In den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Video- oder Telefondolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation zwischen den Inhaftierten und den Bediensteten ermöglicht bzw. unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Video- und Telefondolmetschen
850-000-004475
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Kurze Beschreibung:
“In den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen...”
Kurze Beschreibung
In den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Video- oder Telefondolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation zwischen den Inhaftierten und den Bediensteten ermöglicht bzw. unterstützt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium der Justiz
Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Die Dolmetscherleistung wird über eine Internetverbindung in visueller und auditiver...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ministerium der Justiz
Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Die Dolmetscherleistung wird über eine Internetverbindung in visueller und auditiver – bei Nichtverfügbarkeit einer Internetve…
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Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-10
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY61G
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Silvia Kurz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146. Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Silvia Kurz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146. Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
Oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 153-351067 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 695998.24 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Str. 3 55116 Mainz Die Dolmetscherleistung wird über eine Internetverbindung in visueller und auditiver...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Str. 3 55116 Mainz Die Dolmetscherleistung wird über eine Internetverbindung in visueller und auditiver – bei Nichtverfügbarkeit einer Internetve […]
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Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 153-351067
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SAVD Videodolmetschen GmbH
Postort: Wien
Postleitzahl: 1110
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Österreich 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695998.24 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYHM7
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Silvia Kurz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146. Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Silvia Kurz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146. Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 226-517650 (2018-11-20)