Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Oberhavel: Videodolmetschen
KVOH.GV.900.06.OV010.18
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss Rahmenvertrages „Videodolmetschen“ für zunächst 1 Jahr mit der Option auf dreimalige Verlängerung”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“16515 Oranienburg Die Leistung wird über eine gleichzeitige elektronische Audio- und Videoübertragung zwischen dem Dolmetscher und einem Endgerät beim...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
16515 Oranienburg Die Leistung wird über eine gleichzeitige elektronische Audio- und Videoübertragung zwischen dem Dolmetscher und einem Endgerät beim Auftraggeber erbracht.
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Beschreibung der Beschaffung:
“In seiner Aufgabenwahrnehmung übernimmt der LK Oberhavel in verschiedenen Funktionen Verantwortung für die Integration geflüchteter Menschen in Arbeit,...”
Beschreibung der Beschaffung
In seiner Aufgabenwahrnehmung übernimmt der LK Oberhavel in verschiedenen Funktionen Verantwortung für die Integration geflüchteter Menschen in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft.
U. a werden 4 verschiedenen Fachbereichen Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge umfassend und individuell und rechtskonform beraten. Aufgrund der umfassenden individuellen Betreuung, kommt es oft zu Engpässen, weil die zur Verfügung stehenden Dolmetscher/Übersetzer ausgebucht sind.
Dahingehend wurde eine zusätzliche und flexible Alternative gesucht. Ziel ist, für alle Bedarfsstellen eine zusätzliche einheitliche Lösung einer Dolmetscherdienstleistung anzubieten, die zeitgleich eine Rechnungslegung getrennt nach den Bedarfsstellen ermöglicht. Dies soll durch den Abschluss eines Rahmenvertrages zu Videodolmetschen für zunächst 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung gewährleistet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag insgesamt dreimal (3 x) jeweils um 12...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag insgesamt dreimal (3 x) jeweils um 12 Monate durch einseitige Erklärung mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende verlängern.
Das Recht zur Verlängerung ist dem Auftraggeber vorbehalten (unter Abgabe einer schriftlichen Erklärung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung das die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlagen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung das die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Bezug auf Dolmetscherleistungen (Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungs-unternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU) Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Nennung von mindestens 2 abgeschlossene Referenzen zu vergleichbaren Leistungen, die nach dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Nennung von mindestens 2 abgeschlossene Referenzen zu vergleichbaren Leistungen, die nach dem 1.1.2013 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind i. Vergleichbar heißt: Dolmetschertätigkeiten aus den Bereichen Gesundheit oder Soziales, aus den Bereichen Kommunales, Justiz und Polizei und aus den Bereichen Arbeit oder Bildung (Es wird um die Angabe eines deutschsprachigen Ansprechpartners gebeten.),
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss gemäß Leistungsverzeichnis nachweislich ausgebildete Dolmetscher für das Unternehmen tätig sind (Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.),
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Geschäftssprache: Deutsch
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 10.12.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg oder in Textform (Fax oder E-Mail) an die Zentrale...”
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 10.12.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg oder in Textform (Fax oder E-Mail) an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel (vgl. Vergabeunterlagen – Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 2, S. 2) mitzuteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DBN1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(…)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 222-507979 (2018-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Dez. IV — FB Finanzen und Liegenschaften/Kämmerei, FD Zentrale Vergabe und Liegenschaften”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss Rahmenvertrages „Videodolmetschen” für zunächst 1 Jahr mit der Option auf dreimalige Verlängerung”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 518 518 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“In seiner Aufgabenwahrnehmung übernimmt der LK Oberhavel in verschiedenen Funktionen Verantwortung für die Integration geflüchteter Menschen in Arbeit,...”
Beschreibung der Beschaffung
In seiner Aufgabenwahrnehmung übernimmt der LK Oberhavel in verschiedenen Funktionen Verantwortung für die Integration geflüchteter Menschen in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft.
U.a werden 4 verschiedenen Fachbereichen Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge umfassend und individuell und rechtskonform beraten. Aufgrund der umfassenden individuellen Betreuung, kommt es oft zu Engpässen, weil die zur Verfügung stehenden Dolmetscher/Übersetzer ausgebucht sind.
Dahingehend wurde eine zusätzliche und flexible Alternative gesucht. Ziel ist, für alle Bedarfsstellen eine zusätzliche einheitliche Lösung einer Dolmetscherdienstleistung anzubieten, die zeitgleich eine Rechnungslegung getrennt nach den Bedarfsstellen ermöglicht. Dies soll durch den Abschluss eines Rahmenvertrages zu Videodolmetschen für zunächst 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung gewährleistet werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei der angegebenen Auftragssumme handelt es sich um die Beauftragung für insgesamt 4 Jahre.
Der Vertrag ist zunächst für 1 Jahr gültig mit der Option um...”
Zusätzliche Informationen
Bei der angegebenen Auftragssumme handelt es sich um die Beauftragung für insgesamt 4 Jahre.
Der Vertrag ist zunächst für 1 Jahr gültig mit der Option um dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-507979
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Videodolmetschen s.r.o.
Postanschrift: Rybna 716/24 Stare Mesto
Postort: Praha
Postleitzahl: 11000
Land: Tschechien 🇨🇿
Region: Hlavní město Praha 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: World Interpreting System s.r.o.
Postanschrift: Volenice 23
Postort: Volenice
Postleitzahl: 26272
Region: Středočeský kraj 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 518 518 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DFXE
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2019/S 082-195625 (2019-04-24)