Lieferung und teilweise Instandhaltung von 220 (+ 1 Protoyp) Stück E-Bussen, mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und Ladeinfrastruktur
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Bis voraussichtlich Mitte 2018 ist ein funktionsfähiger, emissionsfreier Prototyp auszuliefern. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren. Im Zuge des Vergabeverfahrens, haben die Bieter für den Auftraggeber optional ein verbindliches Kaufangebot für die beim Auftraggeber vorhandene Dieselbusflotte zu unterbreiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Busse für den öffentlichen Verkehr
Referenznummer: ESWE Verkehr 1313/610
Kurze Beschreibung:
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Bis voraussichtlich Mitte 2018 ist ein funktionsfähiger, emissionsfreier Prototyp auszuliefern. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren.
Im Zuge des Vergabeverfahrens, haben die Bieter für den Auftraggeber optional ein verbindliches Kaufangebot für die beim Auftraggeber vorhandene Dieselbusflotte zu unterbreiten.
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Bis voraussichtlich Mitte 2018 ist ein funktionsfähiger, emissionsfreier Prototyp auszuliefern. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren.
Im Zuge des Vergabeverfahrens, haben die Bieter für den Auftraggeber optional ein verbindliches Kaufangebot für die beim Auftraggeber vorhandene Dieselbusflotte zu unterbreiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ladegeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle per E-Mail zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle per E-Mail zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Bis voraussichtlich Mitte 2018 ist ein funktionsfähiger, emissionsfreier Prototyp auszuliefern. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres.
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Bis voraussichtlich Mitte 2018 ist ein funktionsfähiger, emissionsfreier Prototyp auszuliefern. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren.
Im Zuge des Vergabeverfahrens, haben die Bieter für den Auftraggeber optional ein verbindliches Kaufangebot für die beim Auftraggeber vorhandene Dieselbusflotte zu unterbreiten.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen (zur Hälfte Stadt-Niederflurbusse (12m) und Gelenkomnibusse (18m)) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres (im Jahre 2019 ausschließlich Stadt-Niederflurbusse (12m)). Zusätzlich muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis voraussichtlich Mitte 2018 einen funktionsfähigen, emissionsfreien Prototyp zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Liefervertrag in Bezug auf die Busse nach jeder Tranche einseitig zu kündigen. Die zu liefernden Busse müssen vollelektrisch angetrieben werden, ein fossiler (Teil-)Betrieb einzelner Systeme ist nicht zulässig. Gleiches gilt für hybride Antriebsformen. Während des fahrplanmäßigen Betriebs ist ein Zwischenladen auf der Strecke nicht gestattet.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 220 (+ 1 Prototyp) E-Bussen (zur Hälfte Stadt-Niederflurbusse (12m) und Gelenkomnibusse (18m)) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ab 2019 sind voraussichtlich 55 E-Busse pro Kalenderjahr auszuliefern, spätestens bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres (im Jahre 2019 ausschließlich Stadt-Niederflurbusse (12m)). Zusätzlich muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis voraussichtlich Mitte 2018 einen funktionsfähigen, emissionsfreien Prototyp zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Liefervertrag in Bezug auf die Busse nach jeder Tranche einseitig zu kündigen. Die zu liefernden Busse müssen vollelektrisch angetrieben werden, ein fossiler (Teil-)Betrieb einzelner Systeme ist nicht zulässig. Gleiches gilt für hybride Antriebsformen. Während des fahrplanmäßigen Betriebs ist ein Zwischenladen auf der Strecke nicht gestattet.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Während der verlängerten Gewährleistung ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die Busse in noch näher zu verhandelnden Intervallen mit der neusten Generation an Batterien auszustatten. Der Verbleib der Altbatterien ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Während der verlängerten Gewährleistung ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die Busse in noch näher zu verhandelnden Intervallen mit der neusten Generation an Batterien auszustatten. Der Verbleib der Altbatterien ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Der Auftragnehmer hat auch die zum Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, instand zu halten und dauerhaft dessen Verfügbarkeit zu garantieren. Ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer die Errichtung bzw. Lieferung eines Betriebshofmanagements für den Auftraggeber übernimmt, ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Eine Ladung via Pantograph wird im Laufe des Verhandlungsverfahrens voraussichtlich zwingend vorausgesetzt.
Der Auftragnehmer hat auch die zum Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, instand zu halten und dauerhaft dessen Verfügbarkeit zu garantieren. Ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer die Errichtung bzw. Lieferung eines Betriebshofmanagements für den Auftraggeber übernimmt, ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Eine Ladung via Pantograph wird im Laufe des Verhandlungsverfahrens voraussichtlich zwingend vorausgesetzt.
Im Zuge des Vergabeverfahrens haben die Bieter für den Auftraggeber optional ein verbindliches Kaufangebot für die beim Auftraggeber vorhandene Dieselbusflotte zu unterbreiten, dessen Annahme im Belieben des Auftraggebers steht.
Die E-Busse sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen:
a) Reichweite von mindestens 200 km umgebungsunabhängig, insbesondere temperatur-und topografieunabhängig.
Dauer: 58 Monate
Zusätzliche Informationen:
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle per E-Mail zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle per E-Mail zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
b) Kopie des aktuellen Jahresabschlusses.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung und teilweise Instandhaltung von Bussen, nicht notwendigerweise E-Busse und Ladeinfrastruktur) und das Volumen (über 100 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse) vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge; hieraus muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens 300 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse, für den ÖPNV ausgeliefert hat;
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung und teilweise Instandhaltung von Bussen, nicht notwendigerweise E-Busse und Ladeinfrastruktur) und das Volumen (über 100 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse) vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge; hieraus muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens 300 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse, für den ÖPNV ausgeliefert hat;
b) aussagekräftige Darstellung des aktuellen Entwicklungsstandes und Produktionsplans in Bezug auf batteriebetriebene Busse;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis voraussichtlich Mitte 2018 einen funktionsfähigen, emissionsfreien Prototypen und in den Kalenderjahren 2019 bis 2022 jeweils bis zum 30.9. des Kalenderjahres 55 E-Busse herzustellen und auszuliefern;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis voraussichtlich Mitte 2018 einen funktionsfähigen, emissionsfreien Prototypen und in den Kalenderjahren 2019 bis 2022 jeweils bis zum 30.9. des Kalenderjahres 55 E-Busse herzustellen und auszuliefern;
d) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die zum fahrplanmäßigen Betrieb der E-Busse erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, zu installieren und dauerhaft instand zu halten, sowie ein Konzept zum Betriebshofmanagement;
d) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die zum fahrplanmäßigen Betrieb der E-Busse erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, zu installieren und dauerhaft instand zu halten, sowie ein Konzept zum Betriebshofmanagement;
e) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten zur Projektorganisation sowie zur Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen;
f) formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über ausreichend Kapazitäten verfügt, um die Mitarbeiter des Auftraggebers zu schulen (vgl. Ziffer II.2.4);
g) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters, seiner Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
h) Angabe über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Lieferanten angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
i) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Konventionalstrafe und weitere gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.3) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag ESWE E-Busse, 18.10.2017,12:00 Uhr –nicht öffnen.“ Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.3) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag ESWE E-Busse, 18.10.2017,12:00 Uhr –nicht öffnen.“ Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2017 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2018 erfolgen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2017 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2018 erfolgen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der in ZifferI.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mitvorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der in ZifferI.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mitvorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt des zustimmenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
6. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Für insgesamt 35 Busse ist der Förderantrag des Auftraggebers von dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, Projektträger Jülich, bereits positiv beschieden worden. Weitere Fördermittel werden zeitnah beantragt. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, das auch die weiteren Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, soweit weitere Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
6. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Für insgesamt 35 Busse ist der Förderantrag des Auftraggebers von dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, Projektträger Jülich, bereits positiv beschieden worden. Weitere Fördermittel werden zeitnah beantragt. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, das auch die weiteren Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, soweit weitere Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens, die Bieteranzahl zu reduzieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2017/S 175-359264 (2017-09-08)
Ergänzende Angaben (2018-09-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 120 E-Bussen (12 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ca. 56 E-Busse und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur sollen spätestens ab dem Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren. Der Auftraggeber löst mit dem Zuschlag zunächst den Erwerb von voraussichtlich 56 E-Bussen (12 m)
Einschließlich Ladeinfrastruktur aus und erhält das einseitige Recht, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur nachzubestellen.
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 120 E-Bussen (12 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ca. 56 E-Busse und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur sollen spätestens ab dem Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren. Der Auftraggeber löst mit dem Zuschlag zunächst den Erwerb von voraussichtlich 56 E-Bussen (12 m)
Einschließlich Ladeinfrastruktur aus und erhält das einseitige Recht, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur nachzubestellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag wird durch nationale Mittel im Rahmen der Richtlinie vom 5.3.2018 zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert, Zuwendungsbescheid mit Kennzeichen 16EBS1007A.
Der Auftrag wird durch nationale Mittel im Rahmen der Richtlinie vom 5.3.2018 zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert, Zuwendungsbescheid mit Kennzeichen 16EBS1007A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 120 E-Bussen (12 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ca. 56 E-Busse und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur sollen spätestens ab dem Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren. Der Auftraggeber löst mit dem Zuschlag zunächst den Erwerb von voraussichtlich 56 E-Bussen (12 m)
Lieferung und teilweise Instandhaltung von voraussichtlich 120 E-Bussen (12 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ca. 56 E-Busse und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur sollen spätestens ab dem Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. In Bezug auf die Ladeinfrastruktur hat der Auftragnehmer dauerhaft deren Verfügbarkeit zu garantieren. Der Auftraggeber löst mit dem Zuschlag zunächst den Erwerb von voraussichtlich 56 E-Bussen (12 m)
Einschließlich Ladeinfrastruktur aus und erhält das einseitige Recht, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur nachzubestellen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 120 E-Bussen (12 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ca. 56 E-Busse und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur sollen spätestens ab dem Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Der Auftraggeber erhält das einseitige Recht, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur nachzubestellen. Eine Nachbestellung von bis zu 110 weiteren E-Bussen (12 m oder 18 m) einschließlich Ladeinfrastruktur ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Ziel des Auftraggebers ist es, sukzessive die gesamte Dieselbusflotte durch E-Busse auszutauschen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 120 E-Bussen (12 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb und der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur. Ca. 56 E-Busse und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur sollen spätestens ab dem Jahr 2020 den Betrieb aufnehmen. Der Auftraggeber erhält das einseitige Recht, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur nachzubestellen. Eine Nachbestellung von bis zu 110 weiteren E-Bussen (12 m oder 18 m) einschließlich Ladeinfrastruktur ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Ziel des Auftraggebers ist es, sukzessive die gesamte Dieselbusflotte durch E-Busse auszutauschen.
Während des fahrplanmäßigen Betriebs ist ein Zwischenladen auf der Strecke nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. Der Auftragnehmer hat auch die zum Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, instand zu halten und dauerhaft dessen Verfügbarkeit zu garantieren. Sämtliche Planungs- und Bauarbeiten in Bezug auf die Ladeinfrastruktur sind von dem Auftragnehmer zu erbringen. Die E-Busse sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen: a) Jeder E-Bus muss im vollelektrischen Betrieb eine Fahrgastkapazität von mindestens 75 Personen und voll besetzt eine Reichweite von 200 km unter SORT 2 bei Temperaturen größer gleich minus fünf Grad Celsius erreichen.
Während des fahrplanmäßigen Betriebs ist ein Zwischenladen auf der Strecke nicht gestattet. Der Auftragnehmer hat nach der allgemeinen Gewährleistungszeit langfristig für antriebs- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. Der Auftragnehmer hat auch die zum Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur zu liefern, instand zu halten und dauerhaft dessen Verfügbarkeit zu garantieren. Sämtliche Planungs- und Bauarbeiten in Bezug auf die Ladeinfrastruktur sind von dem Auftragnehmer zu erbringen. Die E-Busse sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen: a) Jeder E-Bus muss im vollelektrischen Betrieb eine Fahrgastkapazität von mindestens 75 Personen und voll besetzt eine Reichweite von 200 km unter SORT 2 bei Temperaturen größer gleich minus fünf Grad Celsius erreichen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber erhält die einseitige Option, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur in nachzubestellen. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber erwägt, darüber hinaus weitere 110 Busse (12 m oder 18 m) in zwei Tranchen nachzubestellen.
Der Auftraggeber erhält die einseitige Option, bis zu 64 weitere E-Busse (12 m) einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur in nachzubestellen. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber erwägt, darüber hinaus weitere 110 Busse (12 m oder 18 m) in zwei Tranchen nachzubestellen.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag wird durch nationale Mittel im Rahmen der Richtlinie vom 5.3.2018 zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert, Zuwendungsbescheid mit Kennzeichen 16EBS1007A.
Der Auftrag wird durch nationale Mittel im Rahmen der Richtlinie vom 5.3.2018 zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert, Zuwendungsbescheid mit Kennzeichen 16EBS1007A.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gartenfeldstraße 18
65189 Wiesbaden
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Name: EvoBus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE147032272
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Str. 21-57
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68301
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Verhandlungsverfahren 2017/S 175-359264 wurde am 13.9.2017 eröffnet. Leider gab es im Laufe des Verfahrens bereits Absagen von Bewerbern. Änderungen in der Fördermittelzusage erforderten daraufhin auch die Anpassung der Ausschreibung mit Veröffentlichung 2018/S 178-404161 am 15.9.2018. Nachdem nur ein letztverbindliches Angebot einging, erteilte der Auftraggeber, nach bilateralen Verhandlungen, den Zuschlag.
Das Verhandlungsverfahren 2017/S 175-359264 wurde am 13.9.2017 eröffnet. Leider gab es im Laufe des Verfahrens bereits Absagen von Bewerbern. Änderungen in der Fördermittelzusage erforderten daraufhin auch die Anpassung der Ausschreibung mit Veröffentlichung 2018/S 178-404161 am 15.9.2018. Nachdem nur ein letztverbindliches Angebot einging, erteilte der Auftraggeber, nach bilateralen Verhandlungen, den Zuschlag.