Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ELT für die Erweiterung des 380-/220-kV UW Lubmin.
T31-2019-0001
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Elektrotechnische Montage für die Erweiterung des 380-/220-kV-Umspannwerks Lubmin.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hochspannungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Elektroinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 50Hertz Offshore GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund der Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windparks (OWP) ist ein weiterer Bedarf zur Errichtung von Netzanbindungen mit
Netzanschluss an das UW...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windparks (OWP) ist ein weiterer Bedarf zur Errichtung von Netzanbindungen mit
Netzanschluss an das UW Lubmin erforderlich. Die ausgeschriebenen Montageleistungen beziehen sich auf die Erweiterung des in Betrieb
Befindlichen 380-/220-kV-Umspannwerks in Lubmin.
Für die neuen Netzanschlüsse sind im UW Lubmin 3 220 kV-Anschlussschaltfelder (Kabel und Kompensationsdrossel) und 2 380/220 kV-Anschlussfelder (SF) für Offshore-Transformatoren erforderlich. In diesem Zusammenhang ist die 220-kV- und 380 kV-Anlage entsprechend zu erweitern. In Ergänzung hierzu ist eine weiter 220-kV- Kompensationsdrossel (SF) und ein weiterer 380/220 kV-Netzkuppeltransformator (SF) zu errichten.
Die 220-kV-Anlage wird in Summe um 13 Schaltfelder (Leitungs-/Drossel-/Transformator-/C-Typ-/StatCom-/Kupplungsschaltfelder) erweitert. Die 3 Verbindungen der 220-kV-Tansformatorschaltfelder mit den 380-/220-kV-Transformatoren wird jeweils mit 2x3 220-kV-Kabel als Komplettleistung (Tiefbau, Lieferung, Verlegung, Anschluss) im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeführt.
Die 380-kV-Anlage wird in Summe um 5 Schaltfelder (Transformator- und Kupplungsschaltfelder) erweitert. Bei der in Betrieb befindlichen 380-kV-Schaltanlage wird die komplette 380-kV Leittechnik erneuert.
Die Erweiterung der Sekundärtechnik und aller Hilfs- und Nebenanlagen sind Bestandteil des Leistungsumfanges.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenzen:
Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen:
Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird die aus dem Erfahrungsspektrum erkennbare Vergleichbarkeit der Referenzen zu der nachgefragten Leistung (s. Ziffer II.2.4)). 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und wenigen ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 5 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 6 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: (Gemäß Leistungsverzeichnis)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Mit dem Teilnahmeantrag ist ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Mit dem Teilnahmeantrag ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder aktuelle Bescheinigung der Mitgliedschaft in einem Berufsregister vorzulegen;
b) Eigenerklärung, dass auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen;
c) Eigenerklärung, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die Gesamtumsätze sowie die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. (siehe Bewerberfragebogen);
b) Mit dem Teilnahmeantrag sind Geschäftsberichte, ersatzweise Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
c) Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung; ersatzweise (vom Bewerber zu begründen) eine Bescheinigung einer Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bewerber bestehen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1) Der Bewerber muss Kenntnisse...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1) Der Bewerber muss Kenntnisse und mindestens 3 mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen über den primär- und sekundärtechnischen Aufbau neuer und alter 380-kV-Umspannwerke in vergleichbarer Ausführung aus den letzten 10 Geschäftsjahren im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vorweisen können. E ist die bei der Vergabestelle abrufbare Referenzliste zu verwenden;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis für das Vorhandensein einer Zertifizierung des Unternehmens gemäß gemäß ISO 9001 oder vergleichbar vorzulegen;
3) Eigenerklärung, dass die Qualitätssicherung nach gültigen Vorschriften und Normen insbesondere IEC, EN bzw. DIN erfolgen kann;
4) Eigenerklärung, dass jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers auf allen Bau- und Montagestellen der 50Hertz einen Sicherheitspass (nach WEG e. V., DGMK oder einen als gleichwertig vom Auftraggeber anerkannten Sicherheitspass) mitführt. Dieser wird Eintragungen über aktuelle Unterweisungen und Gesundheitsuntersuchungen enthalten;
5) Eigenerklärung, dass die komplette Auftragsabwicklung in Deutsch erfolgen kann und die Dokumentation und andere Unterlagen in Deutsch übergeben werden können;
6) Eigenerklärung, dass das Unternehmen in der Lage ist, während der gesamten Leistungserbringung in Umspannwerken und Schaltanlagen eine Personalausstattung derart zu gewährleisten, dass "Elektrisch unterwiesene Personen" und mindestens eine "Elektrofachkraft" anwesend sein werden;
7) Eigenerklärung, dass für die elektrotechnische Planung die Software RUPLAN 4.81 und AutoCAD3D verwendet werden;
8) Eigenerklärung, dass der Bewerber eigene Konstruktionsstätten für Planungsleistung besitzt sowie Träger des Know-How ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen,
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.,
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-13 📅
“a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle...”
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Aus Gründen der Vertraulichkeit werden ausgewählte Teile der Vergabeunterlagen erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist.
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Vergabekammer des Landes Berlin”
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2019/S 050-116015 (2019-03-07)