Betrieb des NVV-Service-Telefons 2018-2022 (Call-Center-Leistungen)

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)

Für die Beantwortung telefonischer Anfragen zum ÖPNV im Verkehrsgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) soll ein geeignetes Unternehmen mit der Einrichtung und dem Betrieb eines CallCenters als NVV-ServiceTelefon beauftragt werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2018 und endet am 31.5.2022. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Vertragslaufzeit zu den gleichen vertraglichen Konditionen für den Zeitraum 1.6.2022 bis 31.5.2023 sowie für den Zeitraum 1.6.2023 bis 31.5.2024 zu verlängern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-21 Auftragsbekanntmachung
2018-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: Sp/0579 ServiceTelefon
Kurze Beschreibung:
Für die Beantwortung telefonischer Anfragen zum ÖPNV im Verkehrsgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) soll ein geeignetes Unternehmen mit der Einrichtung und dem Betrieb eines CallCenters als NVV-ServiceTelefon beauftragt werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2018 und endet am 31.5.2022. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Vertragslaufzeit zu den gleichen vertraglichen Konditionen für den Zeitraum 1.6.2022 bis 31.5.2023 sowie für den Zeitraum 1.6.2023 bis 31.5.2024 zu verlängern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de 🌏
E-Mail: juergen.spielmann@nvv.de 📧
Telefon: +49 561/7094967 📞
Fax: +49 561/70949-70 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E28126395 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E28126395 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 184-377252
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Die Angabe eines geschätzten Gesamtpreises für die Leistung in Ziff. II. 2.6 ist nicht möglich, da der Auftragswert von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Call-Centers abhängt, die sich erst im laufenden Betrieb zeigen wird.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Beantwortung telefonischer Anfragen zum ÖPNV im Verkehrsgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) soll ein geeignetes Unternehmen mit der Einrichtung und dem Betrieb eines CallCenters als NVV-ServiceTelefon beauftragt werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2018 und endet am 31.5.2022. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Vertragslaufzeit zu den gleichen vertraglichen Konditionen für den Zeitraum 1.6.2022 bis 31.5.2023 sowie für den Zeitraum 1.6.2023 bis 31.5.2024 zu verlängern.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das vom beschaffenden Unternehmen zu betreibende NVV-ServiceTelefon mit der Rufnummer 0800-939-0800 gilt für den gesamten Bereich des NVV und muss täglich von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an Freitagen und Samstagen von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr erreichbar sein. Für besondere Ereignisse (z. B. Hessentag, Silvester, Museumsnacht) wird in der Regel eine längere Erreichbarkeit vereinbart.
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Das Verkehrsgebiet des NVV umfasst die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg und Kassel sowie die Stadt Kassel und damit eine Fläche von rund 7 100 qkm mit ca. 1 030 000 Einwohnern. Hinzu kommen über die hessische Landesgrenze hinausgehende Übergangsbereiche.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 50 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit kann für den Zeitraum 1.6.2022 bis 31.5.2023 sowie für den Zeitraum 1.6.2023 bis 31.5.2024 verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe eines geschätzten Gesamtpreises für die Leistung in Ziff. II. 2.6 ist nicht möglich, da der Auftragswert von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Call-Centers abhängt, die sich erst im laufenden Betrieb zeigen wird.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Für die Call-Center-Leistungen wird bei Erfüllung der Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung kein bestimmter Leistungsort vorgegeben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). [Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen. Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen].
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Abgabe einer Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 2g.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote ist nicht-öffentlich und findet in Kassel statt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Infomanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Weiterleitung von Kundenanliegen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Umgang mit Beschwerden
Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,0
Gewichtung des Preises: 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Spielmann
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E28126395 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können gebührenfrei nach Registrierung auf der Website (Portal) der Firma Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15. 51101 Köln (www.subreport.de) unter der Internetadresse (ELViS-ID) https://www.subreport.de/E28126395 heruntergeladen werden.
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Die Abgabe der Angebote kann in klassischer Papierform an: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Herrn Jürgen Spielmann, Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel, oder in elektronischer Form über das Subreport-Portal (verschlüsselt, signiert: fortgeschrittene Signatur (Software-Zertifikat) oder qualifizierte Signatur (Signaturkarte)) erfolgen. Die Kommunikation mit den Bietern im laufenden Vergabeverfahren erfolgt primär über das Subreport-Portal.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6348120 📞
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Nach Ablauf der in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen ist der Antrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2017/S 184-377252 (2017-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 561 / 70949-70 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 021-044339
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 184-377252
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das vom beschaffenden Unternehmen zu betreibende NVV-ServiceTelefon mit der Rufnummer 0800-939-0800 gilt für den gesamten Bereich des NVV und muss täglich von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr erreichbar sein. Für besondere Ereignisse (z. B. Hessentag, Silvester, Museumsnacht) wird in der Regel eine längere Erreichbarkeit vereinbart.
Mehr anzeigen
Das Verkehrsgebiet des NVV umfasst die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg und Kassel sowie die Stadt Kassel und damit eine Fläche von rund 7 100 qkm mit ca. 1,03 Mio. Einwohnern. Hinzu kommen über die hessische Landesgrenze hinausgehende Übergangsbereiche.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Nach Ablauf der in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen ist der Antrag unzulässig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 021-044339 (2018-01-29)