Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Mit diesen Systemen arbeiten derzeit 3 500 SAP Named-User. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM. Die Beschaffung und Einführung einer Software SAP Governance für eine automatisierte, kontextsensitive Prüfung von SAP Rollen und Berechtigungen stellt ein strategisches Ziel von it@M für 2016 dar. Es soll die Qualität und die Sicherheit in den SAP-Systemen und bei den SAP-User-Berechtigungen erhöht werden. Zugleich müssen die manuellen Aufwände zur Pflege und Prüfung (inkl. Revisionsaufwände) reduziert werden. Die SAP Governance ist ein Teil des IT-Sicherheitsmanagement der LHM. Zuständig dafür ist die Hauptabteilung III des Direktoriums „IT-Strategie und IT-Steuerung / IT-Controlling“ (STRAC). An diese produktiven SAP-Systeme sind Entwicklungs-, Konsolidierungs- und Schulungs-Systeme angeschlossen (SAP-Systemlandschaften). Mit der zu beschaffenden Software werden vorwiegend die Produktivsysteme überwacht, eine Prüfung der gesamten Systemlandschaft muss aber auch im Bedarfsfall möglich sein. Die technischen Rahmenbedingungen ergeben sich aus den vorhandenen SAP-Systemlandschaften und der Infrastruktur. Die einzelnen SAP-Systeme müssen nachhaltig sicher und konform sein. Die Prüfung und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme (Governance, Risk and Compliance von SAP-Systemen) erfolgt durch die SAP-Basisadministration des IT-Dienstleisters it@M und die SAP Systemverantwortlichen der Referate und Eigenbetriebe. Die Überwachung der relevanten Sicherheitseinstellungen in den SAP Systemen erfolgt derzeit manuell und ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Beschreibung und Umfang des Auftragsgegenstandes Der IT-Dienstleister it@M plant den Erwerb einer Standardsoftware zur automatisierten Prüfung und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit von SAP-Systemen. Diese Software muss die Einhaltung der Regeln der Security und Compliance überwachen. Verbindlich abzurufende Leistungen: Die Software muss Risiken in SAP-Systemen ( z. B. Berechtigungen falsch gesetzt, wie SAP_ALL) und falsche SAP-Parameter erkennen, Prüfregeln definieren, Analysen durchführen, Schwachstellen (z. B. Qualität der Benutzerstammdaten) beseitigen und zusätzliche Kontrollen definieren. Mit der Software werden die Berechtigungsverantwortlichen und für die Revision zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate und Eigenbetriebe arbeiten. Die Software muss in die bestehenden SAP-Systemlandschaften ohne zusätzliche Hardware eingebettet werden. Die zu liefernde Software ist seitens des Auftragnehmers bei it@M und den AWM zu installieren und die Lauffähigkeit herbeizuführen (inkl. Demonstration der Betriebsbereitschaft). Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von it@M und AWM. Die Berechtigungsverantwortlichen und die für die Sicherheit der SAP-Systeme zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate, Eigenbetriebe und des Revisionsamts müssen in die Software geschult werden. Ein ausführliches Betriebs- und Benutzerhandbuch muss in deutscher Sprache als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden. Das Betriebs- und Benutzerhandbuch muss kontinuierlich fortgeführt werden und muss mindestens enthalten: — Beschreibung der Software-Funktionalitäten, — Darstellung der Prüfungen (textuell und grafisch), — Frequently asked questions (FAQ), — Inhalts- und Stichwortverzeichnis. Für die Zeit nach der Herstellung der Bereitschaft muss der Service, hierbei insbesondere die Releasefestigkeit zu SAP, sichergestellt sein. Die Programmfehler müssen vom Auftragnehmer innerhalb einer festgelegten Reaktions- und Wiederherstellungszeit beseitigt werden. Während der Servicezeit von it@M und AWM muss eine telefonische Beratung und Unterstützung (Hotline) gewährleistet sein. Dabei muss auch eine Unterstützung z. B. bei Bedienungsproblemen und bei Fehlern erfolgen (s. u.). Die Software muss die verschiedenen bei it@M und AWM im Einsatz befindlichen Software- bzw. Infrastrukturlösungen (s. IT-Infrastrukturbeschreibung der LHM und des AWM) unterstützen. Optional abzurufende Leistungen: Der geschätzte Aufwand für zusätzliche Dienstleistungen über die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 6 Personentage im Jahr. Im Rahmen des Abrufs der Dienstleistung ist der Auftragnehmer angehalten, der Auftraggeber zu beraten und zu unterstützen. Der inhaltliche Kontext der Unterstützung kann unterschiedlich sein, z. B. Unterstützung der Administration bei einem Update der Software oder der Anpassung der Prüfregeln. Der Auftragnehmer wird eine Woche vor Inanspruchnahme der Dienstleistung vom Auftraggeber über den inhaltlichen Bedarf der Unterstützung informiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Menge oder Umfang: 1.515 000
Gesamtwert des Auftrags: 515 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 89-233-784990 📠
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in den
Dokumenten„Bewerbungsbedingungen und Eignungs-/Leistungsanforderungen für die Angebotserstellung“.
Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser
Bekanntmachung auf „Abschnitte“ oder „Kapitel“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten
Dokumente.
Die Bewerbungsbedingungen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der
Angebote, zu den Anforderungen bei den jeweiligen Referenzprojekten, Profilen und Kriterien, zur maximalen
Seitenzahl bei der Darstellung der Referenzprojekte, Profile und Kriterien, die Definitionen der erwarteten
Erfahrungslevel bzw. Erfüllungsgrad bei den Profilen, Kriterien usw.
Inahlt des Angebotes:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der „Bewerbungsbedingungen“ samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail an die Kontaktstelle (vgl. I.1) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der „Bewerbungsbedingungen“ kann der Auftraggeber die betreffenden Angebote vom Verfahren ausschließen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 10.5.2016 12:00 Uhr an folgende EMail
Adresse gesendet werden:
itm.vergabe@muenchen.de
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt
und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der unter I.1 angegebenen
Internetadresse der Landeshauptstadt München eingestellt.
Die Bieterfragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Unterstützung des Auftraggebers
Die Landeshauptstadt München (LHM) wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von
Beratungsunternehmen unterstützt.
Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser Beratungsunternehmen
zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu
den Inhalten der Teilnahmeanträge der Bewerber der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende
schriftliche Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten.
Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende
Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Die LHM trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger
Verantwortung. Die externen Dienstleister schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden
Inhalte in objektiver und an den Interessen der LHM orientierter Weise vor und überprüfen die vom
Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit,
Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen,
Gleichbehandlungsgrundsatz,Transparenz, Produktneutralität etc.).
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach
§ 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt
vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher
Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder
Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch
Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden
sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe
dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen
Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen
würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Software-
Leistungsgegenstand zwingend mit den weiteren Leistungen (z. B. Customizing, Schulungen usw.) kompatibel sein muss
und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne
Verzögerung fortgesetzt werden.
Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche
Restriktionenseitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch
Dritte augenscheinlich unmöglich machen.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des
Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt
München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer
Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Hinweis zum geschätzten Höchst-(Auftrags-)Wert ohne MwSt in Abschnitt II.2.1) gemäß § 3 Abs. 4 Ziff. 2 i.V.m.
Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
Der Wert wurde ermittelt anhand den unter II.2.2) genannten fachlichen Optionen und einer Vertragslaufzeit begrenzt auf 48 Monate.
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach
§ 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt
vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher
Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder
Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch
Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden
sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe
dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen
Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen
würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Software-
Leistungsgegenstand zwingend mit den weiteren Leistungen (z. B. Customizing, Schulungen usw.) kompatibel sein muss
und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne
Verzögerung fortgesetzt werden.
Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche
Restriktionenseitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch
Dritte augenscheinlich unmöglich machen.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des
Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt
München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer
Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Hinweis zum geschätzten Höchst-(Auftrags-)Wert ohne MwSt in Abschnitt II.2.1) gemäß § 3 Abs. 4 Ziff. 2 i.V.m.
Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
Der Wert wurde ermittelt anhand den unter II.2.2) genannten fachlichen Optionen und einer Vertragslaufzeit begrenzt auf 48 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Mit diesen Systemen arbeiten derzeit 3 500 SAP Named-User. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM.
Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Mit diesen Systemen arbeiten derzeit 3 500 SAP Named-User. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM.
Die Beschaffung und Einführung einer Software SAP Governance für eine automatisierte, kontextsensitive Prüfung von SAP Rollen und Berechtigungen stellt ein strategisches Ziel von it@M für 2016 dar. Es soll die Qualität und die Sicherheit in den SAP-Systemen und bei den SAP-User-Berechtigungen erhöht werden. Zugleich müssen die manuellen Aufwände zur Pflege und Prüfung (inkl. Revisionsaufwände) reduziert werden.
Die Beschaffung und Einführung einer Software SAP Governance für eine automatisierte, kontextsensitive Prüfung von SAP Rollen und Berechtigungen stellt ein strategisches Ziel von it@M für 2016 dar. Es soll die Qualität und die Sicherheit in den SAP-Systemen und bei den SAP-User-Berechtigungen erhöht werden. Zugleich müssen die manuellen Aufwände zur Pflege und Prüfung (inkl. Revisionsaufwände) reduziert werden.
Die SAP Governance ist ein Teil des IT-Sicherheitsmanagement der LHM. Zuständig dafür ist die Hauptabteilung III des Direktoriums „IT-Strategie und IT-Steuerung / IT-Controlling“ (STRAC).
An diese produktiven SAP-Systeme sind Entwicklungs-, Konsolidierungs- und Schulungs-Systeme angeschlossen (SAP-Systemlandschaften). Mit der zu beschaffenden Software werden vorwiegend die Produktivsysteme überwacht, eine Prüfung der gesamten Systemlandschaft muss aber auch im Bedarfsfall möglich sein.
An diese produktiven SAP-Systeme sind Entwicklungs-, Konsolidierungs- und Schulungs-Systeme angeschlossen (SAP-Systemlandschaften). Mit der zu beschaffenden Software werden vorwiegend die Produktivsysteme überwacht, eine Prüfung der gesamten Systemlandschaft muss aber auch im Bedarfsfall möglich sein.
Die technischen Rahmenbedingungen ergeben sich aus den vorhandenen SAP-Systemlandschaften und der Infrastruktur.
Die einzelnen SAP-Systeme müssen nachhaltig sicher und konform sein. Die Prüfung und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme (Governance, Risk and Compliance von SAP-Systemen) erfolgt durch die SAP-Basisadministration des IT-Dienstleisters it@M und die SAP Systemverantwortlichen der Referate und Eigenbetriebe. Die Überwachung der relevanten Sicherheitseinstellungen in den SAP Systemen erfolgt derzeit manuell und ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden.
Die einzelnen SAP-Systeme müssen nachhaltig sicher und konform sein. Die Prüfung und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der SAP-Systeme (Governance, Risk and Compliance von SAP-Systemen) erfolgt durch die SAP-Basisadministration des IT-Dienstleisters it@M und die SAP Systemverantwortlichen der Referate und Eigenbetriebe. Die Überwachung der relevanten Sicherheitseinstellungen in den SAP Systemen erfolgt derzeit manuell und ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden.
Beschreibung und Umfang des Auftragsgegenstandes
Der IT-Dienstleister it@M plant den Erwerb einer Standardsoftware zur automatisierten Prüfung und Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit von SAP-Systemen. Diese Software muss die Einhaltung der Regeln der Security und Compliance überwachen.
Verbindlich abzurufende Leistungen:
Die Software muss Risiken in SAP-Systemen ( z. B. Berechtigungen falsch gesetzt, wie SAP_ALL) und falsche SAP-Parameter erkennen, Prüfregeln definieren, Analysen durchführen, Schwachstellen (z. B. Qualität der Benutzerstammdaten) beseitigen und zusätzliche Kontrollen definieren.
Die Software muss Risiken in SAP-Systemen ( z. B. Berechtigungen falsch gesetzt, wie SAP_ALL) und falsche SAP-Parameter erkennen, Prüfregeln definieren, Analysen durchführen, Schwachstellen (z. B. Qualität der Benutzerstammdaten) beseitigen und zusätzliche Kontrollen definieren.
Mit der Software werden die Berechtigungsverantwortlichen und für die Revision zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate und Eigenbetriebe arbeiten.
Die Software muss in die bestehenden SAP-Systemlandschaften ohne zusätzliche Hardware eingebettet werden.
Die zu liefernde Software ist seitens des Auftragnehmers bei it@M und den AWM zu installieren und die Lauffähigkeit herbeizuführen (inkl. Demonstration der Betriebsbereitschaft). Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von it@M und AWM.
Die zu liefernde Software ist seitens des Auftragnehmers bei it@M und den AWM zu installieren und die Lauffähigkeit herbeizuführen (inkl. Demonstration der Betriebsbereitschaft). Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von it@M und AWM.
Die Berechtigungsverantwortlichen und die für die Sicherheit der SAP-Systeme zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referate, Eigenbetriebe und des Revisionsamts müssen in die Software geschult werden.
Ein ausführliches Betriebs- und Benutzerhandbuch muss in deutscher Sprache als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden.
Das Betriebs- und Benutzerhandbuch muss kontinuierlich fortgeführt werden und muss mindestens enthalten:
— Beschreibung der Software-Funktionalitäten,
— Darstellung der Prüfungen (textuell und grafisch),
— Frequently asked questions (FAQ),
— Inhalts- und Stichwortverzeichnis.
Für die Zeit nach der Herstellung der Bereitschaft muss der Service, hierbei insbesondere die Releasefestigkeit zu SAP, sichergestellt sein. Die Programmfehler müssen vom Auftragnehmer innerhalb einer festgelegten Reaktions- und Wiederherstellungszeit beseitigt werden.
Für die Zeit nach der Herstellung der Bereitschaft muss der Service, hierbei insbesondere die Releasefestigkeit zu SAP, sichergestellt sein. Die Programmfehler müssen vom Auftragnehmer innerhalb einer festgelegten Reaktions- und Wiederherstellungszeit beseitigt werden.
Während der Servicezeit von it@M und AWM muss eine telefonische Beratung und Unterstützung (Hotline) gewährleistet sein. Dabei muss auch eine Unterstützung z. B. bei Bedienungsproblemen und bei Fehlern erfolgen (s. u.).
Die Software muss die verschiedenen bei it@M und AWM im Einsatz befindlichen Software- bzw. Infrastrukturlösungen (s. IT-Infrastrukturbeschreibung der LHM und des AWM) unterstützen.
Optional abzurufende Leistungen:
Der geschätzte Aufwand für zusätzliche Dienstleistungen über die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 6 Personentage im Jahr.
Im Rahmen des Abrufs der Dienstleistung ist der Auftragnehmer angehalten, der Auftraggeber zu beraten und zu unterstützen. Der inhaltliche Kontext der Unterstützung kann unterschiedlich sein, z. B. Unterstützung der Administration bei einem Update der Software oder der Anpassung der Prüfregeln. Der Auftragnehmer wird eine Woche vor Inanspruchnahme der Dienstleistung vom Auftraggeber über den inhaltlichen Bedarf der Unterstützung informiert.
Im Rahmen des Abrufs der Dienstleistung ist der Auftragnehmer angehalten, der Auftraggeber zu beraten und zu unterstützen. Der inhaltliche Kontext der Unterstützung kann unterschiedlich sein, z. B. Unterstützung der Administration bei einem Update der Software oder der Anpassung der Prüfregeln. Der Auftragnehmer wird eine Woche vor Inanspruchnahme der Dienstleistung vom Auftraggeber über den inhaltlichen Bedarf der Unterstützung informiert.
Menge oder Umfang: 1.
Beschreibung der Optionen:
— Option auf zweimalige Verlängerung um 1 Jahr;
— Option auf Systemservice;
— sowie weitere Leistungen vgl. Leistungsbeschreibung und Bewerbungsbedingungen (z. B. Schulungskontigent auf Abruf).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ITM-2015-SAP
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument,
Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen sowie den Dokumenten für die
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ oder „Kapitel“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf
die genannten Dokumente.
Die Bewerbungsbedingungen und die Dokumente enthalten darüber hinaus unter
anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der Angebote, zu den Anforderungen bei den jeweiligen
Referenzprojekten, Profilen und Kriterien, zur maximalen Seitenzahl bei der Darstellung der Referenzprojekte,
Profile und Kriterien, die Definitionen der erwarteten Erfahrungslevel bei den Profilen, Kriterien usw.
B.2.1 Qualitätsmanagementsystem (70 GP)
Beschreiben Sie, welche Vorgehensweisen und Vorkehrungen Sie in
Ihrem Unternehmen getroffen haben, um die Qualität Ihrer Produkte und
Leistungen sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie
über entsprechende Zertifizierungen verfügen, geben Sie diese bitte an
und legen Sie entsprechende Nachweise als Anlage bei.
Bitte machen Sie mindestens Ausführungen zu folgenden Punkten:
— Maßnahmen und/oder Prozesse zur kontinuierlichen Verbesserung
der Software
— Einführungszeitpunkt und ggf. Reifegrad des Qualitätsmanagement-
prozesses, d. h. Stand und Weiterentwicklung Ihres Qualitäts-
Managements
— Mögliche Zertifizierungen des QM-Systems und vergleichbare
Nachweise (z. B.: DIN EN ISO 9001).
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt
auf max. 5 DIN A4 Seiten exklusive etwaiger Anlagen
(Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise), Schriftgrad Arial 11 Pkt.,
Zeilenabstand 1,5.
Sofern Sie die maximale Seitenzahl überschreiten, werden nur
die Seiten 1 – 5 bewertet, der Rest bleibt unberücksichtigt.
Ausgenommen sind die Anlagen.
Erfüllungsgrad:
Beschreibung des QM-Prozesses (max. 2 Punkte)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung (max. 2 Punkte)
z.B. Anpassung der Funktionsmatrizen an die aktuelle DSAG Prüfleitfaden
Einführungszeitpunkt des QM-Prozesses (max. 2 Punkte)
Reifegrad des QM-Prozesses (max. 2 Punkte)
erhaltene Zertifizierungen und vergleichbare Nachweise (max. 2 Punkte)
Wird zum jeweiligen Aspekt nichts ausgeführt, werden 0 Punkte vergeben.
Mindeststandards:
A.2.1 Leistungsportfolio
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar.
Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bewerbergemeinschaft.
Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein.
Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde
und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 5 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
(Ausschlusskriterium, Angabe vom Leistungsportfolio)
A.2.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Bitte bestätigen Sie, dass der Gesamtjahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand Ihres Unternehmens
in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 1.000.000,00 Euro netto (Mindeststandard) betragen hat.
Geben Sie neben der Bestätigung („Ja“/„Nein“) auch die Nettoumsatzzahlen Ihres und aller beteiligten Unternehmen
für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 (gegebenenfalls geschätzt) bezogen auf den Auftraggegenstand an.
Die aufaddierten Umsatzzahlen je Kalenderjahr müssen im Durchschnitt mindestens 1 000 000 EUR netto betragen,
um den Voraussetzungen für dieses Kriterium zu genügen.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert,
sind jedoch getrennt nach den beteiligten Firmen aufzuführen.
(Ausschlusskriterium „Ja“/„Nein“ und Angaben von Nettoumsatzzahlen)
A.2.3 Jahresumsatz (unternehmensbezogen)
Geben Sie den Gesamtjahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die letzten drei Geschäftsjahre in Euro an.
Geben Sie hierbei die Nettoumsatzzahlen Ihres und aller beteiligten Unternehmen für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 (gegebenenfalls geschätzt).
(Ausschlusskriterium, Angaben von Nettoumsatzzahlen)
A.2.4 Personal
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils getrennt für die letzten drei Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015.
Gefordert wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils mindestens sechzig Personen (Mindeststandard).
(Ausschlusskriterium, Angaben von Mitarbeiterzahlen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument,
Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen sowie den Dokumenten für die
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ oder „Kapitel“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf
die genannten Dokumente.
Die Bewerbungsbedingungen und die Dokumente enthalten darüber hinaus unter
anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der Angebote, zu den Anforderungen bei den jeweiligen
Referenzprojekten, Profilen und Kriterien, zur maximalen Seitenzahl bei der Darstellung der Referenzprojekte,
Profile und Kriterien, die Definitionen der erwarteten Erfahrungslevel bei den Profilen, Kriterien usw.
B.3.1 Referenzprojekte (300 GP)
Stellen Sie bis zu drei IT-Referenzprojekte bezogen auf den Auftragsgegenstand dar.
Hierbei sollten Projekte bevorzugt bei einem öffentlichem Auftraggeber dargestellt werden
und die Referenzen sollen nicht älter als 4 Jahre ausgehend vom Projektabschluss sein.
Gehen Sie dabei auf die angewandten Methoden und das spezifische Vorgehen ein.
Es muss nachvollziehbar sein, wie der Know-How-Transfer erfolgte.
Geben Sie dazu die in Abschnitt 2.3.1 der Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Angaben an.
Bitte orientieren Sie sich an dieser Auflistung. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden.
Hinweis: Die Darstellung sollte max. 5 Seiten DIN A4 pro Referenz betragen
und max. 15 DIN A4 Seiten umfassen, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
Sofern Sie die maximale Seitenzahl überschreiten, werden nur die Seiten 1 – 5 pro Referenz bewertet,
der Rest bleibt unberücksichtigt. Gleiches gilt, wenn in der Referenz auf Anlagen verwiesen wird
oder der Referenz Anlagen beigefügt sind und in Summe die maximale Seitenzahl überschritten wird.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen.
Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners
(z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht.
Die LHM behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Jede, jedoch maximal die ersten drei von Ihnen benannten Referenzen, in der von ihnen eingereichten Reihenfolge,
fließen zu einem Drittel (100 Gewichtungspunkte) der hier erreichbaren 300 Gewichtungspunkte ein.
Erfüllungsgrad:
Sollte das von Ihnen benannte Referenzprojekt älter als 4 Jahre ausgehend vom Projektabschluss sein,
wird dieses Referenzprojekt automatisch mit 0 Eignungspunkten bewertet.
Auch wenn es ansonsten alle bzw. die anderen Erwartungen an den Erfüllungsgrad erfüllt.
Angabe (2 Punkte)
Für jede abgegebene und nicht älter als 4 Jahre ausgehend vom Projektabschluss alte Referenz werden zwei Bewertungspunkte (2 Punkte) vergeben.
Zusätzlich werden folgende Punkte bewertet (siehe Abschnitt 2.3.1):
Branche (max. 1 Punkt)
Der Auftraggeber ist aus dem öffentlichen Bereich (1 Punkt)
Projektinhalte (max. 1 Punkt)
Angabe über die eingeführten Module Ihrer Software und die mit ihr überwachten SAP Systeme,
z.B. ERP, HR, BW (1 Punkt)
Vergleichbare Software (max. 3 Punkte)
— die angebotene Software wurde eingesetzt (1 Punkt)
— durch den Anbieter geliefert, installiert und konfiguriert (1 Punkt)
— Metadaten wurden über eine Schnittstelle (z.B. DMS Archivschnittstelle) zu einem externen Fachverfahren übermittelt (1 Punkt)
Aufgabenschwerpunkte (max. 2 Punkte)
im Bezug auf die Compliance von SAP-Systemen (2 Punkte)
Mitarbeit im Projekt (max. 1 Punkt)
Die vom Anbieter im Projekt geleisteten Aufwände beliefen sich auf
<= 20 PT (0 Punkte)
> 20 PT (0,5 Punkte)
> 40 PT (1 Punkt)
B.4.1 Profil: IT-Architektur (300 GP)
Benennen Sie zwei Profile mit einschlägigen Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen (>= 5 Jahre) im Bereich IT-Architektur und Implementierung von IT-Lösungen.
Die Arbeit an den Projekten sollte nicht älter als 4 Jahre sein. Die Profile sollen einen Überblick über die technische und fachliche Architektur
des Auftragsgegenstandes haben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers zum Auftragsgegenstand beraten.
Gehen Sie in der Darstellung dabei auf die nachfolgend genannten Aspekte ein und beschreiben Sie, inwieweit diese erfüllt werden:
— Kurze Darstellung der Berufserfahrung sowie Aus- und Weiterbildung
— Kenntnisse in der Implementierung und Konfiguration von Compliance Software in SAP Systeme
— Prozess- und Anforderungsmanagement
— technische Integrationsberatung sowie
— analytische Fähigkeiten
— Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder vergleichbar
Geben Sie dazu jeweils die in Abschnit 2.3.2 der Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Angaben an und beachten Sie die dortigen verbindlichen Hinweise.
Hinweis: Jedes, jedoch maximal die ersten zwei von Ihnen benannten Profile, in der von ihnen eingereichten Reihenfolge,
fließen mit maximal jeweils der Hälfte der erreichbaren Gewichtungspunkte (GP) ein.
Berufserfahrung im Bereich der Implementierung von Compliance Software in SAP Systeme
(max. 2 Punkte)
< 4 Jahre (0,5 Punkte)
4-5 Jahre (1 Punkt)
> 5 Jahre (2 Punkte)
Projekte jünger als 4 Jahre und Durchführung von (max. 8 Punkte)
— Darstellung der Berufserfahrung sowie Aus- und Weiterbildung (2 Punkte)
— einschlägige Kenntnisse Implementierung und Konfiguration der angebotenen Compliance Software (1 Punkt)
— Prozess- und Anforderungsmanagement (1 Punkt)
— technische Integrationsberatung (bspw. Schnittstellen zu Fachapplikation) (1 Punkt)
— analytische Fähigkeiten (1 Punkt)
— Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder vergleichbare Nachweise (2 Punkte)
Angaben aus Projekten, die älter als 4 Jahre sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
B.4.2 Profil: IT-Schulung (150 GP)
Benennen Sie zwei Profile mit einschlägigen Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen (>=3 Jahre) im Bereich IT- Schulung.
Die Arbeit an den Projekten sollte nicht länger als 4 Jahre sein.
— Konzeption und Erstellung der Schulungsunterlagen
— Konzeption und Erstellung der entsprechenden Handbücher (Anwenderhandbuch je nach Rolle, Betriebshandbuch, Administrationshandbuch)
— Konzeption und Durchführungen von Schulungen für die angebotene Anwendung, insbesondere für…
… Benutzer
… Administratoren
Berufsserfahrung im Bereich der IT-Schulung
< 2 Jahre (0,5 Punkte)
2-3 Jahre (1 Punkt)
> 3 Jahre (2 Punkte)
— Konzeption und Erstellung der Schulungsunterlagen (1 Punkt)
— Konzeption und Erstellung der entsprechenden Handbücher (Anwenderhandbuch je nach Rolle, Betriebshandbuch, Administrationshandbuch) (2 Punkte)
— Konzeption und Durchführungen von Schulungen für die angebotene Anwendung, insbesondere für…
… Benutzer (2 Punkte)
… Administratoren (2 Punkte)
— Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder vergleichbare Nachweise (1 Punkt)
Angaben aus Projekten, die älter als 4 Jahre sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtig
B.4.3 Profil: IT-Systemservice (180 GP)
Benennen Sie 2 Profile mit einschlägigen Kenntnissen und langjährigen Erfahrungen (>= 3 Jahre) in der Pflege sowie im 3rd level Support der Software.
Die Arbeit an den Projekten sollte nicht älter als 4 Jahre sein.
— abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten technischen oder informationstechnologischen Ausbildungsberuf,
— Fachkenntnisse zu den eingesetzten Technologien und Werkzeugen sowie den erbrachten Dienstleistungen,
— Kenntnis des fachlichen Umfelds der betreuten IT-Systeme,
— Kenntnisse in der SAP-Landschaft,
— einschlägige Industriezertifizierungen, Herstellerschulungen etc.
Berufserfahrung im Bereich der Wartung und Pflege der Compliance Software (max. 2 Punkte)
< 2 Jahre (0,5 Punkte),
2-3 Jahre (1 Punkt),
> 3 Jahre (2 Punkte).
Projekte jünger als 4 Jahre und Angaben zu (max. 8 Punkte)
— abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten technischen oder informationstechnologischen Ausbildungsberuf (2 Punkte),
— Fachkenntnisse zu den eingesetzten Technologien und Werkzeugen sowie den erbrachten Dienstleistungen (1 Punkt),
— Kenntnis des fachlichen Umfelds der betreuten IT-Systeme (2 Punkte),
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Der Zahlungsplan ist im EVB-IT Systemlieferungsvertrag hinterlegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine, aber gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber ist
Voraussetzung für Vertragsschluss.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Die Landeshauptstadt München ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach
§ 2 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A den Beschaffungsgegentand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt
vergeben muss. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher
Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder
Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und auch
Fachlosen selbständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden
sind.
Eine Abweichung vom Grundsatz der Losbildung ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe
dies erfordern. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen
Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen
würde.
Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da der Software-
Leistungsgegenstand zwingend mit den weiteren Leistungen (z. B. Customizing, Schulungen usw.) kompatibel sein muss
und potentielle Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne
Verzögerung fortgesetzt werden.
Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten faktische und rechtliche
Restriktionenseitens des Softwareanbieters, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch
Dritte augenscheinlich unmöglich machen.
Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des
Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt
München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer
Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Hinweis zum geschätzten Höchst-(Auftrags-)Wert ohne MwSt in Abschnitt II.2.1) gemäß § 3 Abs. 4 Ziff. 2 i.V.m.
Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
Der Wert wurde ermittelt anhand den unter II.2.2) genannten fachlichen Optionen und einer Vertragslaufzeit begrenzt auf 48 Monate.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben gegenüber der Vergabestelle unverzüglich,
das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3
GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle
diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Quelle: OJS 2016/S 065-112360 (2016-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM.
Die Beschaffung und Einführung einer Software SAP Governance für eine automatisierte, kontextsensitive Prüfung von SAP Rollen und Berechtigungen stellt ein strategisches Ziel von it@M für 2016 dar. Es soll die Qualität und die Sicherheit in den SAP-Systemen und bei den SAP-User-Berechtigungen erhöht werden. Zugleich müssen die manuellen Aufwände zur Pflege und Prüfung (inkl. Revisionsaufwände) reduziert werden.
An diese produktiven SAP-Systeme sind Entwicklungs-, Konsolidierungs- und Schulungs-Systeme angeschlossen (SAP-Systemlandschaften). Mit der zu beschaffenden Software werden vorwiegend die Produktivsysteme überwacht, eine Prüfung der gesamten Systemlandschaft muss aber auch im Bedarfsfall möglich sein.
Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM.
Die Beschaffung und Einführung einer Software SAP Governance für eine automatisierte, kontextsensitive Prüfung von SAP Rollen und Berechtigungen stellt ein strategisches Ziel von it@M für 2016 dar. Es soll die Qualität und die Sicherheit in den SAP-Systemen und bei den SAP-User-Berechtigungen erhöht werden. Zugleich müssen die manuellen Aufwände zur Pflege und Prüfung (inkl. Revisionsaufwände) reduziert werden.
An diese produktiven SAP-Systeme sind Entwicklungs-, Konsolidierungs- und Schulungs-Systeme angeschlossen (SAP-Systemlandschaften). Mit der zu beschaffenden Software werden vorwiegend die Produktivsysteme überwacht, eine Prüfung der gesamten Systemlandschaft muss aber auch im Bedarfsfall möglich sein.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Help-Desk📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM.
Bei der Landeshauptstadt München (LHM) und ihren Eigenbetrieben sind derzeit zehn (10) produktive SAP-Systeme im Einsatz. Der Betrieb dieser Systeme liegt beim zentralen IT-Dienstleister it@M und beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), beide sind Eigenbetriebe der LHM.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-08 📅
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Quelle: OJS 2016/S 166-298722 (2016-08-25)