Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten (7.00 – 8.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr) sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK (8.00 bis 17.00 Uhr).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
2018 OV 004”
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten (7.00 – 8.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr) sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK (8.00 bis 17.00 Uhr).
1️⃣
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haupterfüllungsort = Standort des Dienstleisters
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten (7.00 – 8.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr) sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK (8.00 bis 17.00 Uhr).
Die Tätigkeit beinhaltet allgemeine Beratungsgespräche, die eine fallabschließende Entscheidung über Leistungs-, Versicherungs- und Beitragsfragen vorbereitet.
Auskünfte sonstiger Art z. B. Öffnungszeiten, sind fallabschließend zu bearbeiten.
Die jeweils erforderlichen Eintragungen im Kundensystem des Auftraggebers sind vorzunehmen.
Anfragen, die nicht beantwortet werden können, werden unverzüglich an die zuständigen Kundenberater bei der Auftraggeberin weitergeleitet.
Alle angenommen und durchgeführten Gespräche zu dokumentieren.
Für eingehende Anrufe zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (24 Stunden), soll die telefonische Erreichbarkeit durch einen Anrufbeantworter beim Auftragnehmer sichergestellt werden. Die Anrufe werden entsprechend geroutet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblätter Anlagen 10 und 11:
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 – Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 – Formblatt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" jeweils ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf oder ein alternativer Nachweis. (vgl. Kapitel II.1.7.1. der Vergabeunterlagen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 12:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung – sofern und soweit nicht bereits vorhanden – spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
Darüberhinaus verpflichtet sich der Bieter / die Bietergemeinschaft Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten 3 Jahre zu geben. (vgl. Anlage 12 – Formblatt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit")
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 13:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 - Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen an die Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten 3 Jahren vom Bieter die geforderte...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen an die Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten 3 Jahren vom Bieter die geforderte Dienstleistung in gleichwertigem Umfang (vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung) durchgeführt worden ist. Sollte diese Mindestanforderung nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der aktuelle Dienstleister hat den bestehenden Vertrag unvorhergesehen mit einer 3-monatigen Frist zum Jahresende gekündigt. Der Auftraggeber hat umgehend...”
Beschleunigtes Verfahren
Der aktuelle Dienstleister hat den bestehenden Vertrag unvorhergesehen mit einer 3-monatigen Frist zum Jahresende gekündigt. Der Auftraggeber hat umgehend alle erforderlichen Unterlagen erstellt. Eine Vergabe mit einer minimalen Angebotsfrist von 30 Kalendertagen (elektr. Angebotsabgabe ist zugelassen) würde den Beschaffungsvorgang zu lange andauern lassen, denn die Angebote sind noch innerhalb von 2 Arbeitstagen auszuwerten und nach Zuschlagsentscheidung ist noch eine ausreichende Stillhaltefrist einzuräumen. Dem neuen Dienstleister müssen nach der Zuschlagserteilung darüber hinaus noch 5 Wochen zur Verfügung stehen, um sich angemessen auf den Leistungsbeginn vorzubereiten. Daher hat sich der Auftraggeber für eine Angebotsfrist von 25 Kalendertagen entschieden, um einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis des Auftraggebers zur raschen Deckung des Beschaffungsbedarfs und dem Bedürfnis der Bieter nach einer ausreichenden Frist für eine sorgfältige Erstellung der Angebote zu schaffen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-13
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühestens 2020, spätestens 2022
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTYXVD
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462667 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung – Bekanntgabe TED
2018 OV 004”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 53118.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 119766.18
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführendes Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozessorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Migrationsprozess
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenschutz
Preis (Gewichtung): 100 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 203-462667
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: CXP4YMTYXVD
Titel: Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: aLIVE-Service GmbH
Postanschrift: Gustav-Ricker-Straße 62
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 53118.00
Höchstes Angebot: 119766.18
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTYG5M
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559247 (2018-12-17)