Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Betrifft Fachlos 1 und 2:
Das Niveau der Dolmetscherdienste muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C 2 (nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.
— Betrifft nur Fachlos 1 – Videodolmetschen:
Qualitätssicherungskonzept
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit, hat der Auftragnehmer mit seinem Angebot ein Konzept zur Qualitätssicherung der Leistungserbringung vorzulegen, aus dem schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen muss:
— Wie setzt sich der zur Verfügung stehende Dolmetscher-Pool zusammen (z. B. zentraler Pool an „festen“ Dolmetschern mit Sitz in …, Freiberufler, Telearbeit/Home- Office (Anzahl und jeweilige Sprachbereiche) etc.)?
— Wie werden neue Dolmetscher rekrutiert?
— Durch welche Maßnahmen und Qualifizierungsnachweise wird die berufliche Qualifikation und Befähigung, Zuverlässigkeit, Gesetzestreue und Redlichkeit der zum Einsatz kommenden Dolmetscher entsprechend den Anforderungen an die Leistungserbringung sichergestellt?
— Wie wird die Einhaltung der garantierten Abrufzeiten und die jeweilige Verfügbarkeit der Dolmetscher sichergestellt?
— Wie schnell kann auf Anforderungen selten vorkommender Sprachen und Dialekte, wie z. B. Oromo, Romani reagiert werden?
— Wie wird die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (externe Internetverbindung, funktionsfähige Hard- und Software etc.) gewährleistet?
— Wie wird die Bereitstellung der notwendigen Sicherheits- und Software-Updates und der laufende Support gewährleistet?
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept
Der Auftragnehmer muss zudem gemeinsam mit dem Angebot ein Datenschutz- und Datensicherheitskonzept einreichen, aus dem schlüssig und nachvollziehbar hervorgeht, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen er Datenschutz und -sicherheit gewährleistet. Werden Dolmetschertätigkeiten in Telearbeit/Home-Office ausgeführt, sind die Vorkehrungen und Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit ebenfalls detailliert in dem Konzept darzustellen (s. Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung).
Das vorzulegende Konzept dient jeweils der Eignungsfeststellung und fließt nicht als Zuschlagskriterium in die Bewertung mit ein.
— Betrifft nur Fachlos 2 - Präsenzdolmetschen:
Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer aufgrund der Qualifikation seines Leiters als allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für Gerichte und Notare besonders zertifiziert sein muss. Die entsprechenden Nachweise müssen aktuell gültig sein und sind gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat eine Liste mit geeigneten und vergleichbaren Referenzen öffentlicher Auftraggeber über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben nachzuweisen:
— Art und Umfang der Leistung,
— Empfänger und Zeitraum der Leistung,
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse.
Referenzen sind dann geeignet und vergleichbar, wenn diese in ihrer Art dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen, d. h. die Erbringung von Dolmetscherleistungen für Behörden im Rahmen ausländerbehördlicher Maßnahmen (Aufenthaltsbeendigungen/zwangsweise Abschiebungen) betreffen. Es sind mindestens 2 aussagekräftige, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen vorzulegen.
Aus den Referenzen müssen die einschlägige Erfahrung und Praxis mit vergleichbaren Aufträgen im Bereich des Dolmetschens hervorgehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, explizite Referenzschreiben der Referenzgeber zu den angegebenen Referenzen anzufordern.
Die vorzulegenden Nachweise dienen der Eignungsfeststellung und fließen nicht als Zuschlagskriterium in die Bewertung der Angebote ein.