Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bielefeld. Die Gesamtleistung ist in 76 Sprachenlose, 4 Gebietslose, 4 Zeitlose und 2 Tätigkeitslose aufgeteilt. Weitere Einzelheiten zu der Losaufteilung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-23.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Polizeipräsidium Bielefeld
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 44-46
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 521-545-3461📞
E-Mail: za11.bielefeld@polizei.nrw.de📧
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://bielefeld.polizei.nrw/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dolmetscher- und Übersetzerdienstleistungen
03/2018
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bielefeld. Die...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bielefeld. Die Gesamtleistung ist in 76 Sprachenlose, 4 Gebietslose, 4 Zeitlose und 2 Tätigkeitslose aufgeteilt. Weitere Einzelheiten zu der Losaufteilung entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Die Gesamtleistung wurde in insgesamt 76 Fachlose und diese wiederum in jeweils 4 Zeit- und 4 Gebietslose sowie in 2 Bereichslose aufgeteilt.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 0000
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Polizeipräsidium Bielefeld Kurt-Schumacher-Straße 44-46 33615 Bielefeld Neben dem o. g. Haupterfüllungsort kommen grundsätzlich auch die nachfolgend...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Polizeipräsidium Bielefeld Kurt-Schumacher-Straße 44-46 33615 Bielefeld Neben dem o. g. Haupterfüllungsort kommen grundsätzlich auch die nachfolgend aufgeführten Dienststellen als mögliche Leistungs…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Rahmenverträgen für Dolmetscher- und Übersetzerdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bielefeld.
Von 169 eingegangenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Rahmenverträgen für Dolmetscher- und Übersetzerdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bielefeld.
Von 169 eingegangenen Geboten erfolgten 125 Ausschlüsse, 44 Rahmenverträge konnten geschlossen werden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 079-176782
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 001-N76
Titel: Fachlose (Sprachen)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYR3YQWE
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-41116-91📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251-41121-65 📠
URL: http://www.bezirksregierung-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind insbesondere die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Ein Nachprüfungsantrag ist u. a. unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind insbesondere die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Ein Nachprüfungsantrag ist u. a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 173-392965 (2018-09-06)