Langeoog gehört zu den Ostfriesischen Inseln an der niedersächsischen Nordseeküste. Die autofreie Insel zählt etwa 1.800 Einwohner und beherbergt über das Jahr ca. 210 000 Gäste, bei ca. 1.5 Mio. Übernachtungen. Zusätzlich besuchen ca. 120 000 Tagesgäste die Insel. Langeoog ist seit 1949 staatlich anerkanntes Nordseeheilbad und seit 2014 zertifiziertes Thalasso Nordseeheilbad. Dabei streben die Gemeinde Langeoog und die Kurverwaltung die Saisonausweitung hin zu einem ganzjährigen Gästebetrieb sowie die Erschließung neuer Gästegruppen an. Gegenstand des Auftrags sind die Neukonzeption und einjährige technische Betreuung der Internetseite www.langeoog.de. Gesamtziel ist es, die bestehenden Online-Angebote von Langeoog zu bündeln, zu aktualisieren und so eine moderne Online-Plattform zu schaffen, die sowohl Neugierde weckt und informiert, als auch inspiriert. Im Zuge der kommunikativen Neu-Positionierung der Insel soll die Webseite www.langeoog.de dabei zum zentralen Informations-, Kommunikations- und Vertriebskanal und als ganzheitliches Service-Instrument für die Gäste der Insel weiterentwickelt werden. Auf Grundlage des neuen Corporate Designs soll eine Konzeption für eine zeitgemäße, intuitiv zu bedienende und zukunftsweisende Online-Plattform erstellt werden. Die Konzeption, Gestaltung, Erstellung und Redaktion der Webseite muss zentrale Fragestellungen beispielsweise bei Menüführung, Entwicklung eines „look and feel“ auf Grundlage des CD-Manuals, Suchmaschinenoptimierung, responsive Design, Customer Journey etc. überzeugend beantworten. Weiterhin sind verschiedene Portale und Webseiten der Inselgemeinde zu integrieren und eine Anbindung über eine Schnittstelle an ein Buchungsportal ist zu installieren. Im Ergebnis der Weiterentwicklung der Webseite soll der Eigentümer maximale Gestaltungs- und Veränderungshoheit über Struktur und Inhalte erhalten und muss diese eigenständig anpassen können. Es wird ein Projektstart im 4. Quartal 2016 angestrebt. Die Webseite www.langeoog.de soll spätestens am 01.07.2017 in neuer Form und Struktur online gehen. Vom Auftrag umfasst ist ergänzend der technische Support der Homepage für 1 Jahr ab go-live (Freischaltung) der Homepage beispielsweise für Upgrades, Virenschutz, Help-Desk-Funktionen sowie dem Monitoring von Markt- und Softwareentwicklung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Inselgemeinde Langeoog
Postanschrift: Hauptstraße 28
Postleitzahl: 26465
Postort: Langeoog
Kontakt
Internetadresse: http://www.langeoog.de🌏
1) Der Teilnahmeantrag ist mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Die Formblätter sind bei der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle per E-Mail abzufordern.
2) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III – 2Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Adresse einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist außerdem eingescannt in elektronischer Form (CD, USB) einzureichen; bei Abweichungen der elektronischen Version von der Papierform geht die Papierform vor. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter Angabe des konkreten Verfahrens auf dem Umschlag bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der genannten Adresse zu erfolgen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3) Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben gemäß Ziffer III.2.1, Ziffer III.2.2 sowie Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. a) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien (Ziffer III.2.3 Nr. 1 sowie Nr. 2 lit. b) und c)) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
4) Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde (vgl. Ziffer III.2.3) gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (sogenannte „Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen („Eignungsleihgeber“) die unter III.2.3 bezeichneten Unterlagen (z.B. Referenzen, Mitglieder des Projektteams) in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 Nr. 1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Der Bewerber muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
5) Vorgesehene Nachunternehmer sowie die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile sind bereits im Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer sind Erklärungen und Nachweise in dem in Ziffer III.2 erläuterten Umfang vorzulegen. Für einen Nachunternehmer muss der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies unverzüglich mitzuteilen; der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzutreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
8) Weitere Vorgaben für den Teilnahmeantrag ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen, die von der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden.
1) Der Teilnahmeantrag ist mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Die Formblätter sind bei der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle per E-Mail abzufordern.
2) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III – 2Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Adresse einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist außerdem eingescannt in elektronischer Form (CD, USB) einzureichen; bei Abweichungen der elektronischen Version von der Papierform geht die Papierform vor. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter Angabe des konkreten Verfahrens auf dem Umschlag bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der genannten Adresse zu erfolgen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3) Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben gemäß Ziffer III.2.1, Ziffer III.2.2 sowie Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. a) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien (Ziffer III.2.3 Nr. 1 sowie Nr. 2 lit. b) und c)) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
4) Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde (vgl. Ziffer III.2.3) gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (sogenannte „Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen („Eignungsleihgeber“) die unter III.2.3 bezeichneten Unterlagen (z.B. Referenzen, Mitglieder des Projektteams) in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 Nr. 1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Der Bewerber muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
5) Vorgesehene Nachunternehmer sowie die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile sind bereits im Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer sind Erklärungen und Nachweise in dem in Ziffer III.2 erläuterten Umfang vorzulegen. Für einen Nachunternehmer muss der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies unverzüglich mitzuteilen; der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzutreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
8) Weitere Vorgaben für den Teilnahmeantrag ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen, die von der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Langeoog gehört zu den Ostfriesischen Inseln an der niedersächsischen Nordseeküste. Die autofreie Insel zählt etwa 1.800 Einwohner und beherbergt über das Jahr ca. 210 000 Gäste, bei ca. 1.5 Mio. Übernachtungen. Zusätzlich besuchen ca. 120 000 Tagesgäste die Insel. Langeoog ist seit 1949 staatlich anerkanntes Nordseeheilbad und seit 2014 zertifiziertes Thalasso Nordseeheilbad. Dabei streben die Gemeinde Langeoog und die Kurverwaltung die Saisonausweitung hin zu einem ganzjährigen Gästebetrieb sowie die Erschließung neuer Gästegruppen an.
Langeoog gehört zu den Ostfriesischen Inseln an der niedersächsischen Nordseeküste. Die autofreie Insel zählt etwa 1.800 Einwohner und beherbergt über das Jahr ca. 210 000 Gäste, bei ca. 1.5 Mio. Übernachtungen. Zusätzlich besuchen ca. 120 000 Tagesgäste die Insel. Langeoog ist seit 1949 staatlich anerkanntes Nordseeheilbad und seit 2014 zertifiziertes Thalasso Nordseeheilbad. Dabei streben die Gemeinde Langeoog und die Kurverwaltung die Saisonausweitung hin zu einem ganzjährigen Gästebetrieb sowie die Erschließung neuer Gästegruppen an.
Gegenstand des Auftrags sind die Neukonzeption und einjährige technische Betreuung der Internetseite www.langeoog.de. Gesamtziel ist es, die bestehenden Online-Angebote von Langeoog zu bündeln, zu aktualisieren und so eine moderne Online-Plattform zu schaffen, die sowohl Neugierde weckt und informiert, als auch inspiriert. Im Zuge der kommunikativen Neu-Positionierung der Insel soll die Webseite www.langeoog.de dabei zum zentralen Informations-, Kommunikations- und Vertriebskanal und als ganzheitliches Service-Instrument für die Gäste der Insel weiterentwickelt werden. Auf Grundlage des neuen Corporate Designs soll eine Konzeption für eine zeitgemäße, intuitiv zu bedienende und zukunftsweisende Online-Plattform erstellt werden. Die Konzeption, Gestaltung, Erstellung und Redaktion der Webseite muss zentrale Fragestellungen beispielsweise bei Menüführung, Entwicklung eines „look and feel“ auf Grundlage des CD-Manuals, Suchmaschinenoptimierung, responsive Design, Customer Journey etc. überzeugend beantworten. Weiterhin sind verschiedene Portale und Webseiten der Inselgemeinde zu integrieren und eine Anbindung über eine Schnittstelle an ein Buchungsportal ist zu installieren.
Gegenstand des Auftrags sind die Neukonzeption und einjährige technische Betreuung der Internetseite www.langeoog.de. Gesamtziel ist es, die bestehenden Online-Angebote von Langeoog zu bündeln, zu aktualisieren und so eine moderne Online-Plattform zu schaffen, die sowohl Neugierde weckt und informiert, als auch inspiriert. Im Zuge der kommunikativen Neu-Positionierung der Insel soll die Webseite www.langeoog.de dabei zum zentralen Informations-, Kommunikations- und Vertriebskanal und als ganzheitliches Service-Instrument für die Gäste der Insel weiterentwickelt werden. Auf Grundlage des neuen Corporate Designs soll eine Konzeption für eine zeitgemäße, intuitiv zu bedienende und zukunftsweisende Online-Plattform erstellt werden. Die Konzeption, Gestaltung, Erstellung und Redaktion der Webseite muss zentrale Fragestellungen beispielsweise bei Menüführung, Entwicklung eines „look and feel“ auf Grundlage des CD-Manuals, Suchmaschinenoptimierung, responsive Design, Customer Journey etc. überzeugend beantworten. Weiterhin sind verschiedene Portale und Webseiten der Inselgemeinde zu integrieren und eine Anbindung über eine Schnittstelle an ein Buchungsportal ist zu installieren.
Im Ergebnis der Weiterentwicklung der Webseite soll der Eigentümer maximale Gestaltungs- und Veränderungshoheit über Struktur und Inhalte erhalten und muss diese eigenständig anpassen können.
Es wird ein Projektstart im 4. Quartal 2016 angestrebt. Die Webseite www.langeoog.de soll spätestens am 01.07.2017 in neuer Form und Struktur online gehen.
Vom Auftrag umfasst ist ergänzend der technische Support der Homepage für 1 Jahr ab go-live (Freischaltung) der Homepage beispielsweise für Upgrades, Virenschutz, Help-Desk-Funktionen sowie dem Monitoring von Markt- und Softwareentwicklung.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption für technischen Support.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers (Langeoog) sowie des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sowie bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind die folgenden Erklärungen (Ziffer III.2.1 Nr. 1 bis 10) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie von allen Nachunternehmen vorzulegen. Außerdem ist bei Bewerbergemeinschaften sowie bei dem Einsatz von Nachunternehmern die vorgesehene Aufgabenteilung darzulegen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sowie bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind die folgenden Erklärungen (Ziffer III.2.1 Nr. 1 bis 10) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie von allen Nachunternehmen vorzulegen. Außerdem ist bei Bewerbergemeinschaften sowie bei dem Einsatz von Nachunternehmern die vorgesehene Aufgabenteilung darzulegen.
— – Geforderte Erklärungen:
1) Beschreibung des Unternehmens.
2) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
3) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
4) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5) Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommt.
6) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Unternehmens gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
6) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Unternehmens gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
7) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Unternehmens gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
8) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Unternehmens gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
9) Erklärung, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Unternehmen, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
10) Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern, die in die engere Wahl kommen, Drittbescheinigungen zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die folgenden Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern ist die Erklärung zu Ziffer III.2.2 Nr. 1 auch für diese vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die folgenden Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern ist die Erklärung zu Ziffer III.2.2 Nr. 1 auch für diese vorzulegen.
— – Geforderte Nachweise und Erklärungen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto)
des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in
den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden.
2) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft
mit allgemeinen Aussagen z.B. zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung, zur Kontoführung, zu den
finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur
Kreditbeurteilung (die Auskunft sollte zum Zeitpunkt des
Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht
älter als 6 Monate sein).
— – Die Angaben sollen belegen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte durchzuführen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die folgenden Erklärungen und Nachweise für das Unternehmen vorzulegen, das die konkrete Aufgabe übernehmen soll; die Referenzen werden für die Bewerbergemeinschaft in einer Gesamtschau bewertet.
Will sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf eine Referenz oder einen Mitarbeiter eines Nachunternehmers berufen (Eignungsleihe), sind die Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft (vgl. die Hinweise in Ziffer VI.3 Nr. 4).
Will sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf eine Referenz oder einen Mitarbeiter eines Nachunternehmers berufen (Eignungsleihe), sind die Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft (vgl. die Hinweise in Ziffer VI.3 Nr. 4).
Die nachfolgend aufgeführten Referenzleistungen können mit einem oder mehreren Projekten belegt werden.
Es sind jeweils folgende Angaben zu machen: Kurzdarstellung des Referenzprojekts, Benennung der konkreten Aufgabe inkl. Angabe der Referenz-Webseite, Benennung der/des beteiligten Mitarbeiter/s des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers, Ansprechpartner bei dem Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum, möglichst Angabe des Auftragswertes.
Es sind jeweils folgende Angaben zu machen: Kurzdarstellung des Referenzprojekts, Benennung der konkreten Aufgabe inkl. Angabe der Referenz-Webseite, Benennung der/des beteiligten Mitarbeiter/s des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers, Ansprechpartner bei dem Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum, möglichst Angabe des Auftragswertes.
— – Geforderte Referenzleistungen aus den letzten drei Jahren:
a) Leitung und Steuerung eines Projekts mit mehreren internen und externen Projektbeteiligten
b) Konzeption und Erstellung von Webseiten
c) Schnittstellenprogrammierung für Webseiten
d) Datenbankanbindung für Webseiten
e) Umsetzung von Webseiten in responsive Design
f) Umsetzung von barrierefreien Webseiten
g) Erfahrungen mit Erstellung und Bearbeitung redaktioneller Inhalte
h) Erfahrung mit Suchmaschinenoptimierung
i) Technischer Support für Webseiten (z.B. Upgrades, Virenschutz, Help-Desk-Funktion)
— – Die Angaben sollen belegen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte durchzuführen.
2) Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sowie bei dem Einsatz von Nachunternehmern ist die folgende Erklärung gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. a) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie für alle Nachunternehmer vorzulegen.
— – Geforderte Nachweise und Erklärungen:
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gegliedert nach sozialversicherungspflichtig angestellten, freien sowie sonstigen Mitarbeitern.
b) Kurzdarstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams inkl. Angabe der Aufgaben/Aufgabenteilung sowie der vorgesehenen Anzahl an Mitarbeitern.
c) Kurzvorstellung der vorgesehenen Mitglieder des Projektteams inkl. Angaben zu Name, Berufsausbildung, Berufserfahrung (ggf. Verweis auf vorgelegte Referenzen). Die Kurzvorstellung muss mindestens für den/die vorgesehenen Projektleiter vorgelegt werden.
c) Kurzvorstellung der vorgesehenen Mitglieder des Projektteams inkl. Angaben zu Name, Berufsausbildung, Berufserfahrung (ggf. Verweis auf vorgelegte Referenzen). Die Kurzvorstellung muss mindestens für den/die vorgesehenen Projektleiter vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Kurzvorstellung des/der vorgesehenen Projektleiter(s) inkl. Angaben zu Name, Berufsausbildung, Berufserfahrung (ggf. Verweis auf vorgelegte Referenzen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Rechtsform ist nicht vorgegeben. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Außerdem müssen die Mitglieder die gesamtschuldnerische Haftung erklären. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Rechtsform ist nicht vorgegeben. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Außerdem müssen die Mitglieder die gesamtschuldnerische Haftung erklären. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Zu den Teilnahmebedingungen siehe Ziffern III.2 und VI.3.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 15
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird max. 15 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Eignung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können nach den unten genannten Maßstäben jedoch auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in zwei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft. -- Der Auftraggeber wird die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden maximal 15 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen wie folgt gewichten und bewerten: -- Vergleichbare Referenzen (Ziffer III.2.3 Nr. 1): Gewichtung 70 %, Bewertung maximal 5 Punkte, -- Darstellung der Struktur des Projektteams (Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. b): Gewichtung 15 %, Bewertung maximal 5 Punkte, -- Vorstellung Mitglieder des Projektteams (Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. c): Gewichtung 15 %, Bewertung maximal 5 Punkte. -- Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 5 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 3 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit wenigen Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 1 Punkt: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung. -- Die Leistungserwartung wird daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen. -- Es werden nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die eine Bewertung von mindestens 3 Punkten erhalten haben, so dass auch weniger als 15 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können.
Der Auftraggeber wird max. 15 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Eignung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können nach den unten genannten Maßstäben jedoch auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in zwei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft. -- Der Auftraggeber wird die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden maximal 15 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen wie folgt gewichten und bewerten: -- Vergleichbare Referenzen (Ziffer III.2.3 Nr. 1): Gewichtung 70 %, Bewertung maximal 5 Punkte, -- Darstellung der Struktur des Projektteams (Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. b): Gewichtung 15 %, Bewertung maximal 5 Punkte, -- Vorstellung Mitglieder des Projektteams (Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. c): Gewichtung 15 %, Bewertung maximal 5 Punkte. -- Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 5 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 3 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit wenigen Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 1 Punkt: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung. -- Die Leistungserwartung wird daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen. -- Es werden nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die eine Bewertung von mindestens 3 Punkten erhalten haben, so dass auch weniger als 15 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können.
1) Der Teilnahmeantrag ist mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Die Formblätter sind bei der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle per E-Mail abzufordern.
1) Der Teilnahmeantrag ist mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Die Formblätter sind bei der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle per E-Mail abzufordern.
2) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III – 2Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Adresse einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist außerdem eingescannt in elektronischer Form (CD, USB) einzureichen; bei Abweichungen der elektronischen Version von der Papierform geht die Papierform vor. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter Angabe des konkreten Verfahrens auf dem Umschlag bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der genannten Adresse zu erfolgen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
2) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III – 2Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Adresse einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist außerdem eingescannt in elektronischer Form (CD, USB) einzureichen; bei Abweichungen der elektronischen Version von der Papierform geht die Papierform vor. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter Angabe des konkreten Verfahrens auf dem Umschlag bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der genannten Adresse zu erfolgen. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3) Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben gemäß Ziffer III.2.1, Ziffer III.2.2 sowie Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. a) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien (Ziffer III.2.3 Nr. 1 sowie Nr. 2 lit. b) und c)) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
3) Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben gemäß Ziffer III.2.1, Ziffer III.2.2 sowie Ziffer III.2.3 Nr. 2 lit. a) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien (Ziffer III.2.3 Nr. 1 sowie Nr. 2 lit. b) und c)) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
4) Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde (vgl. Ziffer III.2.3) gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (sogenannte „Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen („Eignungsleihgeber“) die unter III.2.3 bezeichneten Unterlagen (z.B. Referenzen, Mitglieder des Projektteams) in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 Nr. 1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Der Bewerber muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
4) Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde (vgl. Ziffer III.2.3) gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (sogenannte „Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen („Eignungsleihgeber“) die unter III.2.3 bezeichneten Unterlagen (z.B. Referenzen, Mitglieder des Projektteams) in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 Nr. 1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Der Bewerber muss dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
5) Vorgesehene Nachunternehmer sowie die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile sind bereits im Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer sind Erklärungen und Nachweise in dem in Ziffer III.2 erläuterten Umfang vorzulegen. Für einen Nachunternehmer muss der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
5) Vorgesehene Nachunternehmer sowie die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile sind bereits im Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer sind Erklärungen und Nachweise in dem in Ziffer III.2 erläuterten Umfang vorzulegen. Für einen Nachunternehmer muss der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies unverzüglich mitzuteilen; der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzutreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
7) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies unverzüglich mitzuteilen; der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzutreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
8) Weitere Vorgaben für den Teilnahmeantrag ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen, die von der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden.
8) Weitere Vorgaben für den Teilnahmeantrag ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen, die von der unter Anhang A.II – “Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“genannten Stelle zur Verfügung gestellt werden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.