Kläranlage Dülken, Optimierung der Nachklärung- Erstellung der EMSR-Technik

Niersverband Viersen

Errichtung der kompletten EMSR-Technik für die elektrische Anbindung der Nachklärbecken und der Hydrograv-Adapt-Systeme,
Programmierung der SPS- Baugruppen und Anbindung an das PLS-System der Kläranlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-24 Auftragsbekanntmachung
2017-12-04 Ergänzende Angaben
2018-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten
Referenznummer: NV-Vergabenummer 100.050
Kurze Beschreibung:
Errichtung der kompletten EMSR-Technik für die elektrische Anbindung der Nachklärbecken und der Hydrograv-Adapt-Systeme, Programmierung der SPS- Baugruppen und Anbindung an das PLS-System der Kläranlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaltanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162/3704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66685162 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-27 📅
Datum des Beginns: 2018-02-15 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 207-426976
ABl. S-Ausgabe: 207

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung der kompletten EMSR-Technik für die elektrische Anbindung der Nachklärbecken und der Hydrograv-Adapt-Systeme,
Programmierung der SPS- Baugruppen und Anbindung an das PLS-System der Kläranlage.
Ertüchtigung der Nachklärung der Kläranlage Dülken – Elektrotechnische Ausstattung mit Verkabelung der beiden Nachklärbecken ca. 2 500m Kabel
— 1x Schaltschrank
— 2x Vor Ort Steuerstellen
— 2x Steckdosenkombination
— 2x Außenbeleuchtung
— 2x Messtechnik
— 2x Datenfernübertragung WLAN
— Dezentrale Automatisierung S7 ET200M
— Anbindung an das vorhandene Leitsystem (PLS) und HMI.
Rufbereitschaft:
Elektriker + PLS- Programmierer + SPS- Programmierer während Bauphase.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41751 Viersen- Dülken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Bau-/Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle als Mitglied eingetragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, alternativ Eigenerklärung.
Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme > 250 000 EUR (netto, ohne Nachträge) verlangt der NV folgende Sicherheitsleistungen:
Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu hinterlegen.
Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Auftragnehmer zurück.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen und Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten drei Jahren sowie die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und das dafür vorgesehene technische Personal gem. §6a EU Nr. 3 a-i VOB/A.
Nachweis einer Blitzschutzfachkraft.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen) nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem Niersverband vorzulegen (§9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Jäkel
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66685162 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 207-426976 (2017-10-24)
Ergänzende Angaben (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung der kompletten EMSR-Technik für die elektrische Anbindung der Nachklärbecken und der Hydrograv-Adapt-Systeme, Programmierung der SPS- Baugruppen und Anbindung an das PLS-System der Kläranlage
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2162 / 3704-340 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 235-487473
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 207-426976
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Der Submissionstermin verschiebt sich auf den 13.12.2017, 11:00 Uhr

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Programmierung der SPS- Baugruppen und Anbindung an das PLS-System der Kläranlage
Quelle: OJS 2017/S 235-487473 (2017-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Kontakt
Telefon: +49 21623704361 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-070777
ABl. S-Ausgabe: 32

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.050
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niersverband, KA-Dülken
Boisheimerstr. 169
41751 Viersen-Dülken

Auftragsvergabe
Name: Hell GmbH & Co.KG
Postanschrift: Lichtenbergstraße 11
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47839
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 032-070777 (2018-02-14)