Nach Ablauf der Angebotsfrist sind keine Angebote eingegangen. Der Auftraggeber führt daher gem. § 3a Abs. 3 Nr. 2a EU VOB/A 2016 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Hierfür werden diejenigen Unternehmen, die die Unterlagen zwar angefordert, jedoch kein Angebot abgegeben sowie Unternehmen, die dem Auftraggeber bereits bekannt sind, erneut zur Beteiligung am Verfahren aufgerufen, soweit die Eignung bereits nachgewiesen oder von diesen auf Anforderung des Auftraggebers bis spätestens 25.6.2019 14.00 Uhr nachgewiesen wurde. Interessierte Bieter, die sich bisher nicht an dem Verfahren beteiligt haben, werden aufgerufen dem Auftraggeber ihr Interesse am Verhandlungsverfahren mitzuteilen und gleichzeitig bis spätestens 25.6.2019 14.00 Uhr die Eignung nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. Formblatt 124) oder Eintrag im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erfolgen. Der Auftraggeber kann weitere Nachweise fordern. Interessierte Bieter wenden sich an die genannte Kontaktstelle des Auftraggebers.