Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postort: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dataportvergabe8008@dataport.de📧
Region: Schleswig-Holstein🏙️
URL: http://www.dataport.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachverfahren Beihilfe
DP-2018000002
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z. B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Konfiguration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Bremen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV wird eine Standardsoftware ausgeschrieben, die nach entsprechender...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV wird eine Standardsoftware ausgeschrieben, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten, die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z. B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die konkreten Anforderungen an den Vergabegegenstand sind in der Leistungsbeschreibung formuliert.
Die Anforderungen im Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208374
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Fachverfahren Beihilfe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SINC GmbH
Postanschrift: Rheingaustraße 182
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten statt.
Verstöße gegen diese...”
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden.
Für den Antrag/ das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber/ Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag/ Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/ Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/ Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) ) dargestellt ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
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Quelle: OJS 2019/S 098-237080 (2019-05-20)