In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit dem Jahr 2000 eine landesweite, einheitliche Auskunftsnummer für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter dem Namen „Schlaue Nummer für Bus und Bahn“ in Betrieb. Unter der Schlauen Nummer erhalten Fahrgäste Fahrplan- und Tarifauskünfte in NRW. Ebenfalls im Rahmen der Schlauen Nummer bieten die Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet eine eigene Hotline für Fragen rund um das Online-Tickets an. Neben diesen Rufnummern wird durch die VRR AöR eine VRR-eigene Hotline für Fahrplan- und Tarifauskünfte und alle Fragen rund um den VRR angeboten.
Die telefonische Beratung von Fahrgästen unter diesen Rufnummern ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Callcenter-Leistungen
BV18135
Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Kurze Beschreibung:
“In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit dem Jahr 2000 eine landesweite, einheitliche Auskunftsnummer für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter dem...”
Kurze Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit dem Jahr 2000 eine landesweite, einheitliche Auskunftsnummer für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter dem Namen „Schlaue Nummer für Bus und Bahn“ in Betrieb. Unter der Schlauen Nummer erhalten Fahrgäste Fahrplan- und Tarifauskünfte in NRW. Ebenfalls im Rahmen der Schlauen Nummer bieten die Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet eine eigene Hotline für Fragen rund um das Online-Tickets an. Neben diesen Rufnummern wird durch die VRR AöR eine VRR-eigene Hotline für Fahrplan- und Tarifauskünfte und alle Fragen rund um den VRR angeboten.
Die telefonische Beratung von Fahrgästen unter diesen Rufnummern ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit dem Jahr 2000 eine landesweite, einheitliche Auskunftsnummer für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter dem...”
Beschreibung der Beschaffung
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit dem Jahr 2000 eine landesweite, einheitliche Auskunftsnummer für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter dem Namen „Schlaue Nummer für Bus und Bahn“ in Betrieb. Unter der Schlauen Nummer erhalten Fahrgäste Fahrplan- und Tarifauskünfte in NRW. Ebenfalls im Rahmen der Schlauen Nummer bieten die Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet eine eigene Hotline für Fragen rund um das Online-Tickets an. Neben diesen Rufnummern wird durch die VRR AöR eine VRR-eigene Hotline für Fahrplan- und Tarifauskünfte und alle Fragen rund um den VRR angeboten.
Die telefonische Beratung von Fahrgästen unter diesen Rufnummern ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag kann optional zweimal um je ein Jahr bis max. zum 31.12.2024 verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Ausschlaggebend für die Auswahl ist die Qualität der eingereichten Referenzen
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die VRR AöR ist nicht alleiniger Auftraggeber. Weiterer Auftraggeber ist: Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Krögerweg 11, 48155 Münster. Weitere...”
Zusätzliche Informationen
Die VRR AöR ist nicht alleiniger Auftraggeber. Weiterer Auftraggeber ist: Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Krögerweg 11, 48155 Münster. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Kap. 10 Vertragliche Modalitäten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden,
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssummen gelten für Personen- und Sachschäden 500 000 EUR, für Vermögensschäden 100 000 EUR. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben),
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren (wie in der Leistungsbeschreibung beschriebenen) Callcenter-Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016 - 2018),
— Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe zu,
— Hauptfirmensitz und Niederlassungen/Standorte,
— Mitarbeiterzahl,
— Mitarbeiterstruktur,
— Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre vergleichbare Leistungen (Betreiben eines Call Centers insbesondere im Bereich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre vergleichbare Leistungen (Betreiben eines Call Centers insbesondere im Bereich der Auskunftserteilung im ÖPNV) in vergleichbarer Größe erfolgreich durchgeführt hat. Hierzu sind Referenzen vorzulegen unter Nennung von:
—— Auftraggeber (Anschrift, Name und Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners),
—— Leistungszeitraum,
—— Auftragsvolumen,
—— kurze inhaltliche Beschreibung,
—— Besonderheiten.
— Erklärung, dass die Projektverantwortlichen/Führungskräfte über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Referenzprojekte sind anzugeben, der Projektverantwortliche ist zu benennen.
— Erklärung, dass für die Durchführung entsprechend qualifiziertes Personal in ausreichender Höhe zur Verfügung steht,
— Erklärung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen,
— Erklärung über Datensicherung und Qualitätsaudit: Vorkehrungen, um Verluste oder Verfälschungen von Daten bei der Durchführung und der Auswertung entsprechend dem Stand der Technik auszuschließen,
— Erklärung, dass bei Ausfall der Telefonanlage ein entsprechender Notfallplan vorhanden ist,
— Erklärung, dass im Wartefeld die Priorisierung von Anrufen aus dem Mobilnetz durchgeführt werden kann,
— Erklärung, dass eine 24-Stunden-Erreichbarkeit besteht.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCYXR0
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 013-026562 (2019-01-16)