Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonistendienste
Referenznummer: 2019-10 BZV Angeln
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonistendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Call-Center📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Flensburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-16 📅
Datum des Beginns: 2020-01-31 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 242-595047
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDHU5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Der Auftragnehmer soll sämtliche Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der von dem Netzausbau betroffenen Anwohnern und Hauseigentümer annehmen, beantworten, dokumentieren und ggf. zur Klärung an die Bauüberwachung und den Auftraggeber zur Klärung weiterleiten.
Der Auftragnehmer soll sämtliche Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der von dem Netzausbau betroffenen Anwohnern und Hauseigentümer annehmen, beantworten, dokumentieren und ggf. zur Klärung an die Bauüberwachung und den Auftraggeber zur Klärung weiterleiten.
Davon sind insbesondere nachfolgende Themenfelder umfasst:
— allgemeiner Bauablauf/Status der Baumaßnahmen,
— Errichtung des eigenen Hausanschlusses/Errichtung von Hausanschlüssen nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen,
— Beeinträchtigungen durch die Tiefbaumaßnahmen/Störungsmeldungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
1) Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem 31.1.2020, wobei der Vertrag zunächst zeitbefristet bis zum Ablauf des 31.12.2021 geschlossen wird;
2) Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch jeweils um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird;
3) Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2041.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Breitbandzweckverbandes Angeln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung;
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (Anlage 008 Eigenerklärung Ausschlussgründe).
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (Anlage 008 Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderung seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (Anlage 007 Eigenerklärung Umsatz);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Zum Nachweis des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre hat der Bieter die Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen (Anlage 007 Eigenerklärung Umsatz);
(Mindestvoraussetzung ist ein Mindestgesamtumsatz insgesamt in den letzten 3 Geschäftsjahren von netto 1.500.000,00 EUR);
b) Vorlage der Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Vorlage der Jahresabschlüsse bzgl. der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG);
d) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
e) Entsprechende Bankenerklärungen (Unbedenklichkeitsbestätigung) Aus der Erklärung soll sich ergeben, wie die Bank die finanziellen Beziehungen zu ihrem Kunden in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Erklärung bewertet. Das kann etwa durch die Erklärung geschehen, dass die finanziellen Beziehungen zu dem Kunden bisher in jeder Hinsicht zufriedenstellend waren und es keine negativen Feststellungen gibt. Möglich ist auch die Erklärung, dass aus der Sicht der Bank keine Gründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Kunden aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Es muss sich um ein unterschriebenes Schriftstück der Bank des Bewerbers handeln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Entsprechende Bankenerklärungen (Unbedenklichkeitsbestätigung) Aus der Erklärung soll sich ergeben, wie die Bank die finanziellen Beziehungen zu ihrem Kunden in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Erklärung bewertet. Das kann etwa durch die Erklärung geschehen, dass die finanziellen Beziehungen zu dem Kunden bisher in jeder Hinsicht zufriedenstellend waren und es keine negativen Feststellungen gibt. Möglich ist auch die Erklärung, dass aus der Sicht der Bank keine Gründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Kunden aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Es muss sich um ein unterschriebenes Schriftstück der Bank des Bewerbers handeln.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Kalenderjahren mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des Auftraggebers. (Mindestvoraussetzung sind 2 vergleichbare Referenzen. Als vergleichbar werden Referenzprojekte gewertet, die das Störungsmanagement – Betreuung der telefonischen und schriftlichen Anfragen von Bürgern – im Rahmen der Erstellung eines unterirdischen Leitungsnetzes inklusive Erstellung von Hausanschlüssen beinhalten.);
a) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Kalenderjahren mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des Auftraggebers. (Mindestvoraussetzung sind 2 vergleichbare Referenzen. Als vergleichbar werden Referenzprojekte gewertet, die das Störungsmanagement – Betreuung der telefonischen und schriftlichen Anfragen von Bürgern – im Rahmen der Erstellung eines unterirdischen Leitungsnetzes inklusive Erstellung von Hausanschlüssen beinhalten.);
b) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
b) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens;
d) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
e) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) der Auftragsbekanntmachung in dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 006 Erklärung Bietergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) der Auftragsbekanntmachung in dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 006 Erklärung Bietergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (Anlage 004 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmen eine Nachunternehmererklärung „Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (Anlage 005 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (Anlage 004 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmen eine Nachunternehmererklärung „Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (Anlage 005 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Einreichung Erklärung Mindestlohn (Anlage 003_Erklärung Mindestlohn) mit dem Teilnahmeantrag.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2019/S 242-595047 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken". Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken". Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Gesamtwert des Auftrags: 34 080 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken". Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken". Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
— Allgemeiner Bauablauf/Status der Baumaßnahmen;
— Errichtung des eigenen Hausanschlusses/Errichtung von Hausanschlüssen nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Breitbandzweckverbandes Angeln.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die Ausführung der zu erbringenden Leistungen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-13 📅
Name: OpenXS GmbH
Postort: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Flensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 34 080 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,