Rahmenvertrag über die Bereitstellung, Einrichtung und Betreibung eines Inbound Call Centers zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationsinhalten
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, das Einrichten und das Betreiben eines Inbound Call Centers zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationen sowie die Bearbeitung von Online-Vorgängen. Der Auftragnehmer hat für das Betreiben eines Callcenters eine dafür geeignete Räumlichkeit mit der für das Betreiben eines Call Centers notwendigen technischen Ausstattung auf eigene Kosten bereitzustellen. Das Call Center ist an 24 Stunden am Tag, 365 Tagen im Jahr, zu betreiben. Selbst in Havariefällen muss ein störungsfreier Betrieb gewährleistet sein. Die Leistungen werden als Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben, die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2019. Der Auftraggeber behält sich die optionale Verlängerung des Vertrages um weitere 2 Jahre vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: EA-2018-0068 (EU)
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, das Einrichten und das Betreiben eines Inbound Call Centers zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationen sowie die Bearbeitung von Online-Vorgängen.
Der Auftragnehmer hat für das Betreiben eines Callcenters eine dafür geeignete Räumlichkeit mit der für das Betreiben eines Call Centers notwendigen technischen Ausstattung auf eigene Kosten bereitzustellen.
Das Call Center ist an 24 Stunden am Tag, 365 Tagen im Jahr, zu betreiben. Selbst in Havariefällen muss ein störungsfreier Betrieb gewährleistet sein.
Die Leistungen werden als Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben, die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2019. Der Auftraggeber behält sich die optionale Verlängerung des Vertrages um weitere 2 Jahre vor.
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, das Einrichten und das Betreiben eines Inbound Call Centers zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationen sowie die Bearbeitung von Online-Vorgängen.
Der Auftragnehmer hat für das Betreiben eines Callcenters eine dafür geeignete Räumlichkeit mit der für das Betreiben eines Call Centers notwendigen technischen Ausstattung auf eigene Kosten bereitzustellen.
Das Call Center ist an 24 Stunden am Tag, 365 Tagen im Jahr, zu betreiben. Selbst in Havariefällen muss ein störungsfreier Betrieb gewährleistet sein.
Die Leistungen werden als Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben, die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2019. Der Auftraggeber behält sich die optionale Verlängerung des Vertrages um weitere 2 Jahre vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center📦
Zusätzlicher CPV-Code: Call-Center📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.10.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4) Die TNA u. deren Anlagen sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in anderer elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
9) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.10.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4) Die TNA u. deren Anlagen sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in anderer elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
9) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, das Einrichten und das Betreiben eines Inbound Call Centers zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationen sowie die Bearbeitung von Online-Vorgängen.
Der Auftragnehmer hat für das Betreiben eines Callcenters eine dafür geeignete Räumlichkeit mit der für das Betreiben eines Call Centers notwendigen technischen Ausstattung auf eigene Kosten bereitzustellen.
Das Call Center ist an 24 Stunden am Tag, 365 Tagen im Jahr, zu betreiben. Selbst in Havariefällen muss ein störungsfreier Betrieb gewährleistet sein.
Die Leistungen werden als Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben, die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2019. Der Auftraggeber behält sich die optionale Verlängerung des Vertrages um weitere 2 Jahre vor.
Es sind im Wesentlichen folgende Aufgaben (Leistungsbestandteile) zu erfüllen:
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Leistungserbringung mehrsprachige, telefonische Auskünfte zu erteilen sowie Informationen zur Verfügbarkeit und zu den Öffnungszeiten von Flughafeneinrichtung, zur Belegsituation von Parkplätzen sowie Auskünfte zu allen Rubriken des Flughafensystems an die Anrufer weiterzugeben. Die telefonische Auskunftserteilung erfolgt auf Basis der Informationen des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer über die Website der FBB GmbH und über eine sharepoint-basierte Plattform zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Leistungserbringung mehrsprachige, telefonische Auskünfte zu erteilen sowie Informationen zur Verfügbarkeit und zu den Öffnungszeiten von Flughafeneinrichtung, zur Belegsituation von Parkplätzen sowie Auskünfte zu allen Rubriken des Flughafensystems an die Anrufer weiterzugeben. Die telefonische Auskunftserteilung erfolgt auf Basis der Informationen des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer über die Website der FBB GmbH und über eine sharepoint-basierte Plattform zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Flugauskünfte sind folgende Informationen aus nachfolgend aufgeführten Kategorien weiterzuleiten: Flugnummer, planmäßige Start-/Landezeit, erwartete Start-/Landezeit, Ziel- bzw. Abgangsflughafen, Flugzeugtyp, Gate, Check-In-Counter, Flughafenöffnungszeiten, Ausbildung/Praktikum, Parkplätze, Besucherterrasse, Gepäckaufbewahrung, Vorabend- Check-in, Serviceunternehmen, Tankdienste, Rent-a-Car, Reisebüros & Veranstalter, Speditionen, Behörden, Gastronomie, Luftverkehrsgesellschaften, sonstige Firmen, Übernachtungsmöglichkeiten, Verkehrsmittel, Handling Agents / Airlinezuordnung, Beteiligungsgesellschaften, Aufnahme Bombendrohung, Betriebliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Schließung aufgrund von Unwetter, Bombendrohung, sonstige Unregelmäßigkeiten).
Im Rahmen der Flugauskünfte sind folgende Informationen aus nachfolgend aufgeführten Kategorien weiterzuleiten: Flugnummer, planmäßige Start-/Landezeit, erwartete Start-/Landezeit, Ziel- bzw. Abgangsflughafen, Flugzeugtyp, Gate, Check-In-Counter, Flughafenöffnungszeiten, Ausbildung/Praktikum, Parkplätze, Besucherterrasse, Gepäckaufbewahrung, Vorabend- Check-in, Serviceunternehmen, Tankdienste, Rent-a-Car, Reisebüros & Veranstalter, Speditionen, Behörden, Gastronomie, Luftverkehrsgesellschaften, sonstige Firmen, Übernachtungsmöglichkeiten, Verkehrsmittel, Handling Agents / Airlinezuordnung, Beteiligungsgesellschaften, Aufnahme Bombendrohung, Betriebliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Schließung aufgrund von Unwetter, Bombendrohung, sonstige Unregelmäßigkeiten).
Der Auftrag umfasst ebenfalls die Anrufweitervermittlung zu den Struktureinheiten und Mitarbeitern des Auftraggebers sowie der am Flughafen ansässigen Airlines, Abfertigungsgesellschaften, Spediteure und weiteren Einrichtungen sowie die mehrsprachige Bearbeitung von Online-Vorgängen, wie z. B. Twitter-Nachrichten.
Der Auftrag umfasst ebenfalls die Anrufweitervermittlung zu den Struktureinheiten und Mitarbeitern des Auftraggebers sowie der am Flughafen ansässigen Airlines, Abfertigungsgesellschaften, Spediteure und weiteren Einrichtungen sowie die mehrsprachige Bearbeitung von Online-Vorgängen, wie z. B. Twitter-Nachrichten.
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal zur Erbringung der Leistung muss ab Leistungserbringung die Sprachen Deutsch und Englisch jeweils in Wort und Schrift sowie mindestens eine dritte für den Auftraggeber relevante Sprache in Wort beherrschen. Als relevante Sprachen gelten für den Auftraggeber hier insbesondere Italienisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Polnisch.
Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal zur Erbringung der Leistung muss ab Leistungserbringung die Sprachen Deutsch und Englisch jeweils in Wort und Schrift sowie mindestens eine dritte für den Auftraggeber relevante Sprache in Wort beherrschen. Als relevante Sprachen gelten für den Auftraggeber hier insbesondere Italienisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Polnisch.
Für die gesamte administrative Kommunikation sind ein Ansprechpartner und dessen Stellvertreter durch den Auftragnehmer zu benennen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11)
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu 2 weitere Jahre nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu 2 weitere Jahre nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Diese Optionen müssen jeweils bis spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich beauftragt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. 3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. 3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 500 000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zu 1) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 500 000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1) Referenzen
Es sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
1.1) Vergleichbare Leistungen sind:
a) Mehrsprachige Auskunftserteilung, hierbei muss eine Referenz im Bereich Verkehr (wie Flughafen, Fluggesellschaften, Verkehrsbetriebe u. ä.) mit einem eigenem Inbound Call Center erbracht worden sein,
b) Bearbeitung von durchschnittlich mindestens 10 000 Calls pro Monat in deutscher Sprache (akzentfrei – Niveaustufe C2) über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten,
c) Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach August 2013.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/der BewGe in jeder seiner/ihrer Referenzen alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a), b) und c) nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/der BewGe in jeder seiner/ihrer Referenzen alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a), b) und c) nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Bei Einreichung von mehr als 2 Referenz wird der Bewerbers/die BewGe gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der AG Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/der BewGe genutzt werden sollen.
1.2) Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss nachfolgende Angaben beinhalten. Der AG stellt auf seiner Internetseite hierfür ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/der BewGe genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
1.2) Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss nachfolgende Angaben beinhalten. Der AG stellt auf seiner Internetseite hierfür ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/der BewGe genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
— Name und Anschrift, akt. Telefonnr. des Ansprechpartners beim AG, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden
— Ausführungszeitraum / -ort
— Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung, Angabe der Anzahl der eingehenden Calls und der Anzahl der eingehenden Mails, Beschreibung der erreichten Servicelevel
2) Mitarbeiter
2.1) Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
2.1) Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
3) Einreichung folgender Eigenerklärung zur fachlichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der geforderten Sprachkompetenzen gemäß III.2.2):
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter beherrschen akzentfreies Deutsch auf dem Niveau eines Muttersprachlers sowie Englisch auf dem Niveaustufe C1.
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter beherrschen akzentfreies Deutsch auf dem Niveau eines Muttersprachlers sowie Englisch auf dem Niveaustufe C1.
B. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen insgesamt über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Italienisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Polnisch zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
B. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen insgesamt über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Italienisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Polnisch zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Ein entsprechendes Formular stellt der Auftraggeber zur Verfügung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss für die telefonische Auskunftserteilung akzentfreies Deutsch auf dem Niveau eines Muttersprachlers sowie Englisch auf dem Niveaustufe C1 beherrschen. Für die Bearbeitung von Online-Vorgängen sind die deutsche und englische Sprache fließend und grammatikalisch in Wort und Schrift zu beherrschen.
a) Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal muss für die telefonische Auskunftserteilung akzentfreies Deutsch auf dem Niveau eines Muttersprachlers sowie Englisch auf dem Niveaustufe C1 beherrschen. Für die Bearbeitung von Online-Vorgängen sind die deutsche und englische Sprache fließend und grammatikalisch in Wort und Schrift zu beherrschen.
b) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss für eine angemessene Kommunikation über verhandlungssichere Sprachkenntnisse insgesamt in Italienisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Polnisch verfügen.
Alle o. g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.10.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.10.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4) Die TNA u. deren Anlagen sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in anderer elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
4) Die TNA u. deren Anlagen sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0068 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax o. in anderer elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
9) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
9) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2018/S 187-423572 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge