FE 02.0367/2013/EGB -Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen

Bundesanstalt für Straßenwesen

Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-27 Auftragsbekanntmachung
2017-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5mü FE 02.0367/2013/EGB
Kurze Beschreibung: Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=146258 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 251-462922
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
Form der Angebote: Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden. Die Angebote sind in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen. Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen: Angebot FE 02.0367/2013/EGB „Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen“ Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 22.2.2017; 15:00 Uhr. — Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen - Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach. Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden. Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind. Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 163865.55 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Seitenstreifen (Standstreifen) haben eine große Bedeutung für den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit und sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil von Autobahnen. Nur in Ausnahmefällen sehen deshalb die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA 2008) vor, den Seitenstreifen zeitlich befristet umzunutzen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die vorhandenen Verkehrsstärken wiederholt über der Kapazitätsgrenze des Autobahnabschnittes liegen und Staus oder schwere Verkehrsstörungen auftreten, die häufig Auffahrunfälle nach sich ziehen. Die RAA setzen damit die Einsatzempfehlungen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Umnutzung des Seitenstreifens für den fließenden Verkehr im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, ARS 20/2002 um.
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Die wissenschaftlichen Grundlagen für die Umnutzung von Seitenstreifen zur temporären oder dauerhaften Freigabe wurden im Wesentlichen durch die beiden Forschungsvorhaben FE 02.188/1998/FRB „Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einer befristeten Umnutzung von Standstreifen an BAB zum Zwecke des fließenden Verkehrs“ und FE 82.107/1997 „Sicherheitsbelange bei der Umnutzung von BAB-Standstreifen zu einem weiteren Fahrstreifen“ geschaffen. Umfangreichere praktische Erfahrungen lagen seinerzeit nur mit der dauerhaften Umnutzung des Seitenstreifens vor, die heute jedoch wegen ihrer Sicherheitsrisiken nur noch an Autobahnabschnitten in besonders gelagerten Fällen, wie dem Vorgriff auf einen bevorstehenden 6-spurigen Ausbau, angewendet wird. Demgegenüber rückt in der planerischen Praxis auch die Betriebsform der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) mit einer Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) in den Fokus, Zumeist handelt es sich hierbei um 4-streifige oder bereits 6-streifig ausgebaute oder auszubauende Abschnitte in Ballungsräumen. Als Hauptgründe dafür können angeführt werden, dass diese Abschnitte relativ hohe Verkehrsbelastungen während der Spitzenstunden bei gleichzeitig relativ niedrigem SV-Anteil aufweisen und nur während dieser Zeit überlastet sind. Des Weiteren ist es häufig nicht vorgesehen, diese Abschnitte um einen vollständigen zusätzlichen Fahrstreifen zu erweitern, was bei deutlich geringeren Baukosten große Potenziale zur Reduktion der Straßennutzerkosten (Reisezeit, Kraftstoffverbrauch, Unfallzahlen) versprechen lässt. Wegen des meist hohen Verkehrsaufkommens ist in diesen Fällen eine Streckenbeeinflussungsanlage mit Anschluss an eine Verkehrszentrale vorhanden oder vorgesehen, über die die temporäre Seitenstreifenfreigabe sehr flexibel gesteuert und überwacht werden kann.
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Allerdings fehlen bisher anhand von neueren Praxisbeispielen abgesicherte, wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirksamkeit temporärer Seitenstreifenfreigaben ohne oder in Kombination mit Streckenbeeinflussungsanlagen, um diese auch bereits als Planungsinstrument standardmäßig einzusetzen.
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Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, maßgebende Aspekte zum Einsatz temporärer Seitenstreifenfreigaben zusammenzutragen und daraus Empfehlungen für deren Planung, Entwurf und ggf. Betrieb auf Autobahnen abzuleiten, so dass die Anwendung in der Praxis zukünftig nach einheitlichen Standards sicher, leistungsfähig und wirtschaftlich erfolgen kann. Hierbei sind auch Anlagen zur temporären Seitenstreifenfreigabe in Verbindung mit Streckenbeeinflussungsanlagen zu berücksichtigen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 163865.55 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Keine Anforderungen.
Mindeststandards:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
— Referenzblatt 1: Kenntnisse und Erfahrung im Fachbereich Entwurf von Autobahnen
(Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren).
— Referenzblatt 2: Kenntnisse und Erfahrung im Fachbereich Verkehrsablauf auf Autobahnen
— Referenzblatt 3: Kenntnisse und Erfahrung bei der Durchführung von Verkehrssicherheitsanalysen
— Referenzblatt 4: Erfahrungen bei der Planung, Betrieb oder Begutachtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, insbesondere temporärer Seitenstreifenfreigaben
— Anforderungen an das Institut und das Personal:
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung.
(Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Bergisch Gladbach.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=146258 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Form der Angebote:
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden. Die Angebote sind in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
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Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 02.0367/2013/EGB
„Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
22.2.2017; 15:00 Uhr.
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen,
Brüderstraße 53,
51427 Bergisch Gladbach.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
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Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
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Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2016/S 251-462922 (2016-12-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 163865.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 192-394137
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 251-462922
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Form der Angebote: Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden. Die Angebote sind in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen. Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen: Angebot, FE 02.0367/2013/EGB, „Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen“. Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 22.2.2017; 15:00 Uhr. — Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -. Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten: Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach. Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden. Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind. Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seitenstreifen (Standstreifen) haben eine große Bedeutung für den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit und sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil von Autobahnen. Nur in Ausnahmefällen sehen deshalb die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA 2008) vor, den Seitenstreifen zeitlich befristet umzunutzen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die vorhandenen Verkehrsstärken wiederholt über der Kapazitätsgrenze des Autobahnabschnittes liegen und Staus oder schwere Verkehrsstörungen auftreten, die häufig Auffahrunfälle nach sich ziehen. Die RAA setzen damit die Einsatzempfehlungen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Umnutzung des Seitenstreifens für den fließenden Verkehr im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, ARS 20/2002 um.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-28 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebot,
FE 02.0367/2013/EGB,
„Aspekte für die temporäre Seitenstreifennutzung auf Autobahnen“.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss.
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Quelle: OJS 2017/S 192-394137 (2017-10-04)