Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Gewobag wird auf Basis der geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
4.2.3 Berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Unter einer Referenz versteht die Gewobag eine Liegenschaft bzw. eine örtlich zusammenhängende Liegenschaftsgruppe, für welche durch den Auftragnehmer eine vergleichbare Leistung durchgeführt wurde.
Als vergleichbare Leistung im Sinne dieser Ziffer wird die Gewobag insb. Leistungen anerkennen, für welche durch den Auftragnehmer eine crossmediale Markenkampagne, idealer Weise mit Schwerpunkt im Bereich Employer Branding, strategisch und konzeptionell entwickelt, kreativ umgesetzt und durchgeführt wurde.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen:
—— Hintergrund/ Problem/ Herausforderung,
—— Aufgabe/ Zielsetzung,
—— Strategische Herangehensweise,
—— Idee/ Lösung/ Mechanik,
—— Kreation/ Umsetzung,
—— Ergebnisse,
—— Mitteleinsatz,
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto),
— Auftraggeber mit Adresse,
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2014),
— Vertragspartner: Konzerne/Gesellschaften ab 100 Mitarbeiter.
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Employer Branding Projekt (5 Punkte),
— Fundierte Analysephase und Strategie (2 Punkte),
— Leistung in der Immobilienwirtschaft erbracht (1 Punkt),
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (1 Punkt),
— Herausarbeiten von USPs in Abgrenzung zum Wettbewerb (1 Punkt),
— Nonprofit/ Soziale Themen (2 Punkte),
— Thema Stadtentwicklung, Mobilität oder Nachhaltigkeit (3 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.