Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

BMW BKK

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten (7.00 – 8.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr) sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK (8.00 bis 17.00 Uhr).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-18 Auftragsbekanntmachung
2018-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: 2018 OV 004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen. Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten (7.00 – 8.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr) sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK (8.00 bis 17.00 Uhr).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dingolfing-Landau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bmw bkk
Postanschrift: Mengkofener Straße 6
Postleitzahl: 84130
Postort: Dingolfing
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwbkk.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.bkk@bmw.de 📧
Telefon: +49 89382-11182 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMTYXVD/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMTYXVD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-462667
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTYXVD

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten (7.00 – 8.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr) sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK (8.00 bis 17.00 Uhr).
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Die Tätigkeit beinhaltet allgemeine Beratungsgespräche, die eine fallabschließende Entscheidung über Leistungs-, Versicherungs- und Beitragsfragen vorbereitet.
Auskünfte sonstiger Art z. B. Öffnungszeiten, sind fallabschließend zu bearbeiten.
Die jeweils erforderlichen Eintragungen im Kundensystem des Auftraggebers sind vorzunehmen.
Anfragen, die nicht beantwortet werden können, werden unverzüglich an die zuständigen Kundenberater bei der Auftraggeberin weitergeleitet.
Alle angenommen und durchgeführten Gespräche zu dokumentieren.
Für eingehende Anrufe zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (24 Stunden), soll die telefonische Erreichbarkeit durch einen Anrufbeantworter beim Auftragnehmer sichergestellt werden. Die Anrufe werden entsprechend geroutet.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haupterfüllungsort = Standort des Dienstleisters

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblätter Anlagen 10 und 11:
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 – Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
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Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 – Formblatt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" jeweils ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft einreichen.
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Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf oder ein alternativer Nachweis. (vgl. Kapitel II.1.7.1. der Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 12:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung – sofern und soweit nicht bereits vorhanden – spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
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Darüberhinaus verpflichtet sich der Bieter / die Bietergemeinschaft Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten 3 Jahre zu geben. (vgl. Anlage 12 – Formblatt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit")
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 13:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 - Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
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Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten 3 Jahren vom Bieter die geforderte Dienstleistung in gleichwertigem Umfang (vgl. Anlage 1 Leistungsbeschreibung) durchgeführt worden ist. Sollte diese Mindestanforderung nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Der aktuelle Dienstleister hat den bestehenden Vertrag unvorhergesehen mit einer 3-monatigen Frist zum Jahresende gekündigt. Der Auftraggeber hat umgehend alle erforderlichen Unterlagen erstellt. Eine Vergabe mit einer minimalen Angebotsfrist von 30 Kalendertagen (elektr. Angebotsabgabe ist zugelassen) würde den Beschaffungsvorgang zu lange andauern lassen, denn die Angebote sind noch innerhalb von 2 Arbeitstagen auszuwerten und nach Zuschlagsentscheidung ist noch eine ausreichende Stillhaltefrist einzuräumen. Dem neuen Dienstleister müssen nach der Zuschlagserteilung darüber hinaus noch 5 Wochen zur Verfügung stehen, um sich angemessen auf den Leistungsbeginn vorzubereiten. Daher hat sich der Auftraggeber für eine Angebotsfrist von 25 Kalendertagen entschieden, um einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis des Auftraggebers zur raschen Deckung des Beschaffungsbedarfs und dem Bedürfnis der Bieter nach einer ausreichenden Frist für eine sorgfältige Erstellung der Angebote zu schaffen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BMW BKK Einkauf
Internetadresse: www.bmwbkk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMTYXVD/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Frühestens 2020, spätestens 2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462667 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-559247
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 203-462667
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTYG5M

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführendes Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozessorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Migrationsprozess
Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenschutz
Preis (Gewichtung): 100 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Name: aLIVE-Service GmbH
Postanschrift: Gustav-Ricker-Straße 62
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland 🇩🇪
Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 244-559247 (2018-12-17)