen und die Bearbeitung beginnen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer arbeitstäglich eine Beantwortungsquote von 90 % bzw. 95 % je Förderbereich zu gewährleisten, d.h. 90 % bzw. 95 % aller Calls, die dem Auftragnehmer an einem Arbeitstag überlassen werden, müssen von einem für das jeweilige Beratungsthema qualifizierten Agenten entgegengenommen und beantwortet werden. Unterschreitet der Auftragnehmer diese Zielwerte innerhalb eines Monats mehrfach hinereinander können Kürzungen der Vergütungen fällig werden.
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Der Auftragnehmer führt mindestens einmal pro Quartal bei jedem der für die KfW tätigen Agenten einen von der KfW vorgegebenen Qualitätscheck durch. Der Auftragnehmer verwendet dazu die von der KfW vorgegebenen Qualitätskriterien und Bewertungsparameter. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass die KfW zur Überprüfung der Beratungs- und Servicequalität Mystery Calls oder Silent Monitoring selbst durchführt bzw. von einem von ihr beauftragten Dritten durchführen lässt. Auf Wunsch der KfW führen die Agenten des Auftragnehmers browserbasierte und von der KfW zur Verfügung gestellte Wissenstests durch. Bei negativem Feedback der KfW an den Auftragnehmer in Bezug auf diese Qualitätssicherungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer Qualitätsverbesserungsmaßnahmen durchzuführen.
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Bei einem von ihr festgelegten Prozentsatz von Calls führt die KfW Kundenzufriedenheitsbefragungen durch. Unterschreitet das Ergebnis der in Bezug auf die Agenten des Auftragnehmers durchgeführten Kundenzufriedenheitsbefragungen den festgelegten Zielwert von monatlich 95 % mindestens zufriedener Kunden, können Vertragsstrafen fällig werden.
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Der Auftragnehmer liefert der KfW arbeitstäglich, wöchentlich bzw. monatlich von der KfW festgelegte Reportings.
Das vorgesehene Vergütungsmodell (Preis pro angefangener Minute, Schulungskostensatz (initial und im laufenden Betrieb), Projektkosten, Vergütung für Reportings) wird für die ausgewählten Bewerber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher detailliert und ggf. in den vorgesehenen Verhandlungen erläutert.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_VT-2015-0034
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 – 2014),
2. Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012 – 2014) und
3. Eigenerklärung bzw. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Zu 2: Der Nettojahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. von 2012 bis 2014) jeweils mindestens 3 000 000,00 EUR betragen haben.
zu 3: – für Sach- und Personenschäden: 10 000 000,00 EUR
jeweils pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr,
— für Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR jeweils pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. kurze Unternehmensdarstellung.
2. Mitarbeiterzahl in 2015.
3. Qualifikation und Berufserfahrung der Agenten.
4. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist dem Teilnahmeantrag als Anlage 5 das übergeordnete Notfallkonzept des Bewerbers, der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, beizufügen. Das übergeordnete Notfallkonzept hat geeignete Maßnahmen für ein Call Center im Bankenumfeld zur Gewährleistung der Qualität der angebotenen Leistungen zu enthalten. Dies bezieht sich insbesondere auf IT-, Gebäude- und Standortausfälle und den Umgang mit Pandemien. Die nachstehende Strukturierung soll grundsätzlich eingehalten werden, Abweichungen und Ergänzungen sind aber möglich:
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— Rollen und Verantwortlichkeiten;
— Sofortmaßnahmen und Eskalation;
— Alarmierung, Kommunikation, Information;
— Lokationen, Zutrittsregelungen und Sammelplätze;
— Verfahren beim Ausfall von privilegierten Benutzern;
— Führungsmodell und Checklisten;
— Relevante Definitionen und Abgrenzungen;
— Phasen und Parameter der Notfallbewältigung;
— Kontaktdaten der zentralen Rollen/IT-Notfallzentralen mit Rufnummern.
5. Drei vergleichbare Leistungen.
Mindeststandards:
Zu 4: Es müssen mit dem Notfallkonzept mindestens 30 Punkte erzielt werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag aus dem Verfahren ausgeschlossen.
zu 5: Es sind mindestens drei vergleichbare Listungen einzureichen. Eine Leistung ist mit der hier zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Abschluss der Leistungserbringung darf nicht vor 2012 liegen.
b) Bei der angegebenen Leistung müssen mindestens 250 000 Calls (Inbound) pro Jahr bearbeitet worden sein.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Nettojahresumsatz der letzten drei Jahre Mindestanforderung: >= 3 000 000.
— Vergleichbare Leistungen (, die an dem/den für die spätere Leistungserbringung verbindlich vorgesehenen Standort(en) erbracht werden/wurden) Mindestanforderung: Bei der angegebenen Leistungen müssen mindestens 250 000 Inbound-Calls pro Jahr bearbeitet worden sein. Die vergleichbaren Leistungen dürfen nicht vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden sein.
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Erreichbare Punktzahl je eingereichte vergleichbare Leistung. Es werden die ersten 3 (drei) vergleichbaren Leistungen bewertet.
Bewertung:
Branche – max. Punkte 240 (3 x 80)
Referenzprojekte durchgeführt am Standort/den Standorten, der/die für die spätere Leistungserbringung verbindlich vorgesehen wird/werden:
Bank 80 Punkte
Finanzdienstleistungs-/Versicherungsumfeld 70 Punkte
Sonstige Auftraggeber 30 Punkte
Referenzprojekte durchgeführt am/an anderen Standort/Standorten, der/die nicht für die spätere Leistungserbringung verbindlich vorgesehen wird/werden:
Bank 40 Punkte
Finanzdienstleistungs-/Versicherungsumfeld 35 Punkte
Sonstige Auftraggeber 15 Punkte
Referenzgeber – max. Punkte 90 (3 x 30)
Referenzgeber mit Jahresumsatz > 50 000 000 30 Punkte
Referenzgeber mit Jahresumsatz < 50 000 000 10 Punkte
Referenzgeber mit Jahresumsatz > 50 000 000 15 Punkte
Dauer der Geschäftsbeziehung – max. Punkte 90 (3 x 30)
>= 5 Jahre 30 Punkte
2 – 4 Jahre 20 Punkte
< 2 Jahre 10 Punkte
>= 5 Jahre 15 Punkte
2 – 4 Jahre 10 Punkte
< 2 Jahre 5 Punkte
Art der übernommenen Aufgaben – max. Punkte 120 (3 x 40)
Bearbeitung von Reklamationen und 2nd-Level-Anfragen (Anrufe/Schriftgut) 40 Punkte
Bearbeitung von Reklamationen (Anrufe/Schriftgut) 30 Punkte
Bearbeitung von 2nd-Level-Anfragen (Anrufe/Schriftgut) 30 Punkte
Bearbeitung von Anrufen und Schriftgut 20 Punkte
Bearbeitung von Anrufen 10 Punkte
Bearbeitung von Schriftgut 6 Punkte
Bearbeitung von Reklamationen und 2nd-Level-Anfragen (Anrufe/Schriftgut) 20 Punkte
Bearbeitung von Reklamationen (Anrufe/Schriftgut) 15 Punkte
Bearbeitung von 2nd-Level-Anfragen (Anrufe/Schriftgut) 15 Punkte
Bearbeitung von Anrufen und Schriftgut 10 Punkte
Bearbeitung von Anrufen 5 Punkte
Bearbeitung von Schriftgut 3 Punkte
— Qualifikation der Agenten am Standort/Standorten, der/die für die spätere Leistungserbringung für die KfW verbindlich vorgesehen wird/werden
Kommunikative Beratungskompetenz – max. Punkte 75
Eigenerklärung der Bieter: 80 % der Agenten am Standort/Standorten, der/die für die spätere Leistungserbringung für die KfW verbindlich vorgesehen wird/werden haben eine Schulung zu kommunikativer Beratungskompetenz durchlaufen.
ja 75 Punkte
nein 0 Punkte
Berufserfahrung der Agenten – maximal Punkte 100
Bitte geben Sie prozentual an, wie viele der Agenten am Standort/Standorten, der/die für die spätere Leistungserbringung für die KfW verbindlich vorgesehen wird/werden, jeweils über folgende Kenntnisse verfügen (Doppelzählung ist erlaubt)::
— kfm. Berufsausbildung oder mehrjährige Arbeit im kfm. Bereich:
>= 50 % 40 Punkte;
30 – 49 % 30 Punkte;
20 – 29 % 15 Punkte;
0 – 19 % 0 Punkte.
— mehrjährige Call Center-Arbeit in Bank-/Finanzdienstleistungs-/Versicherungsprojekten (auch ohne kaufmännische Vorbildung):
— mehrjährige Beratungserfahrung im Call Center im Inbound-Bereich (alle Projekte):
>= 80 % 20 Punkte;
50 – 79 % 10 Punkte;
30 – 49 % 5 Punkte;
0 – 29 % 0 Punkte.
— Anzahl der Mitarbeiter
Anzahl der Mitarbeiter- maximal Punkte 20:
>= 500 Mitarbeiter 20 Punkte;
250 – 499 Mitarbeiter 15 Punkte;
150 – 249 Mitarbeiter 5 Punkte;
1 – 149 Mitarbeiter 0 Punkte.
— Anzahl der Agenten am Standort/Standorten, der/die für die spätere Leistungserbringung für die KfW verbindlich vorgesehen wird/werden.
Anzahl der Agenten im Bereich Inbound-Telefonie – maximal Punkte 20:
>= 100 Agenten 20 Punkte;
50 – 99 Agenten 10 Punkte;
1 – 49 Agenten 0 Punkte.
Anzahl der Agenten im Bank-/Finanzdienstleistungs-/Versicherungssektor – maximal Punkte 50:
>= 30 Agenten 50 Punkte;
16 – 29 Agenten 30 Punkte;
1 – 15 Agenten 10 Punkte.
— Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist dem Teilnahmeantrag als Anlage 5 das übergeordnete Notfallkonzept des Bewerbers, der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, beizufügen. Das übergeordnete Notfallkonzept hat geeignete Maßnahmen für ein Call Center im Bankenumfeld zur Gewährleistung der Qualität der angebotenen Leistungen zu enthalten. Dies bezieht sich insbesondere auf IT-, Gebäude- und Standortausfälle und den Umgang mit Pandemien. Die nachstehende Strukturierung soll grundsätzlich eingehalten werden, Abweichungen und Ergänzungen sind aber möglich:
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— Rollen und Verantwortlichkeiten;
— Sofortmaßnahmen und Eskalation;
— Alarmierung, Kommunikation, Information;
— Lokationen, Zutrittsregelungen und Sammelplätze;
— Verfahren beim Ausfall von privilegierten Benutzern;
— Führungsmodell und Checklisten;
— Relevante Definitionen und Abgrenzungen;
— Phasen und Parameter der Notfallbewältigung;
— Kontaktdaten der zentralen Rollen/IT-Notfallzentralen mit Rufnummern.
Notfallkonzept – maximal Punkte 40
Mindestanforderung: Es müssen mit dem Notfallkonzept mindestens 30 Punkte erzielt werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Sehr gute Darstellung bzw. Beantwortung (erschöpfend, schlüssig, nachvollziehbar und konkret – hoher Erfüllungsgrad). 40 Punkte.
Gute Darstellung bzw. Beantwortung, aber mit kleineren Mängeln oder Unvollständigkeiten (durchschnittlicher Erfüllungsgrad). 30 Punkte.
Unterdurchschnittliche Darstellung bzw. Beantwortung, d.h. mit größeren Mängeln oder Unvollständigkeiten (unterdurchschnittlicher Erfüllungsgrad 0 Punkte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-21 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Markus Keller
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_VT-2015-0034
Zusätzliche Informationen
1. Für eine effiziente Teilnahme am Verfahren stellt die KfW die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de finden Sie die Vergabeplattform der KfW. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen zum Verfahren und können die Vergabeunterlagen downloaden. Im ersten Schrittmüssen Sie sich als Bieter registrieren. Klicken Sie dazu im Login-Feld auf den Link -Neuregistrieren-. Siewerden vom Programm durch die Anmeldung geleitet. Mit Ihrer Benutzerkennung und dem Passwort könnenSie sich auf der Plattform anmelden. Nun können Sie nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagenals Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
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Wichtig.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie IhreAusschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
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Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber,dieAdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
2. Für die Erstellung ihres Angebotes müssen Bieter zwingend die von der KfW zur Verfügung gestelltenelektronischen Formulare verwenden.
3. Kann ein potentieller Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nichtbeibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteterBelege nachweisen. Der Bewerber sollte in diesem Fall gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig vor derEinreichung seines Angebotes per Vergabeplattform, E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweisnicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativenBeleg vorschlagen. In diesem Fall wird dem Bewerber mitgeteilt, ob der alternative Beleg für geeignet erachtetwird. Der Bewerber hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
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4. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bewerber nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
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Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
— er bei der Ausführung des Auftrages nur zuverlässige Personen einsetzen wird, die er nach folgenden Vorgaben überprüft hat
a) Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises der jeweiligen Person);
b) Überprüfung der von der Person mitgeteilten Referenzen;
c) Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses der Person (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab geplantem Leistungsbeginn) und
d) Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich.
— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält,
— er einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. Der Bewerber hat im Rahmen des Teilnahmeantrags den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter Angabe der Kontaktdaten zu benennen. Alternativ hat der Bewerber explizit zu bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht erfüllt sind.
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— er seine Mitarbeiter/innen regelmäßig in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
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— er bei der Ausführung des Auftrages die als Anlage 6 zu diesem Formular „Teilnahmeantrag“ beigefügte „Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung)“ anerkennt und einhalten wird.
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— er über ein angemessenes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept verfügt, welches insbesondere die in § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen technisch/organisatorischen (Sicherheits-) Maßnahmen und Vorkehrungen des Bewerbers zum Schutz der Daten im Einzelnen beschreibt. Der Bewerber hat dieses Datenschutz- und Datensicherheitskonzept im Rahmen des Teilnahmeantrags (z.B. als Anlage) einzureichen.
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— er im Rahmen seines verbindlichen Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes folgende Löschregularien einhalten kann:
Datenart Löschfristen
a) Kundenprofil
— Bestandskunden
— Nicht-Kunden
Automatische Löschung, 6 Jahre nach dem letzten, vom Kunden initiierten, Kontakt
Automatische Löschung, 6 Monate nach dem letzten, vom Nicht-Kunden initiierten, Kontakt
b) Kontakthistorie
1. Bestandskunden
2. Nicht-Kunden
c) Service-Korrespondenz
(E-Mails, Briefe, Faxe)
3. Bestandskunden
4. Nicht-Kunden
d) Gesprächsaufzeichnungsdaten
— Gesprächsaufzeichnungen für individuelles Coaching
— Gesprächsaufzeichnungen für allgemeines Coaching
Automatische Löschung nach 30 Tagen
Manuelle Löschung, nach spätestens 6 Monaten (ggf. durch „Qualitätsmanager“ im Infocenter)
e) Kundenzufriedenheitsbefragungsdaten
— Rohdaten
Automatische Löschung nach 1 Jahr
h) Performance- & Monitoring-Daten
— Individuelle Bearbeitungsdaten eines Mitarbeiters
— Rohdaten (ohne Mitarbeiterbezug)
— Aggregierte Tageswerte (ohne Mitarbeiterbezug)
— Aggregierte Monatswerte (ohne Mitarbeiterbezug)
Im Ermessen des Auftragnehmers
Automatische Löschung nach 3 Jahren
Automatische Löschung nach 5 Jahren
Tabelle 1: Datenarten & Löschfristen
Die genannten Löschfristen für Daten dürfen nicht überschritten werden.
Sofern die Angabe einer Löschfrist in Jahren ausgewiesen ist, hat die entsprechende Löschung jeweils zum Jahresende zu erfolgen, bei der Angabe unterjähriger Löschfristen monats- bzw. tagegenau nach Beginn der jeweiligen Löschfrist. Kunden und Interessenten haben im Rahmen eines Auskunftsanspruchs beim BDSB jederzeit das Recht auf Prüfung hinsichtlich Berichtigung, Löschung, Sperrung oder Widerspruch.
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Spezielles Verfahren bei Nichterfüllung der Service Level Agreements: Vorgesehen ist eine Kürzung des monatlichen Rechnungsbetrags bei Nichterfüllung des Service Levels 80/20, der Beantwortungsquote (90 % bzw. 95 %) sowie eine Vertragsstrafe beim Verstoß gegen Kundenzufriedenheitsziele. Insgesamt sind die Ziele und deren Sanktionierungen jedoch moderat gestaltet.
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Einsatz von Personal: Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und unter Beachtung der einschlägigen Gesetze seine Mitarbeiter überprüfen, bevor er sie im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzt. Die Überprüfung besteht aus den folgenden Maßnahmen (zusammen „Background Check“):
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— Überprüfung der Identität (z. B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises des jeweiligen Mitarbeiters);
— Überprüfung der vom Mitarbeiter mitgeteilten Referenzen;
— Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses des Mitarbeiters (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Einstellungsdatum des Mitarbeiters bzw. Leistungsbeginn)
— Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich.
Vergütung ist wie folgt vorgesehen:
— Preis pro angefangener Minute
— Schulungskostensatz (Initial und im laufenden Betrieb), unterschieden nach Agenten und Multiplikatoren
— Projektkosten Ggf. weitere Granularität in der Angebotsphase.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
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Quelle: OJS 2016/S 022-035143 (2016-01-28)
Ergänzende Angaben (2016-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 040-065347
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 022-035143
ABl. S-Ausgabe: 40
Quelle: OJS 2016/S 040-065347 (2016-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6974310 📞
Fax: +49 6974312944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 013-020665
ABl. S-Ausgabe: 13

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-12 📅
Name: CommuniGate Kommunikationsservice GmbH
Postanschrift: Dr.-Ernst-Derra-Str. 2
Postort: Passau
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@communigate.org 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2017/S 013-020665 (2017-01-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 013-020665
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW Bankengruppe
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
Fax: +49 697431-4223 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-149262
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 013-020665
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Externe Call Center
Kurze Beschreibung: Externe Anfragenbearbeitung zur Unterstützung des Infocenters der KfW.
Dauer: 48 Monate

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-24 📅
Postanschrift: Dr.-Ernst-Derra-Straße 2
Land: Passau, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kfw.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://ausschreibungen.kfw.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber,
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 062-149262 (2020-03-24)