Einrichten und Betreiben einer Callcenter-Struktur mit medizinischem Fachpersonal (z. B. Rettungsassistentinnen, Krankenpflegerinnen, Pflegekräfte, Arzthelferinnen) und/oder medizinisch geschultem Personal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rene Lefeber
Telefon: +49 3040051511📞
E-Mail: ausschreibung_18-06-3@kbv.de📧
Fax: +49 3040051595 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.kbv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einrichtung und Betrieb einer Callcenter-Plattform, Bereitschaftsdienstadministration für die 116117”
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Kurze Beschreibung:
“Einrichten und Betreiben einer Callcenter-Struktur mit medizinischem Fachpersonal (z. B. Rettungsassistentinnen, Krankenpflegerinnen, Pflegekräfte,...”
Kurze Beschreibung
Einrichten und Betreiben einer Callcenter-Struktur mit medizinischem Fachpersonal (z. B. Rettungsassistentinnen, Krankenpflegerinnen, Pflegekräfte, Arzthelferinnen) und/oder medizinisch geschultem Personal.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3581900.03 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat von der Bundesnetzagentur die 116117 als Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in nicht...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat von der Bundesnetzagentur die 116117 als Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in nicht lebensbedrohlichen Situationen zugeteilt bekommen. Diese ist seit April 2012 in Betrieb. Dabei wird jeder Bürgerin und jedem Bürger der Zugang zu einer schnellen medizinischen Hilfe aus allen Telekommunikationsnetzen durch sämtliche Formen der Telefonie zu jeder Tages- und Nachtzeit ermöglicht. Für die Anrufenden fallen keine Nutzungsgebühren an, diese werden durch den Betreiber des Dienstes (KBV) getragen.
Die Merkmale des bestehenden Systems sollen weitestgehend ohne Veränderung übernommen werden. Zusätzlich soll der Dienst um neue Merkmale erweitert werden.
Folgende Hauptaspekte sollen dabei berücksichtigt werden:
Einrichten und Betreiben einer Callcenter-Struktur mit medizinischem Fachpersonal (z. B. Rettungsassistentinnen, Krankenpflegerinnen, Pflegekräfte, Arzthelferinnen) und/oder medizinisch geschultem Personal.
Das Anrufaufkommen ist von einer hohen Volatilität geprägt mit Spitzenzeiten in den Abendstunden, an Wochenenden und insbesondere Feiertagen. Das Gesamtvolumen beträgt aktuell 6,5 bis 7 Millionen Anrufe im Jahr mit einer durchschnittlichen Gesprächsdauer von 3 Minuten. Voraussichtlich soll der Dienst zukünftig rund um die Uhr betrieben werden.
Um auch in Fällen die Rufweiterleitung zu gewährleisten, in denen eine automatisierte Verbindung über den Application Service nicht möglich ist, wird eine hochverfügbare Callcenter-Struktur auf Bundesebene eingerichtet, die die Vermittlungstätigkeit über das Agenten-Gespräch übernimmt. Mit der Einrichtung der Vermittlungstätigkeit werden zwei Callcenter von unterschiedlichen Betreibern beauftragt. Eines dieser Callcenter ist bereits beauftragt, mit diesem Vergabeverfahren wird der Betrieb des zweiten Callcenters ausgeschrieben.
In dem aktuellen System sind folgende Kernfunktionen im Callcenter implementiert:
– die Callcenter sollten jeweils zu mindestens 90 % mit deutschsprachigem, medizinischem Fachpersonal besetzt sein,
– Durchführung von Eingangsschulungen und regelmäßigen Weiterbildungsschulungen für die Callcenter-Agenten.
Folgende Funktionen sollen erweitert werden:
– geeignete Lösungen für die Kontaktaufnahme durch Gehörlose,
– „360 Grad-Erreichbarkeit" durch andere Medien z. B. Social Media.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungen zur technischen Sicherstellung der Rufnummer 116117
Qualitätskriterium (Gewichtung): siehe II.2.14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Weitere betriebliche Anforderungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nichfunktionale Anforderungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan und Projektverlauf
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): siehe II.2.14
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption gem. Ziffer II.2.7):
— Zentraler Ansprechpartner für Ärzte aus der Region außerhalb der üblichen KV-Öffnungszeiten und innerhalb der...”
Beschreibung der Optionen
Verlängerungsoption gem. Ziffer II.2.7):
— Zentraler Ansprechpartner für Ärzte aus der Region außerhalb der üblichen KV-Öffnungszeiten und innerhalb der 116117-Öffnungszeiten im Falle kurzfristiger Dienstplanänderungen (eins von zwei Callcentern),
— Zentrale Pflege der Daten der webbasierten Bereitschaftsdienstorganisation (eins von zwei Callcentern),
— 24/7-Verfügbarkeit, ggf. in Ergänzung beider Callcenter.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Gewichtung der in II.2.5) genannten Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase mitgeteilt.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 125-285477
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Einrichtung und Betrieb einer Callcenter-Plattform, Bereitschaftsdienstadministration für die 116117”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: vitaservices GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stadlerstraße 14a
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3581900.03 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 012-024775 (2019-01-16)