Für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen soll eine Dienstleistung für Videodolmetschen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.3.2019 und soll zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten beinhalten. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren. Es besteht eine Preisbindung für die ersten 24 Monate. Eine Preisänderung/Anpassung ist nur aus wichtigem Grund sowie einvernehmlich möglich.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Videodolmetschen in den Justizeinrichtungen des Landes Niedersachsen
0095-DLG/2018-03.24”
Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen soll eine Dienstleistung für Videodolmetschen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und...”
Kurze Beschreibung
Für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen soll eine Dienstleistung für Videodolmetschen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.3.2019 und soll zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten beinhalten. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren. Es besteht eine Preisbindung für die ersten 24 Monate. Eine Preisänderung/Anpassung ist nur aus wichtigem Grund sowie einvernehmlich möglich.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dolmetscherdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Übersetzungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Justizwesen📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen soll ein Rahmenvertrag für eine Dienstleistung für Videodolmetschen vergeben werden.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option der Verlängerung zu jeweils weiteren 12 Monaten.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
b) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 058-128314
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-04
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsi-schen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYAAP
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...],
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“