Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK- die. Gesundheitskasse in Hessen (einschließlich des Wahltarifs AGIDA). Nach den bisherigen Erfahrungen betrug das Anrufvolumen (die sog. angenommene Anrufe inkl. Nachbearbeitung) im Jahre 2017 ca. 37 370 Anrufe. Weitere Angaben hierzu sind den Bewerbungsbedingungen in Ziffer 3.2 zu entnehmen. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Gesprächsdauer bei ca. 2 Minuten 45 Sekunden und die durchschnittliche Nachbearbeitungszeit je Gespräch bei ca. 1 Minute. Die vorgenannten Angaben können nur als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf das Anrufverhalten ihrer Versicherten sowie auf die Veränderungen in dem Gesundheitsmarkt, der einem ständigen Wandel unterliegt, hat. Insbesondere ist mit sämtlichen vorgenannten Angaben/Werten keine Abnahmegarantie/feste Auftragsmenge und auch keine Mindestabnahmemenge verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: CXP4YRSYL7Q
Kurze Beschreibung:
“Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK- die.
Gesundheitskasse in Hessen (einschließlich des...”
Kurze Beschreibung
Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK- die.
Gesundheitskasse in Hessen (einschließlich des Wahltarifs AGIDA).
Nach den bisherigen Erfahrungen betrug das Anrufvolumen (die sog. angenommene Anrufe inkl. Nachbearbeitung) im Jahre 2017 ca. 37 370 Anrufe. Weitere Angaben hierzu sind den Bewerbungsbedingungen in Ziffer 3.2 zu entnehmen. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Gesprächsdauer bei ca. 2 Minuten 45 Sekunden und die durchschnittliche Nachbearbeitungszeit je Gespräch bei ca. 1 Minute. Die vorgenannten Angaben können nur als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf das Anrufverhalten ihrer Versicherten sowie auf die Veränderungen in dem Gesundheitsmarkt, der einem ständigen Wandel unterliegt, hat. Insbesondere ist mit sämtlichen vorgenannten Angaben/Werten keine Abnahmegarantie/feste Auftragsmenge und auch keine Mindestabnahmemenge verbunden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-16 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 033-071873
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
“1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen...”
Zusätzliche Informationen
1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z.B. " Fragen stellen"). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie "Anschreiben" zu finden ist;
2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) bis III.1.3) - vgl. oben - als auch auf Pkt. 2.11.2 und 2.11. 3 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 9) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 10) sind ebenfalls vorzulegen;
3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 11) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in Teil III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/ Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.11. 1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III. 1.1) bis III. 1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.11.3. und 2.12 der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Referenzen können von Bietergemeinschaften gemeinsam erbracht werden;
4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen beabsichtigt, hat der Bieter/die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1) bis III.1.3) - vgl. oben - als auch auf Pkt. 2.11. 3 und Pkt. 2.13. der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 9) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 10) sind ebenfalls vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK- die.”
“Gesundheitskasse in Hessen (einschließlich des Wahltarifs AGIDA).” Mehr anzeigen (13) “Nach den bisherigen Erfahrungen betrug das Anrufvolumen (die sog. angenommene Anrufe inkl. Nachbearbeitung) im Jahre 2017 ca. 37 370 Anrufe. Weitere Angaben...”
Kurze Beschreibung
Nach den bisherigen Erfahrungen betrug das Anrufvolumen (die sog. angenommene Anrufe inkl. Nachbearbeitung) im Jahre 2017 ca. 37 370 Anrufe. Weitere Angaben hierzu sind den Bewerbungsbedingungen in Ziffer 3.2 zu entnehmen. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Gesprächsdauer bei ca. 2 Minuten 45 Sekunden und die durchschnittliche Nachbearbeitungszeit je Gespräch bei ca. 1 Minute. Die vorgenannten Angaben können nur als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf das Anrufverhalten ihrer Versicherten sowie auf die Veränderungen in dem Gesundheitsmarkt, der einem ständigen Wandel unterliegt, hat. Insbesondere ist mit sämtlichen vorgenannten Angaben/Werten keine Abnahmegarantie/feste Auftragsmenge und auch keine Mindestabnahmemenge verbunden.
“Auftragsgegenstand ist die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Kernzeiten der AOK - Die.”
“Gesundheitskasse in Hessen, einschließlich des Wahltarifs AGIDA. Die Erreichbarkeit ist 24 Stunden an allen Tagen des Jahres sicherzustellen. Die Kernzeiten...”
Kurze Beschreibung
Gesundheitskasse in Hessen, einschließlich des Wahltarifs AGIDA. Die Erreichbarkeit ist 24 Stunden an allen Tagen des Jahres sicherzustellen. Die Kernzeiten werden dabei durch die Auftraggeberin selbst abgedeckt.
“Ausschreibungsgegenstand ist somit die Annahme und die Durchführung von telefonischen Kundenanfragen im Zeitraum von:”
“Montag - Freitag 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr und 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr.”
“Samstag 0.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie”
“Sonn- und Feiertage 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.”
“Am 24.12. und 31.12 0.00 Uhr bis 24 Uhr.”
“Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers beinhaltet allgemeine Beratungsanfragen bzw. Beratungsgespräche, die eine fallabschließende...”
Kurze Beschreibung
Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers beinhaltet allgemeine Beratungsanfragen bzw. Beratungsgespräche, die eine fallabschließende Entscheidung über Leistungs-, Versicherungs- und Beitragsfragen vorbereitet.
“Auskünfte sonstiger Art z.B. Öffnungszeiten der Beratungscenter sind, fallabschließend zu bearbeiten.”
“Anfragen, die nicht beantwortet werden können, werden unverzüglich an die Auftraggeberin weitergeleitet.”
“Zudem werden der Auftraggeberin ein umfassendes quantitatives Berichtswesen sowie.”
“Kundenbezogene Dokumentation im Hinblick auf die durchgeführten Gespräche zur Verfügung gestellt. Schließlich sind alle sich aus den Vergabeunterlagen...”
Kurze Beschreibung
Kundenbezogene Dokumentation im Hinblick auf die durchgeführten Gespräche zur Verfügung gestellt. Schließlich sind alle sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Standards im Rahmen der Auftragsausführung zwingend sicherzustellen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“s. unten unter Optionen.”
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bis zu zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens drei...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bis zu zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“1) Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil II A und B;”
“2) Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB;” Mehr anzeigen (3) “3) Vorlage der Eigenerklärung über das Vorliegen eines Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679. Die vorgenannte...”
Befähigung zur Berufsausübung
3) Vorlage der Eigenerklärung über das Vorliegen eines Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679. Die vorgenannte Eigenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn die Verarbeitung von Daten im Sinne des § 80 Abs. 2 SGB X in einem Drittland oder einer internationalen Organisation beabsichtigt wird.
“Im Falle von Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.”
“Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Erklärungen auch von den Drittunternehmen vorzulegen, nach näherer Maßgabe...”
Befähigung zur Berufsausübung
Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Erklärungen auch von den Drittunternehmen vorzulegen, nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“— Erklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.”
“Im Falle von Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“1) Referenzen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen. Im Falle von Bietergemeinschaften können die Referenzen gemeinsam erbracht werden;”
“2) Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anhänge A, B, C,D, E und F des Datenschutzvertrages nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zur...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
2) Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anhänge A, B, C,D, E und F des Datenschutzvertrages nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zur Beurteilung des Datenschutzes.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “Im Falle von Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.”
“Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Erklärungen auch von den Drittunternehmen vorzulegen, nach näherer Maßgabe...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese Erklärungen auch von den Drittunternehmen vorzulegen, nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
“— es müssen mindestens 2 Referenzen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgelegt werden,”
“— hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderung (oben Ziff. III.1.3) 2. Spiegelstrich) muss der vollständig ausgefüllte Anhang C zu der Anlage 3 der...”
Mindeststandards
— hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderung (oben Ziff. III.1.3) 2. Spiegelstrich) muss der vollständig ausgefüllte Anhang C zu der Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen (technischen und organisatorischen Maßnahmen) mindestens den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
“1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen...”
Zusätzliche Informationen
1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z.B. " Fragen stellen"). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie "Anschreiben" zu finden ist;
“2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche...”
Zusätzliche Informationen
2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) bis III.1.3) - vgl. oben - als auch auf Pkt. 2.11.2 und 2.11. 3 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 9) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 10) sind ebenfalls vorzulegen;
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in...”
Zusätzliche Informationen
3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 11) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
“Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig...”
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in Teil III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/ Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.11. 1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III. 1.1) bis III. 1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.11.3. und 2.12 der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Referenzen können von Bietergemeinschaften gemeinsam erbracht werden;
“4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung...”
Zusätzliche Informationen
4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen beabsichtigt, hat der Bieter/die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1) bis III.1.3) - vgl. oben - als auch auf Pkt. 2.11. 3 und Pkt. 2.13. der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 9) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 10) sind ebenfalls vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.”
“"1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (17) “2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
“3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...".”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...".
“"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.”
“1. gegen § 134 verstoßen hat..."”
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag;”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
“(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
“(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".”
“§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.”
“"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."”
Quelle: OJS 2018/S 033-071873 (2018-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK- die Gesundheitskasse in Hessen (einschließlich des Wahltarifs AGIDA).”
Kurze Beschreibung
Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit außerhalb der telefonischen Kernzeiten der AOK- die Gesundheitskasse in Hessen (einschließlich des Wahltarifs AGIDA).
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort eine Angabe erforderlich ist, wurde der...”
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert in Höhe von 1,00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Kernzeiten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, einschließlich des Wahltarifs...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Kernzeiten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, einschließlich des Wahltarifs AGIDA. Die Erreichbarkeit ist 24 Stunden an allen Tagen des Jahres sicherzustellen. Die Kernzeiten werden dabei durch die Auftraggeberin selbst abgedeckt.
“Montag – Freitag 20.00 bis 24.00 und 0.00 bis 7.00.” Mehr anzeigen (5) “Samstag 0.00 bis 9.00 und 13.00 bis 24.00 sowie.”
“Sonn- und Feiertage 0.00 bis 24.00.”
“Am 24.12. und 31.12 0.00 bis 24.”
“Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers beinhaltet allgemeine Beratungsanfragen bzw. Beratungsgespräche, die eine Fallabschließende...”
Kurze Beschreibung
Die Tätigkeit der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers beinhaltet allgemeine Beratungsanfragen bzw. Beratungsgespräche, die eine Fallabschließende Entscheidung über Leistungs-, Versicherungs- und Beitragsfragen vorbereitet.
“Zudem werden der Auftraggeberin ein umfassendes quantitatives Berichtswesen sowie Kundenbezogene Dokumentation im Hinblick auf die durchgeführten Gespräche...”
Kurze Beschreibung
Zudem werden der Auftraggeberin ein umfassendes quantitatives Berichtswesen sowie Kundenbezogene Dokumentation im Hinblick auf die durchgeführten Gespräche zur Verfügung gestellt. Schließlich sind alle sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Standards im Rahmen der Auftragsausführung zwingend sicherzustellen.
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Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bis zu zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens 3 Monate...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bis zu zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung vom Gesprächsmittschnitten und Fachkonzepten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Price weighting: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
“Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort eine Angabe erforderlich ist, wurde der...”
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert in Höhe von 1,00 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
“(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (12) “(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb”
“„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.”
“1) gegen § 134 verstoßen hat…“”
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag.”
“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“”
“„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;