Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine moderne Dienstleistungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Zu seinen Aufgaben gehört der Betrieb der Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“. Diese beiden Aufgaben werden gemeinsam in einer Organisationseinheit des Bundesamtes wahrgenommen. 60 qualifizierte Beraterinnen bieten täglich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche anonym und kostenfrei Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an. Die Beratung wird barrierefrei und mehrsprachig angeboten. Beratungen erfolgen auch per E-Mail, Termin- und Sofortchat. Die Angebote basieren auf dem „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ sowie dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät und unterstützt bei allen Erscheinungsformen, die Gewalt gegen Frauen haben kann: Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Gewalt im Namen der „Ehre“, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung. Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wendet sich an Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und deshalb bislang kein psychosoziales oder medizinisches Unterstützungsangebot annehmen konnten, sowie Ratsuchende mit Fragestellungen rund um Schwangerschaft und Geburt, Anonyme Kindsabgabe und das Verfahren der vertraulichen Geburt. Beide Hilfetelefone richten sich sowohl an Betroffene, als auch an deren soziales Umfeld, Ehrenamtliche und Fachkräfte. Die Anrufe gehen anonymisiert unter den bundesweit einheitlichen, kostenlos anwählbaren Rufnummern der Hilfetelefone ein. Das weitere Routing erfolgt über eine ACD (Automatic Call Distribution) Plattform. Die Anrufe werden nach dem „longest Idle“ Verfahren an die Beraterinnen im Bundesamt verteilt. Jeder Anruf wird als Erstkontakt behandelt. Es gibt keine Themen- und Fallzuordnungen oder Weitervermittlungen. Geht ein Anruf einer nicht deutschsprachigen Person ein, wird aus der ACD über eine Konferenzschaltung eine Dolmetscherin in der erforderlichen Sprache hinzugeschaltet. Hierfür sind für die angebotenen Sprachen deutsche Festnetznummern zu hinterlegen, die in die ACD Plattform eingebunden werden. Konferenzen sind auch mit mehreren Teilnehmern möglich, um beispielsweise eine Einrichtung des Unterstützungssystems einzubinden. Hierfür ist eine qualitativ hochwertige Verbindung notwendig, die eine abbruch- und störungsfreie Kommunikation sicherstellt. Es ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit ca. 900 zu dolmetschenden Gesprächen pro Jahr zu rechnen, die Tendenz ist steigend. Die Gespräche können einen Zeitraum von bis zu einer Stunde betragen. Die inhaltliche und fachliche Ausgestaltung, sowie die Gesprächsführung liegen bei den Beraterinnen der Hilfetelefone, die Anforderung an die Dolmetscherin ist die wörtliche Übersetzung (konsekutiv). Kurzbeschreibung des Auftrags: Im Rahmen der Aufgabenerfüllung der beiden Hilfetelefone rufen Frauen an, die aufgrund mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht beraten werden können. Daher ist die Einbindung einer Sprachmittlung gefragt, die auch zukünftig folgende Kriterien erfüllen muss: — Die Sprachmittlung muss 24 Stunden an 365 Tagen (24/7) bei Bedarf telefonisch, innerhalb von 60 Sekunden in eine Konferenzschaltung hinzugezogen werden können. — Aufgrund der Beratungsthemen müssen ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen eingesetzt werden. — Hier soll eine wortgetreue eins zu eins Übersetzung (konsekutiv) stattfinden. — Ein Nachweis über die fachliche Eignung und Qualifizierung der Dolmetscherinnen ist zu erbringen. — Folgende Sprachen müssen angeboten werden: Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch-Mandarin, Englisch, Französisch, Italienisch, Kurdisch-Kurmandschi, Persisch-Farsi, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Serbisch/Serbo-Kroatisch, Türkisch, Vietnamesisch. Bei Bedarf muss es möglich sein, weitere Sprachen einzubinden. — Als technische Voraussetzung muss eine deutsche Festnetznummer für die zentrale Anwahl der zu dolmetschenden Sprachen oder eine deutsche Festnetznummer für jede zu dolmetschende Sprache (je nach technischer Umsetzung) genutzt werden. Bewerber, die nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb zum Angebot aufgefordert werden, müssen im Rahmen der Angebotserstellung die folgenden Kriterien darstellen: — Es existiert ein Ausfallmanagement, sowohl für nicht Erreichbarkeit einer Dolmetscherin oder einer zu dolmetschenden Sprache, als auch für technische Ausfälle oder Verbindungsprobleme beim Sprachmittler. — Die Dolmetscherinnen werden mit Unterstützung des Auftraggebers vom Anbieter auf die Inhalte und die Anforderungen für ihre Tätigkeit vorbereitet und geschult. — Der Anbieter erstellt eine monatliche statistische Auswertung der geführten Gespräche nach Datum, Uhrzeit Sprache und Dauer des Gespräches. — Es erfolgt eine getrennte Rechnungsstellung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und für das das Hilfetelefon „Schwangere in Not“. — Der Anbieter stellt ein/-e deutschsprachige Ansprechpartner/-in für Rückfragen und Abstimmungen sowie mind. 2 persönliche Auswertungstermine pro Jahr. Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die zusätzlichen Informationen unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dolmetscherdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dolmetscherdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafza.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1) – III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Fragen können bis zum 2.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Telefondolmetschung“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1) – III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Fragen können bis zum 2.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Telefondolmetschung“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine moderne Dienstleistungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Zu seinen Aufgaben gehört der Betrieb der Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“. Diese beiden Aufgaben werden gemeinsam in einer Organisationseinheit des Bundesamtes wahrgenommen. 60 qualifizierte Beraterinnen bieten täglich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche anonym und kostenfrei Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an. Die Beratung wird barrierefrei und mehrsprachig angeboten. Beratungen erfolgen auch per E-Mail, Termin- und Sofortchat. Die Angebote basieren auf dem „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ sowie dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine moderne Dienstleistungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Zu seinen Aufgaben gehört der Betrieb der Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“. Diese beiden Aufgaben werden gemeinsam in einer Organisationseinheit des Bundesamtes wahrgenommen. 60 qualifizierte Beraterinnen bieten täglich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche anonym und kostenfrei Erstberatung, Information und Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen und Anlaufstellen vor Ort an. Die Beratung wird barrierefrei und mehrsprachig angeboten. Beratungen erfolgen auch per E-Mail, Termin- und Sofortchat. Die Angebote basieren auf dem „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ sowie dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät und unterstützt bei allen Erscheinungsformen, die Gewalt gegen Frauen haben kann: Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Gewalt im Namen der „Ehre“, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät und unterstützt bei allen Erscheinungsformen, die Gewalt gegen Frauen haben kann: Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Mobbing, Stalking, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Gewalt im Namen der „Ehre“, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung.
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wendet sich an Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und deshalb bislang kein psychosoziales oder medizinisches Unterstützungsangebot annehmen konnten, sowie Ratsuchende mit Fragestellungen rund um Schwangerschaft und Geburt, Anonyme Kindsabgabe und das Verfahren der vertraulichen Geburt.
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wendet sich an Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen und deshalb bislang kein psychosoziales oder medizinisches Unterstützungsangebot annehmen konnten, sowie Ratsuchende mit Fragestellungen rund um Schwangerschaft und Geburt, Anonyme Kindsabgabe und das Verfahren der vertraulichen Geburt.
Beide Hilfetelefone richten sich sowohl an Betroffene, als auch an deren soziales Umfeld, Ehrenamtliche und Fachkräfte.
Die Anrufe gehen anonymisiert unter den bundesweit einheitlichen, kostenlos anwählbaren Rufnummern der Hilfetelefone ein. Das weitere Routing erfolgt über eine ACD (Automatic Call Distribution) Plattform. Die Anrufe werden nach dem „longest Idle“ Verfahren an die Beraterinnen im Bundesamt verteilt. Jeder Anruf wird als Erstkontakt behandelt. Es gibt keine Themen- und Fallzuordnungen oder Weitervermittlungen.
Die Anrufe gehen anonymisiert unter den bundesweit einheitlichen, kostenlos anwählbaren Rufnummern der Hilfetelefone ein. Das weitere Routing erfolgt über eine ACD (Automatic Call Distribution) Plattform. Die Anrufe werden nach dem „longest Idle“ Verfahren an die Beraterinnen im Bundesamt verteilt. Jeder Anruf wird als Erstkontakt behandelt. Es gibt keine Themen- und Fallzuordnungen oder Weitervermittlungen.
Geht ein Anruf einer nicht deutschsprachigen Person ein, wird aus der ACD über eine Konferenzschaltung eine Dolmetscherin in der erforderlichen Sprache hinzugeschaltet. Hierfür sind für die angebotenen Sprachen deutsche Festnetznummern zu hinterlegen, die in die ACD Plattform eingebunden werden. Konferenzen sind auch mit mehreren Teilnehmern möglich, um beispielsweise eine Einrichtung des Unterstützungssystems einzubinden. Hierfür ist eine qualitativ hochwertige Verbindung notwendig, die eine abbruch- und störungsfreie Kommunikation sicherstellt.
Geht ein Anruf einer nicht deutschsprachigen Person ein, wird aus der ACD über eine Konferenzschaltung eine Dolmetscherin in der erforderlichen Sprache hinzugeschaltet. Hierfür sind für die angebotenen Sprachen deutsche Festnetznummern zu hinterlegen, die in die ACD Plattform eingebunden werden. Konferenzen sind auch mit mehreren Teilnehmern möglich, um beispielsweise eine Einrichtung des Unterstützungssystems einzubinden. Hierfür ist eine qualitativ hochwertige Verbindung notwendig, die eine abbruch- und störungsfreie Kommunikation sicherstellt.
Es ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit ca. 900 zu dolmetschenden Gesprächen pro Jahr zu rechnen, die Tendenz ist steigend. Die Gespräche können einen Zeitraum von bis zu einer Stunde betragen. Die inhaltliche und fachliche Ausgestaltung, sowie die Gesprächsführung liegen bei den Beraterinnen der Hilfetelefone, die Anforderung an die Dolmetscherin ist die wörtliche Übersetzung (konsekutiv).
Es ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung mit ca. 900 zu dolmetschenden Gesprächen pro Jahr zu rechnen, die Tendenz ist steigend. Die Gespräche können einen Zeitraum von bis zu einer Stunde betragen. Die inhaltliche und fachliche Ausgestaltung, sowie die Gesprächsführung liegen bei den Beraterinnen der Hilfetelefone, die Anforderung an die Dolmetscherin ist die wörtliche Übersetzung (konsekutiv).
Kurzbeschreibung des Auftrags:
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung der beiden Hilfetelefone rufen Frauen an, die aufgrund mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht beraten werden können. Daher ist die Einbindung einer Sprachmittlung gefragt, die auch zukünftig folgende Kriterien erfüllen muss:
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung der beiden Hilfetelefone rufen Frauen an, die aufgrund mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht beraten werden können. Daher ist die Einbindung einer Sprachmittlung gefragt, die auch zukünftig folgende Kriterien erfüllen muss:
— Die Sprachmittlung muss 24 Stunden an 365 Tagen (24/7) bei Bedarf telefonisch, innerhalb von 60 Sekunden in eine Konferenzschaltung hinzugezogen werden können.
— Aufgrund der Beratungsthemen müssen ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen eingesetzt werden.
— Hier soll eine wortgetreue eins zu eins Übersetzung (konsekutiv) stattfinden.
— Ein Nachweis über die fachliche Eignung und Qualifizierung der Dolmetscherinnen ist zu erbringen.
Bei Bedarf muss es möglich sein, weitere Sprachen einzubinden.
— Als technische Voraussetzung muss eine deutsche Festnetznummer für die zentrale Anwahl der zu dolmetschenden Sprachen oder eine deutsche Festnetznummer für jede zu dolmetschende Sprache (je nach technischer Umsetzung) genutzt werden.
Bewerber, die nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb zum Angebot aufgefordert werden, müssen im Rahmen der Angebotserstellung die folgenden Kriterien darstellen:
— Es existiert ein Ausfallmanagement, sowohl für nicht Erreichbarkeit einer Dolmetscherin oder einer zu dolmetschenden Sprache, als auch für technische Ausfälle oder Verbindungsprobleme beim Sprachmittler.
— Die Dolmetscherinnen werden mit Unterstützung des Auftraggebers vom Anbieter auf die Inhalte und die Anforderungen für ihre Tätigkeit vorbereitet und geschult.
— Der Anbieter erstellt eine monatliche statistische Auswertung der geführten Gespräche nach Datum, Uhrzeit Sprache und Dauer des Gespräches.
— Es erfolgt eine getrennte Rechnungsstellung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und für das das Hilfetelefon „Schwangere in Not“.
— Der Anbieter stellt ein/-e deutschsprachige Ansprechpartner/-in für Rückfragen und Abstimmungen sowie mind. 2 persönliche Auswertungstermine pro Jahr.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern.
Auf die zusätzlichen Informationen unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Beschreibung der Optionen:
— Bei Bedarf muss es möglich sein, weitere Sprachen einzubinden.
— Falls der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich um weitere 12 Monate; maximal 3 Verlängerungen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen;
c) Kurze Darstellung des/der sich bewerbenden Unternehmens/Institution (Geschäftsfelder, Kernkompetenzen, Mitarbeiterzahlen, Zertifizierungen…).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) – e) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) – e) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind.
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
f) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
a) Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert.
c) Bestätigung, dass das Angebot und die eventuelle Präsentation in deutscher Sprache erfolgen.
d) Angabe von Referenzen der letzten 3 Jahre im Bereich Telefondolmetschung (möglichst im sozialen Bereich) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
e) Angabe der Qualifikation und der Berufserfahrung der vorgesehenen Dolmetscherinnen sowie Bestätigung, dass ausschließlich beeidigte und ermächtigte Dolmetscherinnen eingesetzt werden.
f) Darstellung, dass zur Leistungserbringung genügend Personal zur Verfügung gestellt werden kann.
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung bzw. es bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme entstehen.
h) Bestätigung, dass eine monatliche statistische Auswertung der gedolmetschten Gespräche nach Datum, Uhrzeit Sprache und Dauer des Gespräches erfolgt.
i) Bestätigung, dass eine getrennte Abrechnung mit dem BAFzA für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und für das das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ erfolgt.
j) Bestätigung, dass eine ISO 27001 Zertifizierung vorliegt.
k) Bestätigung, dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit nach § 11 BDSG unterzeichnet wird.
l) Bestätigung, dass die technischen Erfordernisse einer Telefondolmetschung mittels Konferenzschaltung über eine deutsche Festnetznummer (ggf. je Sprache) erfüllt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z. B. Unternehmensreferenzen / Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1 – 5 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.(siehe III.2.1) – III.2.3)).
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z. B. Unternehmensreferenzen / Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1 – 5 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.(siehe III.2.1) – III.2.3)).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Frau Claßen-Sielaff
Internetadresse: www.bafza.de🌏
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referenz Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1) – III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden.
— Fragen können bis zum 2.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Fragen können bis zum 2.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht.
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift).
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Telefondolmetschung“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Telefondolmetschung“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2016/S 070-122641 (2016-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge