FE 03.0538/2015/IGB Auswirkungen kooperativer Systeme und autonomen/hochautomatisierten Fahrens auf den Verkehrsablauf und Anforderungen an die kollektive Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z. B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt. Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5mg-FE 03.0538/2015/IGB
Kurze Beschreibung:
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z. B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt. Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren.
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z. B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt. Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de📧
Telefon: +49 2204-43296📞
Fax: +49 2204-43148 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=165820🌏
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 03.0538/2015/IGB
„Auswirkungen kooperativer Systeme und autonomen/hochautomatisierten Fahrens auf den Verkehrsablauf und Anforderungen an die kollektive Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
30.8.2017; 15:00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 03.0538/2015/IGB
„Auswirkungen kooperativer Systeme und autonomen/hochautomatisierten Fahrens auf den Verkehrsablauf und Anforderungen an die kollektive Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
30.8.2017; 15:00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210084.03 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z. B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt.
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z. B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt.
Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren. Welche Veränderungen der Wirkung einer Verkehrsbeeinflussungsmaßnahme sind bei verändertem Fahrzeugsteuerungsverhalten anzustreben bzw. zu erwarten? Das Forschungsprojekt soll dies zunächst mit dem Schwerpunkt auf streckenbezogene Maßnahmen der bestehenden SBA untersuchen.
Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren. Welche Veränderungen der Wirkung einer Verkehrsbeeinflussungsmaßnahme sind bei verändertem Fahrzeugsteuerungsverhalten anzustreben bzw. zu erwarten? Das Forschungsprojekt soll dies zunächst mit dem Schwerpunkt auf streckenbezogene Maßnahmen der bestehenden SBA untersuchen.
Mittels Simulation soll die verkehrliche Wirkung von bestehenden Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen in mindestens einem vom Forschungsnehmer vorzuschlagenden BAB-Streckenabschnitt (zur den Anforderungen: siehe Leistungsbeschreibung) nachgebildet werden. (Archivierte) Verkehrslage- und Schaltdaten sollen von der zuständigen Verkehrsrechnerzentrale (VRZ) durch den Forschungsnehmer abgerufen und in die Simulation integriert werden.
Mittels Simulation soll die verkehrliche Wirkung von bestehenden Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen in mindestens einem vom Forschungsnehmer vorzuschlagenden BAB-Streckenabschnitt (zur den Anforderungen: siehe Leistungsbeschreibung) nachgebildet werden. (Archivierte) Verkehrslage- und Schaltdaten sollen von der zuständigen Verkehrsrechnerzentrale (VRZ) durch den Forschungsnehmer abgerufen und in die Simulation integriert werden.
Die Wirkung von SBA-Maßnahmen soll nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (z. B. gemäß Bewertungsverfahren der „Hinweise zur Wirksamkeitsschätzung und Wirksamkeits-berechnung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen“) bewertet werden, sondern es interessiert die Wirkung von Maßnahmen auf den Verkehrsablauf in bestimmten Verkehrsszenarien bei variierenden Durchsetzungsraten mit automatisierten Fahrzeugen. Für die Simulation sind mindestens die zwei Verkehrsszenarien Stau und dichter Verkehr zu unterscheiden, wobei seitens des Auftragnehmers eine geeignete Definition und Abgrenzung der Verkehrsszenarien festzulegen ist.
Die Wirkung von SBA-Maßnahmen soll nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (z. B. gemäß Bewertungsverfahren der „Hinweise zur Wirksamkeitsschätzung und Wirksamkeits-berechnung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen“) bewertet werden, sondern es interessiert die Wirkung von Maßnahmen auf den Verkehrsablauf in bestimmten Verkehrsszenarien bei variierenden Durchsetzungsraten mit automatisierten Fahrzeugen. Für die Simulation sind mindestens die zwei Verkehrsszenarien Stau und dichter Verkehr zu unterscheiden, wobei seitens des Auftragnehmers eine geeignete Definition und Abgrenzung der Verkehrsszenarien festzulegen ist.
Es müssen im Projekt Kenngrößen aufgestellt werden, welche die verkehrliche Wirkung einer Maßnahme, also den Einfluss auf den Verkehrsablauf beschreiben. Es ist zu beachten, dass die verkehrliche Wirkung nicht nur lokal sondern im Kontext der Verkehrslage der Strecke (stromaufwärts) ebenfalls bewertet werden muss. Es sind geeignete Wirksamkeitsgrößen, welche die Veränderungen des Verkehrsablaufs durch eine Streckenbeeinflussungsmaßnahme räumlich und zeitlich abbilden, im Projekt zu erarbeiten und mittels Simulation für die Szenarien auszuwerten. Ebenfalls wichtig ist die Analyse einzelner Störgrößen (Verhalten der Verkehrsteilnehmer/ Fahrzeugsteuerungsverhalten).
Es müssen im Projekt Kenngrößen aufgestellt werden, welche die verkehrliche Wirkung einer Maßnahme, also den Einfluss auf den Verkehrsablauf beschreiben. Es ist zu beachten, dass die verkehrliche Wirkung nicht nur lokal sondern im Kontext der Verkehrslage der Strecke (stromaufwärts) ebenfalls bewertet werden muss. Es sind geeignete Wirksamkeitsgrößen, welche die Veränderungen des Verkehrsablaufs durch eine Streckenbeeinflussungsmaßnahme räumlich und zeitlich abbilden, im Projekt zu erarbeiten und mittels Simulation für die Szenarien auszuwerten. Ebenfalls wichtig ist die Analyse einzelner Störgrößen (Verhalten der Verkehrsteilnehmer/ Fahrzeugsteuerungsverhalten).
Die Simulation beeinflussten Verhaltens (ohne Fahrzeugautomatisierung) soll dahingehend analysiert werden, dass ein aus Betreibersicht der SBA wünschenswertes Fahrzeugsteuerungsmodell für automatisierte Fahrzeuge abgeleitet werden kann (d.h. objektive Beschreibung des Fahrzeugsteuerungsverhaltens auf Bahnführungsebene). Anschließend ist die veränderte (nun theoretisch bessere) Wirkung der Streckenbeeinflussungsmaßnahmen bei verschiedenen Durchsetzungsraten der Fahrzeugautomatisierung in der Simulation abzuschätzen und die Effekte auf den Verkehrsablauf sind zu diskutieren. Die Simulationsszenarien ergeben sich aus der Kombination von jeder Verkehrsbeeinflussungsmaßnahme (mindestens 5) mit variierenden Durchsetzungsraten (mindestens 5) für das entsprechende Verkehrsszenario (mindestens 2). Die Wirkung von Vernetzung und Kooperation der Fahrzeuge soll nicht im Fokus der Simulation stehen.
Die Simulation beeinflussten Verhaltens (ohne Fahrzeugautomatisierung) soll dahingehend analysiert werden, dass ein aus Betreibersicht der SBA wünschenswertes Fahrzeugsteuerungsmodell für automatisierte Fahrzeuge abgeleitet werden kann (d.h. objektive Beschreibung des Fahrzeugsteuerungsverhaltens auf Bahnführungsebene). Anschließend ist die veränderte (nun theoretisch bessere) Wirkung der Streckenbeeinflussungsmaßnahmen bei verschiedenen Durchsetzungsraten der Fahrzeugautomatisierung in der Simulation abzuschätzen und die Effekte auf den Verkehrsablauf sind zu diskutieren. Die Simulationsszenarien ergeben sich aus der Kombination von jeder Verkehrsbeeinflussungsmaßnahme (mindestens 5) mit variierenden Durchsetzungsraten (mindestens 5) für das entsprechende Verkehrsszenario (mindestens 2). Die Wirkung von Vernetzung und Kooperation der Fahrzeuge soll nicht im Fokus der Simulation stehen.
Im Rahmen des Forschungsprojektes sind also auch die Anforderungen zur Anpassung der SBA abzuleiten bzw. es ist abzuschätzen, ab welcher Durchsetzung von Fahrzeugen, die das optimale Fahrzeugsteuerungsverhalten umsetzen, die durch die SBA angestrebte verkehrliche Wirkung vollständig erreicht wird.
Im Rahmen des Forschungsprojektes sind also auch die Anforderungen zur Anpassung der SBA abzuleiten bzw. es ist abzuschätzen, ab welcher Durchsetzung von Fahrzeugen, die das optimale Fahrzeugsteuerungsverhalten umsetzen, die durch die SBA angestrebte verkehrliche Wirkung vollständig erreicht wird.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210084.03 EUR 💰
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Zeitrahmen für die Projektlaufzeit ist anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergisch Gladbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Keine Anforderungen.
Mindeststandards:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Fahrzeugautomatisierung:
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren über Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Fahrzeugautomatisierung (Referenzblatt 1);
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Streckenbeeinflussungsanlagen:
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren über Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Streckenbeeinflussungsanlagen auf BAB (Referenzblatt 2);
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Verkehrsablaufsimulation auf BAB:
nachzuweisen durch mindestens 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren über Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Verkehrsablaufsimulation auf BAB (Referenzblatt 3).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Bergisch Gladbach.
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 03.0538/2015/IGB
„Auswirkungen kooperativer Systeme und autonomen/hochautomatisierten Fahrens auf den Verkehrsablauf und Anforderungen an die kollektive Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
30.8.2017; 15:00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2017/S 134-274470 (2017-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z.B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt. Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren.
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z.B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt. Das Forschungsprojekt soll daher aus Sicht der kollektiven Verkehrsbeeinflussung neben Hinweisen zur Verbesserung der Steuerungen der Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) selbst auch Anforderungen an die Steuerung einzelner Fahrzeuge in Längs- und Querführung (Fahrzeugsteuerungsverhalten) erarbeiten, um den Verkehrsablauf im Sinne der Steuerung der SBA aus Betreibersicht zu optimieren.
Gesamtwert des Auftrags: 210084.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z.B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt.
Die Wirkung der Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen könnte durch Fahrzeugautomatisierung deutlich verändert werden – jedoch ist das Verhalten der Fahrzeuge aus heutiger Sicht nur schwer bestimmbar. Das taktische Verhalten automatisierter Fahrzeuge, z.B. bei Fahrstreifenwechseln oder bei der Wahl von Abstand und tatsächlicher Geschwindigkeit, ist für eine Simulation nicht hinreichend festgelegt.