Auftragsbekanntmachung (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übersetzungsdienste
Referenznummer: 332/2018/4334479
Kurze Beschreibung:
Übersetzung, Redaktion und Produktion englischsprachiger Inhalte für:
— DLR Webportal www.DLR.de/en,
— DLR Blogs www.DLR.de/blogs/en,
— DLR Magazine,
— DLR-Druckerzeugnisse,
— Interaktive Features, Videos und Animationen — Soziale Netzwerke (Twitter, Facebook, YouTube etc.),
— Live-Coverage von Events (über die DLR Social Media-Kanäle).
Hierbei handelt es sich sowohl um Text in Form von News- und Presseartikeln, Blogposts, Hintergrundartikeln, Magazin-Artikeln, Reportagen, Porträts und Interviews, aber auch um Videos bzw. Webcasts, Filme, Bildstrecken, Animationen und ähnliches.
— Live-Coverage von Events (über die DLR Social Media-Kanäle).
Hierbei handelt es sich sowohl um Text in Form von News- und Presseartikeln, Blogposts, Hintergrundartikeln, Magazin-Artikeln, Reportagen, Porträts und Interviews, aber auch um Videos bzw. Webcasts, Filme, Bildstrecken, Animationen und ähnliches.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Übersetzungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Desktop-Publishing-Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-10 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 217-496432
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übersetzung, Redaktion und Produktion englischsprachiger Inhalte für:
— Live-Coverage von Events (über die DLR Social Media-Kanäle).
Hierbei handelt es sich sowohl um Text in Form von News- und Presseartikeln, Blogposts, Hintergrundartikeln, Magazin-Artikeln, Reportagen, Porträts und Interviews, aber auch um Videos bzw. Webcasts, Filme, Bildstrecken, Animationen und ähnliches.
Geschätzter Gesamtwert: 1 300 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auflistung der beruflichen Qualifikationen gemäß Eignungskriterien
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Eignungskriterien
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Werner Willems
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35575367🌏
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-21 📅
Name: EJR-Quartz BV
Postanschrift: 3e Binnenvestgracht 23F
Postort: Leiden
Postleitzahl: 2312NR
Land: Niederlande 🇳🇱
Telefon: +31 715124310📞
E-Mail: cees.walen@ejr-quartz.com📧
Land: West-Nederland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten