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Ausreichende personelle Kapazität und technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung, nachzuweisen durch Eigenerklärung und namentliche Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter
Kompetenz hinsichtlich Bitumen- und Asphaltprüfung, nachzuweisen durch Anerkennung nach RAP Stra und/oder DIN EN ISO/IEC 17025.