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Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung und teilweise Instandhaltung von Bussen, nicht notwendigerweise E-Busse und Ladeinfrastruktur) und das Volumen (über 100 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse) vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge; hieraus muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens 300 Busse in der Europäischen Union, nicht notwendigerweise E-Busse, für den ÖPNV ausgeliefert hat;
b) aussagekräftige Darstellung des aktuellen Entwicklungsstandes und Produktionsplans in Bezug auf batteriebetriebene Busse;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 jeweils bis zu ca. 55 E-Busse herzustellen und auszuliefern;
d) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die zum fahrplanmäßigen Betrieb der E-Busse erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, zu installieren und dauerhaft instand zu halten, sowie ein Konzept zum Betriebshofmanagement;
e) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten zur Projektorganisation sowie zur Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen;
f) formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über ausreichend Kapazitäten verfügt, um die Mitarbeiter des Auftraggebers zu schulen (vgl. Ziffer II.2.4); g) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters, seiner Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
h) Angabe über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Lieferanten angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
i) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch. j) Ausgefüllter „Technischer Parameter-Katalog“;
k) Unterschriebene „Herstellerbescheinigung“.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.